Die von der Landesregierung beschlossene und von Minister Uwe
Bartels vorgestellte "Gefahrtier-Verordnung (GefTVO)", die
auch Regelungen zu gefährlichen Hunden enthält, wird am Freitag im
Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt damit in der Nacht
von Freitag auf Sonnabend um Mitternacht in Niedersachsen in Kraft.
Durch die GefTVO wird u. a. verboten, Hunde der Rassen bzw. des Typs
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier
oder Kreuzungen mit diesen Hunden zu halten, zu züchten oder zu
vermehren. Vorhandene Hunde dürfen weiter gehalten (aber nicht mehr
gezüchtet oder vermehrt werden), wenn sie einen Wesenstest
bestanden haben und die Halterin oder der Halter die eigene persönliche
Eignung und Sachkunde nachgewiesen hat.
Die Haltung dieser Hunde ohne eine Ausnahmegenehmigung stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM
geahndet werden kann. Damit jedoch nicht alle Halterinnen oder
Halter, die ein solches Tier besitzen ab Freitag ordnungswidrig
handeln, ist in der GefTVO ausdrücklich vorgesehen, dass die
Haltung dann keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn innerhalb von
10 Tagen (also bis zum 17. Juli 2000) bei der zuständigen Behörde,
nämlich dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, ein Antrag auf
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt wurde, und zwar so
lange nicht, wie über den Antrag noch nicht abschließend
entschieden wurde. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich
einzureichen. [Ein Muster für einen solchen Antrag liegt bei; ein
amtliches Muster ist nicht vorgesehen.]
Unabhängig von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dürfen aber
die genannten Hunde und weitere, die in der Anlage 1 zur GefTVO
aufgezählt sind, nur noch angeleint und mit einem Maulkorb versehen
die Privatwohnung oder ein ausbruchsicheres Grundstück verlassen.
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Absenderin/Absender:
Name ______________________________
Straße ______________________________
PLZ/Ort ______________________________
Telefon/Fax ______________________________
Landkreis / Stadt ________________________________________
- Veterinärwesen -
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§ 1 der Gefahrtier-Verordnung; Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Halterin / Halter eines Hundes der Marke bzw. des Typs
__ *) Bullterrier,
__ *) American Staffordshire Terrier,
__ *) Pit Bull Terrier,
__ *) Kreuzung / Mischling mit einem der vorgenannten Hunde;
gegenwärtiges Alter des Hundes *): _____ Jahre ______Monate
Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung für die weitere Haltung des
Tieres.
Den Eingang meines Antrags bitte ich mir zu bestätigen.
________________________, den ______. Juli 2000
(Ort) (Tag)
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(Unterschrift)
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*) = Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen
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