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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Anmerkung der Redaktion: Dies schreibt wieder mal die BILD - Sie war scheinbar dabei - sie wissen das der Hund aus dem Garten kommt - andere schreiben Irma K. hat vergessen den Zwinger zu schliessen - sie wissen das er sie ansprang (er schiesst auf sie los) - das er sich in sie verbiss usw. Kann man diesen Reporter nicht wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen? Er war scheinbar dabei - hat es gesehen? Kein Wort darüber das der Hund nicht in den Zwinger gehört - das JEDES Lebewesen irgendwann durchdreht wenn es immer im Zwinger. Käfig usw. gehalten wird. Aber - leider hat es eine Tote gegeben und das darf nicht passieren - wird aber immer wieder mal passieren - solange die Amöben nicht in der Lage sind Gesetze zu machen die mit Fachleuten, Kennern usw. HAND in HAND besprochen und durchdacht sind! Dieses PACK macht NUR das was sie meinen was gemacht werden muss - OHNE jeden Sinn und Verstand - dies zieht sich durch ALLE Parteien in alle Bereiche rein. |
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http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_kurier/brandenburg/.html/artik2.html Und: Folgenden Artikel dazu aus der Märkischen Allgemeinen (online) -------------------------------------------------------- KOMMENTAR 11.12. FRANK PAWLOWSKI Eine Tragödie Es ist wirklich eine Tragödie, die sich da in Senzig abspielte. Ein Rottweiler greift eine Frau an, verletzt sie schwer, sie stirbt. Ob der Hund sie tötete, steht noch nicht genau fest. Vielleicht stürzte sie und der Hund wollte ihr zunächst zu Hilfe eilen. Alles Spekulation. Es gibt keine Zeugen. Die Gerichtsmedizin muss das Rätsel lösen. Doch der tragische Vorfall rückt wieder schlagartig eine Diskussion ins Bewusstsein, die vor zwei Jahren mit der Einführung der neuen Hundehalterverordnung geführt wurde. Es ging um die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen. Der Fall von Senzig zeigt, wie schwierig die Grenze zu ziehen ist. Rottweiler sind zwar als gefährlich eingestuft, allerdings kann das mit einem Gutachten auch widerlegt werden. Der Senziger Hund fiel vorher nicht auf, er war ordnungsgemäß gemeldet, ein Gutachter bescheinigte ihm, ungefährlich zu sein. Das Amt stellte daraufhin ein Unbedenklichkeitszeugnis aus. Er war eigentlich ein "guter Hund". Trotzdem passierte das Unglück. Das zeigt: Gutachten und Zeugnisse können nur bedingt garantieren, dass es keine bösen Überraschungen gibt. Sie sind kein Freibrief, wie der Ordnungsamtsleiter richtig sagte. Ein Restrisiko bleibt wohl bei allen Hunden.
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Im Hess. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30 vom 03.12.2002 (GVBl I, S.704) ist der neue § 71 a HSOG erschienen: Abs. 1 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Rasseliste !!! Abs. 2 schafft die Haftpflichtversicherung. Gut, dass Hessens Hundehalter bei der Landtagswahl am 02.02.2003 entscheiden können, was sie davon halten. MfG V. Stück |
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Ein ungewöhnlicher
Schulunterricht und die Folgen: Behördenmitarbeiter: Rechtswidrig bis zum letzten Atemzug! BU: Die Schüler haben im spielerischen Unterricht mit Ina jede Menge gelernt. Doch das RP Dessau hat weitere Besuche der geprüften Schulhündin in Schulen des Landkreises Wittenberg untersagt. Foto: Janet Straach Der von Kindern wie Lehrern begeistert aufgenommene Unterricht des Vereins Hunde helfen Menschen in der Diesterweg-Grundschule hat ein amtliches Nachspiel: Auf Anordnung des Regierungspräsidiums in Dessau mussten "Maßnahmen" ergriffen werden um zu verhindern, dass so ein "efährlicher" Hund wie die Schulhündin "Ina vom Klotzberg" noch einmal in eine Schule des Landkreises Wittenberg gelangt. Den Hintergrund bildet die rechtswidrige Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die von den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums offensichtlich "bis zum letzten Atemzug”" verteidigt werden soll. Wittenberg/Dessau/Magdeburg (red). Der bemerkenswerte Auftritt der American Staffordshire-Terrier-Hündin Ina vom Klotzberg mit dem extra aus Nordrhein-Westfalen angereisten Präsidenten des bundesweit arbeitenden Vereins "Hunde helfen Menschen", Klaus Rose, in der Wittenberger Diesterweg-Grundschule war so bedeutsam, dass nicht nur der SUPER SONNTAG, sondern auch mehrere überregionale Medien darüber berichteten. So kam es, wie es für das von diversen Behörden fast kaputt verwaltete Deutschland typisch ist: Eine dienstlich Zeitung lesende Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums in Dessau stolperte über einen Zeitungsbericht und schritt darauf hin kraftvoll zur Tat: Der Landkreis Wittenberg wurde schriftlich angewiesen einzuschreiten. Zitat: "In diesem Zusammenhang bitte ich um Einleitung von Maßnahmen, die verhindern, dass weitere Besuche von gefährlichen Hunden in Schulen des Landkreises stattfinden. Meines Erachtens sollte das zuständige staatliche Schulamt..." Das Ordnungsamt das Landkreises Wittenberg dienerte unverzüglich und gab die Dessauer Aufforderung an das Staatliche Schulamt weiter, das wiederum die gewünschten Anweisungen an die Schulleiter formulierte. Der Behördenkreislauf hatte sich selbst befriedigt, Schulhündin Ina vom Klotzberg wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt, was ihr dank anderer Beschäftigungsmöglichkeiten nicht sonderlich schadet. Die Dummen sind nur die Schulkinder im Kreis Wittenberg, die nun nicht mehr im richtigen Umgang mit Hunden unterrichtet werden dürfen. Den Hintergrund für den wirklich erstaunlich wirkenden Behördeneifer - andere Vorgänge wie zum Beispiel die Soforthilfe für die Flutopfer bleiben mitunter monatelang liegen - liefert die Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die noch unter dem ebenso populistischen wie fachlich unbedarften Ex-Innenminister Püchel (SPD) erlassen wurde und die von dem ebenso populistischen wie fachlich unbedarften aktuellen Innenminister Jeziorsky (CDU) weiter verteidigt wird. In der Verordnung werden die Angehörigen von vier willkürlich ausgewählten Hunderassen als "gefährlich" benannt; ein Umstand, der von den namhaften Experten für sachlich unhaltbar und von den fähigen Juristen als eindeutig rechtswidrig bezeichnet worden ist. Und spätestens seit dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das bereits am 3. Juli die niedersächsische Hundeverordnung als rechtswidrig verworfen hat, ist auch den beteiligten Behördenmitarbeitern hierzulande klar, dass die noch weitaus unqualifizierte Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt keinen Bestand haben wird. Drei Normenkontrollverfahren sind beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg anhängig, und dieses Gericht hat dem Herrn Innenminister unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bereits am 18. Oktober die juristische Niederlage signalisiert. Reaktion von Jeziorsky: keine, was die Frage nach der Qualität dieses von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) berufenen Innenministers aufwirft. Pikantes Detail am Rande: Die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzte Schulhündin Ina vom Klotzberg ist von einem vereidigten Sachverständigen per ausführlichem Gutachten für den Schuldienst empfohlen worden. Diese Gutachten gelten bundesweit, zum Beispiel auch im Nachbarland Niedersachsen. Dort ist Ina anerkannt, aber wenn sie bei Marienborn die Demarkationslinie von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt überschreitet, wird sie nach dem nicht mehr haltbaren Rechtsverständnis der Böhmer-Regierung schlagartig gefährlich. Inzwischen hat sich auch der Wittenberger Landtagsabgeordnete Frank Scheurell (CDU) in Sachen Ina schriftlich an seinen Parteifreund Jeziorsky gewandt. Zitat: "Wir sollten uns auch in dem Punkt einig sein, dass ein Verbot von willkürlich festgelegten Hunderassen nicht Beißunfällen vorbeugt, sondern nur präventive Arbeit wie sie der Verein "Hunde helfen Menchen e.V." in beispielhafter Weise erbringt." |
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Sehr geehrter Herr Weber,
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