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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Killer-Rottweiler zerfleischt Rentnerin

* Zwinger und Ausbildung liessen keine Chance?

* Folgenden Artikel dazu aus der Märkischen Allgemeinen (online)

* Im Hess. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30 vom 03.12.2002 (GVBl I, S.704) ist der neue § 71

* Behördenmitarbeiter: Rechtswidrig bis zum letzten Atemzug!

* Zu Hohe Steuer trotz Wesenstest. Die Genossen und .........

 
Sie wollte ihm doch nur Wasser bringen
Killer-Rottweiler zerfleischt Rentnerin
 
Irma K. (86) liebte „Brando“, den Rottweiler ihrer Enkelin. Jeden Tag brachte sie ihm Wasser in den Zwinger. Doch am Montag nahm die Tierliebe ein tragisches Ende. „Brando“ zerfleischte die Frau. Sie hatte gegen das stämmige Tier keine Chance.

Der Ort Senzig (2700 Einwohner) südlich von Berlin. Irma K. verlässt gegen 13.30 Uhr ihr Haus und geht zum Zwinger des Rottweilers. Die Rentnerin wundert sich: Wo ist denn „Brando“? Der Zwinger ist leer. Da schießt der Hund plötzlich aus dem Garten hervor, springt Irma K. an, verbeißt sich in ihrem Körper.

Die alte Frau stürzt. Sie hat keine Chance. Der Horror-Hund zerfleischt die hilflose Frau. Der Notarzt kommt zu spät. Irma K. stirbt noch im Rettungswagen.

Wie konnte dieses schreckliche Unglück passieren? Ein Polizeisprecher: „Der Rottweiler hat den Zwinger verlassen und ist aus ungeklärter Ursache über die Frau hergefallen.“

Amtstierarzt Clemens Müller entschied nach dem Unglück: „Der Rottweiler muss getötet werden.“ Ein Tierarzt schläferte die Beiß-Maschine mit einer Spritze ein.

Klaus Schneider, der Bürgermeister des Ortes: „Eine ganz schreckliche Trägödie. Wir sind fassungslos.“

http://www.bild.t-online.de/

Anmerkung der Redaktion:

Dies schreibt wieder mal die BILD - Sie war scheinbar dabei - sie wissen das der Hund aus dem Garten kommt - andere schreiben Irma K. hat vergessen den Zwinger zu schliessen - sie wissen das er sie ansprang (er schiesst auf sie los)  - das er sich in sie verbiss usw. Kann man diesen Reporter  nicht wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen? Er war scheinbar dabei - hat es gesehen?

Kein Wort darüber das der Hund nicht in den Zwinger gehört - das JEDES Lebewesen irgendwann durchdreht wenn es immer im Zwinger. Käfig usw. gehalten wird.

Aber - leider hat es eine Tote gegeben und das darf nicht passieren - wird aber immer wieder mal passieren - solange die Amöben nicht in der Lage sind Gesetze zu machen die mit Fachleuten, Kennern usw. HAND in HAND besprochen und durchdacht sind!

Dieses PACK macht NUR das was sie meinen was gemacht werden muss - OHNE jeden Sinn und Verstand - dies zieht sich durch ALLE Parteien in alle Bereiche rein.

 

Zwinger und Ausbildung liessen keine Chance?
 

"Rottweiler ließ Irma K. keine Chance

SENZIG - Entsetzen am Tag nach der tödlichen Hunde-Attacke von Montag (KURIER berichtete). Alle Nachbarn kannten das Opfer Irma K. (86), keiner kann glauben, dass Rottweiler "Brando" zu der Bluttat fähig war.

Für Amtstierarzt Clemens Müller war die Sache klar, "Brando" musste sofort eingeschläfert werden: "Das ist ein ganz tragischer Fall." Die Oma und der Rüde - lange Zeit haben sie sich gut verstanden. "Es war kein herzliches Verhältnis. Aber sie kümmerte sich und der Hund hatte sie wohl akzeptiert", sagte eine Nachbarin.

Trotzdem war bekannt, dass "Brando" eine Macke hatte. Das 50 Kilo schwere Tier lebte im Zwinger beim Sohn des Opfers, war auch als Schutzhund eingesetzt. Nicht wenige hatten Angst vor dem Respekt einflößenden Rottweiler. Irma K. war allein auf dem Hof des Sohnes gewesen, als das Unglück geschah. Sie wollte dem Hund Wasser geben. Dabei muss der sonst so schwer aus der Ruhe zu bringende "Brando" wohl die Nerven verloren haben.

Mit einer Beißkraft von annähernd 400 Kilo zerriss er Irma K.. Der Notarzt konnte nichts mehr für die alte Dame tun. Ob die Tierhalter zur Verantwortung gezogen werden, muss noch geprüft werden.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 1200 Hundeattacken in Brandenburg. kei/km

Artikel vom 10. Dezember 2002

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_kurier/brandenburg/.html/artik2.html

Und:

Folgenden Artikel dazu aus der Märkischen Allgemeinen (online)

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KOMMENTAR

11.12. FRANK PAWLOWSKI

Eine Tragödie

Es ist wirklich eine Tragödie, die sich da in Senzig abspielte. Ein Rottweiler greift eine Frau an, verletzt sie schwer, sie stirbt. Ob der Hund sie tötete, steht noch nicht genau fest. Vielleicht stürzte sie und der Hund wollte ihr zunächst zu Hilfe eilen. Alles Spekulation. Es gibt keine Zeugen.

Die Gerichtsmedizin muss das Rätsel lösen. Doch der tragische Vorfall rückt wieder schlagartig eine Diskussion ins Bewusstsein, die vor zwei Jahren mit der Einführung der neuen Hundehalterverordnung geführt wurde. Es ging um die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen. Der Fall von Senzig zeigt, wie  schwierig die Grenze zu ziehen ist.

Rottweiler sind zwar als gefährlich eingestuft, allerdings kann das mit einem Gutachten auch widerlegt werden.

Der Senziger Hund fiel vorher nicht auf, er war ordnungsgemäß gemeldet, ein Gutachter bescheinigte ihm, ungefährlich zu sein. Das Amt stellte daraufhin ein Unbedenklichkeitszeugnis aus. Er war eigentlich ein "guter Hund".

Trotzdem passierte das Unglück. Das zeigt: Gutachten und Zeugnisse können nur bedingt garantieren, dass es keine bösen Überraschungen gibt. Sie sind kein Freibrief, wie der Ordnungsamtsleiter richtig sagte. Ein Restrisiko bleibt wohl bei allen Hunden.

 

 

Im Hess. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30 vom 03.12.2002 (GVBl I, S.704) ist der neue § 71 a HSOG erschienen:

Abs. 1 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Rasseliste !!!

Abs. 2 schafft die Haftpflichtversicherung.

Gut, dass Hessens Hundehalter bei der Landtagswahl am 02.02.2003 entscheiden können, was sie davon halten.

MfG

V. Stück

 
Ein ungewöhnlicher Schulunterricht und die Folgen:
Behördenmitarbeiter: Rechtswidrig bis zum letzten Atemzug!


BU: Die Schüler haben im spielerischen Unterricht mit Ina jede Menge gelernt. Doch das RP Dessau hat weitere Besuche der geprüften Schulhündin in Schulen des Landkreises Wittenberg untersagt. Foto: Janet Straach


Der von Kindern wie Lehrern begeistert aufgenommene Unterricht des Vereins Hunde helfen Menschen in der Diesterweg-Grundschule hat ein amtliches Nachspiel: Auf Anordnung des Regierungspräsidiums in Dessau mussten "Maßnahmen" ergriffen werden um zu verhindern, dass so ein "efährlicher" Hund wie die Schulhündin "Ina vom Klotzberg" noch einmal in eine Schule des Landkreises Wittenberg gelangt. Den Hintergrund bildet die rechtswidrige Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die von den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums offensichtlich "bis zum letzten Atemzug”" verteidigt werden soll.

Wittenberg/Dessau/Magdeburg (red). Der bemerkenswerte Auftritt der American Staffordshire-Terrier-Hündin Ina vom Klotzberg mit dem extra aus Nordrhein-Westfalen angereisten Präsidenten des bundesweit arbeitenden Vereins "Hunde helfen Menschen", Klaus Rose, in der Wittenberger Diesterweg-Grundschule war so bedeutsam, dass nicht nur der SUPER SONNTAG, sondern auch mehrere überregionale Medien darüber berichteten.

So kam es, wie es für das von diversen Behörden fast kaputt verwaltete Deutschland typisch ist: Eine dienstlich Zeitung lesende Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums in Dessau stolperte über einen Zeitungsbericht und schritt darauf hin kraftvoll zur Tat: Der Landkreis Wittenberg wurde schriftlich angewiesen einzuschreiten. Zitat: "In diesem Zusammenhang bitte ich um Einleitung von Maßnahmen, die verhindern, dass weitere Besuche von gefährlichen Hunden in Schulen des Landkreises stattfinden. Meines Erachtens sollte das zuständige staatliche Schulamt..."

Das Ordnungsamt das Landkreises Wittenberg dienerte unverzüglich und gab die Dessauer Aufforderung an das Staatliche Schulamt weiter, das wiederum die gewünschten Anweisungen an die Schulleiter formulierte. Der Behördenkreislauf hatte sich selbst befriedigt, Schulhündin Ina vom Klotzberg wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt, was ihr dank anderer Beschäftigungsmöglichkeiten nicht sonderlich schadet. Die Dummen sind nur die Schulkinder im Kreis Wittenberg, die nun nicht mehr im richtigen Umgang mit Hunden unterrichtet werden dürfen.

Den Hintergrund für den wirklich erstaunlich wirkenden Behördeneifer - andere Vorgänge wie zum Beispiel die Soforthilfe für die Flutopfer bleiben mitunter monatelang liegen - liefert die Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die noch unter dem ebenso populistischen wie fachlich unbedarften Ex-Innenminister Püchel (SPD) erlassen wurde und die von dem ebenso populistischen wie fachlich unbedarften aktuellen Innenminister Jeziorsky (CDU) weiter verteidigt wird.

In der Verordnung werden die Angehörigen von vier willkürlich ausgewählten Hunderassen als "gefährlich" benannt; ein Umstand, der von den namhaften Experten für sachlich unhaltbar und von den fähigen Juristen als eindeutig rechtswidrig bezeichnet worden ist. Und spätestens seit dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das bereits am 3. Juli die niedersächsische Hundeverordnung als rechtswidrig verworfen hat, ist auch den beteiligten Behördenmitarbeitern hierzulande klar, dass die noch weitaus unqualifizierte Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt keinen Bestand haben wird.

Drei Normenkontrollverfahren sind beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg anhängig, und dieses Gericht hat dem Herrn Innenminister unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bereits am 18. Oktober die juristische Niederlage signalisiert. Reaktion von Jeziorsky: keine, was die Frage nach der Qualität dieses von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) berufenen Innenministers aufwirft.

Pikantes Detail am Rande: Die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzte Schulhündin Ina vom Klotzberg ist von einem vereidigten Sachverständigen per ausführlichem Gutachten für den Schuldienst empfohlen worden. Diese Gutachten gelten bundesweit, zum Beispiel auch im Nachbarland Niedersachsen. Dort ist Ina anerkannt, aber wenn sie bei Marienborn die Demarkationslinie von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt überschreitet, wird sie nach dem nicht mehr haltbaren Rechtsverständnis der Böhmer-Regierung schlagartig gefährlich.

Inzwischen hat sich auch der Wittenberger Landtagsabgeordnete Frank Scheurell (CDU) in Sachen Ina schriftlich an seinen Parteifreund Jeziorsky gewandt. Zitat: "Wir sollten uns auch in dem Punkt einig sein, dass ein Verbot von willkürlich festgelegten Hunderassen nicht Beißunfällen vorbeugt, sondern nur präventive Arbeit wie sie der Verein "Hunde helfen Menchen e.V." in beispielhafter Weise erbringt."
 
 

Sehr geehrter Herr Weber,

existiert nicht! Meine Mail ist vom Server zurückgekommen. Ich habe daher direkt eingestellt unter
 

Echo Online: Meinungen zur Frage der Woche


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Datum: 11.12.2002, 11:33:52 (CET)
Name: B. Schwab (61J.) Homepage:
Ort: Koblenz Land: RLP
Zu: Hohe Steuer trotz Wesenstest.
Die Genossen und die 2-Klassen-Gesellschaft; das passt mal wieder hervorragend zueinander. Diejenigen, die genügend Geld haben und das dürften vor allem CDU-Anhänger sein, leisten sich die Schaafheimer Rassensteuer aus der Portokasse. Abgestraft werden die Proletarier, die eh keinen Zaster haben. Tierliebe zählt nicht! Geld muss man haben! Diese schönen Hunde gehören in die Hände von zuverlässigen und potenten Bürgern, die sich deren Haltung leisten können!

 

 
 
 
 

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