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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
 Der Heldt-Letter


* Franzis Problemmanager macht Druck
 

 
 
 

Hans Heldt

 

65520 Bad Camberg


 

Anschreiben an die

Damen und Herren                                     

Kopieempfänger

 

         

·         Hess. Ministerium des Innern

·         Hess. Städte- u. Gemeindebund

·         Hr. D. Völk  wissen. Referent   FDP

·         Hr. Richter i. R. Stück

·         Hr. RA Müller- Gebel

·         Hr. RA Stück

·         Tierheim Olpe

·         Maulkorbzwang

·         Staff. Bull Club Deutschland


 

Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom                                Unser Zeichen, unsere Nachricht vom                                Telefon, Name                                Datum

                                                                                06434-5392 HHT                                        12.11.03

 

Nassauische Neue Presse vom  6.11.’03  S.18  „Keine gefährlichen Kampfhunde“
Gegendarstellung / Leserbrief
insb. zu den Ausführungen von Hn. Hauptamtsleiter Dieter Angermaier


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der „Nassauische Neue Presse“ vom 06.11.2003 findet sich ein Artikel über meinen Prozeß vom 04.11.2003 vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Verhandlungsgegenstand war die 18fache Kampfhundesteuer. Der Prozeß ging zu meinen Gunsten aus.

 

Am darauffolgenden Donnerstag (06.11.2003) fand sich in der „Nassauische Neue Presse“ ein Artikel, in dem über diesen Prozeß referiert wurde. Leider unzutreffend, wie ich finde.

 

Beiliegend übersende ich Ihnen meine Gegendarstellung bzgl. des o. g. Artikels. Aus meinen Ausführungen (siehe Anlage) können Sie folgendes erkennen:

 

-          Bereits 1999 stand fest, dass Rasselisten nicht in der Lage sind, das individuelle Gefährdungspotential eines (Kampf-) Hundes zu erklären.

-          Denn das Gefährdungspotential aller Hunde ergibt in erster Linie aus dem Halter.

-          Zwar gibt es Wesenstests, aber nach diesen richtet sich nicht, ob mein Hund ein Kampfhund ist oder nicht und somit auch nicht die Steuerbemessung.

 

Wie Sie aus beigefügter Chronologie der Ereignisse unschwer sehen, erfolgte selbst auf mehrere Einsprüche meinerseits keinerlei Beschäftigung und Bewertung der seit 1999 eingetreten Vorkommnisse, die über das Aneinanderreihen von Textbausteinen (die noch dazu sachlich unrichtig waren) hinaus gehen. Wäre es so gewesen, hätten mehrere Prozesse, Widersprüche und viel bürokratischer Aufwand auf beiden Seiten vermieden werden können.

 

Abschließend appelliere ich an Sie in Ihrer exponierten Position, daß berechtigte Bürgeranliegen mit einer ihnen angemessenen Form und Priorität behandelt, sowie überprüft werden. Nur so können wir ein beiderseitiges Verständnis für die Belange des Einzelnen erhalten und kommunikative Unstimmigkeiten von vornherein ausschalten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

..........................................

 

Hans Heldt

65520 Bad Camberg


 

Nassauische Neue Presse                                         Kopie : s. Verteiler

REDAKTION

Postfach 1243

 

65549 Limburg

 


 

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                                                                                06434-5392 HHT                                        14.11.03

Nassauische Neue Presse vom  6.11.’03  S.18  Keine „gefährlichen Kampfhunde“
Gegendarstellung / Leserbrief
insb. zu den Ausführungen von Hn. Hauptamtsleiter Dieter Angermaier

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion Nassauische Neue Presse,

da ich einer der Kläger bin, die  bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden dieses Urteil erstritten haben, nahm ich den oben erwähnten Artikel sehr genau unter die Lupe, und sende Ihnen eine Gegendarstellung im Sinne von § 10 HPresseG, welche ich Sie bitte, entsprechend in der nächsten Ausgabe in gleicher Textgröße und ohne Weglassungen oder Einschaltungen zu veröffentlichen.

Für Ihre Objektivität – fernab einer reißerischen Aufmachung – bedanke ich mich bei Ihnen in aller Form. Sogenannte „Kampfhundebesitzer“ sind das formatfüllende Bild „gähnender Pitbull“  gewöhnt und als Kleinanzeige dagegen Vorfallschilderungen der  Beißvorfälle mit anderen Hunderassen.  Eine gewisse „Dünnhäutigkeit“ entsteht somit im Laufe der Zeit automatisch, wobei ich Ihnen den gestandenen Journalisten bestimmt keinen Vortrag über „Bildkompositionen“ halten werde. Eulen müssen nicht nach Athen getragen werden.


DANKE also an den zuständigen Redakteur für diesen sachlichen Artikel !

Für Ihre dringend erbetenen weiteren Recherchen folgen weiter unten nach der Gegendarstellung noch ein paar Worte und Quellenangaben.                   




GEGENDARSTELLUNG zu „Keine gefährlichen Kampfhunde", NNP 6.11.2003

Die mehr als fehlerhaften Ausführung des Hauptamtsleiters Hn. Angermaier zwingen mich als betroffenen (und obsiegenden) Kläger vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zur Richtigstellung:

Die Stadt Bad Camberg beruft sich zu Unrecht auf die hessische Landeshundeverordnung, dies verdeutlicht die zeitliche Diskrepanz zwischen In-Kraft-Treten der Hundesteuerregelung von Bad Camberg (01.01.1999) und der ersten hessischen Landeshundeverordnung, die eine Rasseliste enthielt (Juli 2000).

Gegen letztere erfolgte umgehend eine Normenkontrollklage beim VGH Kassel, inzwischen sind wir bei Normenkontrollklage Nr. 4 und Herr Bouffier bei Hundeverordnung Nr. 4 angelangt. Bei einer Umsetzung dieser Hundeverordnungen in den kommunalen Hundesteuersatzungen hätten diese Satzungen drei mal geändert werden und den geänderten Rasselisten der 4 Verordnungen angepasst werden müssen, was nicht der Fall war.

 

Keineswegs traf meine Klage die Stadt Bad Camberg "eher zufällig".
Vielmehr ist diese Klage das Ergebnis mehrjähriger Hundehaltung unter äusserst widrigen Umständen, nämlich in Bad Camberg, und kommunalen Fehlverhaltens:
Der rechtskräftige Bescheid des VGH Kassel vom 29.07.2001 fand in den Regelungen meiner Haltegenehmigung keinerlei Berücksichtigung, mit gravierenden Konsequenzen für Hund und Halter. Erst das Engagement von Hn. RA. Stück zwang Bad Camberg, in der Haltegenehmigung vom 18.4.2002 das erwähnte VGH – Urteil zu berücksichtigen.
Am gleichen Tag des Eingangs meines Widerspruchs gegen die Kampfhundesteuer im Mai 2001 wurde - welch Zufall - meine Frau mit einem Bussgeld in Höhe von DM 1.000,-  ursächlich wegen "Spielen mit dem Hund im eigenen Garten" belegt. Der Ordnungsbehörde war dabei durchaus bekannt, dass es sich bei dem Hund um ein Tier des Tierheims Limburg handelte, welch letzteres den Hund für Familien mit Kindern ab 0 Jahren freigegeben hatte.
Meine sehr detaillierten Widersprüche an die Stadt Bad Camberg wurden regelmässig mit Textbausteinen beantwortet, ohne auf die gestellten Fragen einzugehen, es wurden - nachweislich -  noch nicht einmal die von mir beanstandeten Stellen in der Satzung nachgelesen. Korrekte Bearbeitung seitens der Behörden hätte diese Klage vermieden.

Bzgl. der von Herrn Angermaier angestrebten "überregionalen Klärung" der Ungefährlichkeit der Rasse Staffordshire Bullterrier ist anzumerken, das diese Frage seit langem international und auch in Bad Camberg geklärt ist - sämtliche dem Verwaltungsgericht Wiesbaden vorgelegten Gutachten und Quellen lagen auch meinen Widerspruchsschreiben an die Stadt Bad Camberg bei. 
 
Einen "Erörterungs- und Klärungsbedarf" seitens der Bad Camberg und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gab es also nie - simples Lesen (hätte) genügt.


Hans Heldt
 


Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

im folgenden einige Erläuterungen und Quellenangaben zur Thematik:

1.       Einstufung Hunde resultierend aus der hess. Kampfhundeverordnung.

a) zeitliche Abfolge :

1.1. 1999            Kampfhundesteuerreglung Bad Camberg tritt in Kraft. Also ist davon auszugehen, dass in 1998 diese Steuer konzipiert und auch von der Stadt (!) verabschiedet wurde            

Juli 2000            die erste hess. Landeshundeverordnung tritt in Kraft und es erfolgte umgehend eine Normenkontrollklage beim VGH – Kassel. Wir sind mittlerweile bei der Klage Nr. 4 angelangt und hätte es früher eine Rasseliste gegeben, so wäre auch hier früher eine Klage entstanden.

Somit ist Sicher, dass  die  Kampfhundesteuer Bad Camberg sich gar nicht die  Landeshundeverordnung berufen kann, alleine aus der zeitlichen Diskrepanz heraus

b) Anpassung

Wie schon erwähnt, sind wir in Hessen bei der Verordnung Nr.4 angelangt.

Die Gründe hierzu sind relativ komplex und ich muss Sie hierzu an Hn. RA. Stück  verweisen.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Bad Camberg wurde jedoch nie an die diverseren Veränderungen angepasst.

Dies ist durch die Nennung der Bordeaux Dogge einwandfrei ersichtlich, die schon lange aus der übergeordneten Landeshundeverordnung verschwunden ist und zusätzlich durch die nicht  integrierte Definition  „Kampfhunde“ gem .VGH – Kassel – Urteil v. 29.11.01, die dann ja wohl auch für 2001 von Relevanz  gewesen wäre.

Quellen hierzu :            Ablehnungsschreiben meiner Widersprüche, Hess. Landeshundeverordnungen, HR. RA. Stück mit seinen div. Normenkontrollverfahren beim VGH Kassel

 

Meine Bewertung also zu diesem Darstellungspunkt von Hn. Angermaier :

Das Briefing  für Hn. Angermaier hätte von einer Fachkraft erfolgen müssen.

 Wie kann eine – in 1998 konzipierte Steuer, mit den dort enthaltenen Hunderassen – sich auf  eine     Landeshundeverordnung vom Juli 2000 beziehen  ?

 

 

2.       „Zufälligkeit“ der  beklagten  Körperschaft .

a )             Haltegenehmigung :

Am 15. 2. 2002 bekam ich die Haltegenehmigung der Stadt Bad Camberg mit dem Zahlungsziel :

Überweisung von 127 Euro per  8. 2. 2002.     (Kosten Haltegenehmigung – z. Z. alle 2 Jahre s. Anlage 4)

Das ist eigentlich ja nichts schlimmes, denn Tipp-Fehler können immer mal passieren.

 Was aber wirklich schlimm war:

In meiner Haltegenehmigung wurde der rechtskräftige Bescheid des VGH – Kassel vom 29.7.2001 überhaupt nicht berücksichtigt und glauben Sie mir bitte, dies hat  bei der Hundehaltung sehr große Konsequenzen. (z. B. permanenter Leinenzwang als nicht artgerechte Hundehaltung)

ALSO :

Anruf beim Leiter des  Ordnungsamtes und diese beide Fehler vorgetragen

Antwort  :

 Das falsche Zahlungsziel wird korrigiert und die Hundehaltung mit den Auflagen hätte ich so zu akzeptieren.

Erst das Engagement von Hn. RA. Stück brachte mir dann die Haltegenehmigung am 18.4.2002, die das erwähnte VGH – Urteil mit berücksichtigte.

Quellen : Schreiben der Stadt Bad Camberg vom 15.2. 2002 , Hr. RA Stück.

 

 

b )             Ordnungswidrigkeit  : 1.000 DM + 61 DM Bearbeitungsgebühr :

Mein erster Widerspruch bzgl. der Kampfhundesteuer erfolgte im Mai 2001.

Am gleichen Tag des Eingangs meines Widerspruchs erfolgte gegen meine Frau ein  Bußgeld von 1.000 DM + 61 DM Bearbeitungsgebühr.

Das Leben ist ein gar lustiger Gesell, hat  er doch manche Zufälle parat, finden Sie das nicht auch ?

Leider besitze  ich nicht eine rheinische Frohnatur und finde 1.061 DM Bußgeld für  :

„Frau spielt im eigenem Garten mit einem Hund“, überhaupt nicht lustig.

Die Frage sei einmal erlaubt, wie empfinden Sie das, in Kenntnis des Vorfallortes  und  mit einem Hund, der eine Freigabe vom Tierheim Limburg hat, für Familien mit Kindern ab 0 Jahre ?

Letzteres ist selbstverständlich auch der Ordnungsbehörde bekannt gewesen.

Quellen :  AZ: 6 JS 209621 / 01 54 Owi vom 11.1.02 ,  Fr. RAin Müller-Gebel , Freigabeschreiben des Tierheims Limburg

 

c)             Verhalten bei der Bearbeitung meiner Widersprüche :

Mein erster Widerspruch wurde  ja schon erwähnt. Bei den Anderen wurden sehr ausführlich die Gründe dargelegt, warum wir keinen Kampfhund, sondern einen Familienhund mit vorzüglicher Kinderfreundlichkeit haben.

Als Rückantwort gab es vordefinierte Textbausteine, anstatt  sich einmal mit der  Sache konkret zu befassen.

Hierzu lade ich Sie, zu einem Gespräch ein, zw. Publikation meiner Widersprüche und  den  erfolgten Antworten.

Ich bin von dem Interesse Ihrer Leserschaft diesbezüglich voll überzeugt, da Widersprüche, bzw. unberechtigte Forderungen – JEDEM - passieren können, gleichgültig ob er Hundehalter ist oder nicht.

Beispiel für Widerspruchsbearbeitung :

in meinem Widerspruch der Hinweis:

sachliche Fehler in Rasselisten  (Kap.3 Abs.1)

Ergebnis :

Es wurde nicht einmal bei der Erstellung des  Widerspruchsschreibens  vom 20.2.2003 die Satzung quergelesen und einfach nur Textbausteine verwendet.

Hierzu kommen wir noch mal bei dem Punkt  „Bitte / Vorschlag“  Ich garantiere Ihnen dabei eine große Überraschung (Stichwort hierzu :  Fam. Schröder)

Quellen :   Satzung der Hundesteuer Stadt Bad Camberg ,  Ablehnung Widerspruch vom 20.2.2003

 

 

Meine Bewertung also zu diesem Darstellungspunkt von Hn. Angermaier :

Die Klage gegen diese Körperschaft ist überhaupt nicht zufällig, sondern als Ergebnis einer 3 – jährigen Hundehaltung „unter widrigen Umständen“ anzusehen.

 

                       

3.       überregionale Klärung der Friedfertigkeit Staffordshire Bullterrier

Dies ist der  Punkt mit der –aus meiner Sicht- höchsten Gewichtung.

Zeigt er doch ganz klar, wie Widerspruchschreiben in ausführlichster Form auch nach einem Gerichtsurteil Wiesbaden beachtet und bearbeitet werden.

Genau hierfür lege ich Ihnen die Anlage #2 bei, der Camberger Anzeiger vom 18. 2. 1999.

 Selbst wenn wir davon ausgehen sollten, dass dieser Anzeiger in Bad Camberg nicht gelesen wird, so ist durch die Überschrift :

„Anlage zu Widerspruch Bußgeld 15.05.01 (siehe „Zufälligkeit“ 2b) belegt,  dass die Stadt Bad Camberg, mindestens ab diesem Zeitpunkt,  hiervon Kenntnis hatte.

Was ist dem Artikel zu entnehmen?

30 Kinder im Vorschulalter besuchen einen Hundezüchter, einer speziellen Rasse

ES SIND STAFFORDSHIRE – BULLTERRIER , angebliche Kampfhunde was der Artikel auch sagt.

Stellen wir uns – wegen der Kampfhundethematik  – doch dann ein paar Fragen :

Welche verantwortungsvolle Eltern werden kleine Kinder in einen Zwinger mit  4 Bestien bringen ?

Wie viel Prozent der Hasselbacher Eltern und Erzieher  haben sich deswegen rückversichert ?

Wäre es jetzt nicht sinnvoll, eine Fachlektüre zu Rate zu ziehen um die Schwere diese Vorfalls zu bewerten und um eventuell Maßnahmen bzgl. der Gefahrenabwehr aufzusetzen ?

Für ca. 40  DM gab es 1998 schon ein Fachbuch von Hn. Dr. Peper , also genau zu der Zeit der Entstehung der Kampfhundesteuersatzung der Stadt Bad Camberg

Ich zitiere nun einen Auszug eines Schreibens von Hn. RA Stück :

>>>>>>> Zitatanfang :

Hinsichtlich der sog. Listenhunde Staffordshire Bullterrier und Amercian Staffordshire Terrier weist der Unterzeichner auf das bereits 1998, also vor den diversen HundeVO des Antragsgegners, im Paul Parey Verlag (Berlin) erschienene Fachbuch „Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier“ von Dr. Wilfried Pepers (1985 – 1990 1. Präsident des VDH) hin. In diesem unter dem Patronat des VDH herausgegebenen Buch ist ausgeführt:

 

„Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier können zwar als Bull-and-Terrier Nachfahren auf eine 200 jährige Geschichte[1] zurückblicken, doch werden ihr faszinierendes Wesen und ihre überragenden Qualitäten als Familienhunde in Deutschland auch heute noch vielfach verkannt. Dies ist ohne Zweifel auch eine Folge der irritierenden „Kampfhunde“-Diskussion und der zahlreichen, zumeist untauglichen administrativen Bewältigungsversuche.“ (Anm. des Unterzeichners: Wie wahr!)

Ende Zitat <<<

Nanu,  wir lesen also hier etwas von :

überragenden Qualitäten als Familienhunde und das bei sogenannten Kampfhunden ?

Gehen wir nun ganz auf die sichere Seite und untersuchen das Rasseziel auf „bestialische Komponenten“

Wir stellen folgendes fest (Auch dies ist  der Stadt Bad Camberg bekannt, s. mein Widerspruch ) :

Als Rasseziel finden wir im F.C. I. Standard hierzu :

 

VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) :

Traditionell von unbeugsamem Mut und Hartnäckigkeit.
Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern. Tapfer, furchtlos und absolut zuverlässig.

 

Wir lesen also hieraus im Kontext(zw. Gefahrenbeurteilung )zum Artikel Camberger Anzeiger 18.2.1999 :

>>>„liebevoll, besonders zu Kindern“<<<

Fragen  an Sie als Redaktion :

„Wenn Sie 30 Kinder, im lebhaften Vorschulalter, als Stress empfinden. (Stichwort: Kindergeburtstag)

Wie beurteilen Sie – als Fachleute – die Bildunterzeile :

„...... fühlen sich richtig wohl unter den vielen Kindern“ ?

Hat Ihr  Kollege vom Camberger Anzeiger nicht genau dasselbe gesagt, wie in dem Rasseziel enthalten ist?

Sind Sie nun in der Lage, mir das Festhalten der Stadt Bad Camberg an der falschen Vorstellung zu erklären ?

Könnte Hr. Dr. Peper schon in 1998 mit „untauglichen administrativen Bewältigungsversuche“, eventuell Recht haben ?

Aber es kommt noch schlimmer !

Auf Führungslehrgängen lernt man, dass man auch Verantwortung hat für das was man nicht tut.

Man darf also heutzutage Verantwortung nicht nur nach oben delegieren und Kommunikation darf in der heutigen komplexen Zeit keineswegs eine Einbahnstrasse sein.

Verantwortungsvolle Führungskräfte hätten also diesen Vorfall an das HMDI gemeldet unter Berücksichtigung der Dienstwege (da ja übergeordnetes Interesse wohl gegeben ist)

und

Sie hätten es auch dem hess. Städte- und Gemeindebund gemeldet versehen mit den oben genannten Fragen. (aus der Anlage 3 „Deutscher Städtetag“ erkennen Sie die Notwendigkeit der Kommunikation“)

 

Zeichnen wir nun ein „Was-wäre-wenn Szeanario“ zum Zeitpunkt März 1999 :

Das hess. Innenministerium hätte geprüft.

Der hess. Städte- und Gemeindebund hätte geprüft.

Beide wären auf das Fachbuch von Hn. Dr.  Peper gestossen   (VDH-Vorsitzender)

Da ein Indiz (30 kleine Kinder!) vorhanden war, hätten beide Instanzen  weitere Expertenmeinungen eingeholt um die Vorfallschwere zu ermitteln.

Fragen an die Redaktion, an HMDI und den hess. Städte- und Gemeindebund :

Sind Sie, in Kenntnis diese Vorfalls 1999, der Meinung eine  Rasseliste hätte es in dieser Ausprägung im Jahre 2000 gegeben ?

 

Meine Bewertung also zu diesem Darstellungspunkt von Hn. Angermaier :

-          die behördliche Tätigkeit bewegt sich weit entfernt von der auch für sie beobachtbaren Realität.

 

4.       Bitte / Vorschlag

In der Ablehnung meines Kampfhundesteuer Widerspruchs 2003 wurde ich von der Stadt Bad Camberg  an die Presse verwiesen. (Stichwort : ‚Datenschutz‘)

Dankbar  greife ich nun diesen Hinweis auf und bitte Sie mit mir zusammen den Widerspruch 2003 und die Ablehnungen 2002 und 2003 journalistisch aufzuarbeiten. Bestimmt sind Ihre Leser hierfür dankbar, damit der Bürger nun erkennen und vergleichen kann, wie seine eigenen Problematiken von behördlicher Seite bearbeitet werden.

Wir werden auch u.A. zusammen die Rasselisten bei den Widersprüchen analysieren, werden dabei  auf ca. 50 Hunderassen gem. FCI kommen. (Mischlinge hierbei unberücksichtigt)

So ergibt sich dann, dass eine Familie Schröder mit dem Hund Holly, würde sie in Bad Camberg wohnen, Kampfhundsteuer zahlen müsste.  

Selbstverständlich meine ich hierbei den Hn. Bundeskanzler Schröder mit seinem Terrier.

Beachten Sie einmal die Ablehnungen meine Widersprüche 2002 und 2003. (Rasse = Terrier)

 

Mag dies noch als  humorvolle Komponente gewertet werden , so ist nun die Auseinandersetzung mit dem folgenden Thema ernsthaft  notwendig :

Wie kann es sein, das  Unterlagen vor Gericht nach Prüfung  anerkannt werden und bei den bürgernahen

Behörden noch nicht mal gesichtet  werden ?

Wir erreichen mit dieser vorgefundenen Methodik  eine Problemlösungsdauer von 3 Jahren zu Lasten des Bürgers.

Rechtsmittelbelehrung ja, aber bitte nach einer erfolgten Prüfung !

 

Kommen wir also zu der finalen Frage :

„Können Unstimmigkeiten/Probleme in unserer heutigen, komplexen und schwierigen Zeit durch ein Kommunikationsverhalten  - wie in Kaisers Zeiten -    gelöst  werden ?“

 

Dieser letzte Part erklärt Ihnen  meine Intention warum diese  Gegendarstellung mir als dringend notwendig erscheint,  es ist m.E. auch von Allgemeininteresse.

In Erwartung Ihres Dialogs, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

  

 

Anlagen :

 

·         Artikel NNP 6.11.2003

·         Camberger Anzeiger 18.2.1999

·         Schreiben Städtetag

·         Verlustberechnung für Bürger durch die Kampfhundesteuer Bad Camberg ex. Haltegenehmigung

 

Kopie an :

           

·         Hess. Ministerium des Innern

·         Hess. Städte- u. Gemeindebund

·         Hr. D. Völk  wissen. Referent   FDP

·         Hr. Richter i. R. Stück

·         Hr. RA Müller- Gebel

·         Hr. RA Stück

·         Tierheim Olpe

·         Maulkorbzwang

·         Staff. Bull Club Deutschland

 

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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