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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* die FDP Hessen will sich offensichtlich an der Legalisierung der (rechtswidrigen) 3. Bouffierschen

* Musterschreiben dazu: Hessische Landtagswahl - Wahlprüfsteine

* Gemeinde erstattet nach der aktuellen Rechtsprechung die Kampfhundesteuer ....

* Das Dienstleistungsportal des Bundes

 
Liebe Hundefreunde/innen,

Liebe Mitstreiter/innen,

die FDP Hessen will sich offensichtlich an der Legalisierung der (rechtswidrigen) 3. Bouffierschen HUndeVO vom 10.05.2002 (mit Rasselisten) beteiligen und jetzt eine gesetzliche Grundlage in § 71 a Abs. 1 HSO schaffen !!! *Die Vorlagen können unter www.landtag.hessen.de nachgelesen werden (genaue Fundstelle im Musterschreiben).

Das sollten wir auf jeden Fall zu verhindern suchen. In Hessen sind im Februar 2003 Landtagswahlen.

Alles was schreiben kann sollte sich also an die FDP Hessen wenden, nachfragen und sagen, was wir davon halten. Dazu gibt es ein Musterschreiben. Einfach eigenen Namen und Anschrift eintragen und abschicken.

Bitte informieren Sie auch alle anderen Betroffenen, die kein Mail haben. Act Now !!!

MfG

Familie Stück

* Die Dateien sind auch auf der Page maulkorbzwang.de zu finden - bearbeitet und damit besser zu laden!

 

Musterschreiben dazu:

Max Wähler

Wahlstrasse 1

00000 Wahlhausen

Max Wähler, Wahlstr. 1, 00000 Wahlhausen                                                                             Tel. 000 -000

 

 

FDP Fraktion

im Hessischen Landtag

MdL Jörg Uwe Hahn

Schlossplatz 2

 65183 WIESBADEN

30. November 2002

/politik/fdpwahl-doc

Fax: 0611 - 350 570 / p.endres@ltg.hessen.de

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon

                                               HundeVO Hessen                  000 - 000

Hessische Landtagswahl - Wahlprüfsteine

Sehr geehrter Herr Hahn,

ich bin rechtsstaatlich-liberal gesinnter Bürger dieses Landes, Halter eines positiv wesensgetesteten und friedfertigen sog. „Listenhundes“ und habe meine persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde im Umgang mit Hunden nachgewiesen. Natürlich bin ich auch Wähler bei der bevorstehenden Hessischen Landtagswahl.

 Meine Familie und ich hatten und haben persönlich unter den sowohl juristisch als auch fachkundlich (kynologisch, ethologisch, genetisch, zoologisch) mangelhaften Machwerken Herrn Staatsministers Bouffier, nämlich der

 ·       sog. KampfhundeVO vom 05.07.2000 (GVBl. I, S. 355), vom VGH Kassel mit Urteil vom 29.08.2001 - 11 N 2497/00 - (VR 2002, 209 ff.) in toto für nichtig erklärt, sowie der

·       sog. GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (GVBl I., S. 411 ff.) vom VGH Kassel mit Urteil vom 29.08.2001 - 11 N 2497/00 - (VR 2002, 209 ff.) in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt

 sowie den damit einhergehenden medialen und behördlichen Exzessen, öffentlichen Anfeindungen (z.B. Aufrufe zur gesellschaftlichen Ächtung, Verweisung aufs Milieu) etc. zu leiden.

 Die Erfahrungen die wir in dieser Zeit sammeln mussten, haben uns in der Überzeugung gestärkt, jeder - wissenschaftlich völlig unhaltbaren - Rassendiskriminierung, egal ob bei Tier oder Mensch, entschieden entgegen zu treten und sie dazu zu verbannen, wo sie hingehört: In die braune Mottenkiste der Geschichte, die hoffentlich nie wieder geöffnet wird.

 Hierbei sahen bzw. sehen wir uns dabei von der FDP unterstützt. Auf Bundesebene haben uns sowohl Gudrun Kopp (Verbraucherpolitische Sprecherin) als auch Hermann Otto Solms nachhaltig den Rücken gestärkt, auf Landesebene insbesondere Herr Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) sowie Herr Dr. Stefan Grüll (Nordrhein-Westfalen). Bisher gehörte auch die FDP Hessen in diese Reihe. So hat sich Herr Jörg Uwe Hahn z.B. im Wiesbadener Kurier vom 10/11.03.2001 ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass das geplante Landesgesetz keine Rasseliste enthalten dürfe.

 Ungeachtet aller fachlichen Kritik und nach zwei juristischen Flops (s.o.) hat sich Herr Staatsminister Bouffier nicht davon abhalten lassen, die dritte (! - in Italien würde man sagen: „avanti dilettanti“) Regelung zum Thema sog. „gefährlicher“ Hund binnen weniger als 2 Jahren, die HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl I., S. 90 ff.), zu erlassen, die wiederum eine Rasseliste (Vorschlag zum Unwort des Jahres) enthält. Insbesondere nach dem Urteil des BVerwG vom 03.07.2002 - 6 CN 5.01 - 8.01 - steht fest, dass auch dies nichtig ist, was die angerufenen Gerichte sicher demnächst ausurteilen werden.

 In aller Stille wird versucht, die rechtlichen Mängel durch eine Änderung des HSOG zu „heilen“ (vgl. Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 15.11.2002, 15. Wahlperiode Drucksache 15/4527, sowie Änderungsantrag der CDU und FDP (?) vom 12.11.2002, Drucksache 15/4586, unter www.landtag.hessen.de unter Dokumentenarchiv-Drucksachen). Damit soll die Rasseliste Bouffiers (nachträglich) auf eine gesetzliche Grundlage in § 71 a HSOG gestellt werden. Was rechtswidrig war, wird aber rechtswidrig bleiben.

 Hat die FDP Hessen Ihren - rechtlich wie auch fachlich völlig berechtigten - Widerstand gegen die Rasseliste und Rassendiskriminierung also aufgegeben und versucht hier einem augenscheinlich unvermögenden und unbelehrbaren Minister die nächste Niederlage zu ersparen ? Diese Frage wird für meine Wahlentscheidung mit ausschlaggebend sein !

 Rechtzeitig vor den Landtagswahlen bitte ich Sie deshalb um Beantwortung folgender Frage:

 Wird die FDP Hessen einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP für ein „Sechstes Gesetz zur Änderung des HSOG (Gesetz zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für erlaubnispflichtige Hunde) - hier § 71 a Abs. 1 HSOG Entwurf - die Zustimmung erteilen ?

 o Ja

o Nein

 Ihre Antwort erbitte ich bis spätestens zum Wochenende vor den Landtagswahlen. Die Einhaltung einer gegebenen Antwort werde ich weiter aufmerksam verfolgen, da man Politiker allein an ihren Taten und nicht an ihren Versprechungen messen sollte.

Sollten Sie mir keine Antwort zukommen lassen, so werde ich dies als Zustimmung der FDP Hessen zum Gesetzentwurf werten und daraus die gebotenen Konsequenzen ziehen.

 

Michelangelo Buonarroti (1475 - 1564):

„Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier ebenso geahndet wird wie das Verbrechen am Menschen“. Es sei hinzugefügt: Und sei es bei den nächsten Wahlen !

Ich verbleibe

Mit wahrhaft liberalen und diskriminierungsfreien Grüßen

Max Wähler

 

Kopie an: MdL FDP Hessen

Nicola Beer (Schloßplatz 1, 65183 Wiesbaden; Fax: 0611 - 350 570);

Michael Denzin (Schloßheide 67, 65366 Geisenheim-Johannisberg; Fax: 06722 - 68 46);

Heinrich Heidel (Aseler Str. 2, 34516 Vöhl; Fax: 05635 - 8589)

Dorothea Henzler (Mauerfeldstr. 23, 61440 Oberursel; Fax: 06171 - 85851);

Roland von Hunnius (Guntherstr. 19, 64668 Rimbach, Fax: 06253 - 970711)

Anlage(n): -

Original  als Word Datei!

 
Moormerland/Niedersachsen, 30.11.02

Einige Hundebesitzer in Moormerland bekommen Geld zurück: Die Gemeinde erstattet nach der aktuellen Rechtsprechung die Kampfhundesteuer für dieses Jahr. Genauer gesagt: die Differenz zur normalen Hundesteuer. Das macht eine Erstattung von rund 600 Euro. Geld zurück gibt es für Besitzer von Hunden der Kategorie zwei, das betrifft hauptsächlich Rottweiler und Dobermann. Für diese Hunde gilt dann ab dem nächsten Jahr wieder die normale Hundesteuer von rund 30 Euro.

http://www.ostfriesen-zeitung.de/
 
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