Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute etwas länger!
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Die FDP und die Hunde...
Martin Zeitz - Spitzenkandidat der FDP - Düsseldorf und Oberbürgermeisterkandidat für die Kommunalwahlen am 26.09.2004 sowie - Tusch - Redner auf dem Dog Day 2004 am 11. September 2004 in Düsseldorf zum Thema Hund: "05.08.2004 Kampf um den treuen Freund NRZ , 05. August 2004 ...Auch hinter den Mauern der Stadtverwaltung schlägt ein Herz für Hunde. Thomas Froese, Leiter des Steueramtes, sagt: "Wir haben noch niemandem den Hund weggenommen." In der Hundesteuersatzung sei geregelt, dass Sozialhilfeempfänger und Menschen mit gleichen Einkommen nur ein Viertel der Hundesteuer zahlten. "Im Einzelfall und nach genauer Überprüfung", so Amtsleiter Froese, "werde die Hundesteuer erlassen". Dafür hat Martin Zeitz, Oberbürgermeisterkandidat der FDP, nur ein müdes Lächeln übrig: "Dieser bürokratische Aufwand rechnet sich nicht." Zeitz und die Liberalen fordern die Abschaffung der Hundesteuer - ausgenommen für so genannte "Kampfhunde". Der Kandidat: "Hundesteuer auf Kampfhunde hat eine ordnungspolitische Bedeutung." Alles andere sei pures Abkassieren. ... " http://www.es-wird-zeitz.de/index.php?idcatside=44 Zum Thema Hund findet sich nichts im Rahmenprogramm der FDP NRW zur Kommunalwahl 2004: http://admin.fdp-nrw.de/uploads/458/RahmenprogrammzurKommunalwahlNRW.pdf Im Wahlprogramm der FDP NRW zur Landtagswahl 2005 findet sich dito nichts: http://admin.fdp-nrw.de/uploads/458/programm.pdf Im Kommunalwahlprogramm der FDP Düsseldorf findet sich jedoch folgendes: "Die FDP fordert die Abschaffung der Hundesteuer für den ersten Hund. Wesentliche Kosten entstehen der Stadt durch die Hundehaltung nicht, das Steueraufkommen wird auch nicht zweckgebunden eingesetzt. Die Hundesteuer dient allein dazu, die städtische Haushaltskasse zu füllen. Deshalb ist für die FDP klar: Die Hundesteuer ist ungerecht und daher abzuschaffen. Die Steuer für so genannte Kampfhunde bleibt von dieser Regelung unberührt." http://www.zeitz-ob-duesseldorf.de/?idcatside=29 Die FDP Köln stellt in ihrem Kommunalwahlprogramm die hochwichtige Forderung nach "Hundekotbeuteln in öffentlichen Parks und in der Innenstadt" http://www.fdp-koeln.de/index.php?l1=7&l2=0&l3=1&pid=433&kid=4 sowie einer verstärkten Ahndung mit Bußgeldern. Der Antrag der Fraktion der FDP auf Abschaffung der Hundesteuer und der Jagdsteuer in Nordrhein-Westfalen an Landtag NRW
hier zu finden:
http://www.landtag.nrw.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?k=MMD13/5762&quelle=alle wurde am 23.07.2004 gestellt und umfasst eine knappe Din-a-4-Seite. Dieser ausufernd kompetenten Argumentation wird dann bei den nächstfolgenden Plenarsitzungen am 22. und 23. September sicherlich ein entsprechender Erfolg beschieden sein. Dann zu finden hier: http://www.landtag.nrw.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/sitzungen.php?typ=plenar |
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Peta: 1 Schwerverletzte, 1,5 Mio.
Sachschaden
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Zitat: |
"Mitglieder von Peta? Offenbar handele es sich bei den Moderatoren um Mitglieder der Tierrechtsorganisation Peta, vermutet das Pelzinstitut. Die beiden Journalisten hatten sich für die Pressekonferenz zum Pelztag privat akkreditiert und sich mit einem Kamerateam nach Darstellung von Instituts-Geschäftsführerin Susanne Kolb-Wachtel unter die rund hundert Gäste gemischt. Die Protestaktion geriet dann nach Polizeiangaben "außer Kontrolle"." |
http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/24/15/68/2415686.html
Zitat: |
"Beide sind offenbar Mitglieder bei der Tierrechtsorganisation PETA, die mit solchen Aktionen für Aufsehen sorgt. Bei Sat.1, wo das Ehepaar im Frühstücksfernsehen moderiert, war man nicht begeistert von der Sache und distanzierte sich. |
Wie stand in dem Schreiben:
Liebe Frau Dettling
...Können wir nicht so viele Blumen
mit verständiger und sorglicher Hand
in unser Leben hineinpflanzen,dass
einige immer blühen?
...doch, wir können. Wir alle haben den Wunsch nach Lebensqualität.
So das ist der Punkt, auch ich habe seit über vier Jahren den Wunsch in Ruhe
und Frieden mit meinem Hund leben zu können.
Ich will nur ein bißchen Recht auf Lebensqualität!!!!!!!!!
Und diese Recht wird mir als diskriminierte Hundehalterin von den Politikern
Medien und Ihrem Verein genommen.
Ihr Verein hetzt ununterbrochen gegen eine Rasse Hunde die als gefährlich
eingestuft wurden. Und somit werde ich in aller Öffentlichkeit als Kriminelle
abgestempelt, nur weil ich meinen Hund nicht im Stich lasse.
Kinderhilfe und Kinderschutzbund soll sich um die Kinder kümmern, die Tag
täglich mißbraucht und mißhandelt werden. Da haben sie genug zu tun. Wie heißt
ein Sprichwort: Schuster bleib bei Deinen Leisten!
Ich schicke Ihnen hiermit Ihren Kalender 2005 zurück.
Ich helfe Kinder, Tiere und wo Hilfe notwendig ist.
Aber ein Verein der mich offen diskriminiert und mein Hund als gefährlich
bezeichnet, denen gebe ich keinen Cent.
Denn was ich seit vier Jahren an Demütigungen, Erniedrigungen usw. erlebt habe
und immer noch erlebe, ist tiefstens unter der Menschenwürde.
Hiermit verbiete ich Ihnen, mir von Ihrem Verein Post zu zuschicken!
Irmtraud Dettling
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN |
Drucksache 13/5879 |
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30.08.2004 |
Antwort
der
Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1914
der Abgeordneten Marie-Theres Kastner, Dr. Renate Düttmann-Braun und Reinhold
Sendker CDU
Unklares Vorgehen von Frau Höhn in Sachen Covance
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1914 vom 21. Juli 2004:
Seit einem Bericht des ZDF-Fernsehmagazins „frontal 21“ steht das Tierversuchslabor „Covance“ im Mittelpunkt der Aktivitäten einiger Tierrechtler. Diese wurden durch Äußerungen von Frau Ministerin Höhn gestärkt.
Mittlerweile haben sich die gegen das Labor erhobenen Vorwürfe allesamt als unbegründet erwiesen. Unabhängige, nur Recht und Gesetz unterworfene Gerichte, haben dies festgestellt.
Gleichwohl fährt das Höhn-Ministerium mit seinen Angriffen gegen „Covance“ fort.
Insbesondere der Stadt Münster wird Fehlverhalten und „mangelnde Unterstützung“ der Forderungen der Ministerin vorgeworfen (vgl. Westfälische Nachrichten vom 14. Juli 2004).
Das Handeln der Stadt Münster jedoch ist durch geltendes Recht gedeckt, auch dies wurde mittlerweile richterlich bestätigt. Insofern ist es für uns unverständlich, welche Forderungen Ministerin Höhn der Stadt Münster gegenüber erhebt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Mängel wirft
Ministerin Höhn der Stadt Münster im Umgang mit dem Versuchslabor
„Covance“ vor?
2. In welcher Form hat Ministerin Höhn der Stadt Münster ihre Position vorgetragen?
3. Warum veranlasst die Landesregierung nicht bereits jetzt den Entzug der Genehmigung für das Versuchslabor, wenn sich, wie von Ministerin Höhn im oben angeführten Presseartikel ausgeführt, das Tierschutzgesetz geändert hat?
4. Sieht die Landesregierung angesichts der richterlich bestätigten Rechtmäßigkeit der Tätigkeit von „Covance“ nicht einen unzulässigen, weil geschäftsschädigenden Eingriff in die Arbeit des Labors?
5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung in Sachen „Covance“ weiterhin zu unternehmen?
Antwort der
Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 27. August 2004 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem
Innenminister:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die im zweiten Absatz der Kleinen
Anfrage getroffenen Feststellungen, die mittlerweile gegen das Labor
erhobenen Vorwürfe hätten sich „allesamt als unbegründet“ erwiesen und die
Gerichte hätten „dies festgestellt“, nicht zutreffen. Von den
Gerichten wurde zwar im so genannten Eilverfahren entschieden, dass die von
der Stadt Münster angeordnete sofortige Vollziehung der Installation von
Videokameras im Labor der Firma Covance aufgehoben wird; diese haben aber
lediglich eine „summarische“ Prüfung durchgeführt und sind hierbei weder von
einer „offenkundigen Rechtswidrigkeit“ noch einer „offenkundigen
Rechtmäßigkeit“ der getroffenen Anordnungen ausgegangen. Sie haben bei der
gebotenen Abwägung der Interessen der Firma Covance gegenüber dem
öffentlichen Interesse an einer sofortigen Vollziehung der
Installation von Videokameras entschieden, dass die Interessen des
Unternehmens gegenüber dem öffentlichen Interesse überwiegen und eine
sofortige Vollziehung somit nicht angeordnet werden kann.
Zudem wurden von der Firma Covance inzwischen aufgrund der durchgeführten
Aufsichtsmaßnahmen einige auch von Gutachtern vorgeschlagene Verbesserungen
aus tierschutzrechtlicher Sicht vorgenommen, wie die Einstellung einer
zweiten Tierschutzbeauftragten und eine Käfighaltung mit weniger
Einzelhaltung und größeren Käfigen.Schon dies zeigt, dass es notwendig war,
auf eine Änderung der Verhältnisse, die nicht hinnehmbar waren, zu drängen.
Zur Frage 1
Mehrfach wurden die in Besprechungen zwischen den zuständigen Beamten des
MUNLV, der Bezirksregierung Münster und der Stadt Münster vereinbarten
Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt. Dies bezieht sich auf die zunächst
einvernehmlich für erforderlich gehaltene Kontrolle durch die Installation
von Videokameras. Die von der Stadt Münster zunächst getroffene Anordnung der
kontinuierlichen Installation von Videokameras im Labor bot
Gelegenheit zu einer „Überinterpretation“ der zu treffenden Maßnahmen.
Inzwischen wurde die Stadt Münster vom MUNLV angewiesen und ist zur Zeit
hiermit befasst, vor Ort unter Beteiligung des zuständigen Amtstierarztes und
der Tierschutzbeauftragten konkrete Vorgaben für die notwendigen, zeitweisen
Überwachungsmaßnahmen durch Videokameras festzulegen. Erschwert wurde die
Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort durch - aus Sicht des MUNLV
ungerechtfertigte - Remonstrationen der Stadt Münster vom 16. und 18.
Dezember 2003 sowie vom 26. Mai 2004.
Zur Frage 2
Die Position des MUNLV wurde in Dienstbesprechungen im MUNLV mit
Vertretern der Bezirksregierung Münster und der Stadt Münster sowie durch
zahlreiche Telefonate mit den zuständigen nachgeordneten Behörden und vor
allem durch mehrere schriftliche Erlasse (vom 17. Dezember 2003, 19. Dezember
2003, 23. Dezember 2003 – siehe Antwort der Landesregierung vom 30. April
2004 auf die Kleine Anfrage 1662 –, sowie vom 07. Mai 2004 und vom 30. Juni
2004), in denen die durchzuführenden Maßnahmen dargelegt wurden, vorgetragen.
Dies erfolgte nicht durch die Ministerin, sondern durch die zuständigen
Bediensteten im MUNLV (Referenten, Referatsleiter bzw. Abteilungsleiter).
Zur Frage 3
Zur Verbesserung des Tierschutzes im Tierschutzversuchslabor Covance ist
eine wirksamere Kontrolle und Überwachung in einigen Bereichen des Labors und
bei bestimmten Maßnahmen erforderlich. Eine zeitlich begrenzte, partielle
Videoüberwachung ist geeignet, einen effektiveren Tierschutz im Rahmen der
einschlägigen Gesetze festzulegen. Daher soll das Verfahren, in dem
Installationen von Videokameras in einigen Bereichen des Labors angeordnet
wird, fortgeführt werden. Wenn hiermit im Rahmen der bestehenden Gesetze ein
wirksamerer Tierschutz gewährleistet werden kann, wäre ein Entzug der
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz nicht verhältnismäßig. Ein Entzug der
Erlaubnis als schwerwiegendste der in Betracht kommenden Maßnahmen könnte nur
als „letztes Mittel“ zur Anwendung kommen.
Zur Frage 4
Es wurde bereits ausgeführt, dass eine „richterliche Bestätigung“ der
Rechtmäßigkeit der Tätigkeit von Covance nicht vorliegt. Es wird daher
auch in dem Bestreben, eine effektive Überwachung der Einhaltung des
Tierschutzgesetzes durch die Anordnung der Installation von Videokameras in
einigen Bereichen sicherzustellen, kein „geschäftsschädigender Eingriff in
die Arbeit des Labors“ gesehen.
Zur Frage 5
Wie bereits ausgeführt, soll eine verstärkte Kontrolle durch die
Anordnung der Installation von Videokameras erfolgen. Falls die Firma Covance
hierzu nicht bereit ist, wird das Gerichtsverfahren zur Erreichung dieses
Ziels weitergeführt. Darüber hinaus soll durch verstärkte Kontrollen durch
die zuständige Behörde überwacht werden, wie weit die Anforderungen des
Tierschutzgesetzes eingehalten werden und die in Gutachten vorgeschlagenen
Verbesserungen von der Firma Covance durchgeführt werden.
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