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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

*  Hunde dürfen wieder ewig leben

* Pekinesen statt Pittbulls

* BEWERBUNG  ZUM  BUNDESPRÄSIDENTEN

* P r e s s e e r k l ä r u n g - Hamburger Hundeverordnung nichtig!

* Diskussion um Kampfhunde neu entbrannt

 
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

nachfolgend erhalten Sie den heute in der taz Hamburg veröffentlichten
Artikel zur Kenntnis.



Hunde dürfen wieder ewig leben
Gesundheitsbehörde will gegen das Kippen der Hundeverordnung in Berufung
gehen. Rassenkatalog vom Verwaltungsgericht als nichtig erklärt.
TierschützerInnen freuen sich, FDP auch. SPD-Fraktion hält dagegen am Sinn
der Verordnung fest
von ELKE SPANNER

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Die Hamburger Gesundheitsbehörde
wird wahrscheinich vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen, um die
umstrittene Hundeverordnung doch noch durchzusetzen. Die hat das
Verwaltungsgericht soeben in erster Instanz für nichtig erklärt: Der Senat,
urteilten die Verwaltungsrichter, hätte im Juni 2000 keinen Rassenkatalog
aufstellen dürfen, der das Halten bestimmter Kampfhundearten in der
Hansestadt untersagt.

In seiner Entscheidung ging das Verwaltungsgericht allerdings nicht auf die
Argumentation der zehn KlägerInnen ein, die sich durch die Hundeverordnung
diskriminiert fühlen. Die BesitzerInnen als gefährlich geltender Hunde
hatten vorgetragen, gegenüber den HalterInnen von Schäferhunden und
Cockerspaniels benachteiligt und dadurch in ihren Grundrechten verletzt zu
sein. Sie müssten sich erst eine behördliche Genehmigung holen, ehe sie mit
ihrem Tier Gassi gehen können, und ihn dann auch noch mit Leine und Maulkorb
ausführen. Demgegenüber seien die HalterInnen deutscher
"Gebrauchshunderassen" privilegiert. Und Erwägungen der sozialen Akzeptanz
von Hunderassen in der Bevölkerung seien kein zulässiges Kriterium für
Ungleichbehandlungen.

Das Gericht gab ihnen zwar im Ergebnis Recht, dass die Hundeverordnung
keinen Bestand haben kann. Die Begründung dafür aber ist rein formell: Der
Senat habe keine ausreichende Gesetzesgrundlage gehabt, eine solche
Verordnung zu erlassen. Das würde voraussetzen, dass von den im
Rassenkatalog aufgeführten Hunden jeweils eine konkrete Gefahr ausgeht - und
nicht nur ein Gefahrenverdacht bestehe. Ausdrücklich weist das
Verwaltungsgericht darauf hin, dass trotz seiner Entscheidung weiterhin die
Möglichkeit bestehe, das "Regelungsziel" der Hundeverordnung zu erreichen.
Die aber müsste juristisch besser abgesichert sein.

Die Hundeverordnung hatte der rot-grüne Senat unter Bürgermeister Ortwin
Runde im Juni 2000 erlassen, nachdem in Wilhelmsburg ein sechsjähriger Junge
von zwei Kampfhunden getötet worden war. Seither sind 846 als gefährlich
geltende Hunde ins Tierheim gekommen, darunter 574 von der Polizei
sichergestellte Tiere. Der Vorsitzende des Tierschutzvereines, Wolfgang
Poggendorf, hat die Hundeverordnung von jeher abgelehnt: "Kein Hund ist von
Geburt an gefährlich. Das Problem liegt am anderen Ende der Leine, beim
Menschen", kommentierte er das Gerichtsurteil.

Diese Ansicht teilt auch der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,
Ekkehard Rumpf. Der Hamburger Gesetzgeber sei jetzt gefordert, ein Gesetz zu
schaffen, das "viel mehr bei dem wirklichen Problem, dem Hundehalter,
ansetzt". Für die SPD hingegen geht es zu weit, "den Tierschutz gegen das
Leben von Kindern auszuspielen". Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat den
Rechts-Senat aufgefordert, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
in die Berufung zu gehen. Die Hundeverordnung sei notwendig, um "das Leben
unserer Kinder zu schützen", sagte der Abgeordnete Michael Neumann. Niemand
zwinge HundebesitzerInnen, sich ausgerechnet ein Tier anzuschaffen, das als
aggressiv gilt. Und wenn sich die HalterInnen dann schon dafür entscheiden,
sei es zumutbar, diesem Hund zumindest einen Maulkorb anzulegen und ihn an
der Leine zu führen.

taz Hamburg Nr. 7154 vom 11.9.2003, Seite 26, 112 Zeilen (TAZ-Bericht), ELKE
SPANNER



Kampfhundeverordnung
Pekinesen statt Pittbulls
In einem haben die Kampfhundebesitzer Recht, die gerichtlich gegen die
Hundeverordnung vorgegangen sind: Wer einen Schäferhund oder Dobermann hat,
ist privilegiert, weil er diesen ohne Genehmigung und Leine ausführen darf.

Nur die sich daraus ergebende Forderung ist falsch: Statt gegen den
Genehmigungs- und Maulkorbzwang vorzugehen, sollte dieser auch für andere
Hunde wie beispielsweise Schäferhunde eingeführt werden
. Denn es stimmt,
dass nicht nur Kampfhunde gefährlich sind.

Kommentar von
ELKE SPANNER
Und es stimmt auch, dass das eigentliche Problem die Besitzer dieser Hunde
sind. Nur: Es ist einfacher, Hunden einen Maulkorb umzuhängen, als sämtliche
Hundehalter zu verantwortungsvollen Menschen umerziehen zu wollen. Männer,
die sich Respekt nur durch einen scharfen Hund an der Leine erkaufen können,
werden nicht ohne weiteres bereit sein, sich statt des abgerichteten
Kampfhundes einen Pekinesen zuzulegen. Sie hängen ihrem Tier auch nicht
freiwillig einen Maulkorb um, denn das sieht tatsächlich extrem uncool aus.
Und solange man auf ihre Einsicht nicht hoffen kann, muss man eben zu
anderen Maßnahmen greifen. Dem Leinen- und Maulkorbzwang beispielsweise.

Im Übrigen können sich Kampfhundehalter kaum darüber beklagen, der ständigen
Kontrolle zu unterliegen. Schön wär's - für alle, die nicht ein solches Tier
haben. Die Realität aber ist eine andere: Seit die Aufregung um den Tod des
kleinen Wilhelmsburger Jungen abgeklungen ist, ist auf Hamburgs Straßen kaum
ein Hund mehr mit Maulkorb zu sehen.

taz Hamburg Nr. 7154 vom 11.9.2003, Seite 25, 56 Kommentar ELKE SPANNER,
Lokalspitze
 
 
Peter Böttcher
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Deutscher Bundestag
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11. September 2003



BEWERBUNG  ZUM  BUNDESPRÄSIDENTEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich, bezugnehmend auf das Grundgesetz Artikel 54,1, um die vakante Stelle des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland bewerben.

(Artikel 54,1 GG, der Bundespräsident wird ohne Aussprache von Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Sonstige Voraussetzungen sind unzulässig).

Ich wurde am 25.05.1950 in Bremen geboren. Somit erfülle ich die erforderliche Altersvorgabe.

Meine Ausbildung habe ich als Designer abgeschlossen und kann bereits aus dieser Tatsache heraus versichern, dass ich das angestrebte Amt mit viel Kreativität gestalten werde.

Viele Auslandsaufenthalte und mein Interesse an Kultur und Kunst werden einen neuen und zukunftsweisenden Schwerpunkt  meiner zukünftigen Tätigkeit setzen.

Meine Einstellung zum Zusammenleben zwischen Mensch, Tier und Natur wird zu einem neuen und gemeinsamen Einklang in Frieden führen.

Meine Stärken liegen darin, Menschen jeden Glaubens, Stellung und Herkunft gleichermaßen zu respektieren und zu achten. Dieses trifft ebenfalls auf unsere Mitgeschöpfe zu.

Ich führte bisher ein gutes und erfülltes Leben und brauche aus diesem Grund nicht hinter Dingen herlaufen und ausführen, die meiner Ethik nicht entsprechen und nur Gefälligkeiten für andere Pöstchenjäger wären.

Da ich gerne als Bundespräsident Verantwortung für das Deutsche Volk übernehmen und meine Kenntnisse und Erfahrungen der letzten 3 Jahre nutzen möchte, sehe ich in dem Job eine große  Herausforderung, die ich mit Sicherheit für beide Seiten positiv erfüllen kann.

Über ein Gespräch würde ich mich sehr freuen, da ich mich gerne für das Volk der Bundesrepublik Deutschland  einsetzen möchte.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Böttcher


Verteiler I & II
 

P r e s s e e r k l ä r u n g

 

Hamburger Hundeverordnung nichtig!

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil erkannt, dass die Hundeverordnung vom 18.07.2000 nichtig ist. Konkret wurde der Feststellungsklage von zehn Hundehalterinnen und Hundehaltern der sogenannten Kategorie I stattgegeben, die geltend gemacht hatten, durch die Gebote und Verbote der Hundeverordnung nicht verpflichtet zu sein. Wie beantragt war, stellte das Gericht fest, dass die Klägerinnen und Kläger berechtigt sind, ihre Hunde auch ohne Einholung einer Genehmigung, ohne Leine und Maulkorb sowie ohne Beachtung der weiteren Vorgaben der Hundeverordnung zu halten.

Mit der ausführlich begründeten Entscheidung schloss sich das Verwaltungsgericht mehreren Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, in denen seit Sommer 2002 die Hundeverordnungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg für nichtig erklärt worden waren.

Auch die Hamburger Hundeverordnung geht zu Unrecht davon aus, dass von Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse Gefahren ausgehen können. Das Hamburger Gericht folgte der Auffassung der klagenden Hundehalter, dass sich vor dem Hintergrund der verfügbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer entsprechenden Kreuzung keine abstrakte Gefahr von Hundeindividuen ableiten lässt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Verwaltungsgericht nunmehr dezidiert angeschlossen hat, keine Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. "Das Urteil wird auch in der Berufungsinstanz Bestand haben", führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der die Kläger in dem Verfahren vertreten hat. "Es liegt voll auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung." Dr. Wollenteit rechnet mit weitreichenden Konsequenzen für laufende Haltungsuntersagungen, für die Hundesteuer sowie für Strafverfahren. Die Beschlagnahme etlicher harmloser Hunde durch die Staatsanwaltschaft wird nicht aufrecht zu halten sein. Dr. Wollenteit kündigt verwaltungsgerichtliche Eilverfahren für den Fall an, dass der Senat die Entscheidung über den Fortbestand der Hundeverordnung durch zeitraubende Rechtsmittel vertagen sollte.

W. Albrecht, Mitglied der Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter (www.sos-hamburgdog.de) , führt aus: "Der Senat sollte die Entscheidung als Chance begreifen, seine Haltung zu den Rasselisten grundsätzlich zu überdenken. Den Ordnungsbehörden standen und stehen ohne diese Verordnung ausreichende Mittel zum Vorgehen gegen tatsächlich gefährliche Hunde aller Rassen zur Verfügung."

 

Hamburg, den 9. September 2003

Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Wollenteit

 

 

Diskussion um Kampfhunde neu entbrannt

Gesundheitsbehörde prüft Rechtsmittel gegen jüngstes Urteil - Auch verschärfte Verordnung erwogen

von Ira von Mellenthin und André Zand-Vakili

Hund mit Maulkorb als Beißschutz  
Hund mit Maulkorb als Beißschutz
Foto: dpa
 

Die Hamburger Gesundheitsbehörde will die im Jahr 2000 vom rot-grünen Senat erlassene Hundeverordnung möglicherweise vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht oder sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht durchsetzen. Nachdem das Verwaltungsgericht die Verordnung jetzt in erster Instanz aus "rechtstechnischen Gründen", so die Sprecherin der Verwaltungsgerichte, Angelika Huusmann, als nichtig erklärte, sollen nach Angaben von Gesundheitsbehördensprecher Hartmut Stienen jetzt zunächst Rechtsmittel geprüft werden.
 

Für die Berufung hat die Behörde vier Wochen Zeit, für eine Begründung der Berufung weitere vier Wochen. Sollte das erstinstanzliche Urteil vom OVG bestätigt werden, könnte die Behörde in Revision gehen. "Für uns ist im Moment die Hauptsache, dass die Hundeverordnung, die eine sehr gute Verordnung ist, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gültig ist", so Stienen. Verstöße etwa gegen den Maulkorb- und Leinenzwang für so genannte Kampfhunde würden damit weiter konsequent geahndet. Damit sei weiterhin die Sicherheit der Bürger von Kampfhundeattacken gewährleistet.
 

Gleichzeitig, erklärte Stienen, werde die Behörde nicht "untätig herumsitzen" und abwarten, ob die Hundeverordnung Bestand habe. Vielmehr werde parallel zu den rechtlichen Prüfungen beraten, ob die Verordnung geändert oder gar ein neues "Hundegesetz" erlassen werden müsse.
 

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Wolfgang Barth-Völkel, will das Thema Hundeverordnung unterdessen auf einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und des Innenausschusses thematisieren. Auch eine Expertenanhörung sei sinnvoll, so Barth-Völkel. "Wir müssen jederzeit darauf eingerichtet sein, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form keinen Bestand hat." Daher müssten jetzt zukunftsweisende Alternativen erarbeitet werden.
 

Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins, hat unterdessen die Verwaltungsgerichtsentscheidung begrüßt. Dadurch würde ein Weg frei "für ein neues Gesetz, nach dem Hunde nicht auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit, sondern auf Grund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, aus dem Verkehr gezogen werden". Bereits jetzt gebe es Probleme, vermeintliche Kampfhunde den drei Kategorien zuzuordnen, da viele nicht reinrassig seien. Dies stelle auch die Polizei bei der Sicherstellung immer wieder vor Schwierigkeiten.
 

Daher fordert Poggendorf die Verabschiedung einer neuen rasseunabhängigen Hundeverordnung. Diese müsse auch eine Halterhaftung enthalten, so der Tierheimchef.
 

Nach Stienens und Poggendorfs Angaben sind derzeit im Tierheim 52 Kampfhunde, in der Kampfhunde-"Außenstelle" in Bad Bramstedt 12 Kampfhunde untergebracht. Die Unterbringung der Tiere kostet den Steuerzahler täglich pro Hund zehn Euro. Pro Woche würden bis zu vier neue Kategorie-Hunde abgegeben - die Hälfte davon, weil die Halter keine erforderliche Haltergenehmigung hätten. Durchschnittlich vier gefährliche Hunde würden pro Monat eingeschläfert, weil sie den Wesenstest nicht bestanden.
 

Artikel erschienen am 11. Sep 2003
http://www.welt.de/data/2003/09/11/166851.html

 
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