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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Weitere Erläuterungen zum vermutlichen Ende des VDH

* Rheinland Pfalz lässt nicht locker

* Baden Würtemberg - RA Lars Weidemann räumt auf

* Altana Erweiterung in Barsbüttel-Willinghusen
- Die Argumentation der Barsbütteler Kommunale Alternative
- Die Stellungnahme von Altana-Pharma
- Weitere Informationsquellen zum Thema
- Termin Großdemo in Barsbüttel-Willinghusen

* Ich suche Leute die wirklich kämpfen können und mit mir

* Werbung: Beim Internetsurfen optimal sparen..................

 

Weitere Erläuterungen zum vermutlichen Ende des VDH

(= Verband für das deutsche Hundewesen)

Manch Schmetterlingsflügelschlag löst Stürme aus.
Viele merken das immer erst später, manche auch zu spät.
Das, was auf sie zukommt, halten sie für völlig unwichtig.
Es sieht nämlich aus wie ein Golfball - aber nur deshalb, weil es noch so weit weg ist.
Die reale Größe erkennen sie dann kurz vor dem Einschlag.
Von diesen Personen ist danach regelmässig gar nichts mehr zu hören.

Es hilft dem Begriffstutzigen ein Blick auf das
alte Rundschreiben des VDH vom 28.10.2002 ,

und dann nochmals ein Blick auf den neuen Schriftverkehr
Bundeskartellamt - VDH - VDH-Vereinsvorstände

Zunächst mal hat der VDH unter dem Druck des Bundeskartellamts und der Androhung eines kartellrechtlichen Verfahrens ganz deutlich erklärt, dass es sich bei der Registrierung von Nicht-VDH-Hunden nicht um eine "Kann" - sondern um eine zwingende "Muss"-Bestimmung handelt.
Auch wenn dies von den einzelnen Vereinen bisher als "Kann"-Bestimmung interpretiert und eigenmächtig gehandhabt wurde - genau das ist ein Kartellrechtsverstoß, wie Fischer jetzt ausführt, der sowohl dem einzelnen Verein als auch dem VDH insgesamt böse Tornados verursachen kann.

Des weiteren weist Fischer unmissverständlich darauf hin, dass diese "Muss"-Bestimmung diskriminierungsfrei und ohne eigenen Ermessens- oder Handlungssspielraum der einzelnen Vereine ausgeführt werden muss.

Jetzt ist es hilfreich, wenn man sich ein bisschen mit dem Wettbewerbsrecht auskennt. Und mit dem EU-Recht.
Siehe:
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Man lese dort einmal ganz aufmerksam
§ 19, Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Missbrauchsaufsicht obliegt dem Bundeskartellamt,w eswegen es bzgl. des VDH eingeschaltet und tätig geworden ist.

Nehmen wir zum besseren Verständnis das Beispiel von Dieter Dissident vom Dissidentenverein, der seinen Hund "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" eintragen und ausstellen lassen will.

Er wendet sich an den für seine Rasse zuständigen VDH-Verein.
Dieser muss den Hund diskriminierungsfrei eintragen.

Was ist jetzt diskriminierungsfrei?

1. Die Eintragung erfolgt in gleicher Form wie für die VDH-Hunde.
Mit einem Schmierpapier ("Dumbo", WT 01.05.2002, Chip-Nr. 4711, Registrierungsnummer 0815) ist es nicht getan.
Sondern die Papiere müssen die gleichen Daten erfassen wie bei den VDH-Hunden, z.B. die Ahnentafel.
Die Papiere von "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" müssen hinterher egnauso aussehen wie die von "Vicki Vulgaris vom Verbandshügel", möglich wäre noch ein Stempelchen ("Dieser Hund gehört nicht dem VDH an"), wahrscheinlicher ist aber, dass dieser Verzweiflungsschrei im Kleingedruckten der Papiere untergehen wird.

2. Die Eintragung erfolgt zum gleichen Preis wie für die VDH-Hunde.
"Strafgebühren" für die Dissidenz, die höher sind als bei den VDH-Mitglieder, sind Preisdiskriminierung und damit eine unzulässige Wettbewerbbeschränkung bei Monopolisten.

3. Die Eintragung erfolgt nach den gleichen Voraussetzungen wie bei VDH-Hunden.
Zitat: "In das Register sind Hunde einzutragen, deren Abstammung in drei anerkannten Zuchtbuch-Generationen nicht lückenlos nachweisbar ist, oder solche mit nicht anerkannten Ahnentafeln, deren Erscheinungsbild und Wesen nach vorhergehender Überprüfung durch mindestens einen Zuchtrichter aber den festgesetzten Merkmalen der Rasse entsprechen."
Da steht nirgendwo, dass es sich dabei um einen VDH-Richter handeln muss.
Es reicht ein FCI-Richter. Nach deutschem Recht reicht vermutlich auch ein gerichtlicher Sachverständiger oder Amtstierarzt, gerade zur Zeit haben wir ja Unmengen von Leuten, die damit beschäftigt sind, Hunde auf ihre Rasse hin zu begutachten.

Es werden sich jetzt viele auf den für Dieter Dissidenz beschreibenen Weg machen.

Und sollten diese "Dissidenten" auf Hindernisse in Form von Diskriminierungen stossen, dann wird es zu Anzeigen beim Bundeskartellamt und zu Gerichtsverfahren kommen.
Den Kopf in den Sand stecken, Briefe in der Schublade verschliessen oder Beschwichtigen hilft gegen Dieter Dissidenz nichts. Das Recht ist auf seiner Seite, er wird sich über kurz oder lang durchsetzen.

Warum also werden Briefe verschwiegen, warum wird beschwichtigt?

Um die zahlenden Mitglieder ruhig zu stellen.
Ich habe viele Züchter gefragt, warum sie denn eigentlich überhaupt Mitglied im VDH sind, wenn sie so unzufrieden sind? Antwort: "Nur, damit ich für meine Hunde Papiere kriege."
In absehbarer Zeit kriegt man Papiere auch so.

Wenn die Mitglieder das erfahren, fangen sie automatisch an, sich Kosten-Nutzen-Fragen zu stellen:
Was hat der VDH für mich geleistet?
Was leistet mein Rassehundezuchtverein?
Was leistet der Vorstand meines Rassehundezuchtvereines?
Was leistet der erste Vorsitzende meines Rassehundezuchtvereines?
Wozu brauch ich die eigentlich alle?
Hab ich das nötig?

Gleichzeitig entsteht eine weitere Entwicklung:

Sog. Dissidenzvereine organisieren sich über die Briard-Freunde, um direkt Mitgliedsvereine des FCI zu werden, entkoppelt von einer VDH-Mitgliedschaft.
Wie das in anderen europäischen Ländern auch möglich ist.
Gemessen an deutschem Wettbewerbsrecht und EU-Recht kann das langfristig (schätzungsweise nächstes Jahr) nur wie folgt ausgehen:

1. Entweder können Rassehundezuchtvereine demnächst direkt FCI-Mitglied werden. (aufgrund von EU-Recht)
Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.

2. Oder der VDH muss seine Aufnahmeregelungen ändern und seine Gebühren senken, z.B. zukünftig basierend auf der Mitgliederzahl des aufzunehmenden Vereines. (Wettbewerbsrecht, Diskriminierungsverbot).
Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.

Wenn wir jetzt das prognostizierte Szenario im Detail betrachten, sind folgende Beispiele höchstwahrscheinlich:

Dieter Dissident züchtet fröhlich mit fast gleichen Papieren und registrierten Hunden in seinem Zwinger "von der Dissidentenburg". Die Welpenkäufer rahmen sich die Papiere und hängen sie an die Wand.

Arno Aussteller hat zwei Hunde gleicher Rasse. Der erste stammt von einem Feld-Wald- und Wiesen-Zufallszüchter, der zweite von einem VDH-Züchter. Er lässt beide Hunde registrieren, und tritt bei der Bundessiegerzuchtschau an. Dort trifft er auf einen kompetenten und integren Richter (vermutlich aus dem Ausland eingeflogen). "Zerberus vom puren Zufall" wird Bundessieger und bekommt jede Menge Presse.
Natürlich nur, wenn "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" nicht Bundessieger wird.
(Arno Aussteller gibt es wirklich, der bisher papierlose Golden Retriever ist jetzt 10 Jahre alt und topfit. Der VDH-Retriever musste schon als junger Hund eine neue Hüfte eingesetzt bekommen, und wird gerade, mit 3 Jahren, an beiden Augen wegen Ektropium operiert.)

Und dann gibt es noch Willi Witzbold und Stefanie Scherzkeks.
Willi hat im Jahr 2000 einen männlichen Pitbullmixwelpen in Berlin in einer Mülltonne gefunden. Stefanie fand im Jahr 2000 einen weiblichen Pitbullmixwelpen in einer Mülltonne in Hamburg. Über einen Internetchat haben die beiden sich 2002 kennen gelernt. Dann haben sie ihre Hunde vermessen, und festgestellt, dass diese auf`s Haar dem FCI-Standard für American Staffordshire Terrier entsprechen. 2003 lassen Willi und Stefanie ihre Hunde registrieren, und für 2004 ist der erste Wurf American Staffordshire Terrier (mit Papieren) des neuen Zwingers "from the Garbage Can" geplant. In einem Verein sind beide nicht Mitglied geworden, weder Dissidenz noch VDH, denn sie mögen keine Vereine.

Nicht zu vergessen: Die 7 Hundehalter Meier, Müller, Schulze, Schmidt, Hinz, Hunz und Kunz, die alle Hunde derselben Rasse haben. Nach ihren nachmittäglichen gemeinsamen Spaziergängen erarbeiten sie eine Satzung und eine Zuchtordnung, und gründen einen Rassehundezuchtverein. Fortan züchten sie mit ihren FCI / VDH-Hunden, die alle eingetragen werden müssen.

Wie war das noch?

"Der VDH, wie wir ihn kennen, ist möglicherweise tot.
Ebenso ist damit die Rassehundezucht, wie wir sie in Deutschland bisher kannten, ebenfalls tot."


Tja.
Quod errat demonstrandum.

Die einzige Überlebenschance besteht im freien Markt und gesunden (Ausstellungs-) Wettbewerb nur noch darin, wenn das Siegel "VDH" oder "VDH-Verein" dem Welpenkäufer tatsächlich garantieren würde, dass die verkauften Hunde gut und gesünder sind als bei der Konkurrenz.
Zum Beispiel aufgrund entsprechender Zuchtauflagen, Zuchtprogramme, Zuchtkontrollen usw.

Ob die VDH-Vereine auf diese Nagelprobe vorbereitet sind?
Ob sie ihr überhaupt gewachsen sind?


 
Rheinland-Pfalz lässt nicht locker!!!

Respekt und Hochachtung!

Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken
Pressemeldung vom 08.09.2003 17:00:01 Uhr

Kampfhunde blicken nach Karlsruhe

Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken

Pressestelle

Ein Hundefreund aus der Vorderpfalz hatte sich geweigert, seinen American Staffordshire-Terrier bei den gemeinsamen Spaziergängen an die Leine zu nehmen und durch einen Maulkorb zu entschärfen. Wegen Verstoßes gegen die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" (sogenannte Kampfhundverordnung) verurteilte ihn deshalb das Amtsgericht Landau zu einer Geldbuße von 200 ?. Dagegen wehrte sich der Betroffene, da sein Hund ein tierisches Vorbild an Disziplin und Gehorsam sei, so dass von ihm keinerelei Gefahr ausgehe.

Der Bußgeldsenat ließ das Rechtsmittel zum Zwecke der Rechtsfortbildung zu, da die Verfassungsmäßigkeit der vom Land erlassenen Kampfhundverordnung zu klären sei. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz inzwischen entschieden, dass diese Verordnung nicht gegen die Landesverfassung verstoße und insbesondere nicht zu beanstanden sei, dass einzelne Hundrassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden. An dieses Urteil ist der Senat zwar gebunden, jedoch lediglich hinsichtlich der Vereinbarkeit der Verordnung mit der Landesverfassung, nicht jedoch mit dem Grundgesetz.
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass für eine derartige Regelung zur Abwehr abstrakter Gefahren durch Hunde nicht die Form der Verordnung genüge, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ein förmliches Gesetz notwendig sei.
Deshalb hat es der Bußgeldsenat für erforderlich gehalten, zunächst die Vereinbarkeit der rheinland-pfälzischen Kampfhundeverordnung mit dem Grundgesetz zu klären. Da zur Zeit darüber eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist, wird der Senat diese Entscheidung abwarten und das Verfahren solange aussetzen.

OLG Zweibrücken, Bußgeldsenat, Beschluss vom 11. Juli 2003 (1 Ss 125/03)
 
 
Baden-Württemberg - RA Lars Weidemann räumt auf

Kampfhunde - Bad Uracher Amtsgericht verurteilt Hundehalter. Erforderliche Genehmigung nicht eingeholt

Richter und Anwälte mit Rechtslage unzufrieden

VON EMANUEL K. SCHÜRER

BAD URACH/REUTLINGEN. Das Bad Uracher Amtsgericht hat einen 25-Jährigen zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einen Kampfhund ohne Genehmigung gehalten hat. Alle beteiligten Juristen kritisierten dabei die geltende Rechtslage zu gefährlichen Hunden.
Der junge Mann war mit seinem Hund einer Polizeistreife aufgefallen, weil das Tier eine Leine, aber keinen Maulkorb trug. Eine »Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde« hatte der Mann nicht. Die Polizisten vermuteten, es könnte ein Staffordshire Terrier, also ein Kampfhund, sein. Deshalb musste das Tier zum »Wesenstest« nach Reutlingen.
Und diesen Test bestand die achtjährige »Mirage« nicht. Sie reagierte auf eine stolpernde Person aggressiv, gegen einen anderen Hund sogar »gesteigert aggressiv«. Als die Beamten das Tier zum Einschläfern abholen wollten, weil kein Tierheim ein derart angriffslustiges Tier aufnimmt, war Hund samt Herrchen verschwunden.

Hund ins Jenseits

Der Bad Uracher Ordnungsamtsleiter Horst Adam sagte aus, der Hundehalter habe sein Tier selbst als »Staffordshire-Terrier« bezeichnet. »Es macht mir gar keinen Spaß, einen Hund durch mein Urteil ins Jenseits zu befördern«, betonte Hans-Jörg Schalkowski von der Polizei, der »Mirage« getestet hatte.
Der Hundebesitzer machte vor dem Amtsgericht keine Angaben. Er ließ den auf Hunde-Fälle spezialisierten Anwalt Lars-Jürgen Weidemann aus Mülheim für sich sprechen.
Weidemann kritisierte die baden-württembergische Kampfhundeverordnung als »verfassungswidrig«. Ein »Kampfhund« sei »nicht gefährlicher als ein Schäferhund«. Der Verteidiger ging so weit, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, bis das Verfassungsgericht über den Strafgesetzbuchs-Paragrafen 143 befunden hat. Dieser bedroht die Halter von gefährlichen Hunden mit Strafe und verweist auf landesrechtliche Vorschriften.
Ines Helber von der Staatsanwaltschaft widersprach. Sie sieht den Strafrechtsparagrafen 143 nicht im Widerspruch zur Verfassung. Schließlich hebe dieser nicht nur auf die Rasse des Hundes ab. Helber: »Auch ein Deutscher Schäferhund kann als gefährlich eingestuft werden.« Amtsrichterin Mechthild Weinland wies die Anträge zurück. Auch sie hat »keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit« des Paragrafen.

Unterschiedliche Länderregeln

Helber forderte schließlich eine Geldstrafe von 600 Euro für den siebenfach vorbestraften Hundehalter, räumte aber auch das Dilemma ein, dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten. Der Verteidiger sagte, die Einschätzung des Hundes als Kampfhund sei »wissenschaftlich nicht haltbar«. Strafbarkeit sei mangels »gleichwertiger Lebensverhältnisse« in den Ländern nicht gegeben. Er forderte Freispruch.
Weinland erkannte wegen der fehlenden Genehmigung auf eine Geldstrafe, betonte aber: »Es ist keine schwer wiegende Straftat.« Sie bezeichnete den Fall als »rechtlich sehr schwierig«. Den Paragrafen 143 könne man »kaum als geglückt bezeichnen«. Er »nimmt sich des Problems lediglich symbolisch an«. Die Strafnorm sei »nicht sehr glücklich, weil sie nicht sagt, was ein gefährlicher Hund ist«. Allerdings sei das Gesetz hier verfassungskonform. Die Richterin: »Es wird Zeit, dass man sich eingehend mit dieser Norm beschäftigt.« Weinland fände es angebracht, »wenn obere Gerichte auch mal entscheiden würden«.
Vom weiteren Schicksal des gefährlichen Hundes war schließlich nicht mehr die Rede. Dazu sagte sein Halter nichts. »Mirage« lebt nun wohl außerhalb des Landkreises Reutlingen. (GEA)

Quelle:http://www.gea.de/detail/90851

 
 
Altana Erweiterung in Barsbüttel-Willinghusen

Zur Zeit wehren sich Bürger in Barsbüttel-Willinghusen gegen die Pläne, die dortige Tierversuchsanstalt der Altana Pharma AG baulich zu erweitern.

Die Barsbütteler Kommunale Alternative sowie die Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Tierversuchsanstalt der Firma Altana AG in Barsbüttel - Willinghusen wenden sich gegen diese Pläne.

 


Die Argumentation der BKA:

"Der Text unserer Resolution gegen Tierversuche vom Februar 2003
An den Deutschen Bundestag:

Der geplante Ausbau bzw. die Erweiterung der Tierversuchsanstalt der Firma Altana in Barsbüttel-Willinghusen ist für die BKA Anlass, zu dieser Resolution aufzurufen. Noch immer gelten in Deutschland Gesetze, die für die Zulassung neuer Medikamente eine Erprobung der Wirkstoffe an Tieren vorschreiben. Unzählige Lebewesen werden zu diesem Zweck gequält. Und das, obwohl der Tierschutz seit dem vergangenen Jahr Verfassungsgebot und endlich Bestandteil des Grundgesetzes ist! Längst hat die Wissenschaft Methoden entwickelt, die ohnehin umstrittenen Versuche an Tieren überflüssig zu machen. Für die Entwicklung von Kosmetika müssen Tierversuche in ganz Europa bis zum Jahr 2009 eingestellt werden. Warum also nicht auch für die Entwicklung von Medikamenten?

Wir fordern die Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, den Auftrag des Grundgesetzes ernst zu nehmen und jegliche Art von Tierversuchen unverzüglich gesetzlich zu verbieten!

Die Unterzeichner:
Fraktion und Mitglieder der BKA (Barsbütteler Kommunale Alternative
),
engagierte Barsbütteler BürgerInnen und Tierschützer"

nachzulesen unter:
www.stoppt-tierversuche.de und www.bka-bars.de

 


Die Stellungnahme von Altana:

"Herzlichen Dank für die Möglichkeit, zur Versachlichung der Debatte beitragen zu dürfen.

Gerne kommen wir auf Ihre Anfrage vom 21. August zurück.

Die ALTANA Pharma AG ist ein forschendes Arzneimittelunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Erforscht werden neue Arzneimittel zur Behandlung von Magen-Darm- und Atemwegserkrankungen. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist die Entwicklung neuer Medikamente zur Behandlung von Krebserkrankungen. Die ALTANA Pharma AG ist eines der wenigen Unternehmen, das seine Pharmaforschung fast vollständig in Deutschland betreibt und damit viele hochqualifizierte Arbeitsplätze für Wissenschaftler und technisches Personal am Standort Deutschland hat. Seit Jahren baut ALTANA Pharma die Forschung in Deutschland aus und schafft damit 100 bis 200 neue Arbeitsplätze pro Jahr, und das seit Jahren.

Wir beabsichtigen, die Forschungsanlage in Willinghusen zu modernisieren und –im Rahmen der Zusammenlegung unserer Hamburger Standorte- auszubauen. In den nächsten Jahren werden in Willinghusen rund 150 Arbeitsplätze im Institut der ALTANA Pharma AG vorhanden sein. Es werden ständig mehrere Biologie-Laboranten ausgebildet.

Die ALTANA Pharma AG plant die Modernisierung und Weiterentwicklung des Instituts für Pathologie und Toxikologie. Dazu gehört die Zusammenlegung der heute existierenden Standorte Hamburg und Willinghusen, der Ausbau der in-vitro-Methoden, wie zum Beispiel Untersuchungen an Zellkulturen.  sowie die weitere Verbesserung der Tierhaltung Mit dem Ausbau in Willinghusen und der Investition in alternative Methoden kann die Anzahl der Prüfungen am Tier langfristig reduziert werden.

Zur Erforschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln gehört auch die Prüfung neuer Substanzen am Tier. Auf diese Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ein forschendes Pharmaunternehmen für die Zulassung von Arzneimitteln nicht verzichten. In-vitro-Methoden (d.h. toxikologische Prüfungen ohne Tiere), wie beispielsweise Prüfungen an Zellkulturen, können die Aussagekraft der Forschung mit Tieren ergänzen, aber nicht ersetzen. Bei der ALTANA Pharma AG wird kontinuierlich nach Möglichkeiten gesucht, die Anzahl der Prüfungen am Tier auf ein Minimum zu reduzieren. Erst die Prüfung einer neuen Substanz am Gesamtorganismus liefert jedoch Informationen über die unterschiedlichen Effekte und das Zusammenspiel im Organismus und bietet ausreichende medizinische Sicherheit für den Patienten.

In den Fällen, in denen Tierversuche durchgeführt werden müssen, werden sie so schonend wie möglich von hochqualifiziertem Personal durchgeführt. Unsere Versuchstiere kommen ausschließlich von anerkannten Zuchtbetrieben, die nur Tiere für Versuchszwecke züchten. Personen, die Tierversuche durchführen, verfügen über eine qualifizierte Ausbildung und werden durch interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen laufend fortgebildet.

Darüber hinaus arbeiten wir konsequent am Einsatz von kostengünstigeren und alternativen in-vitro Methoden wie

-        isolierte Organe, die für mehrere Testungen verwendet werden können,
-        bebrütete Eier,
-        Bakterien, Pilze, Hefen,
-        Zellkulturen,
-        Biochemisch / enzymatische  Versuchsansätze.

Wir greifen dazu auch auf die in der ZEBET-Datenbank erfassten Methoden zurück. Mittlerweile sind dort rund 300 Ersatz- und Ergänzungsmethoden beschrieben. ZEBET ist die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch.


Mit freundlichen Grüßen



i.A. Mirko Meier-Rentrop
Public Relations/Health Policy

ALTANA Pharma AG
Byk-Gulden-Str. 2
D-78467 Konstanz
Tel. +49 (0) 7531 84 3028
Fax +49 (0) 7531 84 93028
mirko.meier-rentrop@altanapharma.com
http://www.altanapharma.com

 


Weitere Informationsquellen zum Thema:


 

Einige rationale Gesichtspunkte in der Tierversuchsdebatte...
Daten und Fakten
 

http://www.dr-nacke.de/home/tierversuch.htm

Labormäuse
Tierversuche aus der Sicht einer Biologielaborantin
 
"Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Empfehlung zur ethischen Abwägung bei der Planung von Tierversuchen
Einleitung
Tierversuche dürfen nur genehmigt werden, wenn gemäß TierSchG
a)§7 Abs 2 Tierversuche für das Erreichen bestimmter wissenschaftlicher Ziele unerläßlich sind
b)§7 Abs 3 die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind und
c)§8 Abs 3 Nr. 1 wissenschaftlich begründet dargelegt ist, daß die Voraussetzung des §7 Abs 2 und 3 vorliegen.
Während sich noch relativ einfach begründen läßt, ob ein Tierexperiment wissenschaftlich unerläßlich ist, ruft die Forderung nach "ethischer Vertretbarkeit" bei vielen Wissenschaftlern, die einen Tierversuchsantrag stellen, eher Ratlosigkeit hervor. Schließlich gehört der Umgang mit ethischen Fragen nicht zur naturwissenschaftlichen Ausbildung und gehorcht anderen als naturwissenschaftlichen Kriterien...."
http://www.uni-giessen.de/tierschutz/4131.htm

"Ethische Argumente bei der Beurteilung von Tierversuchen*
Tjard de Cock Buning, Robert Heeger und Henk Verhoog
Medizinische Fakultät der Universität Leiden
Zusammenfassung
Tierexperimente sind zu einem fundamentalen Bestandteil der wissenschaftlichen Vorgehensweise beim Studium der belebten Natur geworden. Erkennt man jedoch an, daß Tiere einen Eigenwert besitzen, können Tierversuche von einem ethischen Standpunkt aus nicht ohne weiteres gerechtfertigt werden. Forscher müssen sich nicht nur um Alternativmethoden bemühen, sondern sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob ihre Forschungsergebnisse die benutzten Methoden rechtfertigen. Sie müssen die Fähigkeit zum ethischen Dialog haben, der in Ethikkommissionen geführt werden soll. Die Diskussion muß bestimmten Anforderungen hinsichtlich Niveau und Inhalt genügen, nur so kann der Forscher seine Arbeit "mit guten Gründen" im ethischen Sinn weiterführen. Die Kenntnis der Hindemisse und möglicher Trugschlüsse bei der ethischen Beweisführung ist dabei unumgänglich. Die Öffentlichkeit der Diskussion gewährleistet, daß in der Gesellschaft das Bewußtsein um den Eigenwert der Tiere wachgehalten wird...."
http://sammelpunkt.philo.at:8080/archive/00000348/01/EthArg_779.htm

Reduction - Refinement - Replacement
Alternatives to Animal Testing on the Web
http://altweb.jhsph.edu/

European Center for the Validation of Alternative Methods
(Europäische Kommisson / Parlament)
"Reason for ECVAMECVAM was created by a Communication from the Commission to the Council and the Parliament in October 1991*, pointing to a requirement in Directive 86/609/EEC** on the protection of animals used for experimental and other scientific purposes, which requires that the Commission and the Member States should actively support the development, validation and acceptance of methods which could reduce, refine or replace the use of laboratory animals:..."
http://ecvam.jrc.cec.eu.int/index.htm

Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen
"Ersatz von Tierversuchen als Herausforderung
Mit der 1986 erfolgten Verabschiedung der Richtlinie 86/609/EWG hat sich die Europäische Gemeinschaft klar zur Zielsetzung der Reduktion von Tierversuchen und der Förderung von Ersatz- und Ergänzungmethoden zu Tierversuchen bekannt. Konsequenterweise wird seit 1994 im Rahmen eines europäischen Schwerpunktforschungszentrums mit dem Titel "ECVAM - European Centre for the Validation of Alternative Methods" die europäische Forschung in diesem Bereich koordiniert. Es ist der Wille der Europäischen Union, daß in jedem Mitgliedsstaat ein nationales Referenzzentrum entstehen soll. zet ist das Referenzzentrum für Österreich.
Die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen ist eine wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Herausforderung...."
 
http://www.zet.bartl.net/about/herausgefordert.htm

"Dr. Bernhard Rambeck
Der Mythos vom Tierversuch
Weite Kreise unserer Gesellschaft gehen von der unabdingbaren Notwendigkeit des Tierversuchs aus. Aber die Notwendigkeit des Tierversuchs basiert auf Mythen, nicht auf Fakten. Die Mythen über den Tierversuch werden verbreitet, müssen verbreitet werden, weil sonst ein pseudowissenschaftliches System in sich zusammenstürzen würde. Weil ohne diese Mythen rasch klar würde, dass der Tierversuch der Menschheit nicht nur nicht hilft, sondern im Gegenteil ungeheuren Schaden für Mensch und Tier anrichtet..."
http://aerzte-gegen-tierversuche.tierrechte.de/textversion/content/de/argumente/mythos-tierversuch.php4

 


Termin Großdemo:

20. September 2003 ab 15:00 Uhr in Willinghusen

Demo gegen die Erweiterung der Tierversuchsanlage Altana in Willinghusen. Nähere Infos auch auf
www.stoppt-tierversuche.de
 

 
Hallo, ich weiß nicht ob mein Mail angekommen ist, ich kenne mich noch nicht so gut aus , denn ich habe erst seit kurzem einen Computer.

Zum Thema Kampfhunde habe ich es satt, diese dauernde Schikanen. Ich suche Leute die wirklich kämpfen können und mit mir und meinem Vorzeigehund Wellington zu ZDF Rheinpfalz und solche Hetzerei-Medien gehen. Denn nur gemeinsam geht es besser.

Denn die meisten hocken in der Stube und warten das es besser wird, so nicht so kommen wir nicht weiter. Denn die Hetze geht weiter. Ich kämpfe schon seit der Hundesteuer und da gab es noch keine vorfälle.

Hundehalter müssen aufwachen und endlich kämpfen. Also wer macht mit? Ich wartw Auf Kämpfer für unsre Hunde.

Irmtraud Dettling

herzdame4@gmx.de

 
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