Hier nochmal zur Abwahlhilfe:
Betreff: OT: Hundebesitzer sollen künftig zum HÜV
Hundebesitzer sollen künftig durch den HÜV
B90/Grüne legen Gesetzentwurf vor: Führerschein für große Hunde
gefordert
Von Anja Probe
»Wer einen großen oder gefährlichen Hund hält oder führt, muss über die
erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.«
So steht es im Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen,
der heute im Parlament vorgelegt wird. Nachdem die niedersächsische
Hundeverordnung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für nichtig erklärt
wurde, vermutet die Fraktion Gleiches für Berlin. Seit dem 5. Juli 2000 gilt
hier eine neue Hundeverordnung, die die Züchtung bestimmter Rassen verbietet
und einen Leinen- und Maulkorbzwang für diese Hunde vorschreibt.
»Einschränkungen für den Hundehalter müssen aber auf einem Gesetz beruhen«,
folgte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Wieland der Kritik des BVG.
Verbraucherschutzsprecherin Claudia Hämmerling bemängelte die pauschale
Bestimmung von gefährlichen Rassen, denn in der Beißstatistik stehe der
Deutsche Schäferhund weit oben und der ist nicht indiziert. Gefährlich werden
könnten auch Dobermänner, Dackel oder Terrier. Ihr Hundegesetz sei
rassenneutral und biete einen besseren Schutz vor Beißattacken, versicherte
die Sprecherin.
Bündnis 90/Die Grünen möchten per Gesetz einen
Hundeführerschein für Besitzer großer Hunde (ab 17 Kilogramm und 40 Zentimeter
Schulterhöhe) einführen. Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren große Hunde
nicht mehr allein führen dürfen. Jeder Hund erhält nach den Vorstellungen der
Fraktion eine Prüfplakette sowie einen Chip mit Informationen über den Halter.
Der muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine
Haftpflichtversicherung abschließen. »Wir wollen, dass die Anschaffung eines
Hundes gut überlegt wird und die Besitzer wissen, welche Ansprüche das Tier
hat«, erklärte Claudia
Hämmerling. Die Hunde sollen keine Opfer sein, die Verantwortung liege beim
Halter.
»Das genetisch bedingte Aggressionspotenzial ist sowieso
umstritten. Die Aggressionen werden doch erst durch das entsprechende Training
in der Sozialisationsphase gefördert«
Kontrolliert werden soll das Gesetz durch eine
außerbehördliche Prüfstelle, nämlich den HÜV (Hundeüberwachungsverein), wo
Fachtierärzte sowie Vertreter der Tierschutzverbände und des VDH (Verband für
das Deutsche Hundewesen) zusammenarbeiten. Ein Autohalter müsse schließlich
sein Fahrzeug auch regelmäßig durch den TÜV bringen, argumentierte Wieland.
Volker Wenk, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Berlin (TVB), befürchtet
einen neuen Sturm auf das Tierheim in Falkenberg. Zurzeit sind im größten
Tierheimneubau Europas alle Zwinger belegt. 220 Hunde, davon 160 der so
genannten Listenhunde, hoffen auf neue Besitzer.
»Wenn jemand für nicht tauglich erklärt wird oder die
Prüfungen nicht machen will, wo soll der Hund hin?«, fragte er Claudia
Hämmerling.
Er gab zu bedenken: Würde von den über 150000 Hunden in der
Hauptstadt nur ein Prozent eingezogen, wäre jedes Tierheim überfordert. Die
Sprecherin konnte vorerst nur auf Übergangslösungen verweisen, die erarbeitet
werden müssen.
Beispielsweise werde einer älteren Dame auf keinen Fall
der Collie weggenommen. Derzeit klagen 35 Hundehalter gegen die
Verordnung. Wann sie kippt, konnte der Fraktionschef noch nicht sagen. »Das
hängt davon ab, wann die Kläger vor dem Bundesgerichtshof stehen«, sagte er.
(ND 29.08.02)
Hundefreunde in Deutschland
4. September 2002
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Offener Brief an alle Hundebesitzer, an die Landwirtschaftsminister und die
Parteien
Sehr geehrte Damen und Herren !
Wer wüßte auch heute noch nicht, auf welche Weise die Hundepfuschverordnungen
damals entstanden sind ?
Ausgelöst wurden die politischen Aktivitäten durch den tragischen, tödlichen
Unfall in Hamburg, verursacht durch einen türkischen Kriminellen, den die
damals in Hamburg regierende SPD versäumt hatte,
rechtzeitig zu beobachten oder auszuweisen.
Eine mit Horrorfotos und irreführenden Unterschriften agierende Zeitung
putschte in volksverhetzender Weise die Bevölkerung auf.
Sensationsgeile andere Medien, und natürlich in der Folge die politischen
Parteivertreter, griffen das Thema auf. Sie witterten Morgenluft. Die einen
zur Umsatzsteigerung ihrer Sensationsblätter und Einschaltquoten, die anderen
zum Fang von Wählerstimmen.
Man bediente sich von vornherein der sonst nur von Agenten im Kriegszustand
geübten Taktik, nach der durch sprachliche Manipulation Änderungen des
Bewußtseins, Verunsicherungen oder neue Wirklichkeiten in
der Bevölkerung geschaffen werden sollten:
Es wurde nämlich von den Vorreitern der Hundeverordnungen bewußt und
zielgerichtet der Verleumderbegriff " Kampfhunde " geprägt und in die Welt
gesetzt. Damit hat man in den Köpfen vieler Menschen in
unverantwortlicher Weise eine Angstpsychose ausgelöst.
Das richtige Bild des dem Menschen verbundenen, liebenswerten Tieres wurde
allein durch die unfaire Benutzung des Begriffes - im Verein mit der
Berichterstattung und den folgenden Verordnungen - umgewandelt, und durch das
Bild eines Menschen totbeißenden Raubviehs ersetzt. Zur Orientierung:
Kampfhunde sind in Deutschland seit 1835 verboten!
Gehalten und abgerichtet werden sie - rasseungebunden übrigens - vorwiegend im
Ausland von Kriminellen und Verbrechern, die ihr Geld in Hundekämpfen auf den
siegreichen Hund verwetten. Der Verliererhund wird
danach aufgehängt ! Sie sind hoffentlich mit mir einer Meinung, daß man solche
Leute aus der Welt prügeln müßte.
Ungeachtet dieser Feststellungen und im vollen Wissen um diese Tatbestände
wurde der verleumderische Begriff "Kampfhunde" von den Politikern für unsere
Familienhunde ungeniert und ohne Hemmungen benutzt
und in die Verordnungen geschrieben.
Volksverdummend wurde sodann - schnell und überflüssig - die " potentielle
Gefährlichkeit " der Hunde als deren grundsätzliches Wesensmerkmal
höchstrichterlich festgestellt. Als ob nicht jeder Stein auf der Erde, jeder
Gegenstand in der Welt, jedes Werkzeug............ ein mögliches Maß an
Gefährlichkeit beinhaltet. Wie ist es mit Autos, wie mit Menschen? Vielleicht
sollte man einmal die "potentielle Gefährlichkeit von Politikern" -
höchstrichterlich, grundsätzlich und vorbeugend - feststellen lassen?
Einem Teil unserer Bevölkerung können wir bescheinigen, daß sie auf die
Manipulationsversuche durch Medien und Politik hereingefallen sind: Die
Verleumdungsstrategie war in einem makabren, negativen Sinn durchaus
erfolgreich.
Eine Folge waren die aus dem Boden gestampften Verordnungen mit total
idiotischen Bestimmungen der von vornherein als gefährlich eingestuften
Rassen. Allerdings war der gleiche Hund, der bei der SPD - Politikerin
Höhn als gefährlich galt, in Bayern nicht gefährlich, und so nun ähnlich in
jedem Bundesland.
Es gibt keinen besseren und klareren Beweis für die katastrophale Unkenntnis
und die oberflächliche Fahrlässigkeit, mit der sich hier subalterne Beamte und
verantwortliche Minister tierfeindliche
Verordnungen zum Schaden von Mensch und Tier aus dem Hut gezaubert haben.
Die weiteren Folgen für die Betroffenen - Hundehalter wie Tiere - waren
tiefgreifend:
Eine SPD - Politikerin, Frau Barbara Duden, rief zur "gesellschaftlichen
Ächtung von Hundebesitzern" auf; Hundebesitzer wurden angepöbelt und
diffamiert; Wohnungsgesellschaften kündigten Mietern, die Hundehalter
waren; Öffentliche Verkehrsmittel beförderten keine Hundehalter mit ihrem
Tier; Hunde wurden ausgesetzt, in überquellenden Tierheimen abgegeben,
Psychopathen quälten, verbrannten und verstümmelten Hunde;
Hunde, die provokant durchgeführte Wesenstests nicht bestanden, wurden in KZ -
Manier zum Tode verurteilt und sofort abgespritzt; ( z. B. Fall Baxter,
Wiesbaden ); in einer Stadt fand man einen Container, gefüllt
mit abgespritzten Hundeleichen; man errichtete eine Auffangstation für Hunde
in Hamburg - Harburg, die man besser als Hunde - Kz bezeichnen sollte ( mehr
als 220 Hunde ! ); man belegte die Hundebesitzer mit
unmäßigen Steuern und belastete sie mit weiteren Auflagen; ein Kölner Papier
von höchster Ebene bestätigte, daß das Ziel der Verordnungen die Dezimierung
der Hundeanzahl sei; ( egal wie ? ) die Verletzung des
Tierschutzgesetzes nahm man in Kauf, die nicht mehr mögliche , artgerechte
Tierhaltung ebenso, usw.usw...............
Es bedarf kaum noch der Erwähnung, daß diese Maßnahmen insgesamt politische
Todsünden sind: Sie stören das Selbstverständnis der Familien, die mit ihrem
Hund leben und die ihn lieben, sie verunsichern
in unverantwortlicher Weise andere Menschen, sie säen Zwietracht, spalten die
Gesellschaft , sind friedensstörend und verletzen durch ihren faschistoiden
Charakter elementare Grundsätze der Selbstbestimmung und unserer Verantwortung
für die Mitlebewesen.
Wie bekannt, hat das BVG im Sommer 2002 in einem Urteil von grundsätzlicher
Bedeutung dem Inhalt der Hundeverordnung in Niedersachsen widersprochen und
sie im Kern gekippt.
Auch, wenn der Wortlaut des Urteils noch nicht vorliegt, so ist dessen Tendenz
eindeutig, nämlich: Rasselisten sind unsinnig ! Die Gefährlichkeit eines
Hundes läßt sich nicht allein an der Rassenzugehörigkeit festmachen ! Es
bedarf einer individuellen Betrachtung aller Faktoren - Erziehung, Schulung,
Umfeld, Fähigkeit des Hundehalters usw. Ohne die individuelle Betrachtung läßt
sich keine zutreffende Aussage machen.
In stupider Beharrlichkeit und bei gleichzeitiger Ignoranz des Urteils wissen
es allerdings einige Politiker nach wie vor besser. Sie bestehen darauf, ihre
alten Konzepte zu verwirklichen, so zu belassen oder gar
sie noch auszuweiten.
So hörte man z.B. von der Grünen - Ministerin Höhn aus Nordrhein -
Westfalen, das Urteil berühre sie nicht weiter, sie habe ja die Gefährlichkeit
bei allen Hunden an der Risthöhe von 40 cm festgemacht.
Bei der Dame liegt offenkundig ein Verständnis- oder Intelligenzmangel vor,
denn die kardinale Tendenz des Richterspruches verurteilt ja gerade eine
dümmlich - pauschale Einstufung ohne die Berücksichtigung
individueller Merkmale.
Nicht viel anders tönt es aus dem Niedersächsischen Parlament: Der SPD -
Landwirtschaftsminister Bartels erklärte nämlich, daß das Urteil seine
Verordnung nicht weiter tangiere..........man habe ja den Rasselisten
nicht direkt widersprochen. Gleichzeitig versicherte er den Hundehaltern, er
werde in Kürze sein Konzept dem Parlament vorschlagen, um es in Gesetzesform
bestätigen zu lassen.
Wohl jeder, der sinnentnehmendes Lesen im 3. Schuljahr gelernt hat, wird
sich nun fragen, wie eine verantwortlicher Ministerin zu so einem Fehlurteil
kommen kann, oder mit welcher Frechheit grundsätzliche Entscheidungen
eines höheren Gerichtes von der SPD in Niedersachsen ausgehebelt werden
sollen.
Und da gibt es nur noch wenige Erklärungen: Mangelndes Sprachvermögen,
unterentwickelte Verständnismöglichkeit, freche Ignoranz, sture Beharrlichkeit
bis zum Untergang, Unbelehrbarkeit, Hundephobie, Tierfeindlichkeit
.........,oder was auch immer.
Jeder dieser Einzelpunkte würde ausreichen, um einen Politiker oder eine
Partei mit Berechtigung aus dem politischen Dasein zu entfernen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, das mehrere Gemeinde - und
Stadtparlamente sich erdreisten, ebenfalls das Urteil - unter Berufung auf die
eigenen Hoheitsrechte - zu ignorieren, was diesen hoffentlich eine Fülle von
Prozessen beschert.
So hat z.B. die Stadt Braunschweig ihre alte Hundeverordnung kurzfristig mit
den Rasselisten, mit Anleinzwang und Maulkorberlaß wieder in Kraft gesetzt.
Eine Unverschämtheit der ganz besonderen Art.
Wir wollen Unglücksfälle mit Hunden nicht kleinreden! Selbstverständlich hat
ein Hundehalter sich über die Bedingungen seiner Tierhaltung zu informieren
und Verantwortung zu üben. Selbstverständlich hat er die
Erziehung und den Umgang mit seinem Tier so zu organisieren, daß Gefährdungen
anderer Menschen oder Lebewesen nach Möglichkeit ausbleiben.
Selbstverständlich haben wir Mitleid mit Verletzten oder gar
Getöteten.
Wir sind aber auch Realisten genug, um zu wissen, daß es bei einer
Bevölkerungszahl von 80 Millionen Menschen und ca. 5 Millionen Hunden in der
Bundesrepublik auch weiterhin zu Unfällen kommen wird. Diese sind, genau so
wenig wie Verkehrsunfälle, ganz auszuschließen.
Die Behauptung der Verordner, seit dem Verordnungszeitpunkt habe sich die Zahl
der Unfälle drastisch verringert, ist eine Schutzbehauptung, die den
tierfeindlichen Verordnungspfusch nachträglich rechtfertigen
soll: Da es vorher keine zuverlässigen Statistiken gab, kann auch nachher
nicht verglichen werden. Allerdings ist die Politik nun aufgefordert zu
erklären, wie man 2 Zahlen vergleichen kann, von denen eine gar nicht
vorhanden ist.
Die Politik hat die Verpflichtung , angemessen, unter Berücksichtigung der
realen Unfallzahlen - auch im Vergleich zu anderen Unfallergebnissen - zu
reagieren.
Angemessen heißt hier, daß man die Zahlen von Unfällen in ein Verhältnis zu
den Maßnahmen zu setzen hat, und daß man überlegt, ob es notwendig ist,
überhaupt zu reagieren, oder vorhandene Gesetze konsequenter
anzuwenden.
Dazu folgender Vergleich: Tödliche Unfälle mit Hunden im Durchschnitt über
mehrere Jahre: 1,7 / Jahr.
Verkehrsunfälle , 1. Halbjahr 2002, Stat. Bundesamt Wiesbaden: 225 000
Unfälle mit 3312 Toten. Hochgerechnet auf das Jahr also ca . 450 000
Unfälle, 6600 Tote ! Besondere Maßnahmen der Regierung : Keine
Man hat also auf den Unfall in Hamburg unangemessen, hysterisch, überzogen und
tierfeindlich reagiert. Man hat die falschen Maßnahmen ergriffen und in einer
großangelegten Diffamierungs - und Verleumderkampagne Hunderttausende Hunde
und ihre Halter beschädigt.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Zu Beginn waren mehr oder weniger
alle Parteien an der Erstellung des Verordnungspfusches beteiligt. Auf Grund
besserer Erkenntnis haben sich inzwischen Parteien
und Gruppierungen von Teilen der Verordnungen distanziert : Sie verlangen die
Aussetzung oder die Anpassung an das Urteil des BVG.
Dazu gehören die Tierschutzpartei, tw. die Grünen , Teile der CDU / CSU , die
FDP und die Schillpartei. In Hamburg z.B. strebt man an, das Hunde - KZ nicht
durch das Abspritzen der Tiere aufzulösen, sondern durch die Vermittlung der
Tiere.
Die einzige Partei, die unverrückbar - auch durch die Präsenz ihrer
maßgeblichen Politiker und unter Mißachtung des BVG - Urteils, an den
Verordnungen in der alten Form festhält, ist die SPD.
Diese SPD ist also - nach unserer Empfehlung - für einen Hundehalter nicht
mehr wählbar.
Die SPD in Niedersachsen hat - so stand es in der Zeitung - den Minister
Bartels bezüglich seiner neuen Verordnungsaktivitäten vorerst zurückgepfiffen.
Wenn Sie politischen Instinkt haben, wissen Sie auch , wie lange: Nämlich
genau bis zu dem Zeitpunkt, wo sich eine SPD als Wahlsieger bestätigt fühlt .
Und kurze Zeit später haben Sie in Niedersachsen eine neue, alle Hunde
betreffende Verordnung auf dem Tisch - mit Auflagen bekannter Art. Dazu
erklärt der SPD - Sprecher H.D.Rosinke, Niedersachsen:
Es bleibt dabei ! Die von den Gerichten kritisierten Verordnungen sollen
als Gesetz abgesichert werden !!!
Noch klarer geht es nicht !
Liebe Hundefreunde !
Vergessen Sie nicht die getöteten Hunde, vergessen Sie nicht die armseligen
Kreaturen in den überquellenden Tierheimen , vergessen Sie nicht die Tausende
von DM () , die sie als zusätzliche Steuerbelastung an die abzockenden
Kommunen bezahlen mußten, vergessen Sie nicht die arrogante
Eigenmächtigkeit, die höherwertige Erkenntnisse und Richtersprüche ignoriert,
vergessen Sie nicht das Ihnen und Ihrem Tier angetane Leid.
Geben Sie jetzt und später einem Herrn Bartels und einer Ministerin Höhn die
langverdiente Quittung
Wir fordern Sie eindeutig auf, diese SPD sowohl in der Bundestagswahl als auch
in kommenden Landtagswahlen abzuwählen, um für uns und unsere Hunde Zeichen zu
setzen !
Helmut Ehrhorn für Hundefreunde in Deutschland
PS.:
um es deutlich er zu
machen: Wenn rot - grün jetzt die Wahl gewinnen sollte, werden auch Bartels
und Höhn sich voll bestätigt fühlen und so weiter machen wie bisher.
Grillen statt Wählen
keinen Cent für
Dünnbrettbohrer
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