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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Und dies gibt es heute wieder:

* B90/Grüne legen Gesetzentwurf vor: Führerschein für große Hunde  gefordert

* Offener Brief an alle Hundebesitzer, an die Landwirtschaftsminister und die Parteien


Hier nochmal zur Abwahlhilfe:

Betreff: OT: Hundebesitzer sollen künftig zum HÜV
Hundebesitzer sollen künftig durch den HÜV

B90/Grüne legen Gesetzentwurf vor: Führerschein für große Hunde  gefordert

Von Anja Probe


»Wer einen großen oder gefährlichen Hund hält oder führt, muss über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.«

So steht es im Gesetzesvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, der heute im Parlament vorgelegt wird. Nachdem die niedersächsische Hundeverordnung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für nichtig erklärt wurde, vermutet die Fraktion Gleiches für Berlin. Seit dem 5. Juli 2000 gilt hier eine neue Hundeverordnung, die die Züchtung bestimmter Rassen verbietet und einen Leinen- und Maulkorbzwang für diese Hunde vorschreibt. »Einschränkungen für den Hundehalter müssen aber auf einem Gesetz beruhen«, folgte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Wieland der Kritik des BVG.
Verbraucherschutzsprecherin Claudia Hämmerling bemängelte die pauschale Bestimmung von gefährlichen Rassen, denn in der Beißstatistik stehe der Deutsche Schäferhund weit oben und der ist nicht indiziert. Gefährlich werden könnten auch Dobermänner, Dackel oder Terrier. Ihr Hundegesetz sei rassenneutral und biete einen besseren Schutz vor Beißattacken, versicherte die Sprecherin.

Bündnis 90/Die Grünen möchten per Gesetz einen Hundeführerschein für Besitzer großer Hunde (ab 17 Kilogramm und 40 Zentimeter Schulterhöhe) einführen. Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren große Hunde nicht mehr allein führen dürfen. Jeder Hund erhält nach den Vorstellungen der Fraktion eine Prüfplakette sowie einen Chip mit Informationen über den Halter. Der muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. »Wir wollen, dass die Anschaffung eines Hundes gut überlegt wird und die Besitzer wissen, welche Ansprüche das Tier hat«, erklärte Claudia
Hämmerling. Die Hunde sollen keine Opfer sein, die Verantwortung liege beim Halter.

»Das genetisch bedingte Aggressionspotenzial ist sowieso umstritten. Die Aggressionen werden doch erst durch das entsprechende Training in der Sozialisationsphase gefördert«

Kontrolliert werden soll das Gesetz durch eine außerbehördliche Prüfstelle, nämlich den HÜV (Hundeüberwachungsverein), wo Fachtierärzte sowie Vertreter der Tierschutzverbände und des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) zusammenarbeiten. Ein Autohalter müsse schließlich sein Fahrzeug auch regelmäßig durch den TÜV bringen, argumentierte Wieland. Volker Wenk, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Berlin (TVB), befürchtet einen neuen Sturm auf das Tierheim in Falkenberg. Zurzeit sind im größten Tierheimneubau Europas alle Zwinger belegt. 220 Hunde, davon 160 der so genannten Listenhunde, hoffen auf neue Besitzer.

»Wenn jemand für nicht tauglich erklärt wird oder die Prüfungen nicht machen will, wo soll der Hund hin?«, fragte er Claudia Hämmerling.

Er gab zu bedenken: Würde von den über 150000 Hunden in der Hauptstadt nur ein Prozent eingezogen, wäre jedes Tierheim überfordert. Die Sprecherin konnte vorerst nur auf Übergangslösungen verweisen, die erarbeitet werden müssen.

Beispielsweise werde einer älteren Dame auf keinen Fall der Collie weggenommen. Derzeit klagen 35 Hundehalter gegen die Verordnung. Wann sie kippt, konnte der Fraktionschef noch nicht sagen. »Das hängt davon ab, wann die Kläger vor dem Bundesgerichtshof stehen«, sagte er.

(ND 29.08.02)
 


Hundefreunde in Deutschland

4. September 2002

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Offener Brief an alle Hundebesitzer, an die Landwirtschaftsminister und die Parteien

Sehr geehrte Damen und Herren !

Wer wüßte auch heute noch nicht, auf welche Weise die Hundepfuschverordnungen damals entstanden sind ?

Ausgelöst wurden die politischen Aktivitäten durch den tragischen, tödlichen Unfall in Hamburg, verursacht durch einen türkischen Kriminellen, den die damals in Hamburg regierende SPD versäumt hatte,
rechtzeitig zu beobachten oder auszuweisen.

Eine mit Horrorfotos und irreführenden Unterschriften agierende Zeitung putschte in volksverhetzender Weise die Bevölkerung auf.

Sensationsgeile andere Medien, und natürlich in der Folge die politischen Parteivertreter, griffen das Thema auf. Sie witterten Morgenluft. Die einen zur Umsatzsteigerung ihrer Sensationsblätter und Einschaltquoten, die anderen zum Fang von Wählerstimmen.

Man bediente sich von vornherein der sonst nur von Agenten im Kriegszustand geübten Taktik, nach der durch sprachliche Manipulation Änderungen des Bewußtseins, Verunsicherungen oder neue Wirklichkeiten in
der Bevölkerung geschaffen werden sollten:

Es wurde nämlich von den Vorreitern der Hundeverordnungen bewußt und zielgerichtet der Verleumderbegriff " Kampfhunde " geprägt und in die Welt gesetzt. Damit hat man in den Köpfen vieler Menschen in
unverantwortlicher Weise eine Angstpsychose ausgelöst.

Das richtige Bild des dem Menschen verbundenen, liebenswerten Tieres wurde allein durch die unfaire Benutzung des Begriffes - im Verein mit der Berichterstattung und den folgenden Verordnungen - umgewandelt, und durch das Bild eines Menschen totbeißenden Raubviehs ersetzt. Zur Orientierung: Kampfhunde sind in Deutschland seit 1835 verboten!
Gehalten und abgerichtet werden sie - rasseungebunden übrigens - vorwiegend im Ausland von Kriminellen und Verbrechern, die ihr Geld in Hundekämpfen auf den siegreichen Hund verwetten. Der Verliererhund wird
danach aufgehängt ! Sie sind hoffentlich mit mir einer Meinung, daß man solche Leute aus der Welt prügeln müßte.

Ungeachtet dieser Feststellungen und im vollen Wissen um diese Tatbestände wurde der verleumderische Begriff "Kampfhunde" von den Politikern für unsere Familienhunde ungeniert und ohne Hemmungen benutzt
und in die Verordnungen geschrieben.

Volksverdummend wurde sodann - schnell und überflüssig - die " potentielle Gefährlichkeit " der Hunde als deren grundsätzliches Wesensmerkmal höchstrichterlich festgestellt. Als ob nicht jeder Stein auf der Erde, jeder Gegenstand in der Welt, jedes Werkzeug............ ein mögliches Maß an Gefährlichkeit beinhaltet. Wie ist es mit Autos, wie mit Menschen? Vielleicht sollte man einmal die "potentielle Gefährlichkeit von Politikern" - höchstrichterlich, grundsätzlich und vorbeugend - feststellen lassen?

Einem Teil unserer Bevölkerung können wir bescheinigen, daß sie auf die Manipulationsversuche durch Medien und Politik hereingefallen sind: Die Verleumdungsstrategie war in einem makabren, negativen Sinn durchaus erfolgreich.

Eine Folge waren die aus dem Boden gestampften Verordnungen mit total idiotischen Bestimmungen der von vornherein als gefährlich eingestuften Rassen. Allerdings war der gleiche Hund, der bei der SPD - Politikerin
Höhn als gefährlich galt, in Bayern nicht gefährlich, und so nun ähnlich in jedem Bundesland.

Es gibt keinen besseren und klareren Beweis für die katastrophale Unkenntnis und die oberflächliche Fahrlässigkeit, mit der sich hier subalterne Beamte und verantwortliche Minister tierfeindliche
Verordnungen zum Schaden von Mensch und Tier aus dem Hut gezaubert haben.

Die weiteren Folgen für die Betroffenen - Hundehalter wie Tiere - waren tiefgreifend:

Eine SPD - Politikerin, Frau Barbara Duden, rief zur "gesellschaftlichen Ächtung von Hundebesitzern" auf; Hundebesitzer wurden angepöbelt und diffamiert; Wohnungsgesellschaften kündigten Mietern, die Hundehalter
waren; Öffentliche Verkehrsmittel beförderten keine Hundehalter mit ihrem Tier; Hunde wurden ausgesetzt, in überquellenden Tierheimen abgegeben, Psychopathen quälten, verbrannten und verstümmelten Hunde;
Hunde, die provokant durchgeführte Wesenstests nicht bestanden, wurden in KZ - Manier zum Tode verurteilt und sofort abgespritzt; ( z. B. Fall Baxter, Wiesbaden ); in einer Stadt fand man einen Container, gefüllt
mit abgespritzten Hundeleichen; man errichtete eine Auffangstation für Hunde in Hamburg - Harburg, die man besser als Hunde - Kz bezeichnen sollte ( mehr als 220 Hunde ! ); man belegte die Hundebesitzer mit
unmäßigen Steuern und belastete sie mit weiteren Auflagen; ein Kölner Papier von höchster Ebene bestätigte, daß das Ziel der Verordnungen die Dezimierung der Hundeanzahl sei; ( egal wie ? ) die Verletzung des
Tierschutzgesetzes nahm man in Kauf, die nicht mehr mögliche , artgerechte Tierhaltung ebenso, usw.usw...............

Es bedarf kaum noch der Erwähnung, daß diese Maßnahmen insgesamt politische Todsünden sind: Sie stören das Selbstverständnis der Familien, die mit ihrem Hund leben und die ihn lieben, sie verunsichern
in unverantwortlicher Weise andere Menschen, sie säen Zwietracht, spalten die Gesellschaft , sind friedensstörend und verletzen durch ihren faschistoiden Charakter elementare Grundsätze der Selbstbestimmung und unserer Verantwortung für die Mitlebewesen.

Wie bekannt, hat das BVG im Sommer 2002 in einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung dem Inhalt der Hundeverordnung in Niedersachsen widersprochen und sie im Kern gekippt.

Auch, wenn der Wortlaut des Urteils noch nicht vorliegt, so ist dessen Tendenz eindeutig, nämlich: Rasselisten sind unsinnig ! Die Gefährlichkeit eines Hundes läßt sich nicht allein an der Rassenzugehörigkeit festmachen ! Es bedarf einer individuellen Betrachtung aller Faktoren - Erziehung, Schulung, Umfeld, Fähigkeit des Hundehalters usw. Ohne die individuelle Betrachtung läßt sich keine zutreffende Aussage machen.

In stupider Beharrlichkeit und bei gleichzeitiger Ignoranz des Urteils wissen es allerdings einige Politiker nach wie vor besser. Sie bestehen darauf, ihre alten Konzepte zu verwirklichen, so zu belassen oder gar
sie noch auszuweiten.

So hörte man z.B. von der  Grünen - Ministerin Höhn aus Nordrhein - Westfalen, das Urteil berühre sie nicht weiter, sie habe ja die Gefährlichkeit bei allen Hunden an der Risthöhe von 40 cm festgemacht.
Bei der Dame liegt offenkundig ein Verständnis- oder Intelligenzmangel vor, denn die kardinale Tendenz des Richterspruches verurteilt ja gerade eine dümmlich - pauschale Einstufung ohne die Berücksichtigung
individueller Merkmale.

Nicht viel anders tönt es aus dem Niedersächsischen Parlament: Der SPD - Landwirtschaftsminister Bartels erklärte nämlich, daß das Urteil seine Verordnung nicht weiter tangiere..........man habe ja den Rasselisten nicht direkt widersprochen. Gleichzeitig versicherte er den Hundehaltern, er werde in Kürze sein Konzept dem Parlament vorschlagen, um es in Gesetzesform bestätigen zu lassen.

Wohl jeder, der sinnentnehmendes Lesen im 3. Schuljahr gelernt hat, wird sich nun fragen, wie eine verantwortlicher Ministerin zu so einem Fehlurteil kommen kann, oder mit welcher Frechheit grundsätzliche Entscheidungen eines höheren Gerichtes von der SPD in Niedersachsen ausgehebelt werden sollen.

Und da gibt es nur noch wenige Erklärungen: Mangelndes Sprachvermögen, unterentwickelte Verständnismöglichkeit, freche Ignoranz, sture Beharrlichkeit bis zum Untergang, Unbelehrbarkeit, Hundephobie, Tierfeindlichkeit .........,oder was auch immer.

Jeder dieser Einzelpunkte würde ausreichen, um einen Politiker oder eine Partei mit Berechtigung aus dem politischen Dasein zu entfernen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, das mehrere Gemeinde - und Stadtparlamente sich erdreisten, ebenfalls das Urteil - unter Berufung auf die eigenen Hoheitsrechte - zu ignorieren, was diesen hoffentlich eine Fülle von Prozessen beschert.

So hat z.B. die Stadt Braunschweig ihre alte Hundeverordnung kurzfristig mit den Rasselisten, mit Anleinzwang und Maulkorberlaß wieder in Kraft gesetzt. Eine Unverschämtheit der ganz besonderen Art.

Wir wollen Unglücksfälle mit Hunden nicht kleinreden! Selbstverständlich hat ein Hundehalter sich über die Bedingungen seiner Tierhaltung zu informieren und Verantwortung zu üben. Selbstverständlich hat er die
Erziehung und den Umgang mit seinem Tier so zu organisieren, daß Gefährdungen anderer Menschen oder Lebewesen nach Möglichkeit ausbleiben. Selbstverständlich haben wir Mitleid mit Verletzten oder gar
Getöteten.

Wir sind aber auch Realisten genug, um zu wissen, daß es bei einer Bevölkerungszahl von 80 Millionen Menschen und ca. 5 Millionen Hunden in der Bundesrepublik auch weiterhin zu Unfällen kommen wird. Diese sind, genau so wenig wie Verkehrsunfälle, ganz auszuschließen.

Die Behauptung der Verordner, seit dem Verordnungszeitpunkt habe sich die Zahl der Unfälle drastisch verringert, ist eine Schutzbehauptung, die den tierfeindlichen Verordnungspfusch nachträglich rechtfertigen
soll: Da es vorher keine zuverlässigen Statistiken gab, kann auch nachher nicht verglichen werden. Allerdings ist die Politik nun aufgefordert zu erklären, wie man 2 Zahlen vergleichen kann, von denen eine gar nicht vorhanden ist.

Die Politik hat die Verpflichtung , angemessen, unter Berücksichtigung der realen Unfallzahlen - auch im Vergleich zu anderen Unfallergebnissen - zu reagieren.

Angemessen heißt hier, daß man die Zahlen von Unfällen in ein Verhältnis zu den Maßnahmen zu setzen hat, und daß man überlegt, ob es notwendig ist, überhaupt zu reagieren, oder vorhandene Gesetze konsequenter
anzuwenden.

Dazu folgender Vergleich: Tödliche Unfälle mit Hunden im Durchschnitt über mehrere Jahre: 1,7 / Jahr.

Verkehrsunfälle , 1. Halbjahr 2002, Stat. Bundesamt Wiesbaden: 225 000
Unfälle mit 3312 Toten. Hochgerechnet auf das Jahr also ca . 450 000
Unfälle, 6600 Tote ! Besondere Maßnahmen der Regierung : Keine

Man hat also auf den Unfall in Hamburg unangemessen, hysterisch, überzogen und tierfeindlich reagiert. Man hat die falschen Maßnahmen ergriffen und in einer großangelegten Diffamierungs - und Verleumderkampagne Hunderttausende Hunde und ihre Halter beschädigt.

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Zu Beginn waren mehr oder weniger alle Parteien an der Erstellung des Verordnungspfusches beteiligt. Auf Grund besserer Erkenntnis haben sich inzwischen Parteien
und Gruppierungen von Teilen der Verordnungen distanziert : Sie verlangen die Aussetzung oder die Anpassung an das Urteil des BVG.

Dazu gehören die Tierschutzpartei, tw. die Grünen , Teile der CDU / CSU , die FDP und die Schillpartei. In Hamburg z.B. strebt man an, das Hunde - KZ nicht durch das Abspritzen der Tiere aufzulösen, sondern durch die Vermittlung der Tiere.

Die einzige Partei, die unverrückbar - auch durch die Präsenz ihrer maßgeblichen Politiker und unter Mißachtung des BVG - Urteils, an den Verordnungen in der alten Form festhält, ist die SPD.

Diese SPD ist also - nach unserer Empfehlung - für einen Hundehalter nicht mehr wählbar.

Die SPD in Niedersachsen hat - so stand es in der Zeitung - den Minister Bartels bezüglich seiner neuen Verordnungsaktivitäten vorerst zurückgepfiffen.

Wenn Sie politischen Instinkt haben, wissen Sie auch , wie lange: Nämlich genau bis zu dem Zeitpunkt, wo sich eine SPD als Wahlsieger bestätigt fühlt .

Und kurze Zeit später haben Sie in Niedersachsen eine neue, alle Hunde betreffende Verordnung auf dem Tisch - mit Auflagen bekannter Art. Dazu erklärt der SPD - Sprecher H.D.Rosinke, Niedersachsen:

Es bleibt dabei ! Die von den Gerichten kritisierten Verordnungen sollen als Gesetz abgesichert werden !!!

Noch klarer geht es nicht !

Liebe Hundefreunde !

Vergessen Sie nicht die getöteten Hunde, vergessen Sie nicht die armseligen Kreaturen in den überquellenden Tierheimen , vergessen Sie nicht die Tausende von DM (€) , die sie als zusätzliche Steuerbelastung an die abzockenden Kommunen bezahlen mußten, vergessen Sie nicht die  arrogante Eigenmächtigkeit, die höherwertige Erkenntnisse und Richtersprüche ignoriert, vergessen Sie nicht das Ihnen und Ihrem Tier angetane Leid.

Geben Sie jetzt und später einem Herrn Bartels und einer Ministerin Höhn die langverdiente Quittung

Wir fordern Sie eindeutig auf, diese SPD sowohl in der Bundestagswahl als auch in kommenden Landtagswahlen abzuwählen, um für uns und unsere Hunde Zeichen zu setzen !

Helmut Ehrhorn für Hundefreunde in Deutschland

PS.: um es deutlich er zu machen: Wenn rot - grün jetzt die Wahl gewinnen sollte, werden auch Bartels und Höhn sich voll bestätigt fühlen und so weiter machen wie bisher.

Grillen statt Wählen

keinen Cent für Dünnbrettbohrer


rden auch Bartels und Höhn sich voll bestätigt fühlen und so weiter machen wie bisher.

Grillen statt Wählen

keinen Cent für Dünnbrettbohrer