Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Heute mit diesen Themen:

* Pressemeldung

* Rückfall - sollte man unbedingt lesen............

 

Pressemeldung

 
bpt, Frankfurt/M, 05. August 2005
 
 
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte und des Verbandes für das deutsche Hundewesen  
Hamburger Hundegesetz: Politischer Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler  
Die Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.

 

Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für das Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle Leinenzwang für alle Hunde.

 

Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu erwartenden Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80 Auslaufflächen nicht bedacht worden. So muss der Steuerzahler mit einmaligen und laufenden Kosten rechnen für:

 

1.       Einzäunung von 80 Freilaufflächen à 4.000 qm = rd. 1,5 Mio Euro

(belegbare Kosten für eine Freilauffläche v. 4.000 qm f. Zäune, Wege, Bänke, Abfallentsorgung etc. = 18.000 bis 19.000 Euro)

 

2.       Gehälter für Sonderordnungsdienst (SOD) = 960.000 Euro/Jahr

(mind. 80 Personen, ausgebildet im Ordnungsrecht und Umgang mit Menschen u. Hunden à 1.000 Euro/Monat)

 

3.       200 Lesegeräte für Mikrochips à 300 Euro = 60.000 Euro

(ca. 100 Lesegeräte f. SOD, 100 Geräte für Polizei, Veterinärämter etc.)

 

Ohne Berücksichtigung der Kosten für Einrichtung und Pflege einer zentralen Datenbank sowie für Pflege und Erhaltung der Freilaufflächen fällt im ersten Jahr somit eine Gesamtsumme in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro an.

 

Angesichts der leeren Landeshaushaltskassen stellt sich die Frage, wie das Gesetz finanziert werden soll, zumal es ungewiss ist, ob das Gesetz in dieser Form vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Die Hamburger Bürgerschaft wird dies beantworten müssen.

 

bpt u. VDH appellieren deshalb an die Hamburger Bürgerschaft, die geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Das gibt Gelegenheit, nochmals über Maßnahmen nachzudenken, die sowohl tierschutzgerecht als auch finanziell tragbar sind.

 

  Ansprechpartner für diese Meldung:
 
 
  Pressestelle des bpt: Astrid Behr

Tel. 069 - 66 98 18 - 15

Fax  069 - 66 98 18 - 55

E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
 

 
  Verband für das Deutsche Hundewesen e. V.

Tel. 02 31 / 5 65 00-0

Fax 02 31 / 59 24 40

E-Mail: info@vdh.de

 

 
Kommentar

Rückfall

von Jutta Rippegather

Fünf Jahre ist es her, dass der sechsjährige Volkan in Hamburg von zwei Hunden totgebissen wurde. Fünf Jahre, in denen Heerscharen von Juristen über die Rechtmäßigkeit von diversen Erlassen und Gefahrabwehrverordnungen zu entscheiden hatten.

Das Ergebnis ist ein Rückfall in die Kleinstaaterei. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Und so kommt es, dass ein Pitbull in Hannover ein Hund wie jeder andere ist, während sein Bruder in Frankfurt als brandgefährlich gilt und alle zwei Jahre einen strengen Wesenstest absolvieren muss. Absurdistan lässt grüßen.

Dass das hessische Innenministerium freiwillig keinen Jota von seinem Vorgehen gegen die Halter gewisser Rassen abweicht, ist mit Rationalität nicht erklärbar. Seit Jahren weisen Experten darauf hin, dass die Rasse kein Merkmal für gesteigerte Aggressivität ist. Doch Innenminister Volker Bouffier (CDU) bleibt trotzig beim eingeschlagenen Weg. Hessen soll das Land mit der schärfsten Hundeverordnung sein, lautet sein unumstößliches Credo. Auch wenn das Bollwerk keinen wirksamen Schutz bietet.

Nicht die bösen "Kampfhunde" führen die Beiß-Statistik an, sondern Schäferhund & Co. Das Werkzeug des Herrn Bouffier ist stumpf. Nach fünf Jahren ist es Zeit, ein neues auszutesten.

Jedem verantwortungsbewussten Tierhalter ist zumutbar, mit seinem Vierbeiner eine Hundeschule zu besuchen. Das dort Erlernte bereitet Herr und Gescherr auf den Umgang mit fremden Lebewesen und Situationen vor. Dabei darf nicht verkannt werden: Auch ein Führerschein macht einen Hund nciht zum Lämmchen. Doch die Pflicht zu einer solchen Lizenz ist mit Sicherheit wirksamer als die derzeit gültige Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessen.

Quelle: Frankfurter Rundschau 09. August 2005

 

 

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Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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