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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Hi, Achim, Die Initiative "Hundeleben" hat sich vor den Wahlen in Berlin die Mühe gemacht, an die "großen 5 Parteien" (SPD, CDU, FDP, Grüne und PDS) einen 20 Fragen umfassenden Fragebogen zu verschicken. Dieser Fragebogen wurde umgehend von dem berliner PDS-Hundeexperten G. Klemm für die PDS beantwortet. Die CDU meldete eine Rücksendung des Fragebogens telefonisch an - biher ohne daß es geschehen wäre. Die drei anderen Parteien reagierten gar nicht erst auf unseren Fragebogen. Vor den Wahlen hat die PDS auf Wahlveranstaltungen und auf dem Parteitag immer wieder die Bereitschaft geäußert, mit den Initiativen in Berlin zu reden, denn "unsere Partei hat zu den verschiedenen Fragen dieser Stadt eine Position, die aber durch Gespräche mit den Initiativen durchaus verbesert oder geändert werden kann" (G. Gysi auf dem Berliner Parteitag). Dadurch ewrmutigt traten wir sofort an die PDS-Senatorin Knake-Werner ran, die Nachfolgerin von Frau Schöttler und für die LHVO zuständig ist. Wir wollten ein Gespräch - basierend auf den Antworten unserer Fragen im Fragebogen - führen, um die politische Linie in dieser Stadt bzgl. LHVO zu verhandeln und zu beeinflussen. Wir bekamen auf unsere Anfrage das nachfolgend dokumentierte Schreiben. Man ist sich offensichtlich zu fein, um mit uns zu reden. Wir traten daraufhin an den Abgeordneten G. Klemm schriftlich ran und baten um Vermittlung eines Gespächs. Bis heute bekamen wir noch nicht einmal eine Antwort. Was die LHVO betrifft: Es hat sich unter der PDS NICHTS geändert! Hunde werden weiter eingezogen oder (wie im Juni geschehen) ohne Not erschossen. Der Staat tritt dem Volk weiter als terroristischer Hundefeind gegenüber. Nachfolgend schicke ich Dir unseren Fragebogen, der von der PDS beantwortet wurde und das Ablehnungsschreiben der Senatorin. Also, Berliner denkt daran: Auch die PDS ist ein Haufen wie jede der anderen Parteien! Denkt am 22. September dran! (Von den Hunden abgesehen: Kürzungen im Sozialbereich sind an der Tagesordnung - anstatt die Verursacher der Milliardenschulden zu belangen, belasten sie das Volk mit Kürzungen) Gruß Ted
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
1. Denken Sie, dass die
Landeshundeverordnung (LHVO) Berlin in allen Punkten den
Erfordernissen der VvB und des GG entspricht?
Nein. Sie entspricht einerseits nicht dem
Tierschutzgedanken der Berliner Verfassung und behandelt
andererseits gleiches (Hunde) ungleich (nach Rassezugehörigkeit).
2. Denken Sie, dass die Umkehr der
Beweislast - wie in der LHVO - den verfassungsrechtlichen Ansprüchen
entspricht?
Nein. Der Nachweis von Ungefährlichkeit
sollte nicht willkürlich für bestimmte Rassen gefordert werden.
3. Sind Sie der Meinung, dass Hunde eine
besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind?
Wenn ja, worauf stützen Sie Ihre Einstellung?
Nein. Gefährlich sind Hunde in der Regel
nur bei fehlender Sachkunde von Haltern und Züchtern oder bei
Missbrauch und nicht artgerechter Haltung.
4. Meinen Sie, dass besonders Kinder
durch (fremde) Hunde gefährdet sind? Wenn ja: Worauf stützen Sie
diese Annahme?
Kinder sind natürlich aufgrund ihrer
körperlichen Konstitution gefährdeter als Erwachsene wenn Hunde
gemäß Beantwortung Ihrer Frage 3 nicht sachkundig gehalten werden.
5. Sind Sie der Meinung, dass es
Hunderassen gibt, die genetisch bedingt gesteigert aggressiv sind?
Wenn ja, worauf stützen Sie Ihre Meinung?
Nein.
6. Haben Sie in ihrer Partei zur
Meinungsbildung kynologische Experten angehört, wenn ja, welche
waren das?
Ja, z.B. im Rahmen der Anhörung im Berliner
Abgeordnetenhaus zum Entwurf des sog. "Berliner Hundegesetzes".
7. Ist Ihnen bekannt, dass die LHVO -
ohne es ausdrücklich zu erwähnen - massiv Grundrechte für
Hundehalter der in § 3 gelisteten Hunde einschränkt?
Ja, deshalb haben wir uns bemüht, diese
Reglungen zurücknehmen zu lassen.
8. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass
Wohnungsbaugesellschaften die sofortige Abschaffung bestimmter Hunde
unter Androhung der Wohnungskündigung verlangen? Besonders
"staatliche" Gesellschaften tun sich hierbei hervor.
Wir halten diese Reglungen für
unangemessen. In diesem Sinne haben wir uns mehrfach an die
zuständigen Senatsverwaltungen gewandt, um diese zum Einschreiten zu
bewegen.
9. Wie stehen Sie zu dem Transportverbot
der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin für bestimmte Hunde (BVG
und S-Bahn)?
Wir sind für die Aufhebung der
Transportbeschränkungen und haben bereits in dieser
Legislaturperiode einen dementsprechenden Antrag ins
Abgeordnetenhaus eingebracht.
10.
Wie stehen Sie zu der Forderung nach
einem "Hundeführerschein" für alle Hundehalter oder für Hundehalter
mit Hunden ab einer bestimmten Größe?
Wir streben - wie oben erwähnt - die
Initiierung einer breiten Debatte über eine neue Verordnung bzw. ein
neues Gesetz an. Dabei sollte auch die Möglichkeit geprüft werden,
nach welchen Kriterien ein Sachkundenachweis gefordert wird. Eine
Möglichkeit wäre es, Größe bzw. Gewicht des Hundes zum Kriterium zu
machen.
11.Wenn Sie den "Hundeführerschein11
befürworten: Welche Bedingungen sollen von Hund und Halter erfüllt
werden, um diesen zu bekommen?
Die Sachkunde sollte in einer
theoretischen Prüfung nachgewiesen werden. Der Sachkundenachweis
sollte vor Anschaffung des Hundes vorliegen. Von einer vorliegenden
Sachkunde sollte auch ausgegangen werden, wenn vor Neuanschaffung
eines Hundes bereits Hunde gehalten wurden und es bei der Haltung zu
keinen ordnungsrechtlichen oder tierschutzrelevanten Vorkommnissen
gekommen ist.
12. Weiche Folgen hätte ein
Nichtbestehen der Anforderungen für den Hundeführerschein durch den
Hund?
Keine, da wir die Hunde nicht im einzelnen
prüfen wollen. Unberührt davon wären natürlich evtl. Prüfungen von
Hunden, nachdem es zu Vorkommnissen gekommen ist. Mit diesen Hunden
sollte entsprechend der 1998 in Kraft gesetzten Verordnung verfahren
werden.
13. Welche Folgen hätte ein
Nichtbestehen der Anforderungen für den Hundeführerschein durch den
Hundehalter?
Es hätte die Folge, das die Neuanschaffung
eines Hundes von vornherein untersagt wird.
14. Falls Sie den Hundeführerschein
befürworten: Sind Sie für eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit?
Wenn ja, warum?
Nein. Der Sachkundenachweis soll auf
Lebenszeit gelten. Allerdings sollte bei ordnungsrechtlichen oder
tierschutzreievanten Vorkommnissen die Möglichkeit einer Nachprüfung
vorgesehen werden. Wenn diese wiederholt nicht bestanden wird, muss
die Haltung allerdings untersagt werden.
15. Sind Sie für die Erfassung von
Hundehaltern und Hunden außerhalb der Finanzämter?
Wir sind für die Einführung einer
Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die allerdings nicht der
Verwaltung obliegen sollte sondern - wie schon jetzt bereits üblich
- privatwirtschaftlich geregelt wird.
Die Kennzeichnung soll eine eindeutige
Identifizierung des Hundes ermöglichen, dem Missbrauch von Hunden
und Schwarzzuchten entgegenwirken und das Aussetzen der Tiere
verhindern. Sie dient also vor allem dem Tierschutzgedanken.
17. Wie stehen Sie zur Hundesteuer: Soll
diese generell erhöht werden?
Wir streben keine Erhöhung der Hundesteuern
an.
18. Wie stehen Sie zu einer besonderen
Steuerstufe für bestimmte Hunde?
Eine Steuererhöhung für einzelne
Hunderassen (z.B. für sog. Kampfhunde) lehnen wir ab.
19. Sind Sie der Meinung, dass eine
Rasseliste in der LHVO Berlin richtig ist (wobei der Umfang der
Liste gleichgültig ist)?
Nein.
20. Würden Sie in etwaigen
Koalitionsverhandlungen nach der Wahl Ihre Position zur LHVO zum
wichtigen Bestandteil der Verhandlungen erklären?
Wir streben - wie oben erwähnt - die
Initiierung einer breiten Debatte über eine neue Verordnung bzw. ein
neues Gesetz an. Diese Forderung werden wir auch in
Koalitionsverhandlungen einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Klemm, MdA
für Ihr an Frau Senatorin Dr.
Knake-Werner gerichtetes Schreiben vom 20.01.2002, in dem Sie sich
intensiv für eine grundlegende Änderung der Berliner Hundeverordnung
einsetzen, danke ich Ihnen. Die Senatorin hat mich als den
zuständigen Fachreferenten gebeten Ihnen zu antworten.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war
der durch den Angriff eines sog. Kampfhundes verursachte tragische
Tod eines Kindes in Hamburg im Sommer 2000 für den Berliner Senat
letztendlich der ausschlaggebende Anlass, eine auf bestimmte
Hunderassen gerichtete Regelung zur Abwehr der von Hunden
ausgehenden Gefahren zu erlassen.
Die seit Anfang Juli 2000 geltende Berliner
Hundeverordnung (HundeV0 Berlin) zielt im Wesentlichen auf eine
bessere Prävention gegenüber den von Hunden verursachten
Bissvorfällen. Ebenso wie in Berlin haben die meisten der anderen
Bundesländer auf Grund des o.g. Vorfalls die jeweiligen
Landesregelungen in Richtung der Benennung gefährlicher Hunderassen
geändert.
Ihre aus Sicht und im Namen
verantwortungsbewusster Hundehalter und -halterinnen geäußerte
Kritik an der HundeV0 Berlin kann ich zwar zum Teil nachvollziehen,
sehe jedoch momentan aufgrund folgender Erwägungen kaum eine
Möglichkeit, für eine grundlegende Änderung der Verordnung in die
von Ihnen gewünschte Richtung-.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Anzahl amtlich registrierter Bissvorfälle haben sich die
Neuregelungen offensichtlich als wirkungsvoll erwiesen: die Anzahl
ist seit Inkrafttreten der geänderten HundeV0 Berlin um ca. 20 %
gesunken.
Das Urteil
des
Berliner Verfassungsgerichtshofes
vom
12.07.01 bestätigte die Rechtmäßigkeit
der HundeV0 Berlin in allen Punkten. Insbesondere stellt die
spezielle Reglementierung
der
Haltung
sog.
Kampfhunde keine ungerechtfertigte
Ungleichbehandlung der betroffenen Hundehalter und ihrer Hunden dar.
Die strengere Reglementierung der
Haltung bestimmter Rassen und Kreuzungen in den Vorschriften der
Länder wurde von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in der
Mehrzahl der Verfahren als rechtmäßig bewertet.
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Angesichts noch anhängiger Verfahren zur
Frage der
Rechtmäßigkeit der
Benennung von RasGen / Kreuzungen in
Gefahrabwehrverordnungen der Länder bzw. Bundesgesetzen (Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde) vor dem Bundesverwaltungs- und dem
Bundesverfassungsgericht erscheint es nicht sinnvoll, bereits vor
den zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen, die
bestehenden Regelungen in Frage zu stellen.
Zurückzuführen auf Beschlüsse der
Innenministerkonferenz streben die Länder eine Harmonisierung der
Länderregelungen an. In diesem Zusammenhang sind auch Abstimmungen
zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
geplant. Den Ergebnissen dieser Bestrebungen sollte ebenfalls nicht
vorgegriffen werden.
Im Auftrag
Dr. Nöldner |