- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Hi, Achim,

Die Initiative "Hundeleben" hat sich vor den Wahlen in Berlin die Mühe gemacht, an die "großen 5 Parteien" (SPD, CDU, FDP, Grüne und PDS) einen 20 Fragen umfassenden Fragebogen zu verschicken.
Dieser Fragebogen wurde umgehend von dem berliner PDS-Hundeexperten G. Klemm für die PDS beantwortet.
Die CDU meldete eine Rücksendung des Fragebogens telefonisch an - biher ohne daß es geschehen wäre.
Die drei anderen Parteien reagierten gar nicht erst auf unseren Fragebogen.

Vor den Wahlen hat die PDS auf Wahlveranstaltungen und auf dem Parteitag immer wieder die Bereitschaft geäußert, mit den Initiativen in Berlin zu reden, denn "unsere Partei hat zu den verschiedenen Fragen dieser Stadt eine Position, die aber durch Gespräche mit den Initiativen durchaus verbesert oder geändert werden kann" (G. Gysi auf dem Berliner Parteitag).

Dadurch ewrmutigt traten wir sofort an die PDS-Senatorin Knake-Werner ran, die Nachfolgerin von Frau Schöttler und für die LHVO zuständig ist. Wir wollten ein Gespräch - basierend auf den Antworten unserer Fragen im Fragebogen - führen, um die politische Linie in dieser Stadt bzgl. LHVO zu verhandeln und zu beeinflussen.
Wir bekamen auf unsere Anfrage das nachfolgend dokumentierte Schreiben.
Man ist sich offensichtlich zu fein, um mit uns zu reden.
Wir traten daraufhin an den Abgeordneten G. Klemm schriftlich ran und baten um Vermittlung eines Gespächs.
Bis heute bekamen wir noch nicht einmal eine Antwort.

Was die LHVO betrifft:
Es hat sich unter der PDS NICHTS geändert!
Hunde werden weiter eingezogen oder (wie im Juni geschehen) ohne Not erschossen.
Der Staat tritt dem Volk weiter als terroristischer Hundefeind gegenüber.

Nachfolgend schicke ich Dir unseren Fragebogen, der von der PDS beantwortet wurde und das Ablehnungsschreiben der Senatorin.

Also, Berliner denkt daran:

Auch die PDS ist ein Haufen wie jede der anderen Parteien!

Denkt am 22. September dran!
(Von den Hunden abgesehen: Kürzungen im Sozialbereich sind an der Tagesordnung - anstatt die Verursacher der Milliardenschulden zu belangen, belasten sie das Volk mit Kürzungen)

Gruß

Ted

 
Zu Ihren Fragen im einzelnen:


 

1. Denken Sie, dass die Landeshundeverordnung (LHVO) Berlin in allen Punkten den Erfordernissen der VvB und des GG entspricht?
Nein. Sie entspricht einerseits nicht dem Tierschutzgedanken der Berliner Verfassung und behandelt andererseits gleiches (Hunde) ungleich (nach Rassezugehörigkeit).


 

2. Denken Sie, dass die Umkehr der Beweislast - wie in der LHVO - den verfassungsrechtlichen Ansprüchen entspricht?
Nein. Der Nachweis von Ungefährlichkeit sollte nicht willkürlich für bestimmte Rassen gefordert werden.


 

3. Sind Sie der Meinung, dass Hunde eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind? Wenn ja, worauf stützen Sie Ihre Einstellung?
Nein. Gefährlich sind Hunde in der Regel nur bei fehlender Sachkunde von Haltern und Züchtern oder bei Missbrauch und nicht artgerechter Haltung.


 

4. Meinen Sie, dass besonders Kinder durch (fremde) Hunde gefährdet sind? Wenn ja: Worauf stützen Sie diese Annahme?
Kinder sind natürlich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution gefährdeter als Erwachsene wenn Hunde gemäß Beantwortung Ihrer Frage 3 nicht sachkundig gehalten werden.


 

5. Sind Sie der Meinung, dass es Hunderassen gibt, die genetisch bedingt gesteigert aggressiv sind? Wenn ja, worauf stützen Sie Ihre Meinung?

Nein.

 

6. Haben Sie in ihrer Partei zur Meinungsbildung kynologische Experten angehört, wenn ja, welche waren das?
Ja, z.B. im Rahmen der Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus zum Entwurf des sog. "Berliner Hundegesetzes".


 

7. Ist Ihnen bekannt, dass die LHVO - ohne es ausdrücklich zu erwähnen - massiv Grundrechte für Hundehalter der in § 3 gelisteten Hunde einschränkt?

Ja, deshalb haben wir uns bemüht, diese Reglungen zurücknehmen zu lassen.
 

8. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass Wohnungsbaugesellschaften die sofortige Abschaffung bestimmter Hunde unter Androhung der Wohnungskündigung verlangen? Besonders "staatliche" Gesellschaften tun sich hierbei hervor.
 
Wir halten diese Reglungen für unangemessen. In diesem Sinne haben wir uns mehrfach an die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt, um diese zum Einschreiten zu bewegen.
 
9. Wie stehen Sie zu dem Transportverbot der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin für bestimmte Hunde (BVG und S-Bahn)?
Wir sind für die Aufhebung der Transportbeschränkungen und haben bereits in dieser Legislaturperiode einen dementsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
 
10.
Wie stehen Sie zu der Forderung nach einem "Hundeführerschein" für alle Hundehalter oder für Hundehalter mit Hunden ab einer bestimmten Größe?
Wir streben - wie oben erwähnt - die Initiierung einer breiten Debatte über eine neue Verordnung bzw. ein neues Gesetz an. Dabei sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, nach welchen Kriterien ein Sachkundenachweis gefordert wird. Eine Möglichkeit wäre es, Größe bzw. Gewicht des Hundes zum Kriterium zu machen.
 
11.Wenn Sie den "Hundeführerschein11 befürworten: Welche Bedingungen sollen von Hund und Halter erfüllt werden, um diesen zu bekommen?
Die Sachkunde sollte in einer theoretischen Prüfung nachgewiesen werden. Der Sachkundenachweis sollte vor Anschaffung des Hundes vorliegen. Von einer vorliegenden Sachkunde sollte auch ausgegangen werden, wenn vor Neuanschaffung eines Hundes bereits Hunde gehalten wurden und es bei der Haltung zu keinen ordnungsrechtlichen oder tierschutzrelevanten Vorkommnissen gekommen ist.


 

12. Weiche Folgen hätte ein Nichtbestehen der Anforderungen für den Hundeführerschein durch den Hund?
Keine, da wir die Hunde nicht im einzelnen prüfen wollen. Unberührt davon wären natürlich evtl. Prüfungen von Hunden, nachdem es zu Vorkommnissen gekommen ist. Mit diesen Hunden sollte entsprechend der 1998 in Kraft gesetzten Verordnung verfahren werden.


 

13. Welche Folgen hätte ein Nichtbestehen der Anforderungen für den Hundeführerschein durch den Hundehalter?

Es hätte die Folge, das die Neuanschaffung eines Hundes von vornherein untersagt wird.

 

14. Falls Sie den Hundeführerschein befürworten: Sind Sie für eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit? Wenn ja, warum?
Nein. Der Sachkundenachweis soll auf Lebenszeit gelten. Allerdings sollte bei ordnungsrechtlichen oder tierschutzreievanten Vorkommnissen die Möglichkeit einer Nachprüfung vorgesehen werden. Wenn diese wiederholt nicht bestanden wird, muss die Haltung allerdings untersagt werden.


 

15. Sind Sie für die Erfassung von Hundehaltern und Hunden außerhalb der Finanzämter?
Wir sind für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die allerdings nicht der Verwaltung obliegen sollte sondern - wie schon jetzt bereits üblich - privatwirtschaftlich geregelt wird.


16. Wenn ja: Welchem Zweck sollte diese Erfassung dienen?
 

Die Kennzeichnung soll eine eindeutige Identifizierung des Hundes ermöglichen, dem Missbrauch von Hunden und Schwarzzuchten entgegenwirken und das Aussetzen der Tiere verhindern. Sie dient also vor allem dem Tierschutzgedanken.


 

17. Wie stehen Sie zur Hundesteuer: Soll diese generell erhöht werden?
Wir streben keine Erhöhung der Hundesteuern an.


 

18. Wie stehen Sie zu einer besonderen Steuerstufe für bestimmte Hunde?
Eine Steuererhöhung für einzelne Hunderassen (z.B. für sog. Kampfhunde) lehnen wir ab.


 

19. Sind Sie der Meinung, dass eine Rasseliste in der LHVO Berlin richtig ist (wobei der Umfang der Liste gleichgültig ist)?

Nein.

 

20. Würden Sie in etwaigen Koalitionsverhandlungen nach der Wahl Ihre Position zur LHVO zum wichtigen Bestandteil der Verhandlungen erklären?
Wir streben - wie oben erwähnt - die Initiierung einer breiten Debatte über eine neue Verordnung bzw. ein neues Gesetz an. Diese Forderung werden wir auch in Koalitionsverhandlungen einbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Klemm, MdA



... Und hier das Schreiben der PDS-Senatorin:



Sonatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
Senatsverwa Itung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz    Geschäftszeichen (Bei Antwort bitte angeben)
Oranienstraße 106, 10969 Berlin    11D31
Bürgerinitiative HUNDELEBEN                     Bearbeiter/in Herrn   Dr. Nöldner
Ted Gretsch                                           Zimmer    1.002
Reuterstrasse 40                            Telefon     (o3o) 9028 (intern: 928) 1644
12047 Berlin                                Telefax (030) 9028 (intern: 928)
                                                                      Datum  11.03.2002



Sehr geehrter Herr Gretsch,
 

für Ihr an Frau Senatorin Dr. Knake-Werner gerichtetes Schreiben vom 20.01.2002, in dem Sie sich intensiv für eine grundlegende Änderung der Berliner Hundeverordnung einsetzen, danke ich Ihnen. Die Senatorin hat mich als den zuständigen Fachreferenten gebeten Ihnen zu antworten.

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war der durch den Angriff eines sog. Kampfhundes verursachte tragische Tod eines Kindes in Hamburg im Sommer 2000 für den Berliner Senat letztendlich der ausschlaggebende Anlass, eine auf bestimmte Hunderassen gerichtete Regelung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren zu erlassen.
Die seit Anfang Juli 2000 geltende Berliner Hundeverordnung (HundeV0 Berlin) zielt im Wesentlichen auf eine bessere Prävention gegenüber den von Hunden verursachten Bissvorfällen. Ebenso wie in Berlin haben die meisten der anderen Bundesländer auf Grund des o.g. Vorfalls die jeweiligen Landesregelungen in Richtung der Benennung gefährlicher Hunderassen geändert.

 

Ihre aus Sicht und im Namen verantwortungsbewusster Hundehalter und -halterinnen geäußerte Kritik an der HundeV0 Berlin kann ich zwar zum Teil nachvollziehen, sehe jedoch momentan aufgrund folgender Erwägungen kaum eine Möglichkeit, für eine grundlegende Änderung der Verordnung in die von Ihnen gewünschte Richtung-.

 

Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Anzahl amtlich registrierter Bissvorfälle haben sich die Neuregelungen offensichtlich als wirkungsvoll erwiesen: die Anzahl ist seit Inkrafttreten der geänderten HundeV0 Berlin um ca. 20 % gesunken.

 

Das Urteil
des
Berliner Verfassungsgerichtshofes
vom
12.07.01 bestätigte die Rechtmäßigkeit der HundeV0 Berlin in allen Punkten. Insbesondere stellt die spezielle Reglementierung
der
Haltung
sog.
Kampfhunde keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der betroffenen Hundehalter und ihrer Hunden dar.
 
Die strengere Reglementierung der Haltung bestimmter Rassen und Kreuzungen in den Vorschriften der Länder wurde von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in der Mehrzahl der Verfahren als rechtmäßig bewertet.




E-Mail-Adresse:   Internet: www.berlin.de


 

-2


 

Angesichts noch anhängiger Verfahren zur Frage der
Rechtmäßigkeit der
Benennung von RasGen / Kreuzungen in Gefahrabwehrverordnungen der Länder bzw. Bundesgesetzen (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht erscheint es nicht sinnvoll, bereits vor den zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidungen, die bestehenden Regelungen in Frage zu stellen.

 

Zurückzuführen auf Beschlüsse der Innenministerkonferenz streben die Länder eine Harmonisierung der Länderregelungen an. In diesem Zusammenhang sind auch Abstimmungen zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin geplant. Den Ergebnissen dieser Bestrebungen sollte ebenfalls nicht vorgegriffen werden.


Ich bitte Sie in Anbetracht der dargestellten Situation um Verständnis für die zunächst abwartende Haltung unseres Hauses.


Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag


 

Dr. Nöldner

 

 Zurück

werden.


Ich bitte Sie in Anbetracht der dargestellten Situation um Verständnis für die zunächst abwartende Haltung unseres Hauses.


Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag


 

Dr. Nöldner

 

 Zurück

b>