Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende....

* Werter Herr Kretschmann, Ihre Aussage : "Die Falschbegutachtung von Kampfhunden  ....

*  ich frage mich wirklich, hat die Politik nichts anderes zu tun, als bestimmte Hundehalter ...

* dazu: Die wichtigsten Aussagen von Experten:

 
An die
Redaktion Stern TV
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Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende

Sehr geehrter Herr Jauch,

in oben genannter Angelegenheit erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang für alle sogenannten "Kampfhunde" besteht.

Soweit in einigen Bundesländern Regelungen bestehen, nach denen Hunde bestimmter Rassen generell mit Leine und Maulkorb zu führen sind, sind dort auch Regelungen enthalten, die, schon unter Berücksichtigung des vorrangigen Bundesgesetzes, namentlich dem Tierschutzgesetz derartiges ohne Begründung verbieten bzw. unter Strafe stellen.
In der Regel bedeutet dies, dass ein Hund bei dem laut Länderregelung per Rasseliste eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, nach bestandenem "Wesenstest" bzw. Verhaltensprüfung wieder als "ganz normaler" Hund gilt, der dann selbstverständlich in der Öffentlichkeit wieder ohne Maulkorb geführt werden darf und auch dort, wo es per Gesetz, Verordnung und/oder Ortssatzung geregelt ist auch wieder ohne Leine laufen darf.

Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtig zustellen.
Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen.
Der Eingangsatz zur vorgenannten Sendung lautete:
"Es vergeht praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten Kampfhunden, die insbesondere des öfteren Kinder angreifen und ihnen oft schwere Verletzungen zufügen."

Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären?

Desweiteren wird hiermit um Mitteilung gebeten, welche belegbaren Unfallmeldungen Sie veranlassten zu behaupten, es vergehe "praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten "Kampfhunden".

Zum Fall der "Marie-Luise Dietrich, 3 Jahre alt. Opfer einer Hundeattacke.", möchte ich anmerken, dass es sich bei den Hunden des Herrn Marco Lange keineswegs um "scheinbar allerliebste Hausgenossen" gehandelt hat.

"Es ist Sonntag der 28. März halb acht Uhr morgens. Die kleine Marie- Luise geht allein auf den Hof zum spielen."

Dazu ein Zitat aus der Thüringer-Allgemeinen aus April diesen Jahres:
"Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt."

Einmal ganz abgesehen davon, dass auch bei Hunden, die noch nie einen Menschen gebissen haben, das Verhalten des Kindesmutter zumindest als grob fährlässig bezeichnet werden muss, dürfte es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zumindest einer der beiden beteiligten Hunde bereits 2 Mal einen Menschen verletzt hat, als bedingt vorsätzlich erachtet werden.

"Die beiden Familienhunde wurden sofort nach der Attacke eingeschläfert. Auf Wunsch des Besitzers ..."

Dies wiederum muss als Vernichtung von Beweismitteln bezeichnet werden. Die Beseitigung der Hunde macht es unmöglich zu eruieren, ob nicht vielmehr die nicht tiergerechte Haltung der Hunde zu diesem tragischen Ereignis führte. Aber dadurch würde ja auch der Hundehalter für sein Handeln zur Verantwortung gezogen, da ist doch viel einfacher bei der Behauptung zu bleiben, es seien die "gefährlichen Gene" des Hundes Verantwortlich.

Eva Schwenn:
Maximilians Mutter


Hier erstaunt zunächst, dass der betroffene Sohn in Ihrer Sendung im Jahre 1997 noch Mario hiess. Wie wird er denn in der nächsten Sendung heissen?

Nun wieder zur Aussage der Mutter:
"Ein total lieber Hund. Nie Er war Aggressiv Gegenüber anderen Hunden.. Das sind diese Rasse das wusste ich "

Es mag ja sein, dass Benito tatsächlich schon im Alter von 10 Monaten solches Verhalten zeigte, dennoch handelt es sich nicht um ein Verhalten, dass ausnahmslos alle Bullterrier zeigen.
Vielmehr handelt es sich dabei um ein erlerntes Verhalten.
Aus eigener langjähriger Erfahrung als Hundehalterin ( auch von Bullterriern ) kann ich das bestätigen.
Zudem werden Ihnen das auch alle Kynologen, Verhaltensforscher sowie Tiermediziner dies bestätigen.

Günther Jauch:
"Würden Sie demzufolge sagen, diese alte These `n Hund äh wird nur durch die Erziehung so wie er eben ist, die stimmt bei Ihnen so nicht?"

Ich halte es für eine Geschmacklosigkeit, eine solche Frage an einen durch ein solches Ereignis traumatisierten Menschen zu richten.
Selbst wenn es durch die Eltern von Mario ( nunmehr Maximilian ) ermöglicht worden wäre herauszufinden, was den Hund tatsächlich dazu veranlasste, das Kind anzugreifen, statt den Hund direkt nach dem Vorfall zu töten, dürfte es selbstverständlich sein, dass diese Mutter alles geben würde, diesen Vorfall ungeschehen zu machen und ihres Lebens nicht mehr froh würde, wenn sie sich selbst auch nur einen kleinen Anteil an Schuld an diesem tragischen Unfall zuweisen müsste.


Ausserdem handelt es sich durchaus nicht um eine alte These, sondern um das Ergebnis aktueller Verhaltensforschung. Wobei Ihre bisherigen Beiträge zu diesem Thema mich davon überzeugt haben, dass Sie sich bislang mit wissenschaftlichen Fakten dazu noch nicht beschwert haben.

Andernfalls dürften Sie wohl kaum solch unqualifizierte Äußerungen von sich geben.
"Denn wenn man heute einem Kampfhund begegnet, also unangeleint und ohne Maulkorb, und wenn man den Besitzer darauf anspricht, dann heisst es oft Nee Passen Sie, auf der ist harmlos und das ist einfach nur ein Mischling und der fällt nicht unter die entsprechende Verordnung, also mit Maulkorb-und Leinenzwang."

"Auch in dieser Woche hat wieder ein freilaufender Kampfhund ein zweijähriges Kind in München in den Kopf gebissen und schwer verletzt. Aber wie kommt es, dass Besitzer solcher Hunde oft erklären, ihr Tier sei gar kein Kampfhund und könne deshalb äh ohne Leine und auch ohne Maulkorb herumlaufen."

Wie schon eingangs erwähnt, ist es selbstverständlich legal einen sogenannten "Kampfhund" nach erteilter Maulkorb- und Leinenbefreiung, dort wo es auch für nichtgelistete Hunde erlaubt ist, den unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung des Bundes notwendigen Auslauf ohne Leine und Maulkorb zu ermöglichen. Selbstverständlich ist der jeweilige Hundeführer auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Hund dann niemanden belästigt und/oder gefährdet..

"Auch Volkan hat nicht überlebt. Hamburg Wilhelmsburg vor knapp vier Jahren. Zwei Hunde greifen den Sechsjährigen an. Als Polizeikugeln sie stoppen, ist es längst zu Spät."

Zu diesem Vorfall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der Halter der Hunde bereits mehrfach verurteilt worden war, weil er mit seinen Hunden schon mehrfach ordnungsbehördlich erfasst, durch Beissvorfälle mit anderen Hunden aufgefallen war. Es bestand nach den damals geltenden rechtlichem Vorgaben zum Zeitpunkt des Todes von Volkan für diese Hunde Maulkorb- und Leinenzwang.
Insoweit ist den zuständigen Ordnungsbehörden vorzuwerfen, diese Anordnungen nicht überwacht und durchgesetzt zu haben. Es wäre nach den damals geltenden rechtlichen Bestimmungen sowohl möglich als auch notwendig gewesen, diese Hunde einzuziehen.

Günther Jauch
"Worin besteht denn die Zumutung wenn die an der Leine gehalten werden und nen Maulkorb tragen müssen?"

Diese "Zumutung", wie Sie es ausdrücken, stellt einen Verstoss gegen geltendes Bundesrecht dar. Jedem Tier ist demnach mehrmals täglich Auslauf zu gewähren sowie das Ausleben der artgemässen Bedürfnisse zu ermöglichen. Dies ist nicht möglich wenn das Tier immer nur mit Maulkorb- und Leine ausgeführt wird.
Soweit gewünscht werde ich Ihnen gerne Veröffentlichungen von Tiermedizinern, Verhaltensforschern und Kynologen zu diesem Thema zukommen lassen.

Günther Jauch
"Aber da scheint es ja ein ein ein Kartell von Tierärzten und Amtstierärzten zu äh zu geben, die da Hand in Hand arbeiten ..."

Es ist schlichtweg unmöglich, die Rassezugehörigkeit eines Hundes ausschliesslich aufgrund seines äusseren Erscheinungsbildes festzustellen.

"... meine Frage rein von der Prakitikabilität her sagt natürlich immer, es gibt Menschen die Verantwortungslos mit den Hunden umgehen. ..."

In diese Kathegorie Mensch dürfen Sie gerne einen Herrn Ibrahim K. ( Todesfall Volkan ) und einen Herrn Marco L. ( Vorfall Marie-Luise Dietrich ) einordnen. Diese Menschen hatten bereits vor den tragischen Vorfällen bewiesen, dass Sie nicht geeignet sind, Hunde ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu halten.
Allerdings verwahre ich mich entschieden dagegen, mit solchen Menschen in eine Schublade gesteckt zu werden.

Als Halterin eines in NRW gemäss § 3 gelisteten Mischlings habe ich mich mit meinem Hund bereits vor dem tragischen Tod des Kindes in Hamburg zu einer Begleithundprüfung angemeldet und diese auch bestanden. Mein Hund wurde von mir sofort nach Anschaffung versteuert, versichert, tätowiert und über die Vorgaben des seit Januar 2003 geltenden Landeshundegesetzes hinaus auch regelmässig geimpft, entwurmt und vor Flöhen und Zecken geschützt.

Bärbel Höhn

"Aber Herr Schrader, ich hab mal eine Frage. Als ich die LHV hier in NRW gemacht hab`da hab ich derart viele ich sach ma derart agressive Briefe bekommen. Ich hab noch nie so viele in welcher Entscheidung auch immer ich gefällt habe ich hab noch nie so viele Briefe bekommen die auch teilweise Morddrohungen enthalten haben. Es hat Demonstrationen vor meinem Haus gegeben.. ..."

Zu guter Letzt muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass die Landeshundeverordnung NRW bereits im Jahr 2002 von mehreren Verwaltungsgerichten NRW`s für nichtig erachtet wurde. Somit ist der Unmut der betroffenen unbescholtenen Bürger, die sich bei Frau Höhn über diese unzulässige Verfahrensweise Beschwert haben, auch rechtmässig erfolgt.
Desweiteren war es für mich seit Juli 2000 "täglich Brot", auf offener Strasse tätlich angegriffen zu werden. Weitere Beispiele, mit welchen Begebenheiten ich mich seither regelmässig auseinandersetzen muss:
- Menschen notieren sich mein Kennzeichen auf dem Parkplatz vor dem Getränkemarkt, weil meine Hündin im Auto keinen Maulkorb trägt, wenn ich die Heckklappe öffne, um einen leeren Kasten herauszuholen
- Auf offener Straße wurde ich mit Stöcken angegriffen, weil meine Hündin keinen Maulkorb trug ( Die Bevölkerung wurde gar nicht darüber aufgeklärt, daß es eine Möglichkeit der Maulkorb- und Leinenbefreiung gibt )
- Im Juni 2002 wurde ich von einem Mann auf dem Waldparkplatz mit vorgehaltener Waffe mit den Worten bedroht:
"Passen Sie auf Ihre Hündin auf. Noch einmal ohne Korb dann gibt es den hier."
- Wir werden bei Spaziergängen als asoziale Kampfhundehalter, Mörder, Zuhälter ... beschimpft
- Wir werden mit Steinen beworfen und angespuckt
- Menschen wechseln die Straßenseite und/oder wechseln auf die Fahrbahn, um meinem vermeintlichen Kampfhund auszuweichen
- Menschen legen auf uns an
- Fliegen mit der Lufthansa: aber nicht mehr mit meiner Hündin
- öffentliche Verkehrsmittel transportieren keine "Kampfhunde"
- Versicherungen lehnen bei "Kampfhunden" ab

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ist es nicht verwunderlich, dass viele andere verantwortungsbewusste Hundehalter, welche als unbescholtene Bürger von heute auf morgen mit Auflagen überzogen wurden, die sonst nur bereits verurteilten Straftätern gemacht werden können, sich mit Protestschreiben und Demonstrationen gegen diese Regelung zur Wehr setzten.

Diese Regelung hat doch nichts mit Gefahrenabwehr und/oder Gefahrenerforschung zu tun.
Wie sollen denn die Gefahren durch beissende Hunde vermindert werden, durch einen Maulkorbzwang, der nur auf offener Strasse gilt, wenn 80 % aller Hundebisse Zuhause passieren.
Gefahrenerforschung würde doch erst durch eine Meldepflicht von behandelten Bissverletzungen möglich. So wurde in der Schweiz im Jahre 2000 zusätzlich auch noch ein bundeseinheitlicher Erfassungsbogen für Hundebeissvorfälle erarbeitet und in der Folge auch wissenschaftlich ausgewertet. Federführend war dort das Bundesamt für Veterinärwesen, welches zusammen mit der Arbeitsgruppe Gefahrhunde auch umfangreiche Empfehlungen für die Gefahrenprävention herausgegeben hat.
Keines dieser Ergebnisse wurde bei der Erarbeitung der Länderregelungen in Deutschland berücksichtigt.

Für die Beantwortung meiner Fragen, sowie zur Richtigstellung Ihrer unvollständigen Berichterstattung wurde diesseits eine Frist bis zum 15.07.2004 notiert.

Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlicher Empfehlung

 
lutz.kretschmann@spd-fraktion-hamburg.de

Werter Herr Kretschmann,

Ihre Aussage : "Die Falschbegutachtung von Kampfhunden birgt ein hohes Risiko für Leib und Leben", kann ich nur dem immer wiederkehrendem Ziel: "Komm ich jetzt ins Fernsehen" zuordnen.

Bisher ging ich davon aus das Sie - als Minderheit - die Problematik kennen, der Hundehalter sogenannter Listenhunde ausgesetzt sind.

Verfolgung - Diskriminierung - Staatsterror - bis hin zur Kriminalisierung. Listenhundehalte werden von Ihren Kollegen und anderen Personen beschimpft als Kriminell, sexuell Pervers, es wird zur Ächtung der Hundehalter aufgerufen, das Grundgesetz wird geändert, man wird der "brauen Suppe" zugeordnet, viele verlieren Ihre Wohnung - müßen heimlich nachts mit Ihren Hunden spazieren gehen usw.

Und dies nur weil Politiker - wie Sie - Populistisch immer wieder die gleichen Aussagen machen - OBWOHL Sie wissen das diese FALSCH sind, nur weil Sie und Ihre Kollegen ANGST vor den Medien - Angst um Ihre Position haben.

Sie wissen genau: es gibt keine RASSE KAMPFHUNDE - kein Wissenschaftler - kein Fachmann wird Ihnen dies bestätigen. Es gibt sehr wohl gefährliche Hunde - diese wollen wir alle nicht sehen.

Wie erklären Sie sich denn z.B. das überall dort wo diese Rasselisten gelten die Zahl der Beissunfälle stiegen? Auch wenn man dies versucht unter Verschluss zu halten! Teilweise sogar um über 100% - so wie in Hamburg?

Sie wisse warum dies geschieht. Nein?

1. die falschen Halter weichen auf Mischlinge und Rassen aus die nicht auf der Liste stehen

2. die Hunde werden drangsaliert - sie haben kaum noch Sozialkontakte - weil sie immer mehr in einem Hundefeindlichem Umfeld aufwachsen bzw. gehalten werden.

Warum hassen Sie Hunde bzw. wollen den besten Freund des Menschen den Menschen wegnehmen?

Kommen Sie mir nicht mit: wir müssen die Menschen schützen - das ist absoluter Quatsch. Sie wissen das 99% aller Beissunfälle durch "Nichtlistenhunde" geschehen.

Sie wissen das 80% der Unfälle im häuslichen Umfeld stattfinden - also dort wo die Verordnungen NICHT greifen.

Sie wissen das es keine Rasse "Kampfhunde" gibt - dies ist eine Berufsbezeichnung - wie Politiker, Polizist oder Bäcker.

Warum wollen Sie nicht endlich wirklich etwas für den Schutz der Menschen tun - anstatt immer den gleichen Unsinn zu wiederholen. Haben Sie soviel Angst vor den Medien?

Haben Sie soviel Angst die Wahrheit zu sagen?

Haben Sie soviel Angst um Ihren Stuhl?

Mit freundlichem Gruß

Maulkorbzwang.de

Achim Weber

Anmerkung: Wie immer wenn man der "HERRSCHENDEN KASTE" schreibt -bekommt man  keine Antwort.

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 ich frage mich wirklich, hat die Politik nichts anderes zu tun, als bestimmte  Hundehalter und bestimmte Hunderassen zu Diskriminieren und zu verbieten?
 
  •  Täglich werden Kinder geschändet, missbraucht und getötet!
  •  Täglich passieren hunderte von Unfällen im Strassenverkehr!
  •  Täglich werden wichtige Soziale Errungenschaften beschnitten!
  •  Täglich brechen Arbeitsplätze weg!
  •  Täglich werden Betriebe in Billiglohnländer ausgelagert!
     
 Die Politik hat aber nichts anderes zu,  Rasselisten anzuschaffen und sich  an der  Ausrottung bestimmer Hunderassen festzubeissen !
 
Die Politik hat nichts anderes zu tun, überzogene  Gesetze und Verordnungen zu beschließen!
 
Überzogene Strafen z.B.bei nicht befolgen der Anleinpflicht und tragen des Maulkorbs und der Hinterlassenschaften des Hundes!
Kampfhundesteuer! Hund sollte Hund sein!
 
Folgende Frage, sie treffen in der Parkanlage auf eine Rentnerin oder einen Sozialhilfeempfänger, der Hund ist nicht angeleint, weil man von den Verordnungen gar keine Kenntnis hat!
  • Wer bezahlt denn nun die hohe Strafe?
  • Kommt man bei nicht Bezahlung  ins Gefängnis?
  • Kommt mein Hund nun auch in den Hundeknast?
  • Wer kommt  für die entstehenden Kosten auf?
 
 Grundsätzlich ist jeder Beissvorfall, egal durch  welche Hunderasse
 verursacht, einer zu viel!
 
 Täglich passieren dutzende Unfälle mit Hunden, verursacht durch den
 Deutschen Schäferhund - an erster Stelle-,  gefolgt von Rottweiler, Jagdhund oder  andere Hunderassen, kaum einer  dieser Vorfälle wird in den  den Medien so hoch gespielt wie ein
 Beissvorfall mit sogenannten Kampfhunden!!!
 
 Wird allerdings nur vermutet, in einem Beissvorfall könnte einer dieser
 sogenannten Kampfhunderassen verwickelt sein, machen bestimmte  Medien
 Mobil! Bilder mit dem Vorfall in Hamburg werden aus dem Archiv geschleppt.
 
 "Blutrünstige und in Gitter beissende Monster" kommen auf die erste
 Seite! Stündlich werden in den Medien über Beissvorfälle mit sogenannten
 Kampfhunden berichtet.
 
Beissvorfälle verursacht durch den Deutschen Schäferhund oder mit anderen Hunderassen             werden gar nicht  erst erwähnt!
 
Diese ganzen im Schnellschußverfahren entwickelten Verordnungen und
Gesetze bringen überhaupt nichts!

Sie täuschen nur eine Scheinsicherheit vor!
 
Heute ist es der Hund und morgen jener Hund der in einen Beissvorfall
verwickelt ist.
 So dass sogar vermutet werden muss, dass bestimmte Hunderassen unter dem
Schutzmantel der Politik Beissen dürfen!!!
 
Hundeexperten fordern schon seit langem und ich denke genauso, sofort weg
mit Rasselisten!!!  Siehe Anhang.
Die Politik sollte sich den Forderungen der Experten anschließen, sofort
weg mit Rasselisten!!!
Niedersachsen, Thüringen und einige andere Bundesländer sind dafür ja ein Super
Beispiel, das es auch ohne Rasselsisten geht!
 
 Wichtig ist vor allem, dass der Halter ordentlich mit dem Hund umgeht,
 Hundekennntisse sollten vorhanden sein, so dass der Halter weiß, wie er
mit  seinem Hund in bestimmten Situationen umzugehen hat.

Einen vernünftigen Umgang mit dem Hund erwarte ich von jedem Hundehalter!
 
Diese unsinnigen Verordnungen und Gesetze sind ohne Sachverstand
entwickelt wurden!
 
 Fachleute und  Tierärzte haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es
 nie an der Rasse liegt, sondern immer bestimmte Umstände und vor allem
 die Erziehung und Haltung massgebend für  das Hundeverhalten ist!
 
 Ein Schritt in die richtige  Richtung wäre.
 
  • Ein Hundeführerschein und Kenntnisse "Rund um den Hund"!
  • Haftpflicht für alle Hunde !
  • Kennzeichnung für alle Hunde!
     

Erforderlich wären hier allerdings annähernd gleiche Standards in den Hundeschulen und
 Voraussetzungen für den Hundeführerschein, so dass gar nicht erst wieder
 ein "Länderwildwuchs" entsteht.
 
Auffällig gewordene Tiere sollten eine Chance erhalten, in dem  Hund und
Halter eine Hundeschule, auf alle Fälle absolvieren sollten!
 

Meine Forderung an die Politik, sofort weg mit den Rasselisten!!!!
Meine Forderung an die Politik, sofort weg mit der Kampfhundesteuer!
Meine Forderung an die Politik, weg mit Überzogenen Strafen!
 
 Hin zu einem Verständnisvollen und Rücksichtsvollen Miteinander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern!!!

 
 Mit Gruß Gudrun Tischler
 24610 Trappenkamp
 04323-2596
 
http://www.schmiede-tischler.de

 

Als Anlage dazu:

 

Die wichtigsten Aussagen von Experten:

Es entspricht gesicherter einhelliger Auffassung sämtlicher namhaften  Experten des In- und Auslands aus Kynologie, Ethologie, Zoologie,  (Tier-)Genetik, Veterinärmedizin als auch Hundexperten bei sämtlichen  Länderpolizeien, Zoll, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr, dass es keine  Hunderasse gibt, die von Natur aus gefährlich ist. Die Gefährlichkeit  eines Hundes kann nicht nach Rassezugehörigkeit beurteilt werden,  sondern nur individuell. Es kommt entscheidend auf den Menschen an, was  aus dem Hund wird (vgl. nur Bundestierärztekammer ).

Aufgrund dieses  Fachwissens, welches Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, lassen  sich folgende Aussagen treffen: Genetisch gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Anhaltspunkt dafür,  dass Gefährlichkeit vererbbar sei, erst recht nicht dafür, dass eine  ganze Rassenpopulation als gefährlich gelten könne. Im übrigen sind  einzelne gefährliche Tiere nach den Zuchtstandards von der Zucht  ausgeschlossen.

Es ist im übrigen molekularbiologisch unmöglich, die  Rassezugehörigkeit eines Hundes festzustellen:

Ein Deutscher  Schäferhund ist genetisch nicht  von einem chinesischen Nackthund zu  unterscheiden.

Ebenso lässt sich nicht wissenschaftlich belegen, dass übersteigerte  Aggression die Folge langdauernder Selektion auf dieses  Verhaltensmerkmal sei. Die entsprechenden Versuche des Arbeitskreises  der Diensthunde haltenden Verwaltungen des Bundes und der Länder,  „scharfe„ Diensthunde für Polizei-, Zoll- und Bundeswehrdienst zu  züchten, sind gescheitert, wobei man hier ohne jeden Zweifel Sach- und  Fachkunde wie Erfahrungswissen unterstellen darf.

 Hier sei der Sprecher  des Arbeitskreises, Herr Maciejewski, * im Rahmen der Anhörung NRW vom  19.04.2002 (S. 33 des Protokolls 13/562) zitiert:

 „Wir züchten auch Polizeihunde, und zwar gezielt disponierte Hunde.  Dabei ist es uns nicht gelungen, eine gesteigerte Disposition in diesem  Sinne heranzuzüchten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das  beispielsweise einem Zuhälter in Hamburg gelingt, wenn er einen aus  seiner Sicht extrem gefährlichen Hund mit einem anderen Hund verpaaren  möchte. Die dabei entstandenen Produkte – wenn sie ordentlich  sozialisiert, geprägt und konditioniert werden – sind normale Hunde. Das  ist die Erfahrung der Dienste im Umgang mit vielen unterschiedlichen  Rassen bezogen auf Konditionierung der Hunde, die wir vornehmen.„ Stellungnahme der Bundestierärztekammer  zum Gesetzentwurf der  Landesregierung für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden  ausgehenden Gefahren (HundeG):

 „Die Unterteilung von Hunderassen in Kategorien, wie z.B.  Kampfhunderassen„ ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch und  sollte deshalb nicht angewandt werden. Ein Hund kann erst in der Hand  eines Menschen zur Gefahr werden, wenn er auf Menschen oder Tiere  abgerichtet wird und/oder durch Erziehungsfehler keine Unterordnung und  normales Sozialverhalten erlernt.„ (S. 2, Mitte) 1.Entschließung der Hauptversammlung des 22. Deutschen Tierärztetages am  24.03.2000 in Würzburg:

„Die Beurteilung der „Gefährlichkeit„ von Hunden ist von Rassen  unabhängig und muss deshalb nach rasseneutralen Kriterien erfolgen.

„Aufstand der Tierärzte„ aus Spiegel vom 20.08.2001 (Nr. 34, S. 144): „Nach Ansicht der US-Forscher ist es „wissenschaftlich unmöglich„,  zwischen friedlichen und aggressiven Hundezüchtungen zu unterscheiden.

Schreiben: Frau Dr. Dorit Feddersen Petersen vom 02.01.2001 an den  Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: „Es gibt keine „gefährlichen Hunderassen„, (weder nach Beißvorfällen  noch wissenschaftlichen Erkenntnissen – ethologisch, tierzüchterisch,  molekulargenetisch - folgen diese Benennungen seriösen,  nachvollziehbaren Kriterien) – es gibt gefährliche Hundeindividuen.„

Schreiben: Frau Dr. Helga Eichelberg vom 08.11.2000 an den Präsidenten  des Bundesverwaltungsgerichts: „Aus zoologischer Sicht weise ich noch einmal darauf hin, dass allein  die Rassezugehörigkeit eines Hundes keinerlei Aussagen über seine  individuelle Gefährlichkeit zulässt.

„ Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Gesetzgebung betr. Gefährliche Hunde„  des Bundesamtes für Veterinärwesen (Schweiz) vom 21.12.2000: „Die Arbeitsgruppe rät davon ab: auf bestimmte Hunderassen bezogene  Restriktionen anzuordnen (S. 1). Keine wissenschaftlichen Studien haben bisher bewiesen, dass gewisse  Rassen ein höheres Aggressionspotential als anderezeigen.„

 Schreiben: Frau Prof. Dr. Irene Stur (Uni Wien): Gutachten zur Änderung des  Steiermärkischen Tierschutzgesetzes vom 26.01.1993 und der Verordnung  der Steiermärkischen Landesregierung vom 26.06.1993 mit der Hunde  bestimmter Rassen als besonders gefährlich definiert wurden: „Von Hunden ausgehende Gefahren für die Sicherheit von Menschen oder  Tieren sind unabhängig von der Rassezugehörigkeit und somit ist es nicht  möglich per Verordnung Rassen zu bestimmen, von denen eine besondere  Gefährlichkeit ausgeht.„

Schreiben: Frau Dr. Barbara Schöning (Vorsitzende Tierärztekammer  Hamburg) vom 01.07.2002 an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: „.. wurden von mir keine Rassen genannt, an denen derartige Zuchtlinien  mit negativen Verhaltskomponenten festgestellt/untersucht worden waren.  Hierbei würden dann nämlich mehrheitlich in entsprechenden Verordnungen  nicht-gelistete Rassen genannt werden müssen. ..dass von jedem Hund bei falscher Haltung bzw. Unkenntnis des Halters  ein Gefahrenpotential ausgehen kann(siehe auch Darstellung der  deutschen Tierärzte anläßlich des Deutschen Tierärztetages 2000).  Insgesamt lehne ich aus wissenschaftlich-fachlichen Aspekten heraus eine  Unterteilung in „gefährliche Rassen„ und „ungefährliche Rassen„ ab.

 

„ Auszüge aus Expertenanhörung/Wortprotokoll Abgeordnetenhaus Berlin,  Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, 14. Wahlperiode, 19.  Sitzung vom 22.03.2001:

Herr Dr. Bob (Vertreter Tierärztekammer Berlin):

„Genauso unstreitig ist es aber auch, dass sich die besondere  Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht aus einer Rassezugehörigkeit  ableiten lässt...Es widerspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft,  den gefährlichen Hund nach Rasse, Größe oder Gewicht definieren zu  wollen.„ (S. 6)

„Sind Sie gefährlich, weil sie einer bestimmten Rasse angehören? Das  ist einfach Stand der Wissenschaft, und das muss man bitte auch, wenn  man Experten fragt, akzeptieren und nicht immer laufend neu hinterfragen  oder infrage stellen:

Sie sind es nicht, weil sie einer bestimmten Rasse  angehören, sondern sie sind es, weil Gefährlichkeit abhängig ist von der  Aufzucht, von den Haltungsbedingungen und vom Halter selbst.„ (S. 37). „Der Staff Bull ist z.B.: überhaupt nicht auffällig. Aber man hat ihn erst  einmal auf die Liste gesetzt, weil das eine ganz arme Rasse ist. Er hat  nämlich zwei Namen in seinem Namen vereint. Er hat die Begriffe  Staffordshire und Bullterrier in seinem Namen. Damit muss er  offensichtlich doppelt gefährlich sein.„

Herr Prof. Dr. Distl (Tierärztliche Hochschule Hannover):

„.. es gibt hierzu eine einhellige Meinung in der Wissenschaft: Es ist  nicht möglich, Hunde molekulargenetisch zu differenzieren,...„ (S. 7) „Nach unserer Meinung sollte man es nicht auf Rassen beziehen sondern  generell„ (S. 8)

Herr Maciejewski *(Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des  Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16  Länderpolizeien):

„Die Auflistung der Hunderassen ist fachlich nicht haltbar.  Übereinstimmende Auffassung aller unabhängigen kompetenten  Wissenschaftler und Fachpraktiker ist, dass es keine übersteigert  gefährlichen Hunderassen gibt.„ (S. 12) Wenn Sie es mir jetzt noch gestatten – weil es eine große Relevanz hat –  das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Anm. des Unterzeichners: BVerwG vom  19.01.2000 – 11 C 8.99 ) anzusprechen...

Die Beurteilung der  Gefährlichkeit wird von allen Fachwissenschaftlern und Fachpraktikern  abgelehnt. Wenn in der Rechtsprechung wenige Gerichte eine andere  Auffassung vertreten, liegt entweder eine selektive Auswahl oder eine  Verkürzung oder Fehlinterpretation von Fachtexten zu Grunde...Wenn  entgegen einvernehmlicher kompetenter fachlicher Auffassung trotzdem nur  Halter bestimmter Rassen mit Pflichten belastet werden, verstößt dies  meines Erachtens gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3  Grundgesetz.„ (S. 14).

Zu den Rasselisten:

Ich glaube, dass ich dazu nicht mehr viel sagen  muss. Das ist unisono die Auffassung aller Experten, die Rang und Namen  haben und halbwegs kompetent sind. Damit werden wahrscheinlich alle  Gesetz- und Verordnungsgeber Schiffbruch erleiden.„ Auszüge aus Landtag Nordrhein - Westfalen, Ausschussprotokoll Nr.  13/562, 13. Wahlperiode, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft,  Forsten und Naturschutz, 22. Sitzung vom 19.04.2002:

Herr Maciejewski *  (Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des  Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16  Länderpolizeien): „.. dass es fachlich nicht vertretbar ist, die gesteigerte  Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rasse zu verbinden. Ebenso ist es  aus unserer fachpraktischen Erfahrung nicht haltbar, dass die  gesteigerte Gefährlichkeit an der Größe oder dem Gewicht von Hunden  gemessen wird.„ (S. 31) „Ich habe in der Wissenschaft keinen Beleg gefunden, der diese  Rassetheorie bzw. die Größen-/Gewichtstheorie stützt.„ (S. 33)

Frau Dr. Mechthild Fecke-Peitz (Tierärztekammer Westfalen-Lippe,  Sprecherin des Bundesverbandes praktischer Tierärzte):

„Wir sind sehr enttäuscht, dass die Rasselisten trotz aller  wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder in diesem Gesetz erscheinen. Wir  denken ebenso wie Herr Maciejewski es bereits ausgeführt hat: Die  Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht an Rassen festzumachen.„(S. 34).

 Herr Dr. Rolf Brahm (Vizepräsident der Tierärztekammer Westfalen –  Lippe): 

 „Man sagt gelegentlich: 100 Tierärzte – 100 verschiedene Meinungen. Ich  habe in meiner beruflichen Laufbahn noch nie ein so hohes Maß an  Übereinkommen unter Tierärzten festgestellt wie bei der Aussage, dass  die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Zugehörigkeit zur Rasse  auszumachen ist. Sie ist ein ganz individuelles Merkmal einzelner  Hunde.„ (S. 34)

 Herr Bernhard Meyer (Präsident Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.): „Seit Jahren werden alle Wissenschaftler immer wieder aufgefordert,  Stellung zu nehmen zum Thema Kampfhunderassen. Völlig einvernehmlich  werden immerzu Stellungnahmen abgegeben, die eindeutig belegen, dass es  keine Kampfhunderassen gibt. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist ein  individuelles, von der Rasse unabhängiges Merkmal, darin stimmen  Ethologen, Zoologen und Veterinärmediziner überein.... Das Thema ist  eindeutig wissenschaftlich beleuchtet und es gibt einvernehmliche  Stellungnahmen.„ (S. 40)

Herr Harald Wiegand: „Sämtliche ernst zu nehmenden Experten lehnen diesen praktizierten  Irrsinn aus gutem Grunde ab, denn es ist nicht nur ein Betrug an  zahlreichen Hundehaltern, sondern es ist auch ein Betrug an der  Öffentlichkeit.„ (S. 41).

Frau Dr. Dorit Urd. Feddersen Petersen – Schriftliche Stellungnahme  18.09.2002 zum Nds. HundeG vom 18.09.2002:

„Diesbezügliche Untersuchungen verweisen immer noch darauf, eine von  Hunden ausgehende Gefahr rasseneutral zu begründen... Auch statistisch  gibt es keinerlei Begründung der geforderten Ungleichbehandlung von Individuen bestimmter Rassezugehörigkeit (s.o.) und ihrer Halter.„ (S. 3) „Solche Listen sind abzulehnen, da sie der wissenschaftlichen  Untermauerung entbehren.„ (S. 4) „Somit sind Rasselisten zu streichen.  

Sie haben sich eindeutig nicht  bewährt im Rahmen der Gefahrenprävention, vielmehr einer gefährdenden  und gefährlichen Hysterie und Hundefeindlichkeit den Weg bereitet.„ (S. 5).

 Herr Prof. Dr. Wolfram Hamann – Gutachten:

„Der gebotene Rückgriff auf die einschlägigen außerjuristischen  Erkenntnisquellen zeigt klar, dass keine der in der Fragestellung  erwähnten Hunderassen (bzw. Gruppen) a priori aufgrund rassespezifischer  Merkmale gesteigert aggressiv oder gefährlich ist.„

 Herr Thomas Baumann (Leiter der Ausbildung an der Polizeihundeschule  Sachsen; deutscher Vertreter in einer INTERPOL-Expertenkommission für  das europäische Diensthundewesen; Autor des Buches „Neue Wege der  Polizeihundeausbildung„) führt in seinem neuesten Buch „..damit wir uns  verstehen - Die Erziehung des Familienhundes„ ; Baumann-Mühle-Verlag, 2.  Aufl., ISBN 3-00-0061 73-8, aus: 

 „Rassespezifische Gefährlichkeit Das Festlegen beziehungsweise Unterstellen der Gefährlichkeit eines  Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Alles  andere, insbesondere die derzeit aktuelle Rassendiskriminierung ist  Willkür.„

„Die Verantwortungsträger einiger weniger Bundesländer gleichen  hektischen Revolverhelden, die bei jeder Bedrohung sofort wild um sich  schießen. Dementsprechend sieht auch das Trefferbild der Schützen aus.

  Völlig unbeteiligte und durchaus friedliche Hunderassen sowie deren  Halter wurden und werden immer noch gejagt und geächtet. Spontan verordnete Zucht-, Haltungs- und Importverbote für annähernd 20  Hunderassen, die mit einem sogenannten Kampfhundestatus belegt wurden,  führten zu einer Rechtswillkür, wie sie eindeutiger nicht formuliert  werden konnte.

Betrachten wir beispielsweise den Staffordshire-Bullterrier, die  Bordaux-Dogge, den Mastiff oder den Fila-Brasileiro. Keine dieser und  die Mehrzahl der weiteren verbotenen Hunderassen sind in den vergangenen  Jahren durch aggressive Entgleisungen so negativ aufgefallen, wie eine  ganze Reihe populärer Familienhunderassen, die kurioserweise niemand in  Frage stellt.„ (S. 226)

„Dabei interessieren sich die Kampfhunde-Propagandisten und Hundehasser  keinesfalls für Fakten aus anderen Ländern. Dass beispielsweise in den  USA der American Staffordshire Terrier häufig wegen seiner  Friedfertigkeit in der Behindertentherapie eingesetzt wird, zeigt einmal  mehr die Absurdität unserer Gesetze.„ (S. 227/228).

„Eine Rasse generell als gefährlichen Kampfhund zu bezeichnen, gleicht  dem bemerkenswerten Zitat einer Hundehalterin, dass „nun wohl jeder Mann  ein Kinderschänder, jeder Ausländer ein Krimineller und jeder Politiker  ein Spendenbetrüger„ sei.„ (S. 228). „Ich kenne jedoch keine einzige Hunderasse, der in ihrer Ganzheit  übersteigertes Aggressionsverhalten angelastet werden kann.„ (S. 237) „Rasseverbotslisten sind nicht nur als ungeeignete Maßname anzusehen, Rasseverbotslisten sind genau genommen ungerechtfertigte  Willkürmaßnahmen.„ (S. 238) Beweis:            Sachverständiges Zeugnis des Herrn Thomas Baumann, Talstr. 42,  01723             Helbigsdorf.

 Adressen der Gutachter:

 1.Frau Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik,  Veterinärmedizinische Universität, Veterinärplatz 1, A 12 10 Wien.

 2.Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für  Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde der Christian Albrecht  Universität Kiel, Olshausenstr. 40, 24118 Kiel.

 3.Frau Dr. Helga Eichelberg, Zoologisches Institut der Universität Bonn,  Poppelsdorfer Schloß, Bonn oder Mozartstr. 13, 53 919 Weilerswist.

 4.Herr Prof. Dr. Otmar Distl, Institut für Tierzucht und  Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2,  30559    Hannover.

 5.Herr Prof. Dr. Hansjoachim Hackbart, Leiter des Instituts für  Tierschutz und Verhalten, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2,  30559 Hannover.

 6.Herr Polizeihauptkommissars Alfred Macijewski, Sprecher Arbeitskreis  Diensthunde haltende Behörden des Bundes (Grenzschutz, Bundeswehr, Zoll)  und der 16. Länder sowie Leiter Landespolizeischule für  Diensthundeführer, Lipstädter Weg 26, 33 758 Schloß Holte-Stukenbrock. *

 7.Frau Dr. Willa Bohnet, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2,  30559 Hannover.

 8.Frau Dr. med. vet. Doris Becker (Stv. Vors. LTK Hessen),  Fritz-Erler-Str. 15, 34270   Schauenburg-Breitenbach.

 9.Frau Dr. med. vet. Barbara Schöning (Vorsitzende LTK Hamburg), Lagerstr. 36, 20357 Hamburg.

 Die (internationale) wissenschaftliche und fachpraktische Auffassung ist somit   eindeutig.

Im Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden: Wissenschaft und Fachwelt, haben eindeutig widerlegt, dass die  gelisteten Rassen   generell nicht  gefährlicher sind  als  andere Hunderassen.

Eine dem Satzungsgeber zustehende „Prärogative Einschätzung„ kann und  darf sich über diese gesicherte Erkenntnis nicht hinwegsetzen. Vor diesem Hintergrund ist auch dem Satzungsgeber keineswegs mehr ein –  rechtsstaatlich bedenklicher – sog. „experimenteller  Gestaltungsspielraum„ zuzubilligen.

Ich hoffe, die Aussagen der Experten lassen Sie  zu dem Schluß kommen,  dass Rasselisten, Verbot und Vernichtung von Hunderassen nicht der richtige Weg  ist!

 

Wieso glaubt die Politik den Medien und der damit verbundenen Hetze gegen bestimmte Hunderassen eigentlich mehr, als den Experten?

* Wurde aus dem Dienst entlassen - weil er es wagte gegen die Hundeverordnungen zu sein - ein Mensch mit Zivilcourage - das ist der Dank dafür.!

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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