Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Wir wehren uns !!

* Berlin

* Geschichten...........

 

 Demo gegen das geplante Hundegesetz !

Treffpunkt am 05.06.2004

12.00 Uhr Hauptbahnhof/Glockengießerwall

Interessengemeinschaft Hundefreunde EV

Wir wehren uns !!

An alle Hundehalter und Hundefreunde in Hamburg.

Der Hamburger Senat plant ein tierschutzwidriges Hundegesetz !

Wehren Sie sich gegen die Einschränkung von Grundrechten !

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit bleibt mit Ihrem Hund auf der Strecke !

Dieses Gesetz fordert zum Verstoß gegen die Tierschutzhundeverordnung und das Tierschutzgesetz auf !!

Was ist geplant ??


Sperrung der öffentlichen Parks für Hunde aller Art und Rassen !
 


Die wenigen Auslaufflächen im gesamten Landesbereich Hamburg, gemessen an dem neuen geplanten Hundegesetz, werden nicht erweitert !

Überall genereller Leinenzwang für alle Hunde und somit eine Gefährdung der artgerechten Haltung Ihres Hundes. Bei mehrfachen Verstoß droht die Einziehung Ihres geliebten Tieres !

4. Die Einführung eines Zwangshundeführerscheines, der nur unnötig Geld kostet und unverantwortliche Hundehalter nicht vor Missbrauch anschreckt ! Alte Menschen und sozialschwache können sich einen Hund nicht mehr leisten !

5. Bußgelder werden um das Dreifache angehoben. Der teilweise illegal arbeitende SOD wird aufgestockt und angehalten schärfer durchzugreifen ! Leute, bezahlt an den SOD keine Bußgelder !!!!!!!

Die Ausrottung bestimmter Rassen in Deutschland war nur der Anfang, jetzt geht es allen Hunden und Hundehaltern an den Kragen. Denn das Endziel aller Parteien ist die Abschaffung alle Hunde !!

Wenn Sie sich an unseren Kosten beteiligen möchten , wir freuen uns über jeden Cent.

Spendenkonto_ IG-Hundefreunde e.v. Ktn 13 80 12 16 89 BLZ: 200 505 50 ( Haspa )


IG-Hundefreund e.V, Info und Anfragen: Petra Wiegels, Tel: 040 51 31 57 50, Mobil: 0179 21 67 160, Email: Pwiegels@aol.com!
 

 

Die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Hundegesetz

von Florentine Anders

Für die Hundebesitzer ergeben sich aus dem neuen Hundegesetz eine Reihe von praktischen Änderungen. DIE WELT beantwortet acht der am häufigsten gestellten Fragen:
 

Gilt die Chip-Pflicht für alle oder nur für neu angemeldete Hunde?
 

Theoretisch sind Hunde mit einem normierten Chip zu kennzeichnen. Die Gesetzesvorlage sieht aber eine Übergangsregelung vor, wonach zunächst nur jene Hunde gekennzeichnet werden müssen, die vom 1. Januar 2005 an in der Stadt neu hinzukommen oder den Halter wechseln.
 

Von wem und wie werden die Chips implantiert?
 

Die kleinen Metallchips mit der gespeicherten 15-stelligen Kennnummer kann von allen praktizierenden Tierärzten eingesetzt werden. Wie mit einer starken Spritze wird der Chip unter die Haut gesetzt. Der Chip bleibt lebenslang und ist nicht gesundheitsgefährdend. Das Einsetzen kostet zwischen 30 und 40 Euro.
 

In welcher Höhe muss künftig die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
 

Die Haftpflicht gilt für alle Hunde und muss Mindestdeckungssumme von einer Million Euro beinhalten. Die Kosten für eine entsprechende Haftpflicht liegen je nach Anbieter zwischen 60 und 180 Euro pro Jahr.
 

Fallen unter die im Gesetz gelisteten gefährlichen Rassen auch Mischlingshunde?
 

Ja, wenn die Merkmale einer der gelisteten Rassen zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt vom Veterinäramt der Bezirke. Ausschlaggebend sind Merkmale, die für einen Kampfhund prägend sind.
 

Gilt das Zuchtverbot für alle zehn genannten Kampfhund-Rassen?
 

Nein. Ein Zuchtverbot gilt nur für die Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Darüber hinaus ist aber bei allen Hunden das Abrichten auf Kampfbereitschaft und Angriffslust verboten.
 

Wo müssen die Hunde an einer ein Meter kurzen Leine gehalten werden?
 

Die kurze Leine gilt für Treppenhäuser, Geschäftshäuser, in Läden, auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien, bei Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, in Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen.
 

Wie hoch sind die Geldbußen bei Verstößen?
 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden, bei einem Verstoß gegen das Zuchtverbot sogar mit einer Strafe bis zu 50 000 Euro. Einen festen Bußgeld-Katalog gibt es allerdings nicht, die zuständigen Behörden in den Bezirken einigen sich auf gewisse Spannen. So kann zum Beispiel der Besitzer eines in einer Grünanlage frei herumlaufenden Dackels auch nur ermahnt werden.
 

Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Gesetzes?
 

Derzeit sind die Veterinärämter in den Bezirken für die Kontrolle der Hundeverordnung zuständig. Vom Herbst an sollen dann mit Inkrafttreten des neuen Berliner Hundegesetzes die einzuführenden Ordnungsämter auf Hundestreife gehen.

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Die Liste der gefährlichen Hunderassen

Der Pit-Bull steht schon seit dem Jahr 2000 auf der Rasseliste. Die Zahl der in der Berliner Senatsverwaltung registrierten Biss-Vorfälle ist von 162 im Jahr 1999 auf 18 Beißattacken im Jahr 2003 zurückgegangen. Für den Pit-Bull gilt ein Zuchtverbot.
 

Der Mastino Napoletano wurde früher für Hundekämpfe gezüchtet, heute gilt er als Schutzhund. Im vergangenen Jahr hat er laut Statistik zwei Mal zugebissen, in den Jahren zuvor wurde er nicht als Rasse geführt. Ein Zuchtverbot soll für ihn nicht gelten.
 

Der große massige Mastiff ist auch als Englische Dogge bekannt und gehört zu den größten Hunderassen. In Deutschland ist er allerdings weniger verbreitet. Wie viele es in Berlin gibt, ist nicht bekannt, da die Hunde nicht nach Rassen erfasst werden.
 

Auch der Bullmastiff wird als Rasse nicht in der Beiß-Statistik erfasst. Er erreicht eine Höhe von 69 Zentimetern und wurde ursprünglich in England aus Mastiff und Bulldogge gezüchtet, um Wilddiebe zu stellen.
 

Der American Staffordshire Terrier steht auf Platz zwei der gelisteten Kampfhunde. Im vergangenen Jahr sind 35 Fälle registrier worden, in denen Menschen verletzt oder bedrohlich angesprungen wurden. Im Jahr 1999 waren es noch 96 solcher Vorfälle.
 

Der Dogo Argentino wird auch als Argentinischer Mastiff bezeichnet. Die argentinische Rasse wurde ursprünglich zur Meutejagd gezüchtet und dann häufig in lateinamerikanischen Hundekämpfen eingesetzt. Ein Zuchtverbot gibt es laut neuem Gesetz nicht.
 

Auch die Brasilianische Dogge Fila Brasileiro gilt laut Gesetzesvorlage als Kampfhund, wird aber bisher nicht als Rasse in der Statistik erfasst. Sie erreicht eine Schulterhöhe von bis zu 75 Zentimetern. Insgesamt wurden den Ämtern in Berlin bisher 6500 Kampfhunde gemeldet.
 

Die Spanische Dogge wurde ursprünglich als Hirtenhund gezüchtet und erreicht eine beachtliche Größe von 85 Zentimetern. Für den Mastin Espanol soll künftig Leinen- und Maulkorbzwang gelten, jedoch kein Zuchtverbot. Halter müssen Sachkunde nachweisen.
 

Artikel erschienen am 12. Mai 2004

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Unter Zeitdruck

Kommentar

Zum 1. September soll nun alles gut werden: Das Hundegesetz ist dann in Kraft, und die Bezirke haben ihre sehnlichst erwarteten Ordnungsämter. Das geschieht zwar fünf Monate später als geplant, doch immer noch besser spät als nie. Das ehrgeizige Vorhaben jedenfalls verdient Beachtung, denn die Aufgaben wie Parküberwachung, Hundekot- und Müllbeseitigung sowie die Kontrolle illegaler Griller liegen seit langem brach. Doch bislang ist die neue Behörde nichts weiter als ein zahnloser Tiger. Nicht ein Mitarbeiter für die Kiez-Streifen ist gefunden. Das hängt damit zusammen, dass auch der Stellenpool, aus dem die Ordnungskräfte kommen sollen, in Verzug ist. Der Stellenpool-Direktor hat nun sogar erwogen, wegen des Zeitdrucks auch Mitarbeiter, die nicht im Überhang sind, zur Kiez-Streife zu machen. Dieser abwegige Vorschlag zeigt schon, dass es bei weitem nicht so läuft wie versprochen.  Stefan Schulz
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Leinenpflicht und Rasseliste umstritten

Hundegesetz der Koalition stößt bei Oppositionspolitikern und Tierschützern auf heftige Kritik

von Stefan Schulz

Oppositionspolitiker und Tierschützer lassen kein gutes Haar am Hundegesetz der rot-roten Koalition. Abgelehnt werden vor allem die Rasseliste über gefährliche Hundearten und die nahezu generelle Leinenpflicht. "Wir halten seit Jahren nichts von dieser Liste", sagte Ursula Sack, Vorsitzende des Vereins Hund und Gesellschaft. "Hunde können dann gefährlich werden, wenn sie scharf gemacht oder von Menschen gehalten werden, die dafür nicht geeignet sind." Sie forderte mehr innerstädtische Auslaufgebiete.
 

Wie berichtet, sieht das voraussichtlich im Herbst in Kraft tretende Gesetz eine Chip- und Versicherungspflicht für alle Hunde vor. Für fast alle Plätze und Straßen mit Menschenansammlungen gilt Leinenpflicht. Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Freibädern dürfen die Vierbeiner gar nicht mehr. Leinen- und Maulkorbpflicht ist für zehn Kampfhunderassen vorgeschrieben. Hier muss der Besitzer auch einen Sachkundenachweis vorlegen. Für die Kontrolle sind die neu zu gründenden Ordnungsämter zuständig. Eine Regelung für Hundekot gibt es bislang nicht.
 

Ursula Sack befürwortet einen Hundeführerschein im Prinzip für alle Vierbeiner. "Zumindest für alle großen Hunde sollte die Sachkunde gefordert sein, im Grunde sollte es aber wirklich für alle gelten." Eine ähnliche Regelung steht im Gesetzentwurf der Grünen, die gefährliche Hunde nicht an Rassen, sondern an der Größe festmachen. Das sind für sie Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 17 Kilogramm. Der Grüne Wolfgang Wieland wies auf die Beiß-Statistik hin, in der vor allem Schäferhunde und Rottweiler vorkommen: "Wir haben kein Kampfhunde-Problem, sondern ein Problem mit großen Hunden." Die CDU hat in ihrem Gesetzentwurf lediglich auf bissige Hunde abgehoben und jene, die bereits auffällig wurden, sagte Innenexperte Ulrich Brinsa. FDP-Politiker Alexander Ritzmann sagte ebenfalls, die Rasseliste mache keinen Sinn. Man müsse sich auf Tiere konzentrieren, die auffällig geworden sind. Die Unterscheidung zwischen kleineren und größeren Hunden führe nicht zum Ziel, auch Dackel könnten bissig sein. Carola Ruff vom Tierheim Berlin, zugleich Geschäftsführerin des Tierschutzvereins, begrüßte zwar eine Chip- und Versicherungspflicht, lehnte aber eine generelle Leinenpflicht ab. In ruhigen Wohnstraßen sollten Hunde auch künftig frei laufen dürfen. Aber jeder, der sich ein Tier anschafft, sollte "nachweisen müssen, dass er die dafür erforderliche Sachkenntnis besitzt".
 

Artikel erschienen am 12. Mai 2004

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http://www.welt.de

 
Schon älter - aber nicht mehr auf der Grünen Seite zu finden:

Entscheidung zur Kampfhundeverordnung nicht aussitzen

19. Dezember 2002

 

Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt:

Am Mittwoch wurde die Kampfhundeverordnung von Sachsen-Anhalt und am Donnerstag die von Niedersachsen gerichtlich gekippt. Die Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein anhand der Rassezugehörigkeit bestimmt werden darf.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Berliner Kampfhundeverordnung gerichtlich aufgehoben wird. Aus Koalitionskreisen ist zu hören, dass man sich im kommenden Jahr viel Zeit nehmen wolle, um eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Dabei gab es bereits eine Anhörung von Fachleuten im Abgeordnetenhaus, deren Wortprotokoll vorliegt.

Die Anhörung bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den höchstmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden bietet und das unabhängig von Hunderassen. Dieser Gesetzentwurf lieg seit August des Jahres vor. Das Abgeordnetenhaus sollte schnellstmöglich eine Entschei-
dung treffen, damit Rechtssicherheit und öffentliche Sicherheit durch eine allge-
meine "Hundeführerscheinpflicht" für große Hunde geschaffen werden. Dass dies Sinn macht, bestätigen die jüngsten Erfahrungen, denn 94 Prozent der Hunde-
bisse gehen auf das Konto von Nicht-Kampfhunden.

Kippt das Gericht die Berliner Kampfhundeverordnung schneller, als der Berliner Gesetzgeber eine neue Regelung verabschiedet, werden Regressansprüche fällig. Ein Gesetz, wie es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat, kann das verhindern.

 

Quelle: http://www.gruene-fraktion-berlin.de/rsvgn/rs_dok/0,,18177,00.htm
© Buendnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus - Berlin - 2002

 
 
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*