Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Heute mit diesen Themen:

* HH - Aprilscherz

* Kinderschutzlüge

: Schweiz.................

 
APRILSCHERZ ????
 
Hamburger Hundegesetz nicht im Zeitplan

 

Das neue Hamburger Hundegesetz wird nicht wie geplant am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen einigten sich am 24. November 2005 im Gesundheitsausschuss darauf, den Behörden mehr Zeit einzuräumen, um sich auf die neuen Verwaltungsaufgaben - Meldepflicht, Zentralregister usw. - vorzubereiten. Zudem ist nach wie vor völlig unklar, wie die Gehorsamsprüfung aussehen soll und welche Voraussetzungen die Prüfer erfüllen müssen. Darüber hinaus bestehen immer noch Differenzen mit den Bezirken über die Lockerung der Grünanlagenverordnung und die Schaffung weiterer Freilaufflächen. Zusätzlichen Klärungsbedarf sehen die Ausschussmitglieder auch für Härtefallregelungen und eine Familiengerechte Umsetzung der Gehorsamsprüfung. Derzeit gehen Bürgerschaft und Senat davon aus, dass das Gesetz zum 1. April 2006 in Kraft treten wird. Mehr hier

 

 
Kinderschutz-Lüge

 
Schreckensmeldungen von vernachlässigten Kindern in Hamburg reißen nicht ab. Täglich neue Fälle. Den Hundehaltern wird ständig gebetsmühlenartig vorgehalten " Wir müssen unsere Kinder vor Hunden schützen ". 
Deshalb kommt das völlig unsinnige, teure, bürokratische Hundegesetz, indem alle Hundehalter von 
vornherein schuldig gesprochen werden. Das heißt: Schuldspruch obwohl der Tatbestand noch nicht einmal stattgefunden hat und auch nicht bekannt ist. 
Aber bei den bekannt gewordenen Fällen von Kindesmisshandlung meint die Senatorin   Frau Schnieber Jastram "Die Behörden können nicht alles überprüfen, sie können nur dann eingreifen, wenn ein Tatbestand vorhanden ist".  Das heißt im Klartext, wenn das Kind schon unendlich gequält oder sogar grausam verhungert ist,  wird etwas unternommen. Tausend Gründe werden hinterfragt, warum die Eltern so gehandelt haben. Mehr hier
 
Schweiz..........

Unser Kasper ................Gerd ............Heulsuse ............. Schröder .......ist da.............und schon geht es los. Zufall?

04.12.2005

SCHWEIZ

Thurgauer Zeitung 03.12.2005 :

"Fähigkeitsprüfung für Hundehalter?

Kantonstierarzt Paul Witzig und Daniel Jung von der Arbeitsgruppe «Gefährliche Hunde Thurgau» sind gegen ein generelles Verbot von Kampfhunden. Sie wünschen sich verschärfte Massnahmen für Hundehalter. Eine Idee wäre die Einführung einer Fähigkeitsprüfung.
...
«Die Idee einer Prüfung für Hundehalter finde ich nicht schlecht. Es würde auch sicher nicht schaden, wenn die Polizei schliesslich die Träger von solchen Fähigkeitsausweisen stichprobenweise kontrollieren würde», sagt Witzig. «Erfahrungen in Ländern wie Frankreich und Deutschland, wo Rassenverbote bereits bestehen, zeigen, dass es trotzdem weiterhin Unfälle mit gefährlichen Hunden gibt», erzählt Jung. Leute aus dem Milieu würden versuchen, das Verbot zu umgehen, indem sie harmlos aussehende Rassen mit gefährlichen Hunden kreuzen. Überhaupt sei es schwierig festzulegen, welche Rassen Kampfhunde seien. «Pitbulls wurden ursprünglich dazu gezüchtet, gegen Tiere zu kämpfen, Schäferhunde hingegen werden seit Jahrzehnten dazu abgerichtet, gezielt Menschen anzugreifen», erläutert Jung. Trotzdem würden Schäferhunde nicht als Kampfhunde gelten.
...
«Die meisten Biss-Angriffe geschehen in Familien, in denen Hunde gehalten werden. Die Fälle beziehen sich aber nicht nur auf Kampfhunde und geraten meist nicht in den Brennpunkt der Medien», gibt der Thurgauer Hundeexperte Daniel Jung zu bedenken. Publik wurde im Jahr 2000 der Fall in Uttwil, wo ein Knabe von einem 42 Kilogramm schweren Rottweiler angefallen, gebissen und mehrere Meter mitgeschleift wurde. Im November 2002 war es ein Rudel von sechs Huskies, die aus einem Gehege ausbrachen und in Stettfurt vier Kinder verletzten. Ein sechsjähriges Mädchen erlitt damals schwere Biss-wunden im Gesicht. Im Januar 2003 wurde in Aadorf eine 40-jährige Joggerin von einer Dogge angefallen und an Hand und Bein verletzt..."
 


LESENSWERT:

INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN DES BUNDESVETERINÄRAMTES DER SCHWEIZ ZUM THEMA


LESENSWERT:

INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE GEFÄHRLICHE HUNDE (AGGH) der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin STVV



Medienmitteilung der SCHWEIZER IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen :

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Mitglieder und Freunde unserer IG
Liebe Besucher dieser Website

Mit tiefer Bestürzung, mit grosser Trauer, aber auch mit Wut haben wir am 1. Dezember 05 von dem schrecklichen Vorfall in Oberglatt bei Zürich erfahren müssen. Unser tiefstes Beileid gilt der Familie des unschuldigen Kindes, das wegen einem skrupellosen Menschen einen furchtbaren Tod hat erleiden müssen.

Hiezu möchten wir einerseits unsere Mitglieder, andererseits aber alle Hundebesitzer/innen aufrufen: Bedenkt, dass ein Hund, welcher nicht artgerecht gehalten wird, der keine oder nur eine mangelhafte Erziehung hat, der zu wenig oder überhaupt nicht beschäftigt und zu wenig nach draussen geführt wird, so reagieren kann, wie dies am 1. Dezember drei falsch gehaltene Hunde zur traurigen Tatsache haben werden lassen.

Wir möchten ferner dazu bemerken, dass sowohl Hamburg als auch jetzt Oberglatt auf das Konto skrupelloser Menschen geht, welche Hunde zur Handelsware degradieren. Für diese Kerle sind sie nichts anderes als ein lukratives Geschäft. Dieses Gelichter ist weder an einer artgerechten Haltung noch an den Tieren selbst interessiert. Ihre Interessen gehen in eine ganz andere Richtung und haben mit Tierhaltung oder gar Tierliebe nicht das Geringste zu tun! Wir möchten deshalb auch festhalten, dass das Gleiche bereits morgen irgendwo in unserem Land erneut passieren kann. Es sind nicht die Hunde, sondern es sind rücksichtslose Schurken, denen man nur beikommen kann, indem man sie direkt und gezielt bekämpft. Sie bedienen sich mit Vorliebe dieser Hunde, weil die Medien dafür gesorgt haben, dass diese Rassen bei jeder sich bietenden Gelegenheit als besonders gefährlich hochgejubelt worden sind. Das Aufstellen von Rasselisten hat diesen Eindruck noch erhärtet. Sollten diese Hunde verboten werden, so werden wir erleben, dass die gleichen Leute sich eine andere Rasse aussuchen und abrichten werden. Vielleicht wird es dann schon bald heissen, der Schäferhund sei potenziell gefährlich und müsse verboten werden... Deshalb ist und bleibt die Rassenliste eine billige und unwirksame Alibiübung, mit der die Behörden sich aus der Verantwortung schleichen wollen. Bestes Beispiel ist der Fall mit der vornehmen Dame in Basel, die eine Halterbewilligung hatte. Und dennoch hat sich ihr Hund mehrfach als Beisser entpuppt, ohne dass gleich zu Anfang etwas dagegen unternommen worden ist.

Hundehaltung bedeutet generell Verantwortung zu übernehmen – gegenüber unseren Mitmenschen, aber auch gegenüber der unschuldigen Kreatur, die von uns zu dem gemacht wird, was sie schlussendlich ist: Entweder zum Freund und Begleiter der Familie, oder aber zur unkontrollierbaren Gefahr.

Wir möchten aber auch die Bevölkerung bitten, mehr wachsam zu sein! Wenn Sie Beobachtungen machen, wo ein oder mehrere Hunde von dubiosen Personen in irgendwelchen Behausungen eingesperrt sind. Oder wenn aus verschiedenen Beobachtungen heraus Anlass zu Misstrauen besteht, dann bitte, melden Sie dies den zuständigen Behörden, das ist Ihre Pflicht als verantwortungsvolle Bürger! Aussagen wie diese jener Anwohner in Oberglatt „ich habe immer schon gedacht, dass da mal etwas passiert“ sind Kaltschnäuzigkeit und Gleichgültigkeit pur – dieses Kind könnte noch leben, wenn diese Personen ihre Beobachtungen bei den zuständigen Stellen gemeldet hätten.

Dieser traurige Vorfall soll uns aber die Objektivität nicht verlieren lassen: Hinter jedem Hund steht ein Mensch! Ein aus der Kontrolle geratener Hund ist nichts anderes als das arme Opfer: Schuldig ist immer der Mensch, und nur der Mensch!

IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen
www.hundegesetz.info

Ulrike Glarner, Fuchsweg 26, CH-4410 Liestal
Tel. 061 922 22 43 / 076 559 03 40
E-Mail:
ulrike.glarner@hundegesetz.info

Ruth Singer, Mattenweg 8, CH-4448 Läufelfingen
Tel. 079 660 60 66
E-Mail
ruth.singer@hundegesetz.info
 

 

»Halter von Kampfhunden sollen Ausbildung machen müssen

von Andrea Bleicher und Petra Wessalowski

Zürich - Nach dem tödlichen Angriff dreier Pitbull-Kampfhunde auf einen 6-jährigen Buben in Oberglatt ZH will der Bund die Halter von potenziell gefährlichen Hunden in die Pflicht nehmen. «Eine Idee ist, dass sie eine Ausbildung absolvieren müssen, eine Art Führerausweis», sagt Hans Wyss, Chef des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), «betroffen wären die Besitzer von Hunden ab einem bestimmten Gewicht.» Am Freitag hatte Bundesrat Josef Deiss das BVET angewiesen, Massnahmen zu prüfen.


Obligatorisch wäre der Führerausweis für Halter von Hunden, die 15 Kilogramm und mehr wiegen. «Ein Mensch kann nur Hunde zurückhalten, die nicht mehr als ein Viertel seines eigenen Körpergewichts haben», erklärt Ursula Horisberger, Tierärztin im Luzerner Veterinäramt und Autorin der gesamtschweizerischen Hundebiss-Statistik. In diese Kategorie fallen Kampfhunde wie Pitbull und Rottweiler, aber auch Familienhunde wie Schäfer, Labrador und Bernhardiner.

Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Hunderassen-Liste ab

Nicht unter die Ausweispflicht fallen würden Dackel, Yorkshire Terrier oder Mops. Mit dem Gewichtskriterium kommt das BVET den Kritikern entgegen, welche reine Rassenverbote für zu wenig griffig halten. «So würden alle Rassen und auch alle Mischlinge erfasst», sagt Wyss.

Warten auf die Kantone will der oberste Bundesveterinär nicht. Diese haben die Massnahmen nicht umgesetzt, die der Bund nach Kampfhunde-Attacken im Jahr 2000 ausgearbeitet hatte. Wyss: «Jetzt braucht es eine Bundeslösung mit klaren Regeln für die ganze Schweiz.» Zu prüfen seien Import- und Zuchtbeschränkungen für gefährliche Hunderassen und eine Meldepflicht für auffällige Hunde.

Einen Rückschlag erlitten die Kampfhundefreunde vor Bundesgericht. Die Basler Liste der verbotenen Hunderassen verstösst nicht gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote. Das Bundesgericht lehnte am 17. November eine staatsrechtliche Beschwerde ab.

Die Familie des Pitbull-Opfers reiste gestern in die Türkei, wo der 6-Jährige beerdigt wird. Der verantwortungslose Besitzer der blutrünstigen Pitbulls und sein Kollege sitzen in Untersuchungshaft, seine Freundin in der psychiatrischen Klinik.
 
lernt eure Hunde besser kennen
Blick Online - Switzerland
... eine Maulkorbpflicht für «potenziell gefährliche» Hunde einzuführen. ... die aber nicht als Kampfhund erkannt wird ... Wer einen Hund dieser Rasse hält, nimmt den ...
 

Hundeschule fürs Herrchen
Blick Online - Switzerland
... Und dieser gelte ja nicht als Kampfhund. ... sich alle einig: Im Rudel können alle Hunde gefährlich sein ... wenn ich den Tieren vertraue.» Denn ein Hund schaue ein ...

Was macht einen Hund zum Kampfhund?
NZZ Online - Zurich,Switzerland
... Was aber ist ein Kampfhund? ... Bei einem verhaltensauffälligen Hund - die Diagnose wird von ... für alle potenziell gefährlichen Hunde lehnt Schönholzer hingegen ...
Alle Beiträge zu diesem Thema anzeigen

Rufe nach Kampfhundeverbot
St. Galler Tagblatt - St. Gallen,Switzerland
... Die Zucht aggressiver Hunde werde verboten. ... Doch jeder Hund könne sozialverträglich sein, wenn er entsprechend erzogen werde. ... Der Begriff Kampfhund ist nicht ...
 

«Pitbulls - eine lebende Zeitbombe»
Bieler Tagblatt - Biel-Bienne,Switzerland
... mit der kalten Schnauze - ist bereits sein vierter Kampfhund. ... Die Leute haben kaum Angst vor meinem Hund. ... Vorwurf an den Halter der tötenden Hunde: «Ich kann ...
 

Jetzt müssen Regeln für Hundehalter her
Bieler Tagblatt - Biel-Bienne,Switzerland
... am Strandboden trifft sich die Kampfhund-Fraktion gern ... als potenziell gefährlich eingestuften Hund anschaffen will ... würde der Import solcher Hunde aus dubiosen ...
 

 

Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!

Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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