Schweiz.......... Unser Kasper ................Gerd
............Heulsuse ............. Schröder .......ist da.............und
schon geht es los. Zufall?
04.12.2005
SCHWEIZ
Thurgauer Zeitung 03.12.2005 :
"Fähigkeitsprüfung für Hundehalter?
Kantonstierarzt Paul Witzig und Daniel Jung von der Arbeitsgruppe
«Gefährliche Hunde Thurgau» sind gegen ein generelles Verbot von
Kampfhunden. Sie wünschen sich verschärfte Massnahmen für Hundehalter. Eine
Idee wäre die Einführung einer Fähigkeitsprüfung.
...
«Die Idee einer Prüfung für Hundehalter finde ich nicht schlecht. Es würde
auch sicher nicht schaden, wenn die Polizei schliesslich die Träger von
solchen Fähigkeitsausweisen stichprobenweise kontrollieren würde», sagt
Witzig. «Erfahrungen in Ländern wie Frankreich und Deutschland, wo
Rassenverbote bereits bestehen, zeigen, dass es trotzdem weiterhin Unfälle
mit gefährlichen Hunden gibt», erzählt Jung. Leute aus dem Milieu würden
versuchen, das Verbot zu umgehen, indem sie harmlos aussehende Rassen mit
gefährlichen Hunden kreuzen. Überhaupt sei es schwierig festzulegen, welche
Rassen Kampfhunde seien. «Pitbulls wurden ursprünglich dazu gezüchtet,
gegen Tiere zu kämpfen, Schäferhunde hingegen werden seit Jahrzehnten dazu
abgerichtet, gezielt Menschen anzugreifen», erläutert Jung. Trotzdem würden
Schäferhunde nicht als Kampfhunde gelten.
...
«Die meisten Biss-Angriffe geschehen in Familien, in denen Hunde gehalten
werden. Die Fälle beziehen sich aber nicht nur auf Kampfhunde und geraten
meist nicht in den Brennpunkt der Medien», gibt der Thurgauer Hundeexperte
Daniel Jung zu bedenken. Publik wurde im Jahr 2000 der Fall in Uttwil, wo
ein Knabe von einem 42 Kilogramm schweren Rottweiler angefallen, gebissen
und mehrere Meter mitgeschleift wurde. Im November 2002 war es ein Rudel
von sechs Huskies, die aus einem Gehege ausbrachen und in Stettfurt vier
Kinder verletzten. Ein sechsjähriges Mädchen erlitt damals schwere
Biss-wunden im Gesicht. Im Januar 2003 wurde in Aadorf eine 40-jährige
Joggerin von einer Dogge angefallen und an Hand und Bein verletzt..."
LESENSWERT:
INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN DES BUNDESVETERINÄRAMTES DER SCHWEIZ
ZUM THEMA
LESENSWERT:
INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE GEFÄHRLICHE HUNDE
(AGGH) der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin
STVV
Medienmitteilung der
SCHWEIZER IG gegen die Diskriminierung von Hunden
bestimmter Rassen :
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Mitglieder und Freunde unserer IG
Liebe Besucher dieser Website
Mit tiefer Bestürzung, mit grosser Trauer, aber auch mit Wut haben wir am
1. Dezember 05 von dem schrecklichen Vorfall in Oberglatt bei Zürich
erfahren müssen. Unser tiefstes Beileid gilt der Familie des unschuldigen
Kindes, das wegen einem skrupellosen Menschen einen furchtbaren Tod hat
erleiden müssen.
Hiezu möchten wir einerseits unsere Mitglieder, andererseits aber alle
Hundebesitzer/innen aufrufen: Bedenkt, dass ein Hund, welcher nicht
artgerecht gehalten wird, der keine oder nur eine mangelhafte Erziehung
hat, der zu wenig oder überhaupt nicht beschäftigt und zu wenig nach
draussen geführt wird, so reagieren kann, wie dies am 1. Dezember drei
falsch gehaltene Hunde zur traurigen Tatsache haben werden lassen.
Wir möchten ferner dazu bemerken, dass sowohl Hamburg als auch jetzt
Oberglatt auf das Konto skrupelloser Menschen geht, welche Hunde zur
Handelsware degradieren. Für diese Kerle sind sie nichts anderes als ein
lukratives Geschäft. Dieses Gelichter ist weder an einer artgerechten
Haltung noch an den Tieren selbst interessiert. Ihre Interessen gehen in
eine ganz andere Richtung und haben mit Tierhaltung oder gar Tierliebe
nicht das Geringste zu tun! Wir möchten deshalb auch festhalten, dass das
Gleiche bereits morgen irgendwo in unserem Land erneut passieren kann. Es
sind nicht die Hunde, sondern es sind rücksichtslose Schurken, denen man
nur beikommen kann, indem man sie direkt und gezielt bekämpft. Sie bedienen
sich mit Vorliebe dieser Hunde, weil die Medien dafür gesorgt haben, dass
diese Rassen bei jeder sich bietenden Gelegenheit als besonders gefährlich
hochgejubelt worden sind. Das Aufstellen von Rasselisten hat diesen
Eindruck noch erhärtet. Sollten diese Hunde verboten werden, so werden wir
erleben, dass die gleichen Leute sich eine andere Rasse aussuchen und
abrichten werden. Vielleicht wird es dann schon bald heissen, der
Schäferhund sei potenziell gefährlich und müsse verboten werden... Deshalb
ist und bleibt die Rassenliste eine billige und unwirksame Alibiübung, mit
der die Behörden sich aus der Verantwortung schleichen wollen. Bestes
Beispiel ist der Fall mit der vornehmen Dame in Basel, die eine
Halterbewilligung hatte. Und dennoch hat sich ihr Hund mehrfach als Beisser
entpuppt, ohne dass gleich zu Anfang etwas dagegen unternommen worden ist.
Hundehaltung bedeutet generell Verantwortung zu übernehmen – gegenüber
unseren Mitmenschen, aber auch gegenüber der unschuldigen Kreatur, die von
uns zu dem gemacht wird, was sie schlussendlich ist: Entweder zum Freund
und Begleiter der Familie, oder aber zur unkontrollierbaren Gefahr.
Wir möchten aber auch die Bevölkerung bitten, mehr wachsam zu sein! Wenn
Sie Beobachtungen machen, wo ein oder mehrere Hunde von dubiosen Personen
in irgendwelchen Behausungen eingesperrt sind. Oder wenn aus verschiedenen
Beobachtungen heraus Anlass zu Misstrauen besteht, dann bitte, melden Sie
dies den zuständigen Behörden, das ist Ihre Pflicht als verantwortungsvolle
Bürger! Aussagen wie diese jener Anwohner in Oberglatt „ich habe immer
schon gedacht, dass da mal etwas passiert“ sind Kaltschnäuzigkeit und
Gleichgültigkeit pur – dieses Kind könnte noch leben, wenn diese Personen
ihre Beobachtungen bei den zuständigen Stellen gemeldet hätten.
Dieser traurige Vorfall soll uns aber die Objektivität nicht verlieren
lassen: Hinter jedem Hund steht ein Mensch! Ein aus der Kontrolle geratener
Hund ist nichts anderes als das arme Opfer: Schuldig ist immer der Mensch,
und nur der Mensch!
IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen
www.hundegesetz.info
Ulrike Glarner, Fuchsweg 26, CH-4410 Liestal
Tel. 061 922 22 43 / 076 559 03 40
E-Mail:
ulrike.glarner@hundegesetz.info
Ruth Singer, Mattenweg 8, CH-4448 Läufelfingen
Tel. 079 660 60 66
E-Mail
ruth.singer@hundegesetz.info
|
»Halter
von Kampfhunden sollen Ausbildung machen müssen
von
Andrea Bleicher und Petra Wessalowski
Zürich - Nach dem tödlichen Angriff dreier Pitbull-Kampfhunde auf
einen 6-jährigen Buben in Oberglatt ZH will der Bund die Halter von
potenziell gefährlichen Hunden in die Pflicht nehmen. «Eine Idee ist,
dass sie eine Ausbildung absolvieren müssen, eine Art Führerausweis»,
sagt Hans Wyss, Chef des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), «betroffen
wären die Besitzer von Hunden ab einem bestimmten Gewicht.» Am Freitag
hatte Bundesrat Josef Deiss das BVET angewiesen, Massnahmen zu prüfen.
Obligatorisch wäre der Führerausweis für Halter von
Hunden, die 15 Kilogramm und mehr wiegen. «Ein Mensch kann nur Hunde
zurückhalten, die nicht mehr als ein Viertel seines eigenen
Körpergewichts haben», erklärt Ursula Horisberger, Tierärztin im Luzerner
Veterinäramt und Autorin der gesamtschweizerischen Hundebiss-Statistik.
In diese Kategorie fallen Kampfhunde wie Pitbull und Rottweiler, aber
auch Familienhunde wie Schäfer, Labrador und Bernhardiner.
Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Hunderassen-Liste ab
Nicht unter die Ausweispflicht fallen würden Dackel, Yorkshire Terrier
oder Mops. Mit dem Gewichtskriterium kommt das BVET den Kritikern
entgegen, welche reine Rassenverbote für zu wenig griffig halten. «So
würden alle Rassen und auch alle Mischlinge erfasst», sagt Wyss.
Warten auf die Kantone will der oberste Bundesveterinär nicht. Diese
haben die Massnahmen nicht umgesetzt, die der Bund nach
Kampfhunde-Attacken im Jahr 2000 ausgearbeitet hatte. Wyss: «Jetzt
braucht es eine Bundeslösung mit klaren Regeln für die ganze Schweiz.» Zu
prüfen seien Import- und Zuchtbeschränkungen für gefährliche Hunderassen
und eine Meldepflicht für auffällige Hunde.
Einen Rückschlag erlitten die Kampfhundefreunde vor Bundesgericht. Die
Basler Liste der verbotenen Hunderassen verstösst nicht gegen gesetzliche
Diskriminierungsverbote. Das Bundesgericht lehnte am 17. November eine
staatsrechtliche Beschwerde ab.
Die Familie des Pitbull-Opfers reiste gestern in die Türkei, wo der
6-Jährige beerdigt wird. Der verantwortungslose Besitzer der
blutrünstigen Pitbulls und sein Kollege sitzen in Untersuchungshaft,
seine Freundin in der psychiatrischen Klinik.
|
lernt eure Hunde besser kennen
Blick Online - Switzerland
... eine Maulkorbpflicht für «potenziell gefährliche» Hunde
einzuführen. ... die aber nicht als Kampfhund erkannt wird
... Wer einen Hund dieser Rasse hält, nimmt den ...
Hundeschule fürs Herrchen
Blick Online - Switzerland
... Und dieser gelte ja nicht als Kampfhund. ... sich
alle einig: Im Rudel können alle Hunde gefährlich sein ...
wenn ich den Tieren vertraue.» Denn ein Hund schaue ein ...
Was macht einen Hund zum Kampfhund?
NZZ Online - Zurich,Switzerland
... Was aber ist ein Kampfhund? ... Bei einem
verhaltensauffälligen Hund - die Diagnose wird von ... für
alle potenziell gefährlichen Hunde lehnt Schönholzer hingegen ...
Alle Beiträge zu diesem Thema anzeigen
Rufe nach Kampfhundeverbot
St. Galler Tagblatt - St.
Gallen,Switzerland
... Die Zucht aggressiver Hunde werde verboten. ...
Doch jeder Hund könne sozialverträglich sein, wenn er entsprechend
erzogen werde. ... Der Begriff Kampfhund ist nicht ...
«Pitbulls - eine lebende Zeitbombe»
Bieler Tagblatt -
Biel-Bienne,Switzerland
... mit der kalten Schnauze - ist bereits sein vierter Kampfhund.
... Die Leute haben kaum Angst vor meinem Hund. ...
Vorwurf an den Halter der tötenden Hunde: «Ich kann ...
Jetzt müssen Regeln für Hundehalter her
Bieler Tagblatt -
Biel-Bienne,Switzerland
... am Strandboden trifft sich die Kampfhund-Fraktion gern
... als potenziell gefährlich eingestuften Hund anschaffen will
... würde der Import solcher Hunde aus dubiosen ...
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Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie
dann auch DAMPF ablassen!
Mit freundlichem Gruß
Achim Weber
Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer
Grundrechte.
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