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* Kampfhunde: Steuer ist keine Frage
der Rasse
*
HUNDEHALTER KLAGEN GEGEN GESETZ - Gefahr
vor allem auf dem Papier
*...
und nochmal voll auf die 12:
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Schleswig-Holstein will Verbandsklagerecht für
Tierschützer
* Schreiben Sie doch mal Ihre Versicherungen an:
* Wie kann ein
erwachsener Mensch wie Sie solch einen Schwachsinn absondern?
* leider habe ich auf meine o.g. Schreiben noch
keine Antwort von Ihnen erhalten. *
Warum geben Sie die Namen der Entscheidungsträger nicht bekannt?
*
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg |
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(Az 6 K 720/03)
Kampfhunde: Steuer ist keine Frage der
Rasse
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Erfurt. (tlz) Der Besitzer eines
Staffordshire-Bullterriers muss keine erhöhte Hundesteuer zahlen: Das
Verwaltungsgericht Weimar hat einen Bescheid der Stadt Erfurt zur Erhebung
einer so genannten Kampfhundesteuer aufgehoben. Die Stadt Erfurt hatte die
Forderung zunächst mit der Rasse des Hunde und später damit begründet,
dass dem Hundehalter eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt worden war.
Zwar hielt das Gericht die zugrundeliegende
Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2000 für wirksam, stellte jedoch fest,
dass die erhöhte Steuer für das Halten gefährlicher Hunde nur bei
nachgewiesener Gefährlichkeit erhoben werden dürfe. Objektive Anzeichen -
wie eine angezüchtete Aggressionssteigerung - müssten dazu vorliegen.
Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Rasse sei für die Hundesteuersatzung der Stadt Erfurt unerheblich. Der
Nachweis der Gefährlichkeit sei auch nicht erbracht durch die erteilte
Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer
Verordnung. Denn auch für diese gelte nicht, dass bestimmte Hunderassen
als gefährlich einzustufen sind. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
ist noch nicht rechtskräftig. (Az 6 K 720/03)
10.03.2004
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http://www.tlz..de/tlz/tlz.erfurt.volltext.php?kennung=on7tlzLOKStaErfurt38055&zulieferer |
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KAMPFHUNDE IN NEURUPPIN FRIEDLICH /
HUNDEHALTER KLAGEN GEGEN GESETZ
Gefahr
vor allem auf dem Papier |
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ANDREAS VOGEL
ALEXANDER BECKMANN
NEURUPPIN Mit Spannung blicken Hundezüchter
und Halter von als Kampfhund eingestuften Vierbeinern nach Karlsruhe: Am
Dienstag will dort das Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde
befinden. Mehrere Züchter und Halter monieren, dass Zucht und Handel mit
gefährlichen Hunden laut dem Bundesgesetz mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu zwei Jahren bedroht sind - obwohl nicht in allen Bundesländern die
gleichen Rassen als besonders gefährlich angesehen werden.
"Auch über die Definition ,Kampfhund' sind sich die
Bundesländer nicht einig", sagt Gudrun Schraft-Huber vom
Bundesverfassungsgericht. Indes ist sich die Gerichtssprecherin sicher,
dass der Richterspruch vom Dienstag sich auf die Landesregelungen
auswirken wird.
Und die wiederum könnten Einfluss auf lokale Bestimmungen haben. In
Neuruppin beispielsweise haben die Stadtverordneten 2001 die Hundesteuer
für die in der brandenburgischen Hundehalterverordnung als gefährlich
eingestuften Rassen auf das knapp Achtfache des üblichen Satzes angehoben.
In vielen anderen Gemeinden wurden die Hundesteuersatzungen auf ähnliche
Weise angepasst.
Dabei stellt sogar Amtstierarzt Matthias Rott, der von Amts wegen über
alle Verletzungen durch Hunde informiert wird, auf MAZ-Anfrage fest: "Es
gab bisher keine Auffälligkeiten von so genannten Kampfhunden im Vergleich
zu anderen Rassen. Das Thema hat bei uns kaum eine Rolle gespielt." Und
generell: "Kampfhunde sind kein Problem im Landkreis."
Das findet auch Ilona Blechschmidt, Vorsitzende der Neuruppiner Ortsgruppe
des Vereins für Deutsche Schäferhunde. Der Verein veranstaltet regelmäßig
Lehrgänge für Hundehalter und Hunde - von der Welpenspielstunde bis zum
Gebrauchshundetraining. "Wir hatten in bisher 20 Kursen der
Welpenspielstunde einen einzigen Fall, bei dem ein Hund wirklich nicht
normal war, also gefährlich. Meiner Meinung nach hat das wenig mit der
Rasse an sich zu tun. Wenn richtige Züchter am Werk waren und nicht nur
Vermehrer, die aufs schnelle Geld aus sind, dann sind solche Extreme
eigentlich ausgeschlossen." Ausschlaggebend für das Wesen eines Hundes
hält die Expertin zu 20 Prozent die Vererbung, also auch die Rasse, und zu
80 Prozent Umweltbedingungen. "Fast alle Fehler gehen vom Menschen aus."
Nach Angaben von Beatrix Kühn vom Polizeischutzbereich Ostprignitz-Ruppin
erfolgten im vergangenen Jahr sechs gemeinsame Kontrollen von Polizei und
Neuruppiner Ordnungsamt zur Hundehalterverordnung. Dabei seien zwar
mehrere Halter über den Leinenzwang auf öffentlichen Flächen belehrt
worden, in keinem Fall habe es sich aber um eine der als gefährlich
eingestuften Rassen gehandelt. Insgesamt fanden 19 Vorfälle mit Hunden
Eingang in die Polizeiakten, darunter Verkehrsunfälle und Verstöße gegen
das Tierschutzgesetz. Zwei ernsthafte Verletzungen durch Hundebisse kamen
zu Protokoll. Auch hierbei waren die "gefährlichen Rassen" nicht
vertreten.
http://www.maerkischeallgemeine.de/?loc=2_5_1&id=161608&weiter=250 |
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... und nochmal
voll auf die 12:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 28/2004 vom 12. März 2004
Dazu
Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -
Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation
nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist
mit Art. 10 GG unvereinbar
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass §§ 39,
40 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) mit Art. 10 des Grundgesetzes
unvereinbar sind. Die gegenwärtige Rechtslage ist bis zum 31. Dezember 2004
noch hinnehmbar. Bis dahin hat der Gesetzgeber selbst die Geltungsdauer der
angegriffenen Vorschriften befristet. Bei einer Neuregelung sind die Mängel,
insbesondere der Bestimmtheit der Regelung, zu beseitigen. Auch muss sie den
Grundsätzen entsprechen, die der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juli 1999
(zum Gesetz zu Art. 10 GG) und vom 3. März 2004 (zum so genannten Großen
Lauschangriff) aufgestellt hat. Zu sichern ist insbesondere ein
hinreichender Rechtsschutz für sämtliche Betroffenen gegenüber der
Datenerhebung und Weiterverwertung, aber auch bei der Vernichtung nicht mehr
benötigter oder rechtswidrig erhobener Daten, ferner die Kennzeichnung der
erhobenen Daten bei der Verwendung zu weiteren Zwecken.
1. Zum Sachverhalt:
In dem Normenkontrollverfahren geht es um die Befugnisse des
Zollkriminalamtes, Sendungen, die dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis
unterliegen, zur Verhütung von Straftaten nach dem AWG oder dem
Kriegswaffenkontrollgesetz zu öffnen und einzusehen sowie die
Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Ermöglicht werden
entsprechende Anordnungen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
die von der Anordnung betroffenen Personen bestimmte Straftaten von
erheblicher Bedeutung planen. Auch Dritte können davon betroffen sein.
Außerdem geht es um die Befugnis öffentlicher Stellen, die dabei
erlangten personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Im Jahr 1992 wurden dem
damaligen Zollkriminalinstitut Befugnisse zur Überwachung der dem Brief-,
Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegenden Sendungen sowie des
Fernmeldeverkehrs eingeräumt. Wenig später erhielt
das Zollkriminalinstitut den Rang einer Bundesoberbehörde und wurde
gleichzeitig in "Zollkriminalamt" umbenannt. Auf Grund einer Neuregelung aus
dem Jahr 2002 hat das Zollkriminalamt mittlerweile die
Rechtsstellung einer Mittelbehörde.
Die maßgeblichen Vorschriften, §§ 39, 40 und 41 AWG (siehe Anlage), wurden
mehrfach geändert. Sie waren stets befristet. Ihre Geltungsdauer wurde aber
mehrfach verlängert. Nach der gegenwärtigen Regelung treten sie am 31.
Dezember 2004 außer Kraft.
Die Landesregierung von Rheinland Pfalz hat beantragt, die
Verfassungswidrigkeit von § 39 Abs. 1 Satz 1, § 39 Abs. 1 in Verbindung mit
Abs. 2 AWG und von § 41 Abs. 2 AWG festzustellen. Das Grundrecht aus
Art. 10 Abs. 1 GG werde verletzt. Auch habe § 39 Abs. 1 AWG bis zur
Neuregelung im Jahr 2002 gegen Art. 83, 87 GG verstoßen.
2. In den Gründen der Entscheidung heißt es:
Der Normenkontrollantrag ist zulässig und im Wesentlichen begründet.
a) Allerdings durfte der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG die in § 39 AWG
vorgesehene Aufgabe auf eine selbstständige Bundesoberbehörde übertragen. Er
kann zwischen der Einrichtung einer Zentralstelle nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2
GG und der Einrichtung einer selbstständigen Bundesoberbehörde nach Art. 87
Abs. 3 Satz 1 GG wählen, soweit die Voraussetzungen beider
Ermächtigungsnormen erfüllt sind.
b) § 39 Absätze 1 und 2 AWG ist mit Art. 10 GG nicht vereinbar. Zum
Prüfungsmaßstab führt der Senat aus: Das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit
durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von
Kommunikation und schützt damit zugleich die Würde des Menschen. Wird vom
Inhalt von Briefen Kenntnis genommen und werden Telefongespräche
abgehört, wird intensiv in das Grundrecht eingegriffen. Ermächtigungen zu
Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen einer
gesetzlichen Grundlage. Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs
müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar
festgelegt werden. Die Ermächtigung muss erkennen lassen, bei welchen
Anlässen und unter welchen Voraussetzungen ein
Verhalten zu einer Überwachung führen kann. Mit den rechtsstaatlichen
Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm soll die Verwaltung
gebunden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß
begrenzt werden. Die Einhaltung dieser Bindungen ist für den Betroffenen
besonders wichtig, weil er von einer Überwachung keine Kenntnis hat und
sich deshalb nicht selbst wehren kann. Mängel hinreichender
Normenbestimmtheit und –klarheit beeinträchtigen auch die Möglichkeit zur
Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots.
Im Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff
in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen
Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als
Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die
Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2 AWG zur Überwachung des Postverkehrs und
der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung genügt diesem
Maßstab nicht.
Das Abhören eines Telefongesprächs erfolgt im Vorfeld einer strafbaren
Handlung. Deshalb fehlt es an einem abgeschlossenen oder in Verwirklichung
begriffenen strafbaren Handeln. Dies führt zu dem erheblichen Risiko, dass
die Überwachungsmaßnahme an ein Verhalten anknüpft, das sich im Nachhinein
als strafrechtlich irrelevant erweist. Die angegriffene Ermächtigungsnorm
wirkt diesem Risiko nicht in der
rechtstaatlich gebotenen Weise entgegen. Das Zusammenwirken der
verschiedenen Tatbestandsmerkmale sowie eine große Zahl von Verweisungen auf
andere Normen ergeben im Gesamtgefüge der vom Gesetzgeber gewählten
Regelungstechnik Mängel an hinreichender Normenbestimmtheit und
Normenklarheit, die durch die Beschränkung auf Straftaten von erheblicher
Bedeutung nicht beseitigt werden. Im Einzelnen führt der Senat dazu weiter
aus:
Das Zollkriminalamt soll schwerpunktmäßig künftige Entwicklungen
prognostizieren, die sich in wesentlichen Teilen noch in der
Vorstellungswelt des potenziellen Straftäters abspielen. Bei der
Vorverlagerung des Eingriffs in das Planungsstadium sind die in Bezug
genommenen Straftatbestände nur wenig geeignet, den maßgeblichen Sachverhalt
einzugrenzen, der Indizien für eine geplante Straftat
enthalten soll. Der Eingriff kann in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht
in den Grenzbereich eines Verhaltens verlagert sein, das sich möglicherweise
zu einer Rechtsgutverletzung weiterentwickelt, eventuell
aber auch nicht.
Je weniger die Bezugnahme auf Tatbestandsmerkmale einer schon verwirklichten
oder in Verwirklichung begriffenen Straftat eingrenzend wirkt, umso
wichtiger sind sonstige Einengungen der Ermächtigung, die
das Risiko einer Fehlprognose g rundrechtlich hinnehmbar sein lassen.
Diese aber fehlen weitgehend.
Die im Außenwirtschaftsgesetz gewählte Regelungstechnik mit ihren
Verweisungen und Weiterverweisungen auf Strafrechtsnormen weist eine große
Streubreite und Verschachtelung der in Bezug genommenen Tatbestände auf. Die
Behörde und das Gericht können auf eine Vielzahl unterschiedlicher
Tatbestandselemente zugreifen, die zum Teil in unterschiedlichen
Zusammenhängen einsetz bar sind. Darunter leidet die Normenklarheit. Die
Verweisungstechnik des § 39 Abs. 2 AWG - die vom Senat im Einzelnen
dargestellt wird - erschwert das Erkennen der maßgeblichen Straftatbestände
und die Zuordnung einer Tatsachenbeobachtung zu einem bestimmten
Tatbestandsmerkmal. Soweit auf Anlagen, etwa Genehmigungen, und auf
Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften sowie auf UN-Resolutionen
verwiesen wird, kann deren maßgebender Inhalt häufig nur mit Schwierigkeiten
erfasst werden. Der
Senat führt dafür jeweils Beispiele an. Der Gesetzgeber erreicht die
Festlegung des Normeninhalts nur mit Hilfe zum Teil langer, über mehrere
Ebenen gestaffelter, unterschiedlich variabler Verweisungsketten, die
bei gleichzeitiger Verzweigung in die Breite den Charakter von Kaskaden
annehmen. Der Prüfvorgang wird dadurch für die Verwaltung, aber auch die
eingeschalteten Gerichte fehleranfällig. Auch der Bürger kann schwer
erkennen, worauf mögliche Eingriffsmaßnahmen gestützt werden können.
c) § 41 Abs. 2 AWG (Verarbeitung und Weitergabe der erlangten
personenbezogenen Daten für weitere Zwecke) ist ebenfalls mit Art. 10 Abs. 1
GG nicht vereinbar. Durch die Weitergabe der Daten und deren
Auswertung in anderen Zusammenhängen erhöht sich die Intensität des
Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG in erheblichem Maße. Auch
hier gelten die Erfordernisse einer normenklaren, bereichsspezifischen
Regelung des Eingriffszwecks sowie der Vorkehrungen zur Wahrung des
Übermaßverbots und verfahrensmäßiger Sicherungen. Die gesetzliche Regelung
verletzt das Bestimmtheitsverbot in mehrfacher Hinsicht. Es fehlt an einer
ausdrücklichen oder jedenfalls einer hinreichend sicher erschließbaren
Kennzeichnung der Empfangsbehörden. Zudem ist nicht gesichert, dass die
Datenübermittlung auf deren jeweiligen spezifischen Aufgabenbereich
konzentriert wird. Die Verweisung von § 41 Abs. 2 AWG auf die in § 39 Abs. 1
AWG und § 3 Abs. 1 sowie § 7 Abs. 1 bis 4 G 10 genannten Straftaten genügt
ebenfalls nicht den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots. Die
Unbestimmtheit der
Regelungen wird ferner durch redaktionelle Ungenauigkeiten, die in den
Gründen der Entscheidung im Einzelnen aufgezeigt werden, verstärkt. Weiter
stellt § 41 Abs. 2 AWG nicht sicher, dass der Übermittlungszweck mit dem
ursprünglichen Eingriffszweck vereinbar bleibt. § 41 Abs. 2 AWG lässt sich
auch nicht in vollem Umfang mit dem Übermaßverbot vereinbaren. Die
diesbezüglich en Vorgaben des G 10-Urteils sind vom Gesetzgeber trotz
mehrfacher Verlängerung der Geltungsdauer im Außenwirtschaftsgesetz noch
nicht umgesetzt worden. Die Mängel betreffen die Eignung und
Erforderlichkeit der dem Zollkriminalamt ermöglichten Datenübermittlung
sowie die Angemessenheit und Zumutbarkeit der
Regelung. Die maßgeblichen Straftaten sind nicht hinreichend eingeengt und
es ist nicht erkennbar, ob die dem Zollkriminalamt ermöglichte Übermittlung
von Daten zu dem vorgesehenen Zweck geeignet und
erforderlich ist. Ferner fehlt eine Verpflichtung zur Kennzeichnung der an
eine andere öffentliche Stelle übermittelten Daten sowie zur Protokollierung
des Übermittlungsvorgangs.
d) Auch die weiteren, nicht ausdrücklich vom Normenkontrollantrag erfassten
Regelungen in den §§ 39-41 AWG sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Beschluss vom 3. März 2004 – 1 BvF 3/92 –
Karlsruhe, den 12. März 2004
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Bundesrat vertagt Entscheidung
Schleswig-Holstein will Verbandsklagerecht für
Tierschützer
12.
März 2004
Der Bundesrat hat
am Freitag über die Einführung eines Verbandsklagerechts für
Tierschutzverbände beraten. Das Land Schleswig-Hostein hatte einen Antrag
eingebracht, der er den Tierschutzverbänden ermöglichen könnte, in Zukunft
als Vertreter der Tiere vor Gericht klagen. Eine
Entscheidung fiel noch nicht; der Entwurf wurde an die zuständigen
Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.
Wie anerkannte Naturschutzverbände im Namen
der Natur klagen können, sollen Tierschutzverbände nach Ansicht der Kieler
Landesregierung künftig etwa gegen nicht genehmigte Tierversuche oder
größere Anlagen zur Tierhaltung vorgehen können. Bisher können Tierschützer
nur die Staatsanwaltschaften einschalten.
Tierschützer begrüßten die Initiative.
Tierschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz verankert, wodurch sich für den
Gesetzgeber eine Verpflichtung zum effektiven Schutz der Tiere ergebe. Dazu
sei die Verbandklage erforderlich. Ähnlich äußerte sich der
Schleswig-Holsteinische Umweltminister Klaus Müller (Grüne) im Bundesrat zur
Begründung der Initiative.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=7995
HANDY-ÜBERWACHUNG - Bayern und Hessen wollen die
Möglichkeiten der Telefonüberwachung - vor
allem bei Handys - ausweiten. Sie brachten dazu einen Gesetzentwurf ein,
nach dem beim Abhören von Handys künftig keine richterliche Zustimmung mehr
nötig sein soll. Auch sollen Bestechung und Kinderpornografie in den Katalog
der Straftaten aufgenommen werden, bei denen Telefone angezapft werden
können.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=10786d=1018881578370
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Schreiben Sie doch mal Ihre Versicherungen an:
Heidrun Schultz
An der Waldquelle 20
16278 Stolpe
9.
März 2004
Tel./Fax: 033338 70454
E-Mail: Heidrun.Schultz@t-online.de
Allianz AG
Per E-Mail: info@allianz.de
Bitte um Auskunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie ist Kunde der Allianz AG - auch
unsere drei Hunde sind bei Ihnen versichert.
Wegen der in Deutschland ausgebrochenen
Hundehysterie wandten sich Hundehalter an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages. Nachfolgend zitiere ich eine Passage aus dem Antwortschreiben von
dort: "Nach Angaben von Versicherungen gibt es in jedem Jahr ca. 50000 Opfer
von Hundebissen, wobei nach Schätzungen des Kinderschutzbundes jedes 3. Opfer
ein Kind ist." Auf welchen Angaben basiert diese Aussage?
Ich bitte um Mitteilung, ob durch die
Versicherungsgesellschaften festgehalten wurde, wieviele Beißvorfälle durch
welche Hunderassen passierten. Weiterhin interessiert, ob erfasste Daten an
die Politiker der Länder oder des Bundes weitergeleitet wurden und ob eine
zentrale Erfassungsstelle aller Versicherungen betreffs der Schadensmeldungen
existiert. Und letztlich: Wenn ja, wie erhält man Kenntnis davon?
Ihre Antwort erwarte ich mit großem Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Schultz
-9. März 2004 |
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Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Senator für Inneres
Herr Wilhelms
28203 Bremen
VIA FAX: 0421 496 12300
10.
März 2004
E-MAIL: office@inneres.bremen.de
Ihr Schreiben vom 27. Februar 2004 an Familie Gerlach
Protestschreiben????
Sichergestellter Hunde????
Sichergestellt, warum????
300 Wilhelms
Sehr geehrter Herr Wilhelms,
ich muss schon sagen, Ihre Absonderung an Familie Gerlach ist ziemlich
bedenklich.
Herr Gerlach ist Vorsitzender der Tierschutz Partei Deutschland. Dass es mehr
als eine Hunderasse gibt, ist zweifellos. Hierüber brauchen Sie Familie
Gerlach sicherlich nicht zu belehren.
Allerdings Ihre Behauptung, dass Hunde der Rassen Pitbull Terrier,
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie
deren Kreuzungen untereinander etc. als gefährliche Hunde zu klassifizieren
sind, da diese in der Regel von anderen Hunden in Gewicht und erhöhter
Beißkraft sich gravierend unterscheiden und bei ihnen eine Zuchtauswahl
getroffen wurde, die sich an Attributen wie Angriffsbereitschaft und
herabgesetzter Hemmschwelle orientiert, ist schon höchst bedenklich.
Wie kann ein erwachsener Mensch wie Sie solch einen
Schwachsinn absondern?
Nach 4 Jahren Hetze immer noch dieser Blödsinn.
Einfach toll.
Wie lange wollen Sie mit diesen Lügen die Bürger dieses Landes noch weiter
verblöden?
Per Geburt gibt es keine gefährlichen Hunde. Dieses ist Fakt und dieses
sollten Sie umgehend auf Ihre Festplatte speichern!
Es ist längst wissenschaftlich bewiesen und in Fachkreisen bekannt.
Wenn Sie schon über wertes und unwertes Leben entscheiden wollen, machen Sie
sich sachkundig.
In der freien Wirtschaft ist dieses üblich. Daher klappt dort auch einiges
mehr.
Was haben Sie denn für Statistiken vorliegen?
Ich gehe davon aus, dass Ihre Statistiken aus der BILD, Ausgaben 2000 bis
2004, stammen.
Wissen Sie guter Mann, ich ertrage diesen Staatsterror „Ausrottung der 4
ausländischen Hunderassen“ bereits seit 4 Jahren. Ich setze mich für diese
liebenswürdigen Geschöpfe ein, die durch das schwachsinnige Gesetz nur noch
ein paar Lebensjahre haben.
Ein Gesetz mit einer Rasseliste ist immer Schwachsinn.
Blicken Sie einmal aus Ihrer verstaubten Amtsstube heraus nach Niedersachsen.
Hier wurde die Rasseliste sofort nach dem Regierungswechsel gestrichen!
Herr Wulf hat den Verstand eingesetzt!
Nicht wie der ehemalige Bremer Innensenator Schulte, der lieber die
Gehirnprothese BILD denken ließ.
Weiter reden Sie über die Hundedeponie in Ganderkesee, als ob es sich hierbei
um das Hilton handelt.
Wenn Bremen € 250.000,--, ich meine die Bremer Bürger € 250.000,- zahlen,
sollte man ja wohl davon ausgehen, dass es den Tieren gut geht.
Ich persönlich finde es ausgesprochen widerlich und pervers, wie Sie über die
Abmessungen der Zwinger/Ausläufe etc. und die Futtermittelversorgung sprechen:
„Das Futter hatte einen angemessenen Anteil an Rohproteinen und
lebensnotwendige Bestandteile“.
Solche Sprüche erinnern mich immer an eine bestimmte Zeit.
Aber ich mag es nicht glauben.
Es hat mich sehr stark an die Aussagen eines Deutschen erinnert, ohne Sie
beleidigen zu wollen, dessen Asche in den Jordan verstreut wurde.
Es geht hier nicht um die deutsche Klosettverordnung oder vorgeschriebene
Profiltiefen von Reifen.
Guter Mann, es handelt sich um Mitgeschöpfe, die in Familien gehören. Um
Lebewesen! Schon einmal davon gehört?
Die meisten dieser Hunde waren ja in guten Familien, bis dieser Schwachsinn
inszeniert wurde und viele Menschen nicht mehr die Kraft hatten, gegen diesen
geballten Terror aus Dummheit und Hass anzukommen.
Viele haben Ihre Hund abgegeben, weil sie sonst die Wohnung und das soziales
Leben verloren hätten. Siehe GEWOBA in Bremen. Diese Wohnungsbaugesellschaft
hat ja auch kräftig mitgemischt.
Viele Bremer Hunde landeten auf der Deponie, weil sie zur falschen Zeit im
falschen Land geboren wurden.
Einfach nur so. Nur weil ein paar Politiker dem Mob Sicherheit vorgaukeln
wollten.
Wissen Sie Herr Wilhelms, ich konnte die Zeugin dazu bewegen, die Aussage beim
Stadtamt zu machen.
Die Frau hatte Angst.
Glauben Sie eine Person, die auch noch panische Angst hat, macht eine falsche
Aussage vor einer Behörde?
Das glauben doch wohl nicht einmal Sie.
Es vergingen aber wieder 2 volle Wochen, bevor in der Tierpension Mahlstedt,
wie Sie es sagen, eine Inspektion gemacht wurde.
Warum erst 2 Wochen später bei dieser Aussage?
Bei dieser Aussage und der Summe in Höhe von € 250.000,-- pro Jahr sollte so
etwas umgehend erledigt werden.
Es ergeben sich hier Fragen über Fragen!
Außerdem habe ich von weiteren dubiosen Vorgehensweisen bei der Vermittlung
der deponierten Hunde in Schönemoor erfahren.
Die Kritik der Familie Gerlach ist in keinster Weise überzogen und zu
überdenken.
Tränen kamen mir, als Sie von einer Verunglimpfung unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Herabsetzen des Andenkens von
Opfern der deutschen Regierung unter dem Volksvertreter, Herrn Adolf Hitler,
sprachen.
Welche Opfer meinen Sie?
Die 6 Millionen Juden, die Sinti und Roma?
Meine Mutter oder meine Familie in Israel?
Oder meinen die Zwangsarbeiter, die immer noch keine Entschädigung von diesem
Land erhalten haben?
Wir leben im Jahre 2004, selbst Menschen, wie diese Zwangsarbeiter, haben nur
eine gewisse Lebenserwartung. Oder dreht man hier auch noch ein paar
Warteschleifen.
Meinen Sie vielleicht die tausend Irrlichter, die immer noch in diesem Land um
das germanische Feuerrad tanzen?
Hier sollte man aktiv sein.
Dieses ist schon lange überfällig.
Aber Sie laufen ja lieber dem Hirngespinst „böser Hund“ hinterher.
Wen meinen Sie in Zusammenhang mit den Hunden eigentlich als
„verantwortlichen“ Politiker?
Ich kenne nur einen verantwortlichen Politiker und das ist Herr Wulf aus
Niedersachsen, der diese schwachsinnige Rasseliste aus dem Hundegesetz
gestrichen hat.
Und wieso fühlen Sie sich durch Herrn Dr. Goebbels beleidigt?
Und wurden Sie überhaupt persönlich von Familie Gerlach angeschrieben?
Was in diesem Land gegen die o.g. Hunde und uns Halter veranstaltet wird, ist
mehr als Unrecht.
Es ist Terror.
Es regt zum Nachdenken an, dass eine Person, die früher Terroristen
freiwillig verteidigt hat, jetzt Terror gegen ganz normale Hunde und deren
Halten schürt.
Im Ausland werden wir Deutsche wieder als menschen- und tierverachtend
dargestellt und man sagt: „... typisch deutsch, die drehen wieder ab“.
Man kann nicht Unrecht betreiben und sich, wie Sie, über anderes Unrecht
aufregen und den Gekränkten spielen.
Dieses steht Ihnen in keinster Weise zu.
Sie können jedenfalls nicht mehr sagen: „Ich habe von nichts gewusst.“
Sie haben mitgemacht!
Und bevor Sie über die Verunglimpfung unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung sprechen, sollten Sie einmal versuchen, darüber nachzudenken, was
Sie da so treiben.
Ich persönlich sehe in Ihrem Gedankengut (Brief an Familie Gerlach) eine
größere Gefahr für dieses Land und dem Ansehen Deutschlands in der Welt, als
die Gefahr die den o.g. Hunderassen fälschlicherweise und unter bösartigem
Vorsatz unterstellt wird.
SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT
Peter Böttcher
PS:
Seit Jahren erhalte ich Briefe vom Senator für Inneres mit der Unterschrift „Pleister“.
Wer oder was ist „Pleister“? Handelt es sich um Frau Pleister oder um Herrn
Pleister? Bevor der Senator für Inneres Briefe nach außen schickt, sollte der
Senator für Inneres seinen Korrespondenzstil dringend überarbeiten und ihn so
gestalten, wie es in der freien Wirtschaft üblich ist.
Verteiler I & II |
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Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Henning Scherf
Rembertistr. 71
28195 Bremen
12.
März 2004
Meine Schreiben vom 29.01.2004 und vom 15.02.2004
„Adlerstraße 21“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
leider habe ich auf meine o.g. Schreiben noch keine Antwort von Ihnen
erhalten.
Ich forderte Sie nochmals auf, dass die Stadt Bremen unser Haus in der
Adlerstraße zurückkaufen möge.
Der Grund ist die Hetze Ihrer Partei gegen die 4, zur Ausrottung freigegebenen
Hunderassen, zu denen unsere Hunde gehören und durch die Absonderung Ihres
innenpolitischen Sprechers Kleen im Weser-Kurier vom 24.01.2004.
Kleen stellte mich als verantwortungslosen Verbrecher und Steuerhinterzieher
dar.
Außerdem bedrohte uns Kleen in der o.g. Absonderung, da er bekannt gab, dass
es im Interesse der SPD-Fraktion sei, diese Hunde wirksam aus dem öffentlichen
Stadtbild heraus zu drängen.
Also will die SPD-Fraktion uns, Anke und Peter Böttcher und unsere Hunde aus
der Stadt treiben.
Was habt Ihr Genossen der SPD gegen unsere Hundesteuer, die wir immer
pünktlich zahlen?
Da wir allerdings nicht mehr, wie in den letzten 4 Jahren, versteckt leben
werden und Sie, Herr Bürgermeister, nicht mehr in der Lage sind, uns vor dem
aufgeheizten Mob zu schützen, wollen Sie uns entgegenkommen.
Es liegt also im beiderseitigem Interesse: „Die Stadt kauft das Haus zurück
und wir verlassen die Stadtmauern!“
Ist doch ganz einfach!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Böttcher
Verteiler Internet
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Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Herr Hagemann
Platz der Republik 1
11011 Berlin 12. März 2004
VIA FAX: 030 227 360 27
030 227 360 53
Pet 1-14-06-2192-039677
Meine Schreiben vom 22.02 und vom 28.02.2004
Herr Hagemann,
auf meine o.g. Schreiben habe ich immer noch keine Antwort erhalten.
Gab es keinen Beschluss?
Warum geben Sie die Namen der Entscheidungsträger nicht bekannt?
Oder sind die Mitarbeiter mit dem Entwurf einer dubiosen Versicherungsliste
noch nicht fertig?
Sie sollten nicht durch Schweigen den Tatsachen ausweichen.
Ich erwarte Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
P. Böttcher
Verteiler I & II |
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Heidrun Schultz
An der Waldquelle 20
16278
Stolpe/O 12. März
2004
Tel./Fax: 03333870454
E-Mail; Heidrun. Schultz@t-online.de
Land Brandenburg
Ministerium des Innern
z. Hd. Herrn Schönbohm
Per Fax. 03318662626
Hundehalterverordnung des
Landes Brandenburg
Sehr
geehrter Herr Minister Schönbohm,
in der Begründung zu der
Gesetzesänderung schreiben Sie oder lassen Sie schreiben (Seite 3, letzter
Satz, ff. S. 4 ): ... Allein der Gesetzgeber sei befugt, unter Abwägung der
widerstreitenden Interessen die Rechtsgrundlagen für Grundrechtsbegriffe zu
schaffen, mit denen Risiken vermindert werden sollen, für die - sei es
aufgrund neuer Verdachtsmomente, sei es aufgrund eines gesellschaftlichen
Wandels oder einer veränderten Wahrnehmung in der Bevölkerung - Regelungen
gefordert werden.
Und nun meine Fragen: Was
verstehen Sie unter "neue Verdachtsmomente, gesellschaftlichen Wandel,
veränderter Wahrnehmung in der Bevölkerung"?
Der § 43 im "Dritten Gesetz
zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes" verunsichert mich total.
Der § 43 ist
überschrieben mit "Einschränkung von Grundrechten".
Aufgezählt wurden: Körperliche
Unversehrtheit, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung!!!
Wie habe ich das zu
verstehen???
Im
September 2002 war ich auf Ihrer Wahlkampfveranstaltung in Angermünde. Und
nun erwarte ich eigentlich von Ihnen, dass Sie mir meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Schultz
Diesen Brief gebe ich auch
anderen Personen zur Kenntnis. |
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Mit freundlichem Gruß
Achim Weber
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