Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute etwas länger - aber es ist ja Wochenende und SAUWETTER!

 
* Kampfhunde: Steuer ist keine Frage der Rasse

* HUNDEHALTER KLAGEN GEGEN GESETZ - Gefahr vor allem auf dem Papier

*... und nochmal voll auf die 12:

* Schleswig-Holstein will Verbandsklagerecht für Tierschützer

* Schreiben Sie doch mal Ihre Versicherungen an:

* Wie kann ein erwachsener Mensch wie Sie solch einen Schwachsinn absondern?

* leider habe ich auf meine o.g. Schreiben noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

* Warum geben Sie die Namen der Entscheidungsträger nicht bekannt?

* Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

 
 
(Az 6 K 720/03)
 
Kampfhunde: Steuer ist keine Frage der Rasse

 

Erfurt. (tlz) Der Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers muss keine erhöhte Hundesteuer zahlen: Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Bescheid der Stadt Erfurt zur Erhebung einer so genannten Kampfhundesteuer aufgehoben. Die Stadt Erfurt hatte die Forderung zunächst mit der Rasse des Hunde und später damit begründet, dass dem Hundehalter eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt worden war.

Zwar hielt das Gericht die zugrundeliegende Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2000 für wirksam, stellte jedoch fest, dass die erhöhte Steuer für das Halten gefährlicher Hunde nur bei nachgewiesener Gefährlichkeit erhoben werden dürfe. Objektive Anzeichen - wie eine angezüchtete Aggressionssteigerung - müssten dazu vorliegen.

Allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse sei für die Hundesteuersatzung der Stadt Erfurt unerheblich. Der Nachweis der Gefährlichkeit sei auch nicht erbracht durch die erteilte Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Verordnung. Denn auch für diese gelte nicht, dass bestimmte Hunderassen als gefährlich einzustufen sind. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. (Az 6 K 720/03)

10.03.2004   

http://www.tlz..de/tlz/tlz.erfurt.volltext.php?kennung=on7tlzLOKStaErfurt38055&zulieferer

 
KAMPFHUNDE IN NEURUPPIN FRIEDLICH /

HUNDEHALTER KLAGEN GEGEN GESETZ
Gefahr vor allem auf dem Papier


 

ANDREAS VOGEL

ALEXANDER BECKMANN

NEURUPPIN
Mit Spannung blicken Hundezüchter und Halter von als Kampfhund eingestuften Vierbeinern nach Karlsruhe: Am Dienstag will dort das Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde befinden. Mehrere Züchter und Halter monieren, dass Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden laut dem Bundesgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht sind - obwohl nicht in allen Bundesländern die gleichen Rassen als besonders gefährlich angesehen werden. "Auch über die Definition ,Kampfhund' sind sich die Bundesländer nicht einig", sagt Gudrun Schraft-Huber vom Bundesverfassungsgericht. Indes ist sich die Gerichtssprecherin sicher, dass der Richterspruch vom Dienstag sich auf die Landesregelungen auswirken wird.

Und die wiederum könnten Einfluss auf lokale Bestimmungen haben. In Neuruppin beispielsweise haben die Stadtverordneten 2001 die Hundesteuer für die in der brandenburgischen Hundehalterverordnung als gefährlich eingestuften Rassen auf das knapp Achtfache des üblichen Satzes angehoben. In vielen anderen Gemeinden wurden die Hundesteuersatzungen auf ähnliche Weise angepasst.

Dabei stellt sogar Amtstierarzt Matthias Rott, der von Amts wegen über alle Verletzungen durch Hunde informiert wird, auf MAZ-Anfrage fest: "Es gab bisher keine Auffälligkeiten von so genannten Kampfhunden im Vergleich zu anderen Rassen. Das Thema hat bei uns kaum eine Rolle gespielt." Und generell: "Kampfhunde sind kein Problem im Landkreis."

Das findet auch Ilona Blechschmidt, Vorsitzende der Neuruppiner Ortsgruppe des Vereins für Deutsche Schäferhunde. Der Verein veranstaltet regelmäßig Lehrgänge für Hundehalter und Hunde - von der Welpenspielstunde bis zum Gebrauchshundetraining. "Wir hatten in bisher 20 Kursen der Welpenspielstunde einen einzigen Fall, bei dem ein Hund wirklich nicht normal war, also gefährlich. Meiner Meinung nach hat das wenig mit der Rasse an sich zu tun. Wenn richtige Züchter am Werk waren und nicht nur Vermehrer, die aufs schnelle Geld aus sind, dann sind solche Extreme eigentlich ausgeschlossen." Ausschlaggebend für das Wesen eines Hundes hält die Expertin zu 20 Prozent die Vererbung, also auch die Rasse, und zu 80 Prozent Umweltbedingungen. "Fast alle Fehler gehen vom Menschen aus."

Nach Angaben von Beatrix Kühn vom Polizeischutzbereich Ostprignitz-Ruppin erfolgten im vergangenen Jahr sechs gemeinsame Kontrollen von Polizei und Neuruppiner Ordnungsamt zur Hundehalterverordnung. Dabei seien zwar mehrere Halter über den Leinenzwang auf öffentlichen Flächen belehrt worden, in keinem Fall habe es sich aber um eine der als gefährlich eingestuften Rassen gehandelt. Insgesamt fanden 19 Vorfälle mit Hunden Eingang in die Polizeiakten, darunter Verkehrsunfälle und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zwei ernsthafte Verletzungen durch Hundebisse kamen zu Protokoll. Auch hierbei waren die "gefährlichen Rassen" nicht vertreten.
http://www.maerkischeallgemeine.de/?loc=2_5_1&id=161608&weiter=250
 
... und nochmal voll auf die 12:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 28/2004 vom 12. März 2004


Dazu Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -

 

Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation
nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist
mit Art. 10 GG unvereinbar




Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass §§ 39, 40 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) mit Art. 10 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die gegenwärtige Rechtslage ist bis zum 31. Dezember 2004 noch hinnehmbar. Bis dahin hat der Gesetzgeber selbst die Geltungsdauer der angegriffenen Vorschriften befristet. Bei einer Neuregelung sind die Mängel, insbesondere der Bestimmtheit der Regelung, zu beseitigen. Auch muss sie den Grundsätzen entsprechen, die der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juli 1999 (zum Gesetz zu Art. 10 GG) und vom 3. März 2004 (zum so genannten Großen Lauschangriff)  aufgestellt hat. Zu sichern ist insbesondere ein hinreichender Rechtsschutz für sämtliche Betroffenen gegenüber der Datenerhebung und Weiterverwertung, aber auch bei der Vernichtung nicht mehr benötigter oder rechtswidrig erhobener Daten, ferner die Kennzeichnung der
erhobenen Daten bei der Verwendung zu weiteren Zwecken.

1. Zum Sachverhalt:
In dem Normenkontrollverfahren geht es um die Befugnisse des Zollkriminalamtes, Sendungen, die dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen, zur Verhütung von Straftaten nach dem AWG oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu öffnen und einzusehen sowie die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Ermöglicht werden entsprechende Anordnungen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die von der Anordnung betroffenen Personen bestimmte Straftaten von erheblicher Bedeutung planen. Auch Dritte können davon betroffen sein. Außerdem geht es um die Befugnis öffentlicher Stellen, die dabei  erlangten personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Im Jahr 1992 wurden dem damaligen Zollkriminalinstitut Befugnisse zur Überwachung der dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegenden  Sendungen sowie des Fernmeldeverkehrs eingeräumt. Wenig später erhielt
das Zollkriminalinstitut den Rang einer Bundesoberbehörde und wurde gleichzeitig in "Zollkriminalamt" umbenannt. Auf Grund einer Neuregelung aus dem Jahr 2002 hat das Zollkriminalamt mittlerweile die
Rechtsstellung einer Mittelbehörde.
Die maßgeblichen Vorschriften, §§ 39, 40 und 41 AWG (siehe Anlage), wurden mehrfach geändert. Sie waren stets befristet. Ihre Geltungsdauer wurde aber mehrfach verlängert. Nach der gegenwärtigen Regelung treten sie am 31. Dezember 2004 außer Kraft.
Die Landesregierung von Rheinland Pfalz hat beantragt, die Verfassungswidrigkeit von § 39 Abs. 1 Satz 1, § 39 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 AWG und von § 41 Abs. 2 AWG festzustellen. Das Grundrecht aus
Art. 10 Abs. 1 GG werde verletzt. Auch habe § 39 Abs. 1 AWG bis zur Neuregelung im Jahr 2002 gegen Art. 83, 87 GG verstoßen.

2. In den Gründen der Entscheidung heißt es:
Der Normenkontrollantrag ist zulässig und im Wesentlichen begründet.

a) Allerdings durfte der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG die in § 39 AWG vorgesehene Aufgabe auf eine selbstständige Bundesoberbehörde übertragen. Er kann zwischen der Einrichtung einer Zentralstelle nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG und der Einrichtung einer selbstständigen Bundesoberbehörde nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG wählen, soweit die Voraussetzungen beider Ermächtigungsnormen erfüllt sind.

b) § 39 Absätze 1 und 2 AWG ist mit Art. 10 GG nicht vereinbar. Zum Prüfungsmaßstab führt der Senat aus: Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Kommunikation und schützt damit zugleich die Würde des Menschen. Wird vom Inhalt von Briefen Kenntnis genommen und werden Telefongespräche
abgehört, wird intensiv in das Grundrecht eingegriffen. Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden. Die Ermächtigung muss erkennen lassen, bei welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen ein
Verhalten zu einer Überwachung führen kann. Mit den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm soll die Verwaltung gebunden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß
begrenzt werden. Die Einhaltung dieser Bindungen ist für den Betroffenen besonders wichtig, weil er von einer Überwachung keine Kenntnis hat und  sich deshalb nicht selbst wehren kann. Mängel hinreichender
Normenbestimmtheit und –klarheit beeinträchtigen auch die Möglichkeit zur Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots.
Im Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2 AWG zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung genügt diesem Maßstab nicht.
Das Abhören eines Telefongesprächs erfolgt im Vorfeld einer strafbaren Handlung. Deshalb fehlt es an einem abgeschlossenen oder in Verwirklichung begriffenen strafbaren Handeln. Dies führt zu dem erheblichen Risiko, dass die Überwachungsmaßnahme an ein Verhalten anknüpft, das sich im Nachhinein als strafrechtlich irrelevant erweist. Die angegriffene Ermächtigungsnorm wirkt diesem Risiko nicht in der
rechtstaatlich gebotenen Weise entgegen. Das Zusammenwirken der verschiedenen Tatbestandsmerkmale sowie eine große Zahl von Verweisungen auf andere Normen ergeben im Gesamtgefüge der vom Gesetzgeber gewählten Regelungstechnik Mängel an hinreichender Normenbestimmtheit und Normenklarheit, die durch die Beschränkung auf Straftaten von erheblicher Bedeutung nicht beseitigt werden. Im Einzelnen führt der Senat dazu weiter aus:
Das Zollkriminalamt soll schwerpunktmäßig künftige Entwicklungen prognostizieren, die sich in wesentlichen Teilen noch in der Vorstellungswelt des potenziellen Straftäters abspielen. Bei der Vorverlagerung des Eingriffs in das Planungsstadium sind die in Bezug genommenen Straftatbestände nur wenig geeignet, den maßgeblichen Sachverhalt einzugrenzen, der Indizien für eine geplante Straftat
enthalten soll. Der Eingriff kann in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht in den Grenzbereich eines Verhaltens verlagert sein, das sich möglicherweise zu einer Rechtsgutverletzung weiterentwickelt, eventuell
aber auch nicht.
Je weniger die Bezugnahme auf Tatbestandsmerkmale einer schon verwirklichten oder in Verwirklichung begriffenen Straftat eingrenzend wirkt, umso wichtiger sind sonstige Einengungen der Ermächtigung, die
das Risiko einer Fehlprognose g rundrechtlich hinnehmbar sein lassen.
Diese aber fehlen weitgehend.
Die im Außenwirtschaftsgesetz gewählte Regelungstechnik mit ihren Verweisungen und Weiterverweisungen auf Strafrechtsnormen weist eine große Streubreite und Verschachtelung der in Bezug genommenen Tatbestände auf. Die Behörde und das Gericht können auf eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestandselemente zugreifen, die zum Teil in unterschiedlichen Zusammenhängen einsetz bar sind. Darunter leidet die Normenklarheit. Die Verweisungstechnik des § 39 Abs. 2 AWG - die vom Senat im Einzelnen dargestellt wird - erschwert das Erkennen der maßgeblichen Straftatbestände und die Zuordnung einer Tatsachenbeobachtung zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal. Soweit auf Anlagen, etwa Genehmigungen, und auf Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften sowie auf UN-Resolutionen verwiesen wird, kann deren maßgebender Inhalt häufig nur mit Schwierigkeiten erfasst werden. Der
Senat führt dafür jeweils Beispiele an. Der Gesetzgeber erreicht die Festlegung des Normeninhalts nur mit Hilfe zum Teil langer, über mehrere Ebenen gestaffelter, unterschiedlich variabler Verweisungsketten, die
bei gleichzeitiger Verzweigung in die Breite den Charakter von Kaskaden annehmen. Der Prüfvorgang wird dadurch für die Verwaltung, aber auch die eingeschalteten Gerichte fehleranfällig. Auch der Bürger kann schwer erkennen, worauf mögliche Eingriffsmaßnahmen gestützt werden können.

c) § 41 Abs. 2 AWG (Verarbeitung und Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten für weitere Zwecke) ist ebenfalls mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Durch die Weitergabe der Daten und deren
Auswertung in anderen Zusammenhängen erhöht sich die Intensität des Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG in erheblichem Maße. Auch hier gelten die Erfordernisse einer normenklaren, bereichsspezifischen Regelung des Eingriffszwecks sowie der Vorkehrungen zur Wahrung des Übermaßverbots und verfahrensmäßiger Sicherungen. Die gesetzliche Regelung verletzt das Bestimmtheitsverbot in mehrfacher Hinsicht. Es fehlt an einer ausdrücklichen oder jedenfalls einer hinreichend sicher erschließbaren Kennzeichnung der Empfangsbehörden. Zudem ist nicht gesichert, dass die Datenübermittlung auf deren jeweiligen spezifischen Aufgabenbereich konzentriert wird. Die Verweisung von § 41 Abs. 2 AWG auf die in § 39 Abs. 1 AWG und § 3 Abs. 1 sowie § 7 Abs. 1 bis 4 G 10 genannten Straftaten genügt ebenfalls nicht den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots. Die Unbestimmtheit der
Regelungen wird ferner durch redaktionelle Ungenauigkeiten, die in den Gründen der Entscheidung im Einzelnen aufgezeigt werden, verstärkt. Weiter stellt § 41 Abs. 2 AWG nicht sicher, dass der Übermittlungszweck mit dem ursprünglichen Eingriffszweck vereinbar bleibt. § 41 Abs. 2 AWG lässt sich auch nicht in vollem Umfang mit dem Übermaßverbot vereinbaren. Die diesbezüglich en Vorgaben des G 10-Urteils sind vom Gesetzgeber trotz mehrfacher Verlängerung der Geltungsdauer im Außenwirtschaftsgesetz noch nicht umgesetzt worden. Die Mängel betreffen die Eignung und Erforderlichkeit der dem Zollkriminalamt ermöglichten Datenübermittlung sowie die Angemessenheit und Zumutbarkeit der
Regelung. Die maßgeblichen Straftaten sind nicht hinreichend eingeengt und es ist nicht erkennbar, ob die dem Zollkriminalamt ermöglichte Übermittlung von Daten zu dem vorgesehenen Zweck geeignet und
erforderlich ist. Ferner fehlt eine Verpflichtung zur Kennzeichnung der an eine andere öffentliche Stelle übermittelten Daten sowie zur Protokollierung des Übermittlungsvorgangs.

d) Auch die weiteren, nicht ausdrücklich vom Normenkontrollantrag erfassten Regelungen in den §§ 39-41 AWG sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Beschluss vom 3. März 2004 – 1 BvF 3/92 –

Karlsruhe, den 12. März 2004

 

Bundesrat vertagt Entscheidung
Schleswig-Holstein will Verbandsklagerecht für Tierschützer
12. März 2004

Der Bundesrat hat am Freitag über die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände beraten. Das Land Schleswig-Hostein hatte einen Antrag eingebracht, der er den Tierschutzverbänden ermöglichen könnte, in Zukunft als Vertreter der Tiere vor Gericht klagen. Eine Entscheidung fiel noch nicht; der Entwurf wurde an die zuständigen Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Wie anerkannte Naturschutzverbände im Namen der Natur klagen können, sollen Tierschutzverbände nach Ansicht der Kieler Landesregierung künftig etwa gegen nicht genehmigte Tierversuche oder größere Anlagen zur Tierhaltung vorgehen können. Bisher können Tierschützer nur die Staatsanwaltschaften einschalten.

Tierschützer begrüßten die Initiative. Tierschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz verankert, wodurch sich für den Gesetzgeber eine Verpflichtung zum effektiven Schutz der Tiere ergebe. Dazu sei die Verbandklage erforderlich. Ähnlich äußerte sich der Schleswig-Holsteinische Umweltminister Klaus Müller (Grüne) im Bundesrat zur Begründung der Initiative.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=7995

HANDY-ÜBERWACHUNG - Bayern und Hessen wollen die Möglichkeiten der Telefonüberwachung - vor allem bei Handys - ausweiten. Sie brachten dazu einen Gesetzentwurf ein, nach dem beim Abhören von Handys künftig keine richterliche Zustimmung mehr nötig sein soll. Auch sollen Bestechung und Kinderpornografie in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, bei denen Telefone angezapft werden können.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=10786d=1018881578370

 

 
Schreiben Sie doch mal Ihre Versicherungen an:

Heidrun Schultz
An der Waldquelle 20
16278 Stolpe                                                                                                  9. März 2004
              
Tel./Fax: 033338 70454
E-Mail: Heidrun.Schultz@t-online.de


Allianz AG
Per E-Mail: info@allianz.de


Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Familie ist Kunde der Allianz AG - auch unsere drei Hunde sind bei Ihnen versichert.
Wegen der in Deutschland ausgebrochenen Hundehysterie wandten sich Hundehalter an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Nachfolgend zitiere ich eine Passage aus dem Antwortschreiben von dort: "Nach Angaben von Versicherungen gibt es in jedem Jahr ca. 50000 Opfer von Hundebissen, wobei nach Schätzungen des Kinderschutzbundes  jedes 3. Opfer ein Kind ist." Auf welchen Angaben basiert diese Aussage?
Ich bitte um Mitteilung, ob durch die Versicherungsgesellschaften festgehalten wurde,  wieviele  Beißvorfälle durch welche Hunderassen passierten. Weiterhin interessiert, ob erfasste Daten an die Politiker der Länder oder des Bundes  weitergeleitet wurden und ob eine zentrale Erfassungsstelle aller Versicherungen betreffs der Schadensmeldungen existiert. Und letztlich: Wenn ja, wie erhält man Kenntnis davon?
Ihre Antwort erwarte ich mit großem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen


Heidrun Schultz
-9. März 2004

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  
PSS.Boettcher@t-online.de



Senator für Inneres
Herr Wilhelms
28203  Bremen

VIA  FAX:  0421  496 12300                                                                                10. März 2004
E-MAIL: office@inneres.bremen.de



Ihr Schreiben vom 27. Februar 2004 an Familie Gerlach
Protestschreiben????
Sichergestellter Hunde????
Sichergestellt, warum????
300 Wilhelms

Sehr geehrter Herr Wilhelms,

ich muss schon sagen, Ihre Absonderung an Familie Gerlach ist ziemlich bedenklich.

Herr Gerlach ist Vorsitzender der Tierschutz Partei Deutschland. Dass es mehr als eine Hunderasse gibt, ist zweifellos. Hierüber brauchen Sie Familie Gerlach sicherlich nicht zu belehren.

Allerdings Ihre Behauptung, dass Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander etc. als gefährliche Hunde zu klassifizieren sind, da diese in der Regel von anderen Hunden in Gewicht und erhöhter Beißkraft sich gravierend unterscheiden und bei ihnen eine Zuchtauswahl getroffen wurde, die sich an Attributen wie Angriffsbereitschaft und herabgesetzter Hemmschwelle orientiert, ist schon höchst bedenklich.

Wie kann ein erwachsener Mensch wie Sie solch einen Schwachsinn absondern?

Nach 4 Jahren Hetze immer noch dieser Blödsinn.

Einfach toll.

Wie lange wollen Sie mit diesen Lügen die Bürger dieses Landes noch weiter verblöden?

Per Geburt gibt es keine gefährlichen Hunde. Dieses ist Fakt und dieses sollten Sie umgehend  auf Ihre Festplatte speichern!

Es ist längst wissenschaftlich bewiesen und in Fachkreisen bekannt.

Wenn Sie schon über wertes und unwertes Leben entscheiden wollen, machen Sie sich sachkundig.

In der freien Wirtschaft ist dieses üblich. Daher klappt dort auch einiges mehr.

Was haben Sie denn für Statistiken vorliegen?

Ich gehe davon aus, dass Ihre Statistiken aus der BILD, Ausgaben 2000 bis 2004, stammen.

Wissen Sie guter Mann, ich ertrage diesen Staatsterror „Ausrottung der 4 ausländischen Hunderassen“ bereits seit 4 Jahren. Ich setze mich für diese liebenswürdigen Geschöpfe ein, die durch das schwachsinnige Gesetz nur noch ein paar Lebensjahre haben.

Ein Gesetz mit einer Rasseliste ist immer Schwachsinn.

Blicken Sie einmal aus Ihrer verstaubten Amtsstube heraus nach Niedersachsen. Hier wurde die Rasseliste sofort nach dem Regierungswechsel gestrichen!

Herr Wulf hat den Verstand eingesetzt!

Nicht wie der ehemalige Bremer Innensenator Schulte, der lieber die Gehirnprothese BILD denken ließ.

Weiter reden Sie über die Hundedeponie in Ganderkesee, als ob es sich hierbei um das Hilton handelt.

Wenn Bremen € 250.000,--, ich meine die Bremer Bürger € 250.000,- zahlen, sollte man ja wohl davon ausgehen, dass es den Tieren gut geht.

Ich persönlich finde es ausgesprochen widerlich und pervers, wie Sie über die Abmessungen der Zwinger/Ausläufe etc. und die Futtermittelversorgung sprechen:

„Das Futter hatte einen angemessenen Anteil an Rohproteinen und lebensnotwendige Bestandteile“.

Solche Sprüche erinnern mich immer an eine bestimmte Zeit.

Aber ich mag es nicht glauben.

Es hat mich sehr stark an die Aussagen eines Deutschen erinnert, ohne Sie beleidigen zu wollen, dessen Asche in den Jordan verstreut wurde.

Es geht hier nicht um die deutsche Klosettverordnung oder vorgeschriebene Profiltiefen von Reifen.

Guter Mann, es handelt sich um Mitgeschöpfe, die in Familien gehören. Um Lebewesen! Schon einmal davon gehört?

Die meisten dieser Hunde waren ja in guten Familien, bis dieser Schwachsinn inszeniert wurde und viele Menschen nicht mehr die Kraft hatten, gegen diesen geballten Terror aus Dummheit und Hass anzukommen.

Viele haben Ihre Hund abgegeben, weil sie sonst die Wohnung und das soziales Leben verloren hätten. Siehe GEWOBA in Bremen. Diese Wohnungsbaugesellschaft hat ja auch kräftig mitgemischt.

Viele Bremer Hunde landeten auf der Deponie, weil sie zur falschen Zeit im falschen Land geboren wurden.

Einfach nur so. Nur weil ein paar Politiker dem Mob Sicherheit vorgaukeln wollten.

Wissen Sie Herr Wilhelms, ich konnte die Zeugin dazu bewegen, die Aussage beim Stadtamt zu machen.

Die Frau hatte Angst.

Glauben Sie eine Person, die auch noch panische Angst hat, macht eine falsche Aussage vor einer Behörde?

Das glauben doch wohl nicht einmal Sie.

Es vergingen aber wieder 2 volle Wochen, bevor in der Tierpension Mahlstedt, wie Sie es sagen, eine Inspektion gemacht wurde.

Warum erst 2 Wochen später bei dieser Aussage?

Bei dieser Aussage und der Summe in Höhe von € 250.000,-- pro Jahr sollte so etwas umgehend erledigt werden.

Es ergeben sich hier Fragen über Fragen!

Außerdem habe ich von weiteren dubiosen Vorgehensweisen bei der Vermittlung der deponierten Hunde in Schönemoor erfahren.

Die Kritik der Familie Gerlach ist in keinster Weise überzogen und zu überdenken.

Tränen kamen mir, als Sie von einer Verunglimpfung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Herabsetzen des Andenkens von Opfern der deutschen Regierung unter dem Volksvertreter, Herrn Adolf  Hitler, sprachen.

Welche Opfer meinen Sie?

Die 6 Millionen Juden, die Sinti und Roma?

Meine Mutter oder meine Familie in Israel?

Oder meinen die Zwangsarbeiter, die immer noch keine Entschädigung von diesem Land erhalten haben?

Wir leben im Jahre 2004, selbst Menschen, wie diese Zwangsarbeiter, haben nur eine gewisse Lebenserwartung. Oder dreht man hier auch noch ein paar Warteschleifen.

Meinen Sie vielleicht die tausend Irrlichter, die immer noch in diesem Land um das germanische Feuerrad tanzen?

Hier sollte man aktiv sein.

Dieses ist schon lange überfällig.

Aber Sie laufen ja lieber dem Hirngespinst „böser Hund“ hinterher.

Wen meinen Sie in Zusammenhang mit den Hunden eigentlich als „verantwortlichen“ Politiker?

Ich kenne nur einen verantwortlichen Politiker und das ist Herr Wulf aus Niedersachsen, der diese schwachsinnige Rasseliste aus dem Hundegesetz gestrichen hat.

Und wieso fühlen Sie sich durch Herrn Dr. Goebbels beleidigt?

Und wurden Sie überhaupt persönlich von Familie Gerlach angeschrieben?

Was in diesem Land gegen die o.g. Hunde und uns Halter veranstaltet wird, ist mehr als Unrecht.

Es ist Terror.      

Es regt zum Nachdenken an, dass eine Person, die früher Terroristen freiwillig verteidigt hat, jetzt Terror gegen ganz normale Hunde und deren Halten schürt.

Im Ausland werden wir Deutsche wieder als menschen- und tierverachtend dargestellt und man sagt:  „... typisch deutsch, die drehen wieder ab“.

Man kann nicht Unrecht betreiben und sich, wie Sie, über anderes Unrecht aufregen und den Gekränkten spielen.

Dieses steht Ihnen in keinster Weise zu.

Sie können jedenfalls nicht mehr sagen: „Ich habe von nichts gewusst.“

Sie haben mitgemacht!

Und bevor Sie über die Verunglimpfung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sprechen, sollten Sie einmal versuchen, darüber nachzudenken, was Sie da so treiben.

Ich persönlich sehe in Ihrem Gedankengut (Brief an Familie Gerlach) eine größere Gefahr für dieses Land und dem Ansehen Deutschlands in der Welt, als die Gefahr die den o.g. Hunderassen fälschlicherweise und unter bösartigem Vorsatz unterstellt wird.


SHALOM
IN  MEMORY  OF  EDDY,  KILLED  BY  THE  GERMAN  GOVERNMENT


Peter Böttcher

PS:
Seit Jahren erhalte ich Briefe vom Senator für Inneres mit der Unterschrift „Pleister“. Wer oder was ist „Pleister“? Handelt es sich um Frau Pleister oder um Herrn Pleister? Bevor der Senator für Inneres Briefe nach außen schickt, sollte der Senator für Inneres seinen Korrespondenzstil dringend überarbeiten und ihn so gestalten, wie es in der freien Wirtschaft üblich ist.

Verteiler I & II
 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  
PSS.Boettcher@t-online.de


Henning Scherf
Rembertistr.  71

28195  Bremen                                                                                                       12. März 2004


Meine Schreiben vom 29.01.2004 und vom 15.02.2004
„Adlerstraße 21“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

leider habe ich auf meine o.g. Schreiben noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Ich forderte Sie nochmals auf, dass die Stadt Bremen unser Haus in der Adlerstraße zurückkaufen möge.

Der Grund ist die Hetze Ihrer Partei gegen die 4, zur Ausrottung freigegebenen Hunderassen, zu denen unsere Hunde gehören und durch die Absonderung Ihres innenpolitischen Sprechers Kleen im Weser-Kurier vom 24.01.2004.

Kleen stellte mich als verantwortungslosen Verbrecher und Steuerhinterzieher dar.

Außerdem bedrohte uns Kleen in der o.g. Absonderung, da er bekannt gab, dass es im Interesse der SPD-Fraktion sei, diese Hunde wirksam aus dem öffentlichen Stadtbild heraus zu drängen.

Also will die SPD-Fraktion uns, Anke und Peter Böttcher und unsere Hunde aus der Stadt treiben.

Was habt Ihr Genossen der SPD gegen unsere Hundesteuer, die wir immer pünktlich zahlen?

Da wir allerdings nicht mehr, wie in den letzten 4 Jahren, versteckt leben werden und Sie, Herr Bürgermeister, nicht mehr in der Lage sind, uns vor dem aufgeheizten Mob zu schützen, wollen Sie uns entgegenkommen.

Es liegt also im beiderseitigem Interesse: „Die Stadt kauft das Haus zurück und wir verlassen die Stadtmauern!“

Ist doch ganz einfach!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher

Verteiler Internet
 
 
Peter Böttcher
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Herr Hagemann
Platz der Republik 1

11011 Berlin                                         12. März 2004
VIA  FAX:        030 227 360 27
            030 227 360 53



Pet   1-14-06-2192-039677
Meine Schreiben vom 22.02 und vom 28.02.2004


Herr Hagemann,

auf meine o.g. Schreiben habe ich immer noch keine Antwort erhalten.

Gab es keinen Beschluss?

Warum geben Sie die Namen der Entscheidungsträger nicht bekannt?

Oder sind die Mitarbeiter mit dem Entwurf einer dubiosen Versicherungsliste noch nicht fertig?

Sie sollten nicht durch Schweigen den Tatsachen ausweichen.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

P. Böttcher

Verteiler I & II
 

Heidrun Schultz

An der Waldquelle 20

16278 Stolpe/O                                                        12. März 2004                 

Tel./Fax: 03333870454

E-Mail; Heidrun. Schultz@t-online.de

 

 

Land Brandenburg

Ministerium des Innern

z. Hd. Herrn Schönbohm

Per Fax. 03318662626

 

Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

 

 Sehr geehrter Herr Minister Schönbohm,

 in der Begründung zu der Gesetzesänderung schreiben Sie oder lassen Sie schreiben (Seite 3, letzter Satz, ff. S. 4 ): ... Allein der Gesetzgeber sei befugt, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen die Rechtsgrundlagen für Grundrechtsbegriffe zu schaffen, mit denen Risiken vermindert werden sollen, für die - sei es aufgrund neuer Verdachtsmomente, sei es aufgrund eines gesellschaftlichen Wandels oder einer veränderten Wahrnehmung in der Bevölkerung - Regelungen gefordert werden.

Und nun meine Fragen: Was verstehen Sie unter "neue Verdachtsmomente, gesellschaftlichen Wandel, veränderter Wahrnehmung in der Bevölkerung"?

Der § 43 im "Dritten Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes"  verunsichert mich total. Der § 43 ist überschrieben  mit "Einschränkung von Grundrechten".

Aufgezählt wurden: Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung!!! 

Wie habe ich das zu verstehen???

 Im September 2002 war ich auf Ihrer Wahlkampfveranstaltung in  Angermünde. Und nun erwarte ich eigentlich von Ihnen, dass Sie mir meine Fragen beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Schultz

  

Diesen Brief gebe ich auch anderen Personen zur Kenntnis.

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen!

Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!!
Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*