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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* NEUES VON ALFRED

* Erst die Bürger, dann die Hunde

* im Anhang ein Schreiben an den Europäischen Bürgerbeauftragen,

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de





NEUES VON ALFRED



Da wir ja in einer Demokratie leben oder wenigstens halbwegs, habe ich mir meine personenbezogenen Daten schicken lassen.

Und??

Alfred hat wieder zugeschlagen.

Ja, Alfred hat wieder nicht die Vordertür genommen und gefragt.

Nein, Alfred hat die Hintertür benutzt.

Heimlich, still und hinterfotzig, wie bereits bekannt.

Alfred hat seine Wurzeln nicht nur in Ludwigshafen, sondern auch in Hannover und in der Korngasse 28.

Korngasse 28?

Wo befindet sich die Korngasse?

Ich kenne Korn und ich kenne die Drosselgasse.

Aber die Korngasse 28 ist mir kein Begriff. Falls sich in der Korngasse 28 ein Puff befindet, wird wohl an einem Komplott gebastelt, da ich keinen Puff aufsuche.
In meinem Alter bevorzugt man ein gutes chinesisches Essen.

Mein letzter Tatort war das „Peking“ in Hamburg. Tatzeit ca. 20:30 Uhr.

Tatmotiv: HUNGER

Opfer: Sojakeime mit Porree und Reis.

Also Alfred, zeige dich offen. Die Zeit der Volksvertreter Hitler und Honecker sind vorbei.

In einer Demokratie redet man miteinander!

SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher


PS.: Kennt jemand die Korngasse Nr. 28? Über sachkundige Hinweise ist der Schreiber sehr interessiert.


Verteiler:
WIE ÜBLICH

 

Hier die Auskunft und hier die Orte mit einer Korngasse in der BRD!
 

 
Erst die Bürger, dann die Hunde

http://www.nrz.de/nrz/nrz.duesseldorf.volltext.php?id=542773&zulieferer=nrz&
rubrik=Stadt&kategorie=POL&region=D¸sseldorf

GERICHT / Punktsieg für die Stadt und die Straßenordnung: Hunde müssen an die Leine.

Punktsieg für die Stadt und ihre Straßenordnung: In Grünanlagen müssen Hunde an die Leine. Ohne Ausnahme. Das hat soeben der 1. Senat am Oberlandesgericht (OLG) per Urteil entschieden. Er hob damit einen Freispruch auf, den eine Hundehalterin vor dem Amtsgericht erreicht hatte. Begründung der Ober-Richter: "Grünanlagen dienen vor allem der Erholung der Bürger." Deshalb sei hier der Schutz vor Gefahren und Belästigungen durch frei umherlaufende Hunde besonders wichtig.

Erster Erfolg für "Cara"

"Richter lässt die Hunde frei." So stand es vor knapp einem Jahr in der NRZ.Amtsrichter Dirk Kruse hatte die städtische Straßenordnung damals "ungenau und verwirrend" genannt, denn sie lasse nicht erkennen, wo große Hunde wirklich noch frei laufen dürfen.

Im Mittelpunkt der juristischen Bocksprünge steht "Cara", ein Mischling aus Labrador und Collie. "Cara" - 50 Zentimeter hoch, 20 Kilo schwer - tummelte sich unangeleint im Rheinpark Golzheim. Anwältin Alice Kleinheidt, ihre Halterin, sollte dafür ein Bußgeld von 100 E zahlen. Ihr kämpferisches Plädoyer im Sinne des Tierschutzes hatte Erfolg: Richter Kruse sprach sie frei.

Aber Alice Kleinheidt hat sich zu früh gefreut. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das OLG diesen Freispruch auf. Richter Kruse muss ein zweites Mal verhandeln. Die Hundehalterin wird nun zahlen müssen - und ihren Hund im Rheinpark anleinen.

Denn zum Leinen losen Austoben der "Nasentiere" gebe es in Düsseldorf genügend Raum, finden die OLG-Richter. Zwar habe auch der Hundehalter als Bürger das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, aus dem selben Grundrecht folge jedoch, dass jeder Bürger Anspruch darauf hat, vor Gefahren durch frei laufende Hunde geschützt zu werden. Neben diesen beiden Grundrechten bestehe die Düsseldorfer Straßenordnung über den generellen Leinenzwang zu Recht.

Freilauf auf den Rheinwiesen
*   
Nichts zu suchen haben Hunde auf Friedhöfen, Bolzplätzen und Spielplätzen
*   
Nur mit Leine dürfen Hunde in Grünanlagen, Parks, Freizeitanlagen, Wälder und Fußgängerbereiche
*   
Frei laufen dürfen Hunde auf den Rheinwiesen beiderseits des Stroms, auf privaten wie Wirtschaftswegen, Feldrainen, Brachflächen und landwirtschaftlich ungenutzten Flächen.
*   
Für Kampfhunde besteht überall Leinen- und Maulkorb-Zwang.

25.03.2003    URSULA POSNY

Anmerkung der Redaktion:

Wo steht eigentlich das Hundefreunde weniger Anrecht auf Lebensfreude haben dürfen als Nichthundehalter?

Mehr dazu und viele andere Presseberichte jeden Tag im Informationsforum unter: http://forum.maulkorbzwang.de

 
Hallo, Hundefreunde/Tierschützer,

im Anhang ein Schreiben an den Europäischen Bürgerbeauftragen, (Word Dokument)  der unsere
Beschwerde nicht bearbeiten kann/will.

Wir hoffen sehr, dass hier Unterstützung mit wenigen Worten, aber von vielen
kommt.

Eigentlich reicht es, wenn man erklärt, dass die von Gerlachs der EU-Kommission
bekannt gemachten Sachverhalte zur Ausrottung ausländischer Hunderassen
in Deutschland, gepaart mit Verstößen gegen EU-Recht - z.B. Zucht- und Importverbot, evtl. auch Verstoß gegen EU-Tierschutzrichtlinien - ihre Richtigkeit haben und man sich der Beschwerde anschließt, weil man nicht nachvollziehen kann, dass die EU-Kommission lediglich "die Akte schließen" will.

Ursprünglich war es Beschwede bei der EU-Kommission gegen die deutschen Politiker, jetzt beschweren wir uns über die Entscheidung der EU-Kommission sowohl bei Präsideten Prodi als auch beim Europäischen Bürgerbeauftragten.

Offenbar ist man trotz Informationen über bald drei Jahre und mehreren dort eingereichten Petitionen nicht tätig geworden, nicht einmal im Hinblick auf die EU-Verstöße.

E-Mail-Adresse dieses Bürgerbeauftragten lautet:

euro-ombudsman@europarl.eu.int

Und hier auch gleich eine Beschwerde dazu! Word Dokument von  Stephan Steiner

 

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