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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Allerlei ......... :-(

* Weitere Details zu den Rottweilern: Welpen- und Verhaltenskurse besucht

* DANKE an Sie alle, die mit der Banneraktion zum Thema "Tierschutz ins

 
FROHE OSTERN!
Harthausen  
71-Jährige von Kampfhund schwer verletzt
 
American Stafford-Shire Terrier (Archivbild, Quelle: dpa)
 

Ein Kampfhund hat eine 71 Jahre alte Frau in Harthausen (Kreis Ludwigshafen) am Samtag in den Kopf gebissen und dabei schwer verletzt.
Der American Staffordshire Terrier gehört einem Mitbewohner der Frau, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Zunächst hatte der Hund die Frau bei ihrer Rückkehr in ihr Anwesen freundlich im Hof begrüßt und dabei angesprungen. Die 71-Jährige fiel zu Boden, woraufhin der Hund sich auf sie stürzte. Mit zwei klaffenden Kopfverletzungen wurde die 71-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr besteht nicht. Gegen den Hundehalter und die Jugendliche wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

Zweibrücken  
Ermittlungen nach Hunde-Attacke
 

Rottweiler mit Maulkorb (Archivbild, Quelle: dpa)
 

Nach der tödlichen Hunde-Attacke in Hornbach am Donnerstag ermittelt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen die Frau des Hundehalters wegen fahrlässiger Tötung.
Die Frau war mit dem Sechsjährigen und den beiden Rottweilern spazieren, als diese den Jungen angriffen und tot bissen. Die Hunde wurden eingeschläfert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei die Frau aber nur zu belangen, wenn sie um die Aggresivität der Tiere wusste. Die beiden acht Monate alten Rottweiler galten aber als unauffällig.

Zweibrücken  
Hunderassen prüfen lassen
 

Kampfhund
 

Nach der tödlichen Hunde-Attacke in Hornbach am Donnerstag will das Innenministerium potenziell gefährliche Hunderassen überprüfen lassen.
Wenn nötig, würden dann Konsequenzen gezogen, so ein Ministeriumssprecher. In der "Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde" vom Juni 2000 sind nur die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als gefährlich genannt. Erst bei erwiesenem Fehlverhalten können Rottweiler wie andere Hunde auch als gefährlich eingestuft werden. In Bayern gelten Rottweiler hingegen als gefährliche Kampfhunde. Das Innenministerium hatte dafür im vergangenen Jahr Erkenntnisse angeführt, dass Rottweiler "auf Grund ihrer rassespezifischen Muskel- und Beißkraft und ihres Temperaments eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können".


Ouelle ADRK

Weitere Details zu den Rottweilern: Welpen- und Verhaltenskurse besucht

Hornbach/Zweibrücken, 29.3.02

Zwei Rottweiler haben am Donnerstagnachmittag in Hornbach einen Jungen
totgebissen. Der Sechsjährige hatte beim Spazierengehen mit einem der
Hunde gespielt. Als er stürzte, fielen die Rottweiler über ihn her und
bissen beiderseits die Halsvenen durch. Der Erstklässler verblutete.

Der kleine André kannte die beiden erst acht Monate alten Hunde. Er war
mit der siebenundreizigjährigen Lebensgefährtin des Hundehalters - alles
Hornbacher - in dem Richtung Brenschelbach gelegenen Gimpelwald
spazieren. Der Sechsjährige führte die Rottweiler-Hündin Paula an der
Leine und spielte mit ihr. Am Becherbach-Weiher sprang der Hund den
Jungen mehrfach an, berichtet die Polizei. André strauchelte und fiel zu
Boden, es war etwa 15.45 Uhr. Der Hund soll sofort über das am Boden
liegende Kind hergefallen sein und André gebissen haben. Der männliche
Rottweiler namens Clinton, den die siebenunddreizig-Jährige an der Leine
hatte, soll sich, wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichten, mit dem
Kopf aus dem Halsband gewunden und gemeinsam mit Paula auf den
Sechsjährigen eingebissen haben. Die Frau habe geschrien, vergeblich auf
die Hunde eingetreten und sei selbst zu Fall gekommen. Dabei erlitt sie
leichte Verletzungen. Aber sie bekam die Hunde nicht mehr von André los.

Der Junge blieb längere Zeit ohne ärztliche Hilfe. Die
siebenundreizig-Jährige lief aus dem Wald, um Hilfe zu holen. Auf der
Straße hielt sie ein Auto an. Vergeblich versuchte sie, per Handy den
Notarzt zu erreichen - in der Gegend sei ein Funkloch, bestätigt die
Staatsanwaltschaft. Ein Bekannter informierte daraufhin die in der Nähe
wohnenden Eltern Andrés. Die eilten in den Wald und fuhren ihren Sohn
mit dem Auto zu einem Hornbacher Arzt. Der konnte nur noch den Tod
feststellen und verständigte die Polizei.

Die beiden Rottweiler, sie stammten aus dem selben Wurf, wurden noch am
gleichen Abend auf Wunsch des Halters eingeschläfert. In Hornbach machen
Gerüchte die Runde, die Hunde seien in Frankreich abgerichtet worden,
auf Befehl totzubeißen. Die Staatsanwaltschaft hat hierfür jedoch keine
Anhaltspunkte - im Gegenteil. Das ganze Anwesen sei gezielt durchsucht
worden, ohne Hinweise auf ein Abrichten zu finden. Die Hunde seien nach
bisherigen Erkenntnissen noch nicht auffällig gewesen. Und ein
Sachverständiger habe die Hunde vor dem Einschläfern untersucht.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Staedtler erläutert das Ergebnis:
"Aggressivität war in keiner Weise erkennbar." Die
siebenundreizig-Jährige habe mit den Rottweilern Welpen- und
Verhaltenskurse in der Hundeschule Südwest besucht. Noch nicht ermittelt
sei, ob beim Ordnungsamt Erkenntnisse über die Hunde vorliegen.

Die Obduktion ergab, dass der sechsjährige André fast ausschließlich
Verletzungen an Hals und Gesicht hatte. Haben die Hunde gezielt getötet,
weil der Beute-Instinkt in ihnen erwacht war? Wolfgang Staedtler: "Das
muss man einen Sachverständigen fragen." Ein Bekannter der Halter hatte
die Hunde 700 Meter vom Unfallort gefunden. Die Rottweiler sprangen
freiwillig in den geöffneten Kofferraum. Die Polizei hatte die
Rottweiler dann sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob strafbare Handlungen vorliegen.
In erster Linie wegen fahrlässiger Tötung. Geprüft werde auch, ob eine
Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt, weil der Sechsjährige einen
Rottweiler an der Leine führte. Oberstaatsanwalt Staedtler bescheinigte
der Frau, sie habe "alles getan, was in ihrer Macht stand", um den Tod
des Jungen zu verhindern.
 

 


Hallo,

DANKE an Sie alle, die mit der Banneraktion zum Thema "Tierschutz ins
Grundgesetz" zum Erfolg beigetragen haben.

Viele Organisationen und Gemeinschaften haben sich für das Staatsziel
Tierschutz stark gemacht. Die Online-Petition zum Thema "Tierschutz ins
Grundgesetz" des Tierheim Siegen erbrachte vom 08.Februar bis 31.März 2002
über 5000 Einträge. Die gemeinsamen Anstrengungen haben Früchte getragen:
Die harte Linie von CDU und CSU wurde zerschlagen.

Nun obliegt es den Verantwortlichen tatsächlich ernst zu machen und Ihr
Versprechen, noch diesen Sommer den Tierschutz in die Verfassung
aufzunehmen, tatsächlich umzusetzen. Das Ziel der Online-Petition ist
erreicht: CDU und CSU haben eingelenkt und sprechen sich nun auch für das
Staatsziel Tierschutz aus.

In den zwei letzten April-Wochen wird das Thema in den Fachausschüßen
beraten; vorraussichtlich am 16. und 17. Mai steht es im Plenum an.
Spätestens dann sollte es vollbracht sein, den Tierschutz im Grundgesetz zu
verankert zu wissen. Frau Marianne Klappert, seit fast 10 Jahren treibende
Kraft für das Staatsziel Tierschutz und Mitglied des Bundestages, wird uns
über aktuelle Entwicklungen informieren. Ihr gebührt an dieser Stelle mein
ganz persönlicher Dank.

Wir werden im Laufe dieses Vormittages die Informationen auf unserer
Homepage erweitern. Die Listen der Einträge und die Listen der Webmaster,
bleiben erhalten. Sämtliche Seiten zur Online-Petition werden wie bisher
erreichbar bleiben, nur die Teilnahme wird eingefroren, da wir nun die
Ergebnisse nutzen möchten, um nochmals auf den Willen der Bevölkerung
hinzuweisen (siehe beigefügten Brief an Stoiber, Merkel, Merz und Glos). Sie
haben somit keine Eile, die gesetzten Links zu ändern.

Diese zeitlich relativ kurze, aber sehr erfolgreiche Aktion hat uns dazu
bewogen, diesen Mechanismus auch für andere Zwecke einzusetzen. Derzeit
machen Tierheime in NRW mobil gegen das geplante Landeshundegesetz. Da Frau
Höhn dieses Gesetz als Wegweiser auch für andere Bundesländer ansieht, ist
es umso wichtiger, dass wir den politischen Druck erhöhen, um endlich
vernünftige und fachlich fundierte Regelungen zu finden. Bitte schauen Sie
sich die Informationen zu diesem Thema auf unsere Homepage an. Wir werden im
Laufe des Tages einen größeren Verteiler verwenden, um eine gesonderte
Nachricht zum Thema Landeshundegesetz zu versenden. Falls Sie von uns
zweimal diesbzgl. benachrichtigt werden, bitte ich dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Foß

--------------------------------------------------------
Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de

Hier auch das Anschreiben an Stoiber, Merkel usw.als .Doc

 

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Hier auch das Anschreiben an Stoiber, Merkel usw.als .Doc

 

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