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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier ist keine "Schlafkammer"

* Vereinfachte EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren gebilligt

 
Landgericht Trier

Pressemeldung vom 20.02.2003 10:07:01 Uhr

Pressemitteilung zum Bericht des TV vom 19.02.2003

Landgericht Trier

- Pressestelle - Telefon: 0651/4661-113

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier ist keine "Schlafkammer"

Diese vom Trierischen Volksfreund in seiner Ausgabe vom 19.02.2003 zum wiederholten Male verwandte Bezeichnung für eine der Großen Strafkammern beim Landgericht Trier entspricht nicht den Tatsachen und ist eine unhaltbare, durch nichts gerechtfertigte Verunglimpfung der Personen und der Arbeit der betroffenen Richter.

Die in Juristenkreisen keineswegs gebräuchliche Bezeichnung als "Schlafkammer" erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass die der Strafkammer angehörenden Richter anstatt ordnungsgemäß und zügig zu arbeiten, in erster Linie dem Müßiggang frönen.

Das Gegenteil ist der Fall:

Die Mitglieder der 3. Großen Strafkammer waren und sind äußerst zuverlässige und fleißige Richter, die seit vielen Jahren ein hohes Arbeitspensum ohne Beanstandungen erledigt haben.

Die Strafkammer absolviert regelmäßig mindestens zweimal, häufig auch drei- oder viermal in der Woche oft ganztägige Hauptverhandlungen in erstinstanzlichen Strafsachen. Dabei handelt es sich weit überwiegend um eilbedürftige Haftsachen, oft mit mehreren Angeklagten, denen nicht selten eine Vielzahl von Taten vorgeworfen werden. An sitzungsfreien Tagen ist die Kammer neben der Vorbereitung der Hauptverhandlungen u.a. mit dem Absetzen ihrer schriftlichen Urteile und mit Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Strafsachen befasst.

Im Jahr 2002 hat diese Strafkammer 70 erstinstanzliche Strafsachen und 191 Beschwerden und damit überdurchschnittlich viele Verfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Aus den geschehenen Fehlern bei der Bearbeitung einer einzigen Strafsache kann und darf daher nicht geschlossen werden, dass die betroffenen Richter "schlafen", anstatt zu arbeiten.

Hintergrund:

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte mit Beschluss vom 19.12.2002 die Aufhebung der Haftbefehle gegen vier von fünf Angeschuldigten verfügt, denen gemeinschaftliche Geiselnahme am 17.06.2002 in Trier zur Last gelegt wird.

Diese Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Oberlandesgericht festgestellt hatte, dass dieses Verfahren von der damals zuständigen 3. Großen Strafkammer zeitweise nicht mit der in Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung gefördert worden ist.

Trier, den 20.02.2003

Gez. Wolfgang Krämer

Präsident des Landgerichts Trier

(Tel.: 0651/4661101 oder 1102)

 
Dominik Voelk <dominik.voelk@fdp.ltsh.de schrieb am 20.02.03 12:27:10:

Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

in der Anlage erhalten Sie die Presseerklärung des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, (http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/presse/EU_Rasselisten.pdf)  zur unten durch die EU aufgeführten Mitteilung.



IP/03/262

Brüssel, 19. Februar 2003

Vereinfachte EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren gebilligt

Im Vermittlungsausschuss ist gestern eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat auf eine neue Regelung erzielt worden, durch die die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union einfacher wird. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit der in Kürze zu rechnen ist, kann die Verordnung in Kraft treten. 

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Einigung auf die vorgeschlagene Verordnung: "Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen. Möglich wurde dieser Schritt dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut. Sie ist in der EU jetzt fast vollständig getilgt."

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein elektronischer Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen möglicherweise ohne Impfung reisen.
Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU.

Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, werden mit der Verordnung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus solchen Drittländern, in denen die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der Einreise in die EU geimpft und untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich bleibt die Quarantänepflicht bei der direkten Einreise bestehen. Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die
Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich die Impfung vorgeschrieben; (nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich dürfen die Tiere nur einreisen, wenn sie sechs Monate nach der Impfung negativ getestet worden sind).

Eine vollständige Harmonisierung ist nach dem fünfjährigen Übergangszeitraum denkbar, der für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten wird. Dann sollen vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet werden.

In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den EU-Regionen, wo die
Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 2001 nur noch sieben. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der Seuche fortgesetzt werden.

Hintergrund

Der Rat (Landwirtschaft) hatte im Juni 2002 einen gemeinsamen Standpunkt festgelegt. Die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat gestaltete sich jedoch schwierig, weil bei einzelnen Änderungsvorschlägen keine Einigung zustande kam. Am meisten Schwierigkeiten bereitete der Vorschlag, wonach die eventuelle Entscheidung, die Sonderregelung für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich über das Jahr 2008 hinaus zu verlängern, nach dem Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollte. Erst das am 18. Februar abgeschlossene Vermittlungsverfahren machte den Weg zur endgültigen Billigung der Verordnung frei. Es wurde beschlossen, das Mitentscheidungsverfahren anzuwenden und die übrigen strittigen Änderungsvorschläge fallen zu lassen.

Die nächsten Schritte

Dieses Ergebnis wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Genehmigung vorgelegt. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt könnte die Verordnung dann in Kraft treten, ein Jahr später wäre sie anwendbar.

(1) Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war.


Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel

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