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Neue Verordnung NRW - Schutzhundausbildung
Das zuständige Umweltministerium hat auf Anfrage klargestellt:

Der Begriff "Schutzhund" gemäß § 2 a der Landeshundeverordnung NRW ist so zu interpretieren, dass es sich hier um Hunde handelt, die sog. "mannscharf" gemacht werden oder wurden.

Hierunter fallen nicht die Hunde, die nach den VDH-Prüfungsordnungen (u.a. Schutzhundausbildung, die eine erfolgreiche Begleithundeprüfung voraussetzt) ausgebildet wurden oder werden.

 

Noch Fragen ??? ;-) Schäferhund "müßte" man haben !



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