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"Maulkorb nicht ohne Wesenstest"

Verband kritisiert Gefahrhundeverordnung

Neumünster (kck) Der Verband für das Deutsche Hundewesen in Schleswig-Holstein (VDH) hat an Innenminister Klaus Buß appelliert, Teile der seit Juli geltenden Gefahrhundeverordnung zu überdenken. "Es macht keinen Sinn, bestimmte als gefährlich eingestufte Rassen mit einem Maulkorbzwang zu belegen", sagte Verbandssprecherin Doris Milkert am Rande einer Informationsveranstaltung ihrer Organisation gestern in Neumünster. Sachgerechter wäre es, die Maulkorbpflicht vom Bestehen eines erweiterten Wesenstests abhängig zu machen. Tiere, die ihn nicht bestünden, könnten nach dem Vorbild anderer Bundesländer im schlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden.

Laut Gefahrhundeverordnung müssen die Rassen American Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka, Mastiff, Mastino Espanol und Mastino Napoletano sowie deren Kreuzungen untereinander in der Öffentlichkeit grundsätzlich einen Maulkorb tragen. Für Doris Milkert eine "sinnlose Bestimmung". Denn es gebe auch bei diesen Rassen durchaus Tiere, die vollkommen harmlos seien. Auf der anderen Seite dürften sich potenzielle Beißer anderer Rassen nach wie vor ohne Maulkorb frei bewegen. Daher fordert sie, den Zwang zum Tragen eines Maulkorbes an einen erweiterten Wesenstest zu koppeln. Ein solcher Test besteht aus zwei Teilen. Der erste bewertet die Sozialverträglichkeit des Tieres gegenüber Menschen und Artgenossen. Dabei wird der Hund mit einer Reihe von Alltagssituationen wie Menschenmengen, Joggern oder spielenden Kindern konfrontiert. Zeigt das Tier dabei übermäßige Scheu oder gar Aggressionen, gilt der Test als nicht bestanden. Konsequenz: Maulkorbpflicht oder - im schlimmsten Fall - Einschläferung.

Im zweiten Teil müssen Hund und Herrchen nachweisen, dass sie sich gemeinsam sicher im Straßenverkehr bewegen können. Zuvor muss der Hundebesitzer eine Sachkundeprüfung ablegen, in der er zum Beispiel belegt, dass er die Körpersprache seines Hundes deuten und entsprechend darauf reagieren kann. Durchgeführt werden sollte der Test nicht etwa bei jeder beliebigen Hundeschule, sondern ausschließlich durch autorisierte Verhaltenstierärzte, sagte VDH-Sprecherin Milkert. Sie vertrat darüber hinaus die Ansicht, "dass die Gefahrhundeverordnung nicht geeignet ist, die Ursachen missbräuchlicher Hundehaltung zu bekämpfen". Dafür sei ein Heimtierzuchtgesetz von Nöten, das verhindere, dass jeder in einem Hinterhof oder einer kleinen 2-Zimmerwohnung Hundevermehrung betreibt. Ergänzend dazu müsse der Gesetzgeber eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde per Mikrochip sowie einen Hundepass einführen, um Grauimporte zu verhindern.

 




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