Heimtiergesetz


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Anmerkung zum Hundegesetz

 

Ziel darf es nicht sein, die Hundehaltung in Deutschland unmöglich zu machen, sondern Mißstände und Mißbrauch im Interesse eines Tier- und Menschenschutzes möglichst auszuschließen.

Basis sind u.a. Ausführungen v. D. Feddersen-Petersen, die Ausführungen von TH Siegen, die Kenntnis von Zuchtvoraussetzungen und –zuständen im privaten wie im gewerblichen Bereich, im Bereich der Ausbildung, die Gefahrhundverordnung NRW 94 sowie Anregungen und Ausführungen aus den HVs der Länder.

 

Bei der Zucht muss immer von Hunden allgemein ausgegangen werden – dies hat nichts mit Rassen zu tun!

Im ganzen Text heißt es schlicht und ergreifend Hund!

 

Grundsätzlich:

Es muß machbar und vor allem bezahlbar sein, das schließt einen überhöhten oder zusätzlichen  Personalbedarf an Amtsveterinären, Ordnungsbeamten usw. vom Grundsatz her schon mal aus.

 

Zucht:

Ziel muß es sein, die wilde Hundevermehrung in irgendwelchen Kellerlöchern zu verhindern, ebenso die Vermehrung in Hundefabriken im In- und Ausland. Dies ist nicht durch ein Verbot der Vermehrung (Gewerberecht) oder Importverbote (EU-Recht) zu erreichen, sondern nur durch eine Reglementierung im Sinne des Tierschutzes und der Sozialisierung von Welpen also über die Festsetzung von strafbewährten Mindeststandards = sprich ES LOHNT SICH FINANZIELL NICHT MEHR!

 

Evtl. ist es möglich das jeder Hund der eingeführt wird mit 500€ Zoll belegt wird?

 Strafzölle sind gemäß EG-Recht nicht machbar!

 

Das ist weiterhin nur zu erreichen, indem man die Zeit begrenzt, in der die Hündin zur Zucht eingesetzt werden darf.

Jetztzustand bei gewerblichen Züchtern: von der 1. Hitze (ca. 7 Monate) bis zum Tod bei JEDER Hitze. Letzte Errungenschaft des Tierschutzes: 10 Zuchthündinnen (= 20 Würfe) eine Betreuungsperson. Kann auch eine 325 Euro-Kraft für 2 Std. am Tag sein.

Von keinem Gesetz oder Verordnung wurde bisher die Keller- oder Balkonproduktion sanktioniert – von diesem schon.

 

In der gewerblichen wie in der privaten Zucht oder Vermehrung muß ebenfalls zwingend auf eine finanzielle Basis geachtet werden, da Tierärzte in der Regel nicht umsonst arbeiten, Hunde bekanntlich fressen und Versicherungen auch nicht umsonst zu haben sind.

 

Ebenso sollte die Hürde zur Zucht durch die Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses erhöht werden. Ist bei anderen Gewerben auch vorgeschrieben.

 

Insgesamt sind im Bereich der Zucht oder Vermehrung von Hunden die Tierärzte stärker einzubinden. Ein normaler Tierarzt ist durchaus in der Lage zu beurteilen, ob die Mutterhündin und Welpen in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand sind, liebevoll betreut werden oder vernachlässigt und tierschutzwidrig untergebracht.

 

Wesen:

Eine Begleithundprüfung (wie im DHV/VDH praktiziert) umfaßt Gehorsamsübungen, Verhalten im Straßenverkehr, Jogger, Fahrradfahrer und das Verhalten gegenüber anderen Hunden, sie wäre jetzt schon flächendeckend praktikabel und sollte deshalb als grundsätzliche Zuchtvoraussetzung festgelegt sein. Durchführungsorte könnten durchaus neben den zur Verfügung stehenden Platzanlagen der DHV/VDH-Verbände Gelände von Hundeschulen, Tierheimen o.ä. sein. Dies sollte den Teilnehmern freistehen.

 

Gesundheit:

Die Gesundheit der Hunde wurde bisher überhaupt nicht berücksichtigt.

Die Hüfte sollte zumindest OK sein.

Der FCI-Standard (Europanorm) der HD-Auswertung gilt als der härteste (wird leider vom Schäferhund nicht angewandt). Unabhängig geschulte und gutachterlich arbeitende Tierärzte sind auf diesem Gebiet ausreichend vorhanden.

Wenn gewerbliche oder private Vermehrer diese Auflagen erfüllen müssen, LOHNT ES SICH FINANZIELL NICHT MEHR!

 

80 % der seriösen privaten Züchter (meist im VDH organisiert) schaffen keine drei Würfe im Jahr, haben ihre alten Hunde im Haus und tierärztliche Untersuchungen von Mutterhündin und Welpen finden sowieso statt. Das war und ist auch nicht das Klientel von Tierschutzorganisationen oder die Gruppe unverantwortlicher Hundehalter-Vermehrer, um die es hier geht. Die 20 % der Züchter, die ab und an gegen die bereits bestehenden Bestimmungen verstoßen, haben sich halt anzupassen oder es ist nicht schade drum.

 

Import:

Ist EG-rechtlich weder zu verbieten noch mit sogenannten Strafzöllen zu belegen! Doch kann durch die Mindeststandards erheblich verteuert und damit unrentabel werden. Es darf daher auch keinen Unterschied zwischen dem offiziellen Hundehändler, der kranke und zu junge Hunde importiert oder dem privaten Billigeinkäufer geben, der den Drei- Wochen-Welpen aus dem Kofferraum kauft. Nicht genügend Abnahme im Westen – Rückgang der Produktion im Osten – ES LOHNT SICH FINANZIELL NICHT MEHR!

 

Ausbildung:

Ein Ausbildungsverbot zum Sporthund ist unrealistisch!

Grundsätzlich: Eine Schutzhund (jetzt Sporthund) Ausbildung in der Abteilung Schutzdienst (oder C) bedeutet nicht, einen Hund scharf zu machen oder auf Menschen zu hetzen, sondern erfordert zwingend eine absolute Kontrolle über den Hund, sogar in hochgradigem Erregungszustand.

 

Aber nur wenn die Ausbilder auch dazu fähig sind – leider sieht es doch so aus das überall auf Hundeplätzen Ausbilder Ihr Unwesen treiben die davon nun wirklich keine Ahnung haben!

Wie im wahren Leben, sonne und sonne!

 

Oft Jetztzustand: der Welpe/Junghund wird bereits auf den Schutzdienst vorbereitet OHNE ein Grundgehorsam verinnerlicht zu haben. Die Hunde sind altersbedingt mental überhaupt nicht in der Lage diese Ausbildung zu verarbeiten. Meist fehlt auch grundsätzlich der Kontakt zu Altersgenossen, sprich fehlendes Sozialverhalten.

 

Deshalb sehr sehr wichtig: Welpenschule in der auch Kindergärten und Schulen mit einbezogen werden

Da scheiterst du an anderen Gesetzen. Irgendwann war in Liste: Wenn ein Elternteil von 50 verweigert, kommt kein Hundebesuch usw.

 

Das Gegenargument: Schutzhundprüfung erfolgt erst nach bestandener Begleithundprüfung kann dahingehend widerlegt werden, dass die Hunde bereits im Vorfeld in C ausgebildet werden.

Eine Ausbildung in C ab dem vollendeten 16. Lebensmonat und bestandener Begleithundprüfung hat folgende Vorteile:

Der Hund ist alt genug (hat zwangsweise Welpengruppe mit Sozialkontakten usw. hinter sich) um differenziert zu lernen.

Der Front der Befürworter des Schutzdienstes ist der Wind aus den Segeln genommen – ist ja nicht verboten!

Die bisherigen unqualifizierten Hundeverbraucher machen diesen Stress nicht mit. Von 10 überzeugten Schäferhundausbildern (ist nun mal die Mehrzahl, ohne den Schäferhund diskriminieren zu wollen) bleibt bei gefordertem Nachweis der Welpengruppe im 1. Lebensjahr, bestandener Begleithundprüfung und dann erst antesten, ob der Hund für C überhaupt geeignet ist, höchstens einer übrig und der war und ist höchstwahrscheinlich ein sehr vernünftiger Hundeführer – deshalb dem Tierschutz auch nicht bekannt.

 

Schwierigkeiten dürfte lediglich das Verbot der Ausbildung an lebenden Tieren (Jägerlobby) bereiten.

 Och das kriegen wir auch noch hin J)

Da heg ich aber meine Zweifel!

 

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Da heg ich aber meine Zweifel!

 

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