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Verein
für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Bundespressestelle Reiner Voltz
Soderstr. 77a 64287
DARMSTADT Tel: 06151-46118
0171-6518064 Fax: 06151-45347 eMail:
SVpresse@t-online.de 25.07.2000 OG-Rundschreiben
Aktuelle Kampfhunde-Diskussion Sehr
geehrte Damen und Herren! Nach dem fürchterlichen Beißunfall
Ende Juni in Hamburg, bei dem ein Kind sein Leben lassen musste, waren
die Wellen der Entrüstung in der Bevölkerung durchaus
nachvollziehbar. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund der konkreten
Situation des Besitzers und seines Umfeldes, in dem es trotz behördlicher
Auflagen gegenüber dem Hundehalter zu diesem Exzeß kommen konnte. Daß
die Medien dieses Thema sofort aufgriffen ist absolut verständlich;
daß Entrüstung und Abscheu zum Ausdruck gebracht wurden ebenso wie
die Tatsache, daß nach Schuld und Verantwortlichkeit gefragt wird.
Selten jedoch hat unser Staat eine derart emotionale, ja panische und
teilweise hysterische Auseinandersetzung um das Thema der Hundehaltung
in Deutschland erlebt, wie wir sie zur Zeit erfahren. Wenn selbst
anerkannte Verhaltensforscher, Tierschutzorganisationen, Tierärztevereinigungen
und Diensthunde haltende Behörden mit ihren sachbezogenen Beiträgen
und Lösungsvorschlägen in dieser überhitzten politischen Atmosphäre
kaum Gehör fanden, ist es nachvollziehbar, daß auch die Möglichkeiten
der organisierten Hundehalter, durch Presseverlautbarungen und
Stellungnahmen unmittelbar Einfluß auf die teilweise wenig
durchdachten Entscheidungen staatlicher Institutionen zu nehmen,
gering sind. Vielmehr
haben die Führungsgremien des SV und des VDH durch direkte Kontakte
mit den zuständigen Landesministerien in NRW, Hamburg und Hessen
beispielsweise eine erste Annäherung in den Auslegungen der
Rechtsverordnungen erzielen können, die unseren Positionen
entgegenkommen und hoffen lassen, daß vertretbare Lösungen
beispielsweise bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Wesenstests bei
auffälligen Hunden und der Beibehaltung des Schutzdienstes als
elementarer Bestandteil von Prüfungs- und Körordnungen (zumindest
zunächst) erreicht werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß
die nachfolgenden Informationen natürlich nur den derzeitigen
Sachstand widerspiegeln und davon auszugehen ist, daß weitere Änderungen
und Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern
nachgeschoben werden. Inwieweit auch die Kommunen ihre schon
bestehenden Hundehaltungsverordnungen anpassen bzw. verschärfen, ggf.
auch zu Lasten des Deutschen Schäferhundes, bleibt abzuwarten und
sollte vor Ort durch die Orts- und Landesgruppen genauestens verfolgt
werden. Für
uns Schäferhundhalter gilt, daß es von Bundesland zu Bundesland
unterschiedliche Auflagen gibt, die auch unsere Rasse betreffen und zu
beachten sind: 1.
Leinenzwang, Haftpflichtversicherung, Identitätsnachweis Mehr
und mehr wird in den Landesverordnungen der Leinenzwang für bestimmte
Kampfhunderassen und gefährliche Hunde auferlegt. Hierunter fallen
DSH nur im Einzelfall, wenn als gefährlicher Hund aufgefallen und
durch die Ordnungsbehörden individuelle Auflagen erteilt wurden! Am
weitesten geht derzeit die NRW-Verordnung,
die Hunden mit mehr als 20kg Körpergewicht und 40cm Widerristhöhe
einen generellen Leinenzwang
auferlegt und zwar innerhalb im Zusammenhang gebauter Ortsteile auf öffentlichen
Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für
solche Hunde muß überdies eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen
werden. Auch muß deren Identität dauerhaft gekennzeichnet sein. In
NRW muß überdies die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Hundehalters
bis 01.01.2002 nachgewiesen werden. Es ist davon
auszugehen, daß diesbezüglich alle Mitglieder von Rassezucht- und
Gebrauchshundeverbänden durch die Mitgliedschaft und den Nachweis
einer erfolgreichen BH-Prüfung diesen Nachweis erbracht haben. Näheres
dazu erarbeitet der VDH. (LG-Ausbildungswart Walter Hoffmann in
einem Rundschreiben vom 07.07. an die OGs der Landesgruppe Westfalen:
www.sv-lg-westfalen.de) Wir
empfehlen dringend, diesen Auflagen Rechnung zu tragen, wobei wir
derzeit davon ausgehen, daß unsere Kennzeichnungspflicht durch Tätowierung
den Erfordernissen der Verordnung entspricht. Selbstverständlich
gilt innerhalb unserer eingezäunten Vereinsanlagen keine
Leinenpflicht! Die grundsätzliche Position des SV Ein
genereller Leinenzwang wird
von uns nach wie vor abgelehnt,
da nicht artgemäß und nicht tierschutzkonform. Einschränkungen in
dicht bebauten Wohngebieten, Fußgängerzonen, öffentlichen Plätzen
und Verkehrsbrennpunkten und öffentlichen Verkehrsmitteln sind
selbstverständlich zu akzeptieren. In den Kommunen mit generellem
Leinenzwang sollten zumindest Freilaufflächen für Hunde angeboten
werden! Eine
Haftpflichtversicherung für
Hunde ist für uns eine absolute Selbstverständlichkeit.
Entsprechend den Kfz-Haftpflichtversicherungen fordern wir die Einführung
eines Bonus-Malus-Systems, das vorbildliche Hundehalter begünstigt
und durch Unfälle auffällig gewordene Tiere mit höheren Beiträgen
belegt. Die
allgemeine Kennzeichnungspflicht
wird von uns begrüßt, wobei
wir davon ausgehen, daß unser bewährtes Täto-Verfahren bestehen
bleiben kann. 2.
Hundesport, Übungsbetrieb, Schutzdienst Zunächst
einmal ist festzustellen, daß der Übungsbetrieb auf unseren Übungsplätzen
wie bisher fortgeführt werden kann. Mehr
denn je steht jedoch unsere Arbeit und erneut vor allem der
Schutzdienst im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es versteht
sich eigentlich von selbst, daß unser Training mit unseren Hunden so
zu gestalten ist, daß es art- und tierschutzgerecht ist. Gegenüber
der Öffentlichkeit muß die Basisausbildung, die zur Begleithundeprüfung
führt, auch vor dem Hintergrund des geplanten bundeseinheitlichen Hundeführerscheins,
besonders herausgestellt werden. Der
SV verstand sich in der Vergangenheit und dies sollte auch künftig
selbstverständlich sein- auch als Ansprechpartner für alle
Hundehalter, wenn es Probleme rund
um den Hund gibt. Mit unserem sog. Augsburger Modell,
den Erziehungskursen auch für Nichtmitglieder, sollten wir gerade in
dieser sensiblen Situation verstärkt initiativ werden. Bieten Sie,
sofern die personellen Voraussetzungen in Ihrer OG gegeben sind,
umgehend nach den Sommerferien wieder einen Erziehungskurs an.
Gegebenenfalls kann man sich auch mit Nachbar-Ortsgruppen abstimmen
und gemeinsam einen Kurs planen und durchführen! Grenzen
Sie bitte nicht vorweg ganze Hunderassen aus und beteiligen Sie sich
nicht an der Kriminalisierung anerkannter FCI-Rassen! Prüfen Sie im
Einzelfall, ob der Hund in eine Erziehungskurs-Gruppe integriert
werden kann, weisen Sie ggf. unzuverlässige und überforderte Halter
sowie allgemeingefährliche Hunde aber auch entschieden ab! Hunde mit
Beißkorb haben in einem Erz-Kurs nichts zu suchen! Zum
Aspekt Schutzhund und Schutzdienst
hat die SV-HG in Ihrer Information vom 07.07. wie folgt Stellung
bezogen (www.schaeferhunde.de): Die Frage
Schutzhund = gefährlicher Hund (bezogen auf die NRW-Verordnung)
ist noch nicht eindeutig geklärt, weil wir davon ausgehen, daß der
nach der bisherigen Regelung und auch in der allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
(Bundesvorschrift) angewandte Terminus Anwendung findet. Hierbei sind nämlich Schutzhunde, die
nach der PO des VDH ausgebildet sind, ausgenommen, also als nicht gefährliche
Hunde einzustufen. Schutzhundearbeit
auf unseren Übungsplätzen kann daher auch weiterhin mit den Hunden
praktiziert werden, die eine BH-Prüfung erfolgreich bestanden
haben. Nochmals
aus dem Rundschreiben der LG Westfalen: Für die Ausbildung
zum Schutzhund ist nur dann das Kriterium der Gefährlichkeit erfüllt,
wenn es zum Nachteil für den Menschen Geschieht (Zivilschutz u.ä.).
Unsere Schutzdienstarbeit ist aber unter folgenden Aspekten zu sehen: Die Schutzhundeausbildung
bietet nicht nur den notwendigen Ausgleich für Hund und Hundeführer,
sondern er bietet auch die Chance, durch gezielte Zucht die Qualitäten
des Hundes zu erhalten und noch zu verbessern. Gerade durch diese
Vielseitigkeitsprüfung haben sich viele hervorragend qualifizierte
Gebrauchshunde herauskristallisiert, die letztlich dann auch im
Dienste des Menschen als Begleit-, Dienst- oder Rettungshund
Menschenleben gerettet haben und weiterhin auch retten werden. Wichtig ist für unsere künftige
Argumentationsstrategie, daß unsere
SchH-Prüfung eine Zuchttauglichkeitsprüfung darstellt, bei der es
sich absolut nicht um das Scharfmachen gegen Personen handelt. In
diesem Zusammenhang verweise ich auch auf ein vorgelegtes Gutachten
von Frau Dr. Feddersen-Petersen, welches ein Teilergebnis der seit
drei Jahren bei ihr in Auftrag des SV laufenden ethologischen
Untersuchung zum Abschnitt Schutzdienst der Schutzhundeprüfung
beinhaltet und zu dem Schluß kommt, daß als Kriterium der
Zuchtauswahl der heutige Schutzdienst streng nach PO im
spielerischen Sinn durchgeführt für unverzichtbar zu erachten
ist. Die
NRW-Verordnung und
insbesondere dieser Passus war auch Gegenstand eines Gespräches,
das am 13.07. zwischen dem Staatssekretär im Innenministerium von NRW
und dem Präsidenten des SV, dem Geschäftsführer des SV und
dem LG-Ausbildungswart Nordrheinland
stattfand. In diesem Gespräch wurden die Argumente des SV grundsätzlich
positiv aufgenommen. Letztendlich müssen jedoch auch hier die Ausführungsbestimmungen
abgewartet werden. (Aus einem Rundschreiben des
Vereinswirtschaftswartes Wolfgang Lang in seiner Eigenschaft als
LG-Pressewart an die OGs der LG Hessen-Süd) 3.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit Einhellig
war der SV-Vorstand anläßlich
seiner Sitzung am 30. Juni der Auffassung, daß zu diesem
jetzigen Zeitpunkt Presseverlautbarungen und blinder Aktionismus
seitens unseres Vereins nur kontraproduktiv wirken können. Dies ist
auch der Grund, warum bislang keine offizielle Presseerklärung durch
den SV erfolgt ist! Unabhängig
hiervon erwarten unsere Mitglieder jedoch mit Recht Informationen,
Bewertungen und Maßnahmen von uns, denn als Mitglied sieht man seinen
Verein auch als Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit. 1.
Die SV-HG hat am 7. Juli mit einer ersten Information Stellung
bezogen zu den erlassenen Kampfhundeverordnungen in NRW und den übrigen
Bundesländern und hierbei schwerpunktmäßig nochmals klar gestellt,
in welchen Bereichen wir als Schäferhundhalter unmittelbar betroffen
sind. Als wichtige Informationsquelle dient Ihnen auch die jeweilige
Veröffentlichung der Landesverordnungen im Internet. 2.
Der VDH-Vorstand hat sich auf einer Sondersitzung am
30.06./01.07. mit der brisanten Entwicklung der Kampfhunde-Hysterie
eingehend befaßt, die derzeitige Situation analysiert und die weitere
Vorgehensweise festgelegt. Ausführliche Stellungnahmen des VDH
sind über das Internet (www.vdh.de)
zu beziehen. Was tut der SV? Existentielle
Bedeutung hat für uns die Absicherung unseres satzungsgemäßen
Auftrages, nämlich die Züchtung eines Gebrauchshundes
nach den Vorgaben des Rassestandards (SV-Satzung § 3, 2a) Vor dem
aktuellen Hintergrund der neuen Länderverordnungen und der zu
erwartenden bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen, wird der
Verein in Kürze ein überarbeitetes
Gesamtkonzept vorlegen, das unter Einbringung unserer flächendeckenden
Infrastruktur die Fachkompetenz des SV dokumentiert und unser
Vereinsangebot verbunden mit den möglichen Service-Leistungen einer
nach modernsten Management-Gesichtspunkten geführten
Vereinsverwaltung präsentiert. Wichtige Bestandteile, wie sie auch
von den politischen Entscheidungsgremien gefordert werden, sind u.a.
die Einführung eines bundeseinheitlichen Hundeführerscheins.
Das Konzept hierzu wird zur Zeit von einer Arbeitsgruppe des VDH
erarbeitet und ebenfalls in Kürze vorliegen. Grundsätzlich
muß unsere PR-Strategie auch künftig darauf ausgerichtet sein, nicht
nur auf aktuelle Ereignisse zu reagieren, sondern mit eigenen
Konzepten initiativ vor die Öffentlichkeit zu treten. Sie können
selbstverständlich mithelfen durch eigene Anregungen,
Gestaltungsvorschläge und Perspektiven. Abschließend appelliere ich an
Sie, durch vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit unsere
Zuverlässigkeit und Fachkompetenz in der Hundeerziehung zu
dokumentieren. Bei Anfragen von Fernsehsendern nach Drehgenehmigungen
für Aufnahmen auf Übungsplätzen in Ihrer Region ist unbedingt mit
dem LG-Pressewart bzw. der Bundespressestelle Rücksprache zu nehmen. Aktuelle
Informationen können Sie jederzeit über die SV-Homepage im Internet
abrufen: www.schaeferhunde.de Mit
freundlichen Grüßen
Reiner Voltz
SV-Pressereferent |