von Michael Weippert, Fachsprecher für Tierschutz der FDP Hamburg Seit dem 01. April 2006 gilt in Hamburg ein neues Hundegesetz, das von den Fraktionen der Bürgerschaft (CDU, SPD und GAL) einstimmig beschlossen wurde. Um das erklärte Ziel des Gesetzes „mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Hunden“ zu erreichen, werden Maßnahmen durchgesetzt, die sehr weit in die Rechte von Hundehaltern eingreifen und in krassem Widerspruch zum geltenden Bundestierschutzrecht stehen. Seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs Anfang 2004, wird in Fachkreisen wie auch in der politischen Öffentlichkeit zunehmend diskutiert, ob die entsprechenden Regelungen tatsächlich zweckdienlich sind, also wirklich einen zusätzlichen Sicherheitsnutzen stiften. Weitere Fragen, wie zum Beispiel die der Verhältnismäßigkeit müssen gestellt werden, um die hoch emotional geführte Diskussion zu versachlichen und die überaus komplexen Probleme in Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen zu verstehen. Im folgenden möchte ich dazu einen Beitrag leisten und die innerparteiliche Diskussion anregen. Es liegt keinesfalls im meiner Absicht, die Sache zu einem Leitthema hochzustilisieren; dennoch muß ich bekennen, dass mir kaum ein anderes aktuelles Hamburg- Thema einfällt, welches die Notstandssituation „Bürgerschaft ohne liberales Korrektiv“ so eindeutig und vielfältig illustriert, wie dieses. „Wir haben ein Vollzugsdefizit, kein Gesetzesdefizit !“ Diese Feststellung ist für Liberale alles andere als eine neue Erkenntnis.
In den Politikfeldern Innere Sicherheit, Datenschutz, Rechtspolitik und vielen
anderen mehr: Immer wieder weisen wir gebetsmühlenartig darauf hin, dass es für
eine freiheitliche Der Fall „Volkan“ Erinnern wir uns: Der Fall, der bundesweit die Debatte um Hundegesetze und –verordnungen auslöste, dürfte niemandem entgangen sein. Im Jahr 2000 wurde der 6-jährige Wilhelmsburger Volkan Kaya von dem Kampfhund Zeus des Halters Ibrahim Külünk grausam totgebissen. Funk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften berichteten wochen- und monatelang über den Vorfall. Verständlicherweise wurde allerorts lautstark nach wirksamen Maßnahmen gegen solcherlei Grausamkeiten gerufen. Aus heutiger (und in der Tat auch aus damaliger) Sicht, war der schreckliche Tod von Volkan jedoch durchaus vermeidbar. Es handelte sich um einen verantwortungslosen Halter, der sein Tier gezielt zum Kampfhund dressierte, ihn über lange Zeit auf Wilhelmsburger Kinderspielplät-zen scharf machte und dem Bezirksamt Harburg, der Polizei und der Staatsanwaltschaft seit langem bekannt war. Külünk führte ein „Leben nach dem Strafgesetzbuch“ – Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz, schwerer Diebstahl, mehrfacher Straßenraub, Drogenhandel, Haus-friedensbruch; er ließ kaum ein Vergehen aus. Vor allem aber war das Hund-Halter-Gespann der zuständigen Behörde längst ein Begriff: Bereits am 11. April 1998, als Zeus einen Schäferhund und dessen Halterin verletzte, wurde Zeus dem Amtstierarzt vorgeführt. Das Bezirksamt verordnete ihm Anleinpflicht. Die Durchsetzung dieser Maßnahme jedoch, wurde weder von der Poli-zei, noch vom Ordnungsamt überprüft. Und so fuhr Külünk fort, seinen Hund zur Waffe umzufunktionieren. Das Gartenbauamt wechselte regelmäßig die zerbissenen Kinderschaukeln aus und Anlieger des Spielplatzes wunderten sich, dass nichts unternommen wurde. Weitere Beißereien folgten. Im April 2000, nachdem Zeus einen Labradormischling verletzt hatte, wurde Külünk erneut aufgefordert, seinen Hund beim Amtstierarzt vorzuführen – ohne Wirkung. Der nächste Vorfall war dann der Tod des 6- jährigen Volkan. Leitmotiv „Ruhe im Karton“ Woran lag es, dass nichts geschah ? Lag es am Fehlen eines Hundegesetzes ? Oder gab es nicht etwa schon immer eine Gefahrenabwehrverordnung, die ein Einschreiten des Staates gegenüber Gefährdungen - auch durch Hunde – ermöglichte ? Nachdem das OVG Magdeburg die Hundeverordnung Sachsen-Anhalts im Dezember 2002 für ungültig erklärt hatte, erklärte Innenminister Klaus Jeziorski: "Natürlich kann und muss auch weiterhin bei jeder konkreten Gefahr durch Hunde eingegriffen werden." Im Klartext: Auch der Hamburger Vorfall hätte verhindert werden können, wenn die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nur genutzt worden wären. Nach dem Fall „Volkan“ fragte auch die publizierte Öffentlichkeit
folgerichtig, warum so etwas geschehen musste. Einhellige Antwort der Um etwaige Missverständnisse von vornherein auszuschließen: Die weise Erkenntnis Neumanns, dass Kinder einen höheren Stellenwert haben, als Hunde, wird – zumindest von mir als Hunde-halter und Vater einer 9-jährigen Tochter – keinesfalls bestritten. Die Fiktion eines real nicht existierenden Konfliktverhältnisses „Kind vs. Hund“ jedoch, ist nicht nur eine absichtliche Ver-meidung von Sachlichkeit (á la „Terrorabwehr ist wichtiger als Datenschutz“), sondern – schlimmer noch - reine Demagogie. Die Intention ist folgende: „Wer gegen das Hundegesetz ist, der ist auch gegen Kinder“ – so die Aussage. Damit verbietet sich wohl jede Frage nach der Wirksamkeit der Maßnahmen, jede Kritik am Hundegesetz. Basta. Also wurde beschlossen und verkündet: Rasselisten (zur Bestimmung der
Gefährlichkeit) und Genereller Leinenzwang (zum Schutz vor Liberale Antworten So weit, so schlecht. Warum nun, ist das ein Thema für die Hamburger
Liberalen ? Darf ich die Frage umformulieren: Warum ist es erst Antworten der Fachwelt Die FDP in Bund und Ländern nimmt mit der eindeutigen Ablehnung von Rasselisten und Lei-nenzwang keine exotische oder gar radikale Minderheitenposition ein – im Gegenteil: Wir stüt-zen uns auf die einhelligen und unmissverständlichen Aussagen der Fachwelt. Unzählige Ver-lautbarungen der Bundestierärztekammer, der Hamburger Tierärztekammer, von Verhaltensfor-schern, Universitäten und Organisationen, sprechen eine einheitliche Sprache: 1.) Eine „Hunderasse“ ist keine Rasse im biologischen Sinne. Es sind unter
den Hunderassen keinerlei genetische Unterschiede Frau Dr. Feddersen-Petersen (Universität Kiel), bundesweit anerkannte
Fachtierärztin für Ver-haltenskunde und gerichtszugelassene Leinen- und Maulkorbzwang für bestimmte Hunderassen ist aus dem
Tierschutzgedanken heraus abzulehnen. Der scheinbare Vorteil einer generellen
Anleinpflicht besteht in der vordergründigen Vorstellung, ein ständig
angelein-ter Hund befände sich automatisch unter der Kontrolle seines Menschen.
Dabei wird völlig vergessen, daß Hunde als hochentwickelte soziale Lebewesen
nur im Rahmen und zugleich auch unter dem Diktat ihrer biologischen Gren-zen
existieren können. Es ist natürlich nicht möglich, die Probleme, die sich aus
dem Zusammenleben von Mensch und Hund ergeben, ausschließlich durch technische
Maßnahmen, so in Form einer Sicherheitsleine, zu lösen. Jeder qualifizierte
Ansatz zur Lösung dieses Problems muß gewissenhaft die biologischen Ansprüche
von Hunden berücksichtigen, Ansprüche, die von Hunden an ihre Umwelt gestellt
werden, damit sich diese normal und damit auch im Sinne des Menschenschutzes
ungefährdet entwickeln können. Nur unter Beachtung und Achtung der hundli-chen
Verhaltensbedürfnisse kann die zu Recht geforderte Sicherheit der Menschen
gewährleistet werden. Techni-sche Hilfsmittel wie Hundeleinen können versagen,
nur gut menschensozialisierte Hunde mit einer Bindung an ihren Halter können
nach entsprechender Erziehung recht sicher vorhersagbar und einschätzbar
reagieren. Dazu bedarf es keiner Leine. Daß in bestimmten Situation wie
beispielsweise auf einem Kinderspielplatz dennoch eine Leine angelegt werden
sollte, ist selbstverständlich. Hunde verfügen über ein ausgeprägtes
Bewegungsbedürfnis. Wenn man einem Hund ausschließlich die Möglichkeit zur
Fortbewegung bietet, indem man ihn mit einem Menschen "zusammenbindet", nimmt
man ihm jede Gelegenheit, seinen Bewegungsansprüchen nachzukommen. Auch eine
Radfahrt mit einem angeleinten Hund bietet keine echte Alternative. Über die
reine Fortbewegung hinaus nehmen Hunde, während sie einen Weg zurücklegen, eine
kaum überschauba-re Anzahl von Umgebungsreizen wahr, auf die sie in adäquater
Weise reagieren müssen. Dabei geht die Wahrneh-mung eines Geruchs weit über die
bloße Reizaufnahme hinaus. Es existiert für Hunde ein natürliches Bedürfnis zur
Informationsaufnahme, und natürlich bezieht sich dieses Bedürfnis nicht nur auf
ein und dieselbe Reizqualität. Für Hunde, die ständig einen Beißkorb tragen
müssen, entfällt die Möglichkeit, einen Großteil angeborener Verhaltens-weisen
ausführen zu können, was neben der Tierschutzrelevanz nicht ungefährlich ist,
da so Aggressivität aus Frust-ration entsteht, sich über längere Zeit auch
beständige Verhaltensfehlentwicklungen oder gar –störungen entwickeln können.
Hunde brauchen Abwechslung in der Umgebung, in der sie sich bewegen,
andernfalls müssen sich Verhaltensstö-rungen aufgrund mangelnder unspezifischer
Umweltreize entwickeln. Ein ständig angeleinter Hund kann sich nur auf Strecken
bewegen, die sein menschlicher Begleiter unter rein menschlichen Aspekten
auswählt. Durch den Lei-nenzwang verringert sich automatisch die erfahrbare
Reizvielfalt für den Hund, da die Reizauswahl vom Menschen vorgenommen wird und
nur ein verschwindend geringer Teil der für den Menschen relevanten Umweltreize
eine Bedeutung für den Hund besitzt. Intensive und häufige Der Preis der Ignoranz Die gesetzlich verordneten Maßnahmen betreffen nicht
nur Hundehalter, sondern letztlich alle Bürgerinnen und Bürokratie Das geplante Gesetz führt zu einem immensen bürokratischen Verwaltungsapparat. Das Ziel „Bürokratieabbau“ wird eindeutig konterkariert. Datenschutz Ein neues und aufwendiges Zentralregister speichert Daten Hamburger Hundehalter zum Ab-gleich mit Datenbanken anderer Behörden. Regelungen zur Vermeidung von Missbrauch existie-ren nicht. Staatsausgaben Die Kosten für die Durchsetzung der geplanten Bestimmungen sind unverantwortlich hoch. Zu-sätzlich sind unkalkulierbare Folgekosten zu befürchen. Die Gesamtbelastung des öffentlichen Haushalts beträgt nach Schätzung der Bundestierärztekammer mindestens 2,5 Mio Euro (Ein-richtung und Unterhaltung der Freilaufflächen, Aufstockung und Unterhaltung des SOD, An-schaffung und Wartung von Chiplesegeräten, Einrichtung und Pflege eines Zentralregisters, u.s.w.) Tierschutz Das Gesetz steht im Widerspruch zu den erfolgreichen Anstrengungen der FDP für die Verbesse-rung der Tierschutzsituation in Deutschland. Der FDP- Initiative ist es zu verdanken, dass der Tierschutz seit 2002 Verfassungsrang genießt (Art. 20a GG). Föderalismus Die Hansestadt Hamburg geht – entgegen den Regelungen anderer Bundesländer – einen Son-derweg. Hamburger Bürger werden gegenüber Bürgern anderer Bundesländer extrem benachtei-ligt. Staatlicher Aktionismus / „Regulierungswut“ Die FDP fordert die Abschaffung
überflüssiger Gesetze, nicht das Gegenteil. Einzelne Vollzugsdefizit statt Gesetzesdefizit Die vorgefallenen Beißunfälle, die als
Rechtfertigung für die Regelungen des Gesetzes dienen, Rechtsstaatlichkeit Die gesetzlichen Regelungen sind weder erforderlich,
noch geeignet, schon gar nicht verhältnis-mäßig. Für diverse Wissenschaft Die gesamte Fachwelt lehnt die Bestimmungen des Gesetzes ab. Die Rasselisten sind nicht be-gründbar, der Leinenzwang ist nicht nur wirkungslos, sondern kontraproduktiv. Denn das Ag-gressionsverhalten von Hunden wird durch dauerhaften Entzug von Freilaufmöglichkeiten nega-tiv beeinflusst. Lediglich der senatskontrollierte, hochsubventionierte „Hamburger Tierschutz-beirat“ stellt sich gegen alle Fachverbände und „echten“ Tierschutzorganisationen. So kann der Hamburger Senat immer wieder öffentlich behaupten: „Der Tierschutz steht hinter uns“. Gesellschaft Bereits jetzt hat die – zumeist sehr unsachlich geführte –
Diskussion um Hunde als „mordende Bestien“ zu einer massiven Wirtschaft Die geplanten Maßnahmen werden zahlreiche Menschen dazu
veranlassen, auf Hundehaltung zu verzichten. Neben jährlichen Sinnvolle Alternativen Der Aufgabe der Politik muß es sein, in Zusammenarbeit mit der Fachwelt sinnvolle Lösungen für das Problem „Beißvorfälle“ zu erarbeiten. Als Liberale brauchen wir den gesunden Men-schenverstand und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu scheuen; wer also sollte eher dazu berufen sein, als wir ? Im Wesentlichen sind folgende Eckpunkte zu nennen und ggf. zu erwei-tern: 1. Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Begutachtung auffälliger
Hundehaltungs- Situationen und Durchsetzung tierschutzkonformer Bedingungen,
Verpflichtung von Hundehaltern zu art- und wesensgerechter Hundehaltung.
2. Ersatzlose Streichung Die Arbeitsgemeinschaft Hundegesetz der FDP- Hamburg hat hierzu ausführliche
Unterlagen erarbeitet und mit dem (ehemaligen) Die Geister, die ich rief… Als besonderes Schelmenstück des Senats muß das aktuelle Dilemma um die 41 sogenannten Kampfhunde bezeichnet werden, die seit geraumer Zeit im Tierheim Süderstraße „einsitzen“ und infolge der Hamburger Rechtslage so gut wie unvermittelbar sind. Die Gesundheitsbehörde (siehe Abendblatt- Meldung vom 17. Mai 2006) strebt an, die Tiere nach Niedersachsen zu vermitteln. Die vorgetragene Begründung ist ebenso einleuchtend, wie entlarvend: „In Niedersachsen haben die Hunde bessere Vermittlungschancen“. Das muß man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Hunde werden wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, doch offenbar nur in Hamburg. Sobald sie die Grenze zu Nieder-sachsen passieren, mutieren sie anscheinend zu braven Schoßhündchen. So einfach ist das. Es sollte geprüft werden, ob Ortswechsel- bedingte Spontanheilungen auch bei Staatsräten und Bür gerschaftsabgeordneten möglich sind. Bundesländer, die sich beraten lassen und Fehler vermei-den, sollen dafür noch bestraft werden. Das nur als Bigotterie zu bezeichnen, wäre wohl blanker Euphemismus. Thema Hundegesetz: Chancen und Risiken Die Anzahl der Hunde in Hamburg wird ca. 60.000 bis 80.000 geschätzt. Die Haltung der Partei-en zu diesem Gesetz – besser gesagt: zur Aufgabe verfassungsmäßiger Rechte -, kann somit das Wahlverhalten von über 120.000 Wählern stark beeinflussen. Die bereits erfolgreiche Etablie-rung der FDP als Partei des Tierschutzes in Bund und Ländern, kann in Hamburg durch aktives Vorgehen gegen das Gesetz wirksam fortgeführt werden. Damit kann sich die FDP gegenüber den anderen Hamburger Parteien deutlich abgrenzen, denn immerhin wurde es durch die Ham-burger Bürgerschaft (ohne FDP) einstimmig (!) beschlossen. Ein klarer Beleg dafür, daß die Prä-senz der FDP in der Bürgerschaft notwendig ist. Auch die neue Kusch- Partei „Heimat Ham-burg“ erhebt zwar lautstark Einwände gegen das Gesetz. Der ehem. Justizsenator muß sich aller-dings fragen lassen, wie denn die absolute Einstimmigkeit zustande kam, wenn ausgerechnet der zuständige (und mitbestimmende) Ressortleiter dagegen war. Zahlreiche Mitglieder und Wähler (bundesweit) fordern und erwarten, daß die
Hamburger FDP ihre Stimme erhebt, wenn Bundesrecht von Verfassungsrang durch
die Willkür und Ignoranz eines Bundeslands ausgehebelt wird. Ein Risiko besteht
natürlich: Einzelne Medien Weiterhin wird intern die Auffassung vertreten, das Thema Hundegesetz lenke von wichtigeren Themen ab, um die wir uns kümmern sollten – sogar von „Ressourcenverschwendung“ war die Rede (letzte Ausgabe der Großen Freiheit). Hierzu möchte ich fragen: Ist es das Problem, dass wir uns um dieses Thema kümmern, oder dass wir uns um andere Themen nicht (oder zu wenig) äußern und dadurch für einige ein Bild entsteht, als seien wir thematisch zu eng festgelegt ? Meines Erachtens kann es nur sinnvoll sein, wenn viele Menschen mit unterschiedlichen Interes-senschwerpunkten sich jeweils auf ausgewählte Themen konzentrieren – und zwar kontinuierlich und nicht nur in der Wahlkampfphase. An geeigneten Themen mangelt es uns genauso wenig, wie an geeignetem Personal. Welchen Wert hätte es, Sachthemen - entgegen der Überzeugung - aus Angst vor einem bestimmten Image oder anderem ad acta zu legen, dann das nächste, dann wieder das nächste ? So ungefähr zwei Prozent ! Für dieses und alle anderen liberalen Themen gilt: Es muß um die Sache gehen und nicht darum, gewählt zu werden. Denn der, dem es nur um die Sache geht, ehrlich und authentisch, der wird gewählt. Sind wir also „auf den Hund gekommen“ ? Nicht „nur“, aber „auch“ – und das ist gut so. Dietmar Repgen (FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln) am 30.08.2000 Wir können uns als FDP nicht vorstellen, einem generellen Leinenzwang
zuzustimmen. Unser Ansatz geht eher in die Richtung, an das Gudrun Kopp (FDP) im Deutschen Bundestag am 08.11.2000 Einige verantwortungslose Menschen mit ihren gefährlichen Hunden haben nicht
nur Bissopfern zum Teil schwerstens geschadet, sondern die große Schar von
friedfertigen Hunden und ihre Halter pauschal in Verruf ge-bracht. Eine
generelle Angst vor Hunden geht in der Bevölkerung um. Halter werden
stigmatisiert, Tiere vergiftet, totgeschlagen, ausgesetzt. Der Mischung aus
Angst und politischem Dr. Hermann Otto Solms (FDP, Vizepräsident des Deutschen Bundestags) im März 2001 Auszug aus dem Brief „Grußwort an die Hundehalter in Deutschland“: Wir
kritisieren insbesondere die willkürliche Aufzählung von Ich vertrete die Auffassung, dass Rasselisten unsinnig sind. Halter können -
wenn sie das wollen - aus nahezu jedem Hund einen Viele friedliche Hunde und unbescholtene Hundebesitzer werden diskriminiert.
In Bundes- und Länderrassenlis-ten für so genannte Wir werden uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Diskussion um die sogenannten Kampfhunde pragmatisch geführt wird, und dass unbescholtene Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden. Marita Sehn (FDP) im Deutschen Bundestag zum Tierschutzbericht am 08.11.2001 Auch wenn Rot-Grün immer so tut, als hätten sie den Tierschutz erfunden –
vielleicht darf ich Sie daran erinnern: Es war die FDP, die Guido Westerwelle (FDP) im Deutschen Bundestag am 16.01.2002 Wer mit der FDP regieren will, muss wissen, dass wir die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz durchset-zen werden. Rainer Funke im Deutschen Bundestag nach der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz »Heute ist ein guter Tag nicht nur für den Tierschutz, sondern auch für die Menschlichkeit«. Rainer-Michael Lehmann, FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus am 22.08.2003 Wir sind gegen eine Rasseliste in dem neuen Gesetz. Wir sind gegen eine Unterscheidung nach Größe und/oder Gewicht bei den einzelnen Hunden in Bezug auf Gefähr-lichkeiten des einzelnen Hundes. Eine Zuverlässigkeitsprüfung und Sachkundenachweis ist nur bei Haltern von "gefährlichen Hunden" notwendig und auch erst dann, wenn der Hund "gefährlich" geworden ist. Dr. Ute Dreckmann (FDP NRW): Die Gefährlichkeit von Hunden ist von der Rasse unabhängig. Ständiger Leinenzwang macht Hunde aggressiv. die FDP will außer Verzicht auf Rasselisten auch eine Initiative im Bundesrat für ein Heimtierzuchtgesetz des Bundes.
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