Verletzungen mit Hunden
Im Jahr ist in Österreich mit rund 3.500
Hundebissverletzungen zu rechnen, wovon rund 600-800 Kinder
betreffen.

Hundebisse und Altersverteilung
Hier sind vor allem die Altersgruppen der 3 bis 11-jährigen
Kinder betroffen.

Verletzungsmuster
Der größte Teil der Verletzungen betrifft den Kopf- und
Halsbereich der Kinder sowie die Extremitäten. Die wenigsten
Verletzungen sind im Rumpfbereich festzustellen.

Der Grund für das Verletzungsmuster "Kopf - Halsbereich"
ist natürlich darin zu sehen, daß Kleinkinder aufgrund ihrer
Körpergröße mit diesen Körperregionen für den Hund leicht
erreichbar sind.

Bissverteilung nach Hunderassen:
Die Häufigkeit der Bißverletzungen mit Schäferhunden
entspricht dem quantitativen Aufkommen dieser Hunderasse.



Hundehaltung
Betrachtet man die Art der Hundehaltung zur Zeit des
Unfalls, so ist die Komponente "ohne Leine" und "ohne
Beißkorb" eine korrelierende Unfallursache.

Der Grund für "ohne Leine / Beißkorb" liegt freilich darin,
daß es zumeist der eigene oder bekannte Hund ist, der zubeißt;
noch dazu sehr oft dem eigenen Anwesen.
Hundebesitz
In einer Langzeitstudie in Greifswald (Deutschland) konnte
ab den 90ern ein starker Anstieg der Hundebisse an Kindern
festgestellt werden, was mit einer höheren Besitzhäufigkeit
korreliert.

Über 80% der Verletzungen mit Hundebissen passieren mit dem
eigenen und bekannten Hund. Der Grund dafür ist, daß Kinder
gewohnt sind, mit diesen Hunden zu spielen und Kinder nicht
unterscheiden können, wann der Zeitpunkt fürs Spielen eher
ungünstig ist - wie eben beim Fressen.

Laut der Untersuchung von Dr. Reitinger (Kinderchirurgie,
Graz) werden die Hälfte der Bisse durch einen bekannten Hund
verursacht, und etwa ein Drittel sogar durch den eigenen Hund.
Lediglich etwa 19 % der Bisse werden durch einen fremden Hund
verursacht.
Verletzungshergang
Das Spielen mit dem eigenen oder bekannten Hund und der
Unkenntnis des Kindes darüber, wo die Grenzen beim Spiel für
das Tier liegen bzw. wann das Tier sich plötzlich doch
angegriffen sieht und sich instinktiv verteidigt, zeigt, daß
das eigentlich vertraute Haustier seine ureigenen Instinkte
nicht verloren hat.

Drei Hauptgründe für einen Hundebiss:
- Der Hund wird absichtlich oder unabsichtlich provoziert.
- Der Hundebesitzer kennt Charakter oder
Verhaltensmerkmale des Hundes nicht.
- Der Hund ist nicht richtig erzogen, kontrolliert oder
sozialisiert.
Präventionsstrategie
1. |
Konsequente Einhaltung der Leinenpflicht |
2. |
Tragen eines Beißkorbes bei in der Öffentlichkeit
frei laufenden Hunden |
3. |
Vermeidung von falschem Zutrauen oder Verniedlichung
|
4. |
Richtiges Verhalten gegenüber Hunden |
5. |
Bei Kleinkindern keine großen Hunde v.a. keine
Schäferhunde |
6. |
Abschluß der Familienplanung, da jeder Neuankömmling
die erlernte und akzeptierte Rangfolge des Hundes in
Frage stellt. |
7. |
Pflichtschulen und Trainingsprogramme für
Hundehalter |
|
Die gesetzlichen Grundlagen...für Graz
Die Gesetzliche Grundlage ist das Stmk Tierschutz- und
Tierhaltegesetz 1984 i.d.g.F. LGBl. Nr.45/1993 worin
vorgesehen ist, dass §6a(1) an öffentlichen Orten,
Straßen, Plätzen, Geschäftslokalen entweder Maulkorb oder
Leine, §6a(2) in öffentlichen Parkanlagen jedenfalls
Leine zu verwenden ist. Ausgenommen sind Hundewiesen, die aber
als solche gekennzeichnet und eingezäunt sein
müssen §11a(1) Zuständige Behörde ist die
Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat Graz/Mag.Abt.3 -
Rechtsamt) §11a(2) Mitwirkungspflicht besteht für die
Bundespolizeidirektion Graz unter anderem für die Einleitung
und Durchführung von Verwaltungs- strafverfahren (Befehls- und
Zwangsgewalt)
|