Besserer Schutz vor gefährlichen Hunden

Landtag verabschiedet neues Hundegesetz

 

Gefährliche und große Hunde müssen künftig mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet sein. Das sieht das neue 'Hundegesetz' vor, dass der Landtag am Mittwoch (18.12.02) verabschiedet hat. Für die Haltung bestimmter Hunde gelten außerdem in Zukunft verschärfte Bedingungen.

 

Das neue Hundegesetz ist umstritten; Rechte: dpa
Das neue Hundegesetz ist umstritten

Nach dem neuen Landeshundegesetz werden die Daten aller großen und gefährlichen Hunde in einem zentralen Register erfasst. Verletzt ein Hund einen Menschen, kann der Halter damit künftig schnell ermittelt werden. Eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro, die jeder Halter von großen oder gefährlichen Hunden abschließen muss, soll garantieren, dass im Falle eines Falles auch wirklich gezahlt wird. Die Regelungen treten am 1. Januar in Kraft. 

 

Rasselisten, Größe und Gewicht entscheiden

 

Pitbull Terrier; Rechte: DPA
Pitbull Terrier

Welcher Hund ist aber nun tatsächlich gefährlich und welcher nicht? Diese Frage versucht das Hundegesetz mit so genannten Rasselisten zu beantworten. Als besonders gefährlich eingestuft werden danach nur noch 14 statt bislang 42 Rassen. Zur Rasseliste I, für die bundesweit ein Zucht- und Einfuhrverbot gilt, gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Wer ein solches Tier besitzt, darf es nur mit einer speziellen Erlaubnis der Behörden behalten.

Ähnliche Regelungen gelten für Tiere der Rasseliste II, wie etwa Rottweiler oder Mastino Napoletano. Auch sie dürfen nur unter speziellen Auflagen gehalten werden, ihre Zucht ist aber weiterhin erlaubt. Neben der Rasse spielen aber künftig auch Größe und Gewicht eine Rolle. Wer einen Hund besitzt, der größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo ist, muss das Tier anmelden. Außerdem muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, das Tier zu halten. Dafür reicht es allerdings schon aus, wenn man das Tier seit mehr als drei Jahren besitzt und es bislang keine Zwischenfälle gab.

 

Kritik von Opposition und Verbänden

 

Bullterrier; Rechte: DPA
Bullterrier

Die Entscheidung im Landtag zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit zwischen Regierung, Opposition und Interessenverbänden. Mit dem neuen Hundegesetz lassen sich gefährliche Beiß-Attacken nicht verhindern, so eine häufig geäußerte Kritik. Ob ein Hund gefährlich sei oder nicht, hänge vom einzelnen Tier ab und nicht von Rasse, Gewicht oder Größe, argumentieren etwa CDU und FDP. Ähnlich sieht das auch das 'Aktionsbündnis gegen das geplante Landeshundegesetz NRW', in dem sich fünf Verbände zusammengeschlossen haben. "Die Ordnungsbehörden sollten lieber das durchführen, was sie schon heute dürften: den ersten Hinweisen auf Auffälligkeiten nachgehen", so Dieter Hupe vom Landesjagdverband NRW, der dem Bündnis angehört. Rasselisten oder Größen-Klassifizierungen würden nichts bringen, betonte er im Gespräch mit wdr.de.

www.wdr.de

 

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