- Grüne :-((

 

Reiner Priggen MdL

BÜNDNIS 90/DIE GR\NEN
im Landtag NRW

Einige grundsätzliche Dinge zur Landeshundeverordnung aus meiner Sicht:

Die Hundeverordnung der Umweltministerin ersetzt die alte Gefahrhundeverordnung, von der mir in einer Fachanhvrung im Landtag eine Reihe von Ordnungsamtsleitern aus nordrhein-westfdlischen Kommunen mitteilten (und das steht auch bis heute von Niemandem widersprochen im Raum), dass diese alte Gefahrhundeverordnung in der Praxis nicht umsetzbar war. De facto musste ein Hund mehrfach gebissen haben -und diese Vorfdlle mussten auch den Ordnungsdmtern bekannt sein- erst dann konnte gegen die verantwortungslosen Hundehalter vorgegangen werden. Insofern war diese Verordnung nicht umsetzbar und bot keinen ausreichenden Schutz f|r B|rgerinnen und B|rger. Ich erinnere daran, dass es zu sehr bedauerlichen, tvdlichen Unfdllen verursacht von Hunden gekommen ist. Die Fdlle in Gladbeck und Hamburg waren sicherlich diejenigen, die die meisten Diskussionen in der Vffentlichkeit verursacht haben. Danach bestand zurecht von Seiten der Bevvlkerung die Erwartung, dass die Politik die Grundlagen daf|r schafft, dass in Zukunft das Gefahrenpotenzial f|r die Bevvlkerung verringert wird. Ich sage ausdr|cklich, verringert, weil wir uns sicherlich dar|ber einig sind, dass man derartige Unfdlle auch bei allergrv_ter Sorgfalt nie vvllig wird ausschlie_en kvnnen. Es wird immer verantwortungslose Elemente geben, die in unsachgemd_er Form mit Tieren umgehen und es wird bedauerlicherweise auch immer wieder Zwischenfdlle geben, die nicht vorhersehbar waren.

Deswegen war es Aufgabe der Umweltministerin, daf|r zu sorgen, dass das Gefdhrdungspotenzial so weit es irgend ging, verringert wurde. Das war Anlass f|r die Hundeverordnung und damit die Novellierung der alten Gefahrhundeverordnung. Die Umweltministerin hat dabei als ein grundlegendes Prinzip die so genannte "Beweislastumkehr" eingef|hrt. Das hei_t, es m|ssen jetzt die Halter von Hunden der Rasselisten 1 und 2 und von Hunden, die grv_er als 40 cm und schwerer als 20 kg sind, unterschiedliche Nachweise erbringen.

Gerade die Hundeverordnung NRW zeichnet sich aber dadurch aus, dass Menschen, die einen Hund, der mit einem gefdhrlichen Potenzial in die Rasseliste eingestuft wird, dennoch von Auflagen befreit werden kvnnen, wenn sie nachweisen, dass dieser Hund ungefdhrlich und gut ausgebildet ist. Ich wei_, dass f|r Hundehalter, die vern|nftig mit ihren Tieren umgehen, im Moment eine zusdtzliche Belastung an formalen Behvrdengdngen und an dem Erbringen notwendiger Nachweise entsteht. Nach all den Zwischenfdllen halten wir dies jedoch f|r eine zumutbare Ma_nahme, um damit weitest mvglich diejenigen, die unsachgemd_ und mit f|r andere Menschen gefdhrlichen Zielen Hundehaltung betreiben, davon auszuschlie_en. Die neue Hundeverordnung bietet daf|r die rechtliche Grundlage. Sicherlich ist es auch in Zukunft so, dass sie von den Ordnungsdmtern in den Kommunen umgesetzt werden muss. Nur kann sich jetzt niemand mehr darauf zur|ckziehen, er hdtte keine ausreichende rechtliche Handhabe, um gegen unzuverldssige und f|r die Mitmenschen bedrohliche Hunde umzugehen.

Ich bitte auch zu ber|cksichtigen, dass die sicherlich zeitweilig spannungsgeladene Situation zwischen Hundehaltern und anderen Menschen nicht verursacht worden ist durch die Hundeverordnung unserer Umweltministerin, sondern durch diese z.T. tvdlichen Zwischenfdlle und die Berichterstattung dar|ber in den Medien. Davon ausgehend ist es sicherlich gemeinsame Aufgabe von Hundehaltern und der Politik, daf|r zu sorgen, dass wieder ein St|ck mehr an Sicherheitsgef|hl zwischen den Menschen mit und ohne Hund entsteht. Ich meine, dazu kann die Hundeverordnung, bei aller M|he, dies sie jetzt auch f|r den Einzelnen mit sich bringt, beitragen.

Man kann sicherlich mit mir dar|ber streiten,  ob der eine oder andere Hund notwendigerweise auf der Rasseliste 2 steht, ob man auf die Rasseliste 2 verzichten kvnnte und dann z.B. Dobermdnner und Rottweiler ebenfalls der Rasseliste 1 zuschlagen, wie das zum Teil in anderen Bundesldndern geschieht oder ob nicht auch der Deutsche Schdferhund auf diese Liste gehvrt. Egal, ob wir die eine oder andere Hunderasse von den Listen streichen, w|rde sich jedoch an der grundsdtzlichen Problematik nichts dndern. Ich sehe im Moment keine vern|nftige Alternative, die besser als die jetzige Verordnung die notwendigen Problemlagen lvsen w|rde. Unser Ziel ist es, jetzt mvglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, weil es nat|rlich nicht besonders sinnvoll ist, in 16 Bundesldndern unterschiedliche Hundeverordnungen zu haben. Danach m|sste man in Abstimmung mit der Bundesregelung und mit den in NRW gemachten Erfahrungen die Landeshundeverordnung |berarbeiten.

Niemand -weder unsere Umweltministerin noch die Landtagsfraktion der GR\NEN- hat ein Interesse daran, Hundehalter zu schikanieren, warum sollten wir auch? Ich glaube nur, dass dhnlich wie beim Vorgehen der Ministerin gegen BSE auch in dieser Frage eine konsequente Haltung mittelfristig die beste Garantie darf|r bietet, dass bestimmte Gefdhrdungspotenziale reduziert werden.

Ich finde auch, dass die Vereinbarungen, die das Umweltministrium mit mittlerweile 15 Zuchtverbdnden |ber die Abnahme der Pr|fungen getroffen hat, ein weiterer richtiger Schritt sind, verantwortungsvollen Z|chtern und ihren Verbdänden ein Mehr an Verantwortung und Beteiligung einzurdumen und damit auch illegalen und Hinterhofzüchtern, die ausschließlich auf den schnellen Profit aus sind, das Handwerk zu legen.

Vielleicht sind nicht alle mit meiner Position inhaltlich einverstanden, ich bitte aber zu ber|cksichtigen, dass wir als Politiker den Abwdgungsprozess zwischen den Interessen der sich bedroht f|hlenden Menschen und den Interessen derjenigen, die einen Hund halten mvchten, leisten m|ssen. Das ist keine einfache Aufgabe und es wdre uns am liebsten, wenn wir keine derartigen Zwichenfdlle hdtten und keine Hundeverordnung brauchten. Aber die Realitdt ist leider nicht so.


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