- Grüne :-(( |
Reiner Priggen MdL
BÜNDNIS 90/DIE GR\NEN im Landtag NRW Einige
grundsätzliche Dinge zur Landeshundeverordnung aus meiner Sicht: Die
Hundeverordnung der Umweltministerin ersetzt die alte
Gefahrhundeverordnung, von der mir in einer Fachanhvrung im Landtag
eine Reihe von Ordnungsamtsleitern aus nordrhein-westfdlischen
Kommunen mitteilten (und das steht auch bis heute von Niemandem
widersprochen im Raum), dass diese alte Gefahrhundeverordnung in der
Praxis nicht umsetzbar war. De facto musste ein Hund mehrfach
gebissen haben -und diese Vorfdlle mussten auch den Ordnungsdmtern
bekannt sein- erst dann konnte gegen die verantwortungslosen
Hundehalter vorgegangen werden. Insofern war diese Verordnung nicht
umsetzbar und bot keinen ausreichenden Schutz f|r B|rgerinnen und
B|rger. Ich erinnere daran, dass es zu sehr bedauerlichen, tvdlichen
Unfdllen verursacht von Hunden gekommen ist. Die Fdlle in Gladbeck
und Hamburg waren sicherlich diejenigen, die die meisten
Diskussionen in der Vffentlichkeit verursacht haben. Danach bestand
zurecht von Seiten der Bevvlkerung die Erwartung, dass die Politik
die Grundlagen daf|r schafft, dass in Zukunft das Gefahrenpotenzial
f|r die Bevvlkerung verringert wird. Ich sage ausdr|cklich,
verringert, weil wir uns sicherlich dar|ber einig sind, dass man
derartige Unfdlle auch bei allergrv_ter Sorgfalt nie vvllig wird
ausschlie_en kvnnen. Es wird immer verantwortungslose Elemente
geben, die in unsachgemd_er Form mit Tieren umgehen und es wird
bedauerlicherweise auch immer wieder Zwischenfdlle geben, die nicht
vorhersehbar waren. Deswegen
war es Aufgabe der Umweltministerin, daf|r zu sorgen, dass das
Gefdhrdungspotenzial so weit es irgend ging, verringert wurde. Das
war Anlass f|r die Hundeverordnung und damit die Novellierung der
alten Gefahrhundeverordnung. Die Umweltministerin hat dabei als ein
grundlegendes Prinzip die so genannte "Beweislastumkehr"
eingef|hrt. Das hei_t, es m|ssen jetzt die Halter von Hunden der
Rasselisten 1 und 2 und von Hunden, die grv_er als 40 cm und
schwerer als 20 kg sind, unterschiedliche Nachweise erbringen. Gerade
die Hundeverordnung NRW zeichnet sich aber dadurch aus, dass
Menschen, die einen Hund, der mit einem gefdhrlichen Potenzial in
die Rasseliste eingestuft wird, dennoch von Auflagen befreit werden
kvnnen, wenn sie nachweisen, dass dieser Hund ungefdhrlich und gut
ausgebildet ist. Ich wei_, dass f|r Hundehalter, die vern|nftig mit
ihren Tieren umgehen, im Moment eine zusdtzliche Belastung an
formalen Behvrdengdngen und an dem Erbringen notwendiger Nachweise
entsteht. Nach all den Zwischenfdllen halten wir dies jedoch f|r
eine zumutbare Ma_nahme, um damit weitest mvglich diejenigen, die
unsachgemd_ und mit f|r andere Menschen gefdhrlichen Zielen
Hundehaltung betreiben, davon auszuschlie_en. Die neue
Hundeverordnung bietet daf|r die rechtliche Grundlage. Sicherlich
ist es auch in Zukunft so, dass sie von den Ordnungsdmtern in den
Kommunen umgesetzt werden muss. Nur kann sich jetzt niemand mehr
darauf zur|ckziehen, er hdtte keine ausreichende rechtliche
Handhabe, um gegen unzuverldssige und f|r die Mitmenschen
bedrohliche Hunde umzugehen. Ich
bitte auch zu ber|cksichtigen, dass die sicherlich zeitweilig
spannungsgeladene Situation zwischen Hundehaltern und anderen
Menschen nicht verursacht worden ist durch die Hundeverordnung
unserer Umweltministerin, sondern durch diese z.T. tvdlichen
Zwischenfdlle und die Berichterstattung dar|ber in den Medien. Davon
ausgehend ist es sicherlich gemeinsame Aufgabe von Hundehaltern und
der Politik, daf|r zu sorgen, dass wieder ein St|ck mehr an
Sicherheitsgef|hl zwischen den Menschen mit und ohne Hund entsteht.
Ich meine, dazu kann die Hundeverordnung, bei aller M|he, dies sie
jetzt auch f|r den Einzelnen mit sich bringt, beitragen. Man
kann sicherlich mit mir dar|ber streiten, ob der eine oder
andere Hund notwendigerweise auf der Rasseliste 2 steht, ob man auf
die Rasseliste 2 verzichten kvnnte und dann z.B. Dobermdnner und
Rottweiler ebenfalls der Rasseliste 1 zuschlagen, wie das zum Teil
in anderen Bundesldndern geschieht oder ob nicht auch der Deutsche
Schdferhund auf diese Liste gehvrt. Egal, ob wir die eine oder
andere Hunderasse von den Listen streichen, w|rde sich jedoch an der
grundsdtzlichen Problematik nichts dndern. Ich sehe im Moment keine
vern|nftige Alternative, die besser als die jetzige Verordnung die
notwendigen Problemlagen lvsen w|rde. Unser Ziel ist es, jetzt
mvglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, weil es
nat|rlich nicht besonders sinnvoll ist, in 16 Bundesldndern
unterschiedliche Hundeverordnungen zu haben. Danach m|sste man in
Abstimmung mit der Bundesregelung und mit den in NRW gemachten
Erfahrungen die Landeshundeverordnung |berarbeiten. Niemand
-weder unsere Umweltministerin noch die Landtagsfraktion der GR\NEN-
hat ein Interesse daran, Hundehalter zu schikanieren, warum sollten
wir auch? Ich glaube nur, dass dhnlich wie beim Vorgehen der
Ministerin gegen BSE auch in dieser Frage eine konsequente Haltung
mittelfristig die beste Garantie darf|r bietet, dass bestimmte
Gefdhrdungspotenziale reduziert werden. Ich
finde auch, dass die Vereinbarungen, die das Umweltministrium mit
mittlerweile 15 Zuchtverbdnden |ber die Abnahme der Pr|fungen
getroffen hat, ein weiterer richtiger Schritt sind,
verantwortungsvollen Z|chtern und ihren Verbdänden ein Mehr an
Verantwortung und Beteiligung einzurdumen und damit auch illegalen
und Hinterhofzüchtern, die ausschließlich auf den schnellen Profit
aus sind, das Handwerk zu legen. Vielleicht sind nicht alle mit meiner Position inhaltlich einverstanden, ich bitte aber zu ber|cksichtigen, dass wir als Politiker den Abwdgungsprozess zwischen den Interessen der sich bedroht f|hlenden Menschen und den Interessen derjenigen, die einen Hund halten mvchten, leisten m|ssen. Das ist keine einfache Aufgabe und es wdre uns am liebsten, wenn wir keine derartigen Zwichenfdlle hdtten und keine Hundeverordnung brauchten. Aber die Realitdt ist leider nicht so.
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