Ihr erinnert euch???
Ja ja -- richtig :
BSE in Vollendung Reiner Priggen MdL BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW .
Nun hatte er Geburtstag - hat viele Glückwünsche und Geschenke
bekommen - aber er nimmt nichts zurück von seiner "fachlichen
Auskunft" über die LHVO.
JAJA so ist das nunmal - auch
als GRÜNER MdL im Landtag sollte man ab und zu versuchen zu denken.
Deshalb werden wir Ihn hier nochmals beschenken - zeigt es uns doch
wie lange GRÜNE brauchen um sich Fachwissen anzueignen:
genau: 1 Blödzeitungsseite lang!
Reife Leistung - ich kennen Hundespezialisten
die sich schon über 35 Jahre mit Hunden INTENSIV beschäftigen und
immer noch nicht alles wissen - aber viele GRÜNEN sind halt bessere
"Menschen"....
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Lieber Achim!
Ich habe mit einiger Wut im Bauch die Stellungnahme von Reiner Priggen
zur Landeshundeverordnung gelesen.
Ich kenne den Herrn persönlich - bis heute mehr im positiven Sinne.
Aber einige Sätze zur Erläuterung:
Ich bin aus Protest gegen die LHV NRW im vergangenen Jahr aus der
Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN ausgetreten - immerhin nach fast 17
Jahren aktiver Mitgliedschaft und drei Jahren hauptamtlicher Tätigkeit
als Geschäftsführerin des Kreisverbandes .............
Mein Parteiaustritt war
für Reiner Priggen Anlaß, mich zu fragen, was mich denn an der
"hochgelobten" Verordnung so stören würde.
Ich habe ihm unverzüglich mein Antwort erteilt --- und darauf nie
wieder von ihm gehört. Begriffen hat er offensichtlich nichts.
Bei Interesse stelle ich Priggens Mail und meine Antwort darauf gerne
zur Verfügung
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Klar doch --- sehr viel Interesse - bitte schön -- hier ist es :
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Liebe ..........,
ich habe von Deinem Parteiaustritt gelesen.
Als Nicht Hunde Halter wenig vorgeprägt und bis vor kurzem in diesen
Thema nicht involviert habe ich mich in den letzten Wochen versucht
sachkundig zu machen und am vergangenen Freitag dazu eine fast 10 stündige
Anhörung und nachfolgende Sitzung mit SPD und Ministerium mitgemacht
um über die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung Klarheit zu
bekommen.
Ich weiß jetzt, dass die Materie kompliziert ist, dass viele Menschen
nicht wissen, dass für die große Gruppe der sogenannten 20/40 er
Hunde kein Maulkorbzwang vorgesehen ist, dass der Leinenzwang in fast
allen Kommunen bereits jetzt viel restriktiver durch Ortssatzungen
geregelt
ist usw. aber nach intensiver Beschäftigung komme ich zu dem
Ergebnis, dass die Verordnung mit der Differenzierung in 4 Gruppen und
einem abgestuften Szenario der Einschränkungen vernünftig ist.
Ich weiss nicht, ob Du überhaupt Lust hast mit mir in einen Dialog
darüber einzutreten, aber mich würde wirklich interessieren, was
Dich bei der Hundeverordnung so massiv stört.
Lieben Gruss
Reiner
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Lieber Reiner!
Es gibt für mich keinen Grund, Dir nicht auf Deine Email zu
antworten.
Ich finde es ja geradezu bemerkenswert, daß man sich überhaupt für
meinen Parteiaustritt interessiert. Ich habe leider im Moment wenig
Zeit, meine Kritik an der Landeshundeverordnung systematisch übersichtlich
aufzubereiten und darzustellen. Morgen ist Ratssitzung
und übermorgen verreise ich in die Slowakei.
Vorab: Ich habe grundsätzlich nichts gegen Regelungen, die gegen
aggressive Hunde und deren in der Regel nicht minder aggressive Halter
erlassen werden. Ich bin jedoch entsetzt über die im
Schnellschußverfahren und in vielen Punkten von mangelnder
Fachkompetenz gekennzeichnete Verordnung, die meiner Ansicht nach die
meisten Hunde und deren unbescholtenen Halter für die Taten einiger
Krimineller in Sippenhaft nimmt.
Ich finde es unverantwortlich, in einer öffentlich
angeheizten Atmosphäre, von den Medien und auch der Politik geschürt,
eine Art Pogromstimmung gegen die Mehrheit der Hundehalter zu
forcieren, die
ihre Hunde verantwortungsvoll halten.
Nicht nur ich bin mit meinem Hund in mehrfach in übelster Weise
unberechtigt angepöbelt worden, weil viele Dumpfbacken nun meinen, daß
sie mit dieser Verordnung einen Freibrief hierzu erhalten haben.
Ich halte es auch für ein absolutes Armutszeugnis, daß es bis heute
keine Durchführungsbestimmungen gibt. Durch die Rasselisten und Größenkategorisierung
werden Hunde generell als gefährlich stigmatisiert, was
wissenschaftlich purer Unsinn ist, wie ihr bei der
Anhörung erfahren haben dürftet.
Ich kenne genügend normale Bürger, die einen Bullterrier oder
Staffordshire halten und die nun verzweifelt sind, weil sie wegen
ihrer Hunde drangsaliert und angepestet werden. Die in den letzten
Jahren vermehrt aufgetretenen Vorfälle mit Hunden haben nämlich bei
gewissen Chaoten die Attraktivität bestimmter Rassen wie Pitbulls
oder Staffordshire Terrier geradezu gefördert, wie wir auch in
unseren Tierheim feststellen konnten, ohne daß die Behörden
eingegriffen und bereits bestehende Vorschriften umgesetzt haben.
Daran war man nicht interessiert, selbst, wenn den Behörden Fälle
gemeldet wurden, in denen Hunde gezielt scharf gemacht wurden. Ich bin
nämlich nicht nur begeisterte Hundehalterin, sondern auch Vorsitzende
des Tierschutzvereins ........, der ein Tierheim unterhält. Seit bekanntwerden
der Landeshundeverordnung muß ich mich mit ihren Konsequenzen
herumschlagen.
Über Nacht und per Dekret haben wir vier faktisch nicht mehr
vermittelbare Hunde der Liste 2. Die Hunde sind in Ordnung, aber wer
bezahlt mehr als 500,- DM für einen Wesenstest, den es im übrigen
noch nicht gibt?
Das Geld haben wir leider nicht. Aber es gibt für uns auch keinen
Grund, diese Hunde nun billigerweise aus Anlaß der Verordnung zu töten.
Seit Erlaß der Verordnung haben wir in den ersten vier Wochen keinen
einzigen Hund (!) und seitdem nicht einen Hund mehr vermitteln können,
der größer als 40 cm bzw. schwerer als 20 Kilo ist, weil die Leute völlig
verunsichert sind. Hundehalter versuchen verzweifelt, bei uns im
Tierheim ihre Hunde abzugeben, die der Liste 1 oder 2 angehören oder
einfach nur größere Hunde sind, weil ihnen mit Kündigung der
Wohnung gedroht wird oder sie von Nachbarn unter Druck gesetzt werden.
Aus diesen Gründen sind hier bereits Hunde illegal getötet worden.
Zudem versuchen Veterinäramt und Ordnungsbehörden uns massiv unter
Druck zu setzen, damit wir die von ihnen beschlagnahmten Hunde
aufnehmen. Sie drohen u.a. mit Kündigung der bestehenden
Fundtierverträge, wenn wir nicht nachgaben. Wir haben 32 Plätze für
Hunde und nehmen im Jahr mehr als 250 Hunde auf, die wir vermitteln.
Nur - wo sollen wir mit den beschlagnahmten Hunden bleiben?
Einen harmlosen Bullterrier nach 3 Wochen Anstandsfrist töten lassen,
damit die Kommunen Kosten sparen?
Diese Hunde sind derart geächtet, daß sie faktisch nicht mehr
vermittelbar sind. Es kann doch nicht sein, daß die Tierheime nun als
Abdeckereien der Politik und Behörden mißbraucht werden sollen, weil
jene jahrelang gepennt haben und nun durch besonders regides Vorgehen
ihr Versagen zu kaschieren versuchen.
Wir werden als Tierheim mittelfristig vor dem wirtschaftlichen
Ausstehen.
Diese Landeshundeverordnung
hat- entgegen den verlogenen und heuchlerischen Beteuerungen von Bärbel
- faktisch die Tötung Tausender - auch nicht aggressiver Hunde - zur
Konsequenz.
Wir werden diese Hunde nicht aufnehmen, weil wir uns nicht zu Henkern
einer insgesamt absurden Verordnung machen lassen.
Der Unterschied zu Hamburg besteht lediglich
darin, daß sich hier andere als die Politik die Finger schmutzig
machen sollen. Was soll die alte Dame, wohl älter als 75 Jahre, die
hier in der Siedlung
wohnt, mit ihrem nach Hundejahren mindestens ebenso alten
Rottweilermischling machen?
Einen Wesenstest und dem Hund mit 13 Jahren noch einen Maulkorb aufzwängen?
Ich bezweifle, daß er
dadurch friedlicher wird.
Denunziantentum und Hundehasser genießen
sonnige Zeiten - "alte Rechnungen" werden nun dank der
Hundeverordnung beglichen. Meinen Vater, der die Wachhunde in seiner
Firma betreut, hat man angezeigt, mit der falschen Behauptung, daß
diese Hunde beim Spaziergang ein Ehepaar engefallen hätten.
Das Ordnungsamt hat ungeprüft - ohne Zeugen - die Beschlagnahme der
Hunde angedroht.
Was mir am meisten stinkt, ist die Tatsache, daß
ich für einige Kriminelle, politisches Versagen und sträfliche Behördenschlamperei
in Sippenhaft genommen werde und mit Kriminellen auf eine Stufe
gestellt werden soll.
Stigmatisieren - kriminalisieren und dem Mob vorwerfen - das ich das
Gefühl, das ich empfinde, und das wohl leider nur Hundehalter
nachvollziehen können.
Aber wohl nicht nur diese. Gegen die NRW-Verordnung macht sich die
bayrische Gefahrenverordnung noch als paradiesische Gerechtigkeit und
von Pragmatismus gekennzeichntes Werk aus. Beides fehlt hier völlig.
Bärbels Musterbrief als
Antwort auf meine Beschwerde habe ich als Hohn empfunden.
Sie merkt noch nicht einmal, daß sie vorgeführt wird und ich bin
absolut sicher, daß dies bei den nächsten Wahlen Konsequenzen haben
wird.
Das wird nicht vergessen.
In diesem Sinne hat sie mit den von ihr verdammten sog.
"Kampfhunden" eine unterstellte Eigenschaft gemeinsam:
Blindwütiges Festbeißen!
Und in diesem Sinne werde auch ich in dieser Sache weiterhin meine Zähne
(statt die meines Hundes) zeigen!
Soweit für´s Erste
Liebe Grüße, ..............
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Nachtrag;
Lieber Achim,
die mail von Reiner Priggen wurde in der Nacht zum 11. September 2000
an mich abgeschickt. Ich habe ihm am 12. September um 19.48 Uhr
geantwortet.
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