- Grüne :-((

 

Ihr erinnert euch???

Ja ja -- richtig :

BSE in Vollendung Reiner Priggen MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW .

Nun hatte er Geburtstag - hat viele Glückwünsche und Geschenke bekommen - aber er nimmt nichts zurück von seiner "fachlichen Auskunft" über die LHVO.

JAJA so ist das nunmal - auch als GRÜNER MdL im Landtag sollte man ab und zu versuchen zu denken.

Deshalb werden wir Ihn hier nochmals beschenken - zeigt es uns doch wie lange GRÜNE brauchen um sich Fachwissen anzueignen:

genau: 1 Blödzeitungsseite lang!

Reife Leistung - ich kennen Hundespezialisten die sich schon über 35 Jahre mit Hunden INTENSIV beschäftigen und immer noch nicht alles wissen - aber viele GRÜNEN sind halt bessere "Menschen"....


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Lieber Achim!

Ich habe mit einiger Wut im Bauch die Stellungnahme von Reiner Priggen zur Landeshundeverordnung gelesen.

Ich kenne den Herrn persönlich - bis heute mehr im positiven Sinne.
Aber einige Sätze zur Erläuterung:

Ich bin aus Protest gegen die LHV NRW im vergangenen Jahr aus der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN ausgetreten - immerhin nach fast 17 Jahren aktiver Mitgliedschaft und drei Jahren hauptamtlicher Tätigkeit als Geschäftsführerin des Kreisverbandes .............

Mein Parteiaustritt war für Reiner Priggen Anlaß, mich zu fragen, was mich denn an der "hochgelobten" Verordnung so stören würde.
Ich habe ihm unverzüglich mein Antwort erteilt --- und darauf nie wieder von ihm gehört. Begriffen hat er offensichtlich nichts.

Bei Interesse stelle ich Priggens Mail und meine Antwort darauf gerne
zur Verfügung


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Klar doch --- sehr viel Interesse - bitte schön -- hier ist es :

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Liebe ..........,

ich habe von Deinem Parteiaustritt gelesen.

Als Nicht Hunde Halter wenig vorgeprägt und bis vor kurzem in diesen Thema nicht involviert habe ich mich in den letzten Wochen versucht sachkundig zu machen und am vergangenen Freitag dazu eine fast 10 stündige Anhörung und nachfolgende Sitzung mit SPD und Ministerium mitgemacht um über die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung Klarheit zu bekommen.

Ich weiß jetzt, dass die Materie kompliziert ist, dass viele Menschen nicht wissen, dass für die große Gruppe der sogenannten 20/40 er Hunde kein Maulkorbzwang vorgesehen ist, dass der Leinenzwang in fast allen Kommunen bereits jetzt viel restriktiver durch Ortssatzungen geregelt
ist usw. aber nach intensiver Beschäftigung komme ich zu dem Ergebnis, dass die Verordnung mit der Differenzierung in 4 Gruppen und einem abgestuften Szenario der Einschränkungen vernünftig ist.

Ich weiss nicht, ob Du überhaupt Lust hast mit mir in einen Dialog darüber einzutreten, aber mich würde wirklich interessieren, was Dich bei der Hundeverordnung so massiv stört.

Lieben Gruss

Reiner

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Lieber Reiner!

Es gibt für mich keinen Grund, Dir nicht auf Deine Email zu antworten. 
Ich finde es ja geradezu bemerkenswert, daß man sich überhaupt für meinen Parteiaustritt interessiert. Ich habe leider im Moment wenig Zeit, meine Kritik an der Landeshundeverordnung systematisch übersichtlich aufzubereiten und darzustellen. Morgen ist Ratssitzung
und übermorgen verreise ich in die Slowakei.

Vorab: Ich habe grundsätzlich nichts gegen Regelungen, die gegen aggressive Hunde und deren in der Regel nicht minder aggressive Halter erlassen werden. Ich bin jedoch entsetzt über die im
Schnellschußverfahren und in vielen Punkten von mangelnder Fachkompetenz gekennzeichnete Verordnung, die meiner Ansicht nach die meisten Hunde und deren unbescholtenen Halter für die Taten einiger Krimineller in Sippenhaft nimmt.

Ich finde es unverantwortlich, in einer öffentlich angeheizten Atmosphäre, von den Medien und auch der Politik geschürt, eine Art Pogromstimmung gegen die Mehrheit der Hundehalter zu forcieren, die
ihre Hunde verantwortungsvoll halten.

Nicht nur ich bin mit meinem Hund in mehrfach in übelster Weise unberechtigt angepöbelt worden, weil viele Dumpfbacken nun meinen, daß sie mit dieser Verordnung einen Freibrief hierzu erhalten haben. 

Ich halte es auch für ein absolutes Armutszeugnis, daß es bis heute keine Durchführungsbestimmungen gibt. Durch die Rasselisten und Größenkategorisierung werden Hunde generell als gefährlich stigmatisiert, was wissenschaftlich purer Unsinn ist, wie ihr bei der 
Anhörung erfahren haben dürftet.
Ich kenne genügend normale Bürger, die einen Bullterrier oder Staffordshire halten und die nun verzweifelt sind, weil sie wegen ihrer Hunde drangsaliert und angepestet werden. Die in den letzten
Jahren vermehrt aufgetretenen Vorfälle mit Hunden haben nämlich bei gewissen Chaoten die Attraktivität bestimmter Rassen wie Pitbulls oder Staffordshire Terrier geradezu gefördert, wie wir auch in unseren Tierheim feststellen konnten, ohne daß die Behörden eingegriffen und bereits bestehende Vorschriften umgesetzt haben.
Daran war man nicht interessiert, selbst, wenn den Behörden Fälle gemeldet wurden, in denen Hunde gezielt scharf gemacht wurden. Ich bin nämlich nicht nur begeisterte Hundehalterin, sondern auch Vorsitzende des Tierschutzvereins ........, der ein Tierheim unterhält. Seit bekanntwerden der Landeshundeverordnung muß ich mich mit ihren Konsequenzen herumschlagen.

Über Nacht und per Dekret haben wir vier faktisch nicht mehr vermittelbare Hunde der Liste 2. Die Hunde sind in Ordnung, aber wer bezahlt mehr als 500,- DM für einen Wesenstest, den es im übrigen noch nicht gibt?

Das Geld haben wir leider nicht. Aber es gibt für uns auch keinen Grund, diese Hunde nun billigerweise aus Anlaß der Verordnung zu töten.

Seit Erlaß der Verordnung haben wir in den ersten vier Wochen keinen einzigen Hund (!) und seitdem nicht einen Hund mehr vermitteln können, der größer als 40 cm bzw. schwerer als 20 Kilo ist, weil die Leute völlig verunsichert sind. Hundehalter versuchen verzweifelt, bei uns im Tierheim ihre Hunde abzugeben, die der Liste 1 oder 2 angehören oder einfach nur größere Hunde sind, weil ihnen mit Kündigung der Wohnung gedroht wird oder sie von Nachbarn unter Druck gesetzt werden.

Aus diesen Gründen sind hier bereits Hunde illegal getötet worden.
Zudem versuchen Veterinäramt und Ordnungsbehörden uns massiv unter Druck zu setzen, damit wir die von ihnen beschlagnahmten Hunde aufnehmen. Sie drohen u.a. mit Kündigung der bestehenden
Fundtierverträge, wenn wir nicht nachgaben. Wir haben 32 Plätze für Hunde und nehmen im Jahr mehr als 250 Hunde auf, die wir vermitteln. 
Nur - wo sollen wir mit den beschlagnahmten Hunden bleiben?
Einen harmlosen Bullterrier nach 3 Wochen Anstandsfrist töten lassen, damit die Kommunen Kosten sparen?
Diese Hunde sind derart geächtet, daß sie faktisch nicht mehr vermittelbar sind. Es kann doch nicht sein, daß die Tierheime nun als Abdeckereien der Politik und Behörden mißbraucht werden sollen, weil jene jahrelang gepennt haben und nun durch besonders regides Vorgehen ihr Versagen zu kaschieren versuchen.
Wir werden als Tierheim mittelfristig vor dem wirtschaftlichen Ausstehen.

Diese Landeshundeverordnung hat- entgegen den verlogenen und heuchlerischen Beteuerungen von Bärbel - faktisch die Tötung Tausender - auch nicht aggressiver Hunde - zur Konsequenz.

Wir werden diese Hunde nicht aufnehmen, weil wir uns nicht zu Henkern einer insgesamt absurden Verordnung machen lassen.

Der Unterschied zu Hamburg besteht lediglich darin, daß sich hier andere als die Politik die Finger schmutzig machen sollen. Was soll die alte Dame, wohl älter als 75 Jahre, die hier in der Siedlung
wohnt, mit ihrem nach Hundejahren mindestens ebenso alten Rottweilermischling machen?


Einen Wesenstest und dem Hund mit 13 Jahren noch einen Maulkorb aufzwängen?

Ich bezweifle, daß er dadurch friedlicher wird.

Denunziantentum und Hundehasser genießen sonnige Zeiten - "alte Rechnungen" werden nun dank der Hundeverordnung beglichen. Meinen Vater, der die Wachhunde in seiner Firma betreut, hat man angezeigt, mit der falschen Behauptung, daß diese Hunde beim Spaziergang ein Ehepaar engefallen hätten.
Das Ordnungsamt hat ungeprüft - ohne Zeugen - die Beschlagnahme der Hunde angedroht.


Was mir am meisten stinkt, ist die Tatsache, daß ich für einige Kriminelle, politisches Versagen und sträfliche Behördenschlamperei in Sippenhaft genommen werde und mit Kriminellen auf eine Stufe gestellt werden soll.

Stigmatisieren - kriminalisieren und dem Mob vorwerfen - das ich das Gefühl, das ich empfinde, und das wohl leider nur Hundehalter nachvollziehen können.


Aber wohl nicht nur diese. Gegen die NRW-Verordnung macht sich die bayrische Gefahrenverordnung noch als paradiesische Gerechtigkeit und von Pragmatismus gekennzeichntes Werk aus. Beides fehlt hier völlig.

Bärbels Musterbrief als Antwort auf meine Beschwerde habe ich als Hohn empfunden.

Sie merkt noch nicht einmal, daß sie vorgeführt wird und ich bin absolut sicher, daß dies bei den nächsten Wahlen Konsequenzen haben wird.

Das wird nicht vergessen.

In diesem Sinne hat sie mit den von ihr verdammten sog. "Kampfhunden" eine unterstellte Eigenschaft gemeinsam:  Blindwütiges Festbeißen!

Und in diesem Sinne werde auch ich in dieser Sache weiterhin meine Zähne (statt die meines Hundes) zeigen!

Soweit für´s Erste

Liebe Grüße, ..............


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Nachtrag;

Lieber Achim,

die mail von Reiner Priggen wurde in der Nacht zum 11. September 2000 an mich abgeschickt. Ich habe ihm am 12. September um 19.48 Uhr geantwortet.

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