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Dr. Thomas Grieses Zahlenschwurbelschwindel für den Landtag NRW Dr. Thomas Griese, noch Staatssekretär des MUNLV und uns allen unvergeßlich aufgrund seiner Euthanasieplanungen sowie der Verunglimpfung der ca. 10.000 normalen Hundehalter und Teilnehmer der ersten Demo Düsseldorf als "Rechtsradikale" (Herr Dr. Griese, so viele recht Radikale auf einem Haufen findet mal doch wohl allenfalls auf einem Bundesparteitag der GRÜNEN) und deshalb wie Dr. Jahn und Franz Breitsamer mit einer eigenen Rubrik geehrt, hat sich für den Landtag NRW schwindelig gerechnet. (Retrospektive Dr. Thomas Griese: http://www.hundegesetze.de/news/koeln.htm#griese Erinnern Sie sich noch an Dr. Grieses Auftritt beim Polit-Slapstick in Berlin anno 2000? http://www.hundegesetze.de/news/politik/001politik.html ) Oder hat er vielleicht doch nur geschwindelt, und nicht gerechnet? In seiner Vorlage 14/4 an den Landtag NRW: Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2003 (pdf) fasst er nämlich recht unorthodox ganze Rasselisten und Kategorien zu Gruppen zusammen, um dann anhand von Auffälligkeit und Populationsanteil sozusagen rückwirkend sein Landeshundegesetz zu rechtfertigen. Noch mal extra für Sie, Herr Dr. Griese: Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken." Quelle: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, - 1 BvR 1778/01 -, 16. März 2004 Von der unzulässigen Zusammenfassung verschiedener Rassen zu willkürlich definierten "Gruppen" oder "Kategorien" ist da nicht die Rede - auch wenn dann nachher die Zahlen "günstiger" aussehen. Die auf einzelne Hunderassen bezogenen Statistiken für NRW finden Sie auch seit längerem hier, liebe Abgeordnete: Berichtsbogen 2003 "Gefährliche Hunde" (gemäß § 22 Landeshundegesetz) Berichtsbogen 2003 "Sonstige Hunde" (gemäß § 22 Landeshundegesetz) Da wir uns sowieso in der nächsten Zeit vermehrt mit Statistik beschäftigten werden, nehmen wir also mal ein Schmierpapier, und rechnen stichprobenartig einige Kennzahlen aus. Übrigens rechnen wir immer noch nach Adam Riese, und nicht nach Thomas Griese. Deutscher Schäferhund: erfasste Hundepopulation in NRW 2003: 10.089 registrierte Liste1-Hunde + 10.644 registrierte Liste2-Hunde + 252.102 registrierte grosse Hunde = 272.835 registrierte Hunde Da Griese keine Auskunft gibt, aus welchen Rassen sich die 392 tatsächlich gefährlichen Hunde nach § 3 Abs. 3 LHundG rekrutieren, und sie wenn überhaupt nur zum Teil mit den 148 als gefährlich ermittelten "sonstigen (großen) Hunden" identisch sein können, werden diese bei der Hundepopulation nicht mitgezählt, da ihnen entweder keine registrierten Rassen oder Doppelerfassungen unter "Sonstige Hunde" zugrunde liegen - auch wenn Dr. Thomas Riese - pardon - Griese sie locker flockig mal eben dazu addiert hat. So geht`s ja nun nicht. Von den 2003 in NRW registrierten Hunden sind 35.519 reinrassige Schäferhunde = 13 % 17.166 Schäferhund-Kreuzungen = 6,3 % Schäferhunde und deren Kreuzungen haben in NRW einen Populationsanteil von 19,8 %. erfasste Vorfälle mit Hunden in NRW 2003: Reinrassige Schäferhunde (Populationsanteil 13 %) verursachten 22,2 % der
Bissverletzungen von Menschen, 25 % der Bissverletzungen von Tieren und 551
Vorfälle insgesamt = 48,72 % der Gesamt-Vorfälle durch Hunde. Schäferhund-Kreuzungen (Populationsanteil 6,3 %) verursachten 7,6 % der
Bissverletzungen von Menschen, 9,4 % der Bissverletzungen von Tieren und
insgesamt 215 Vorfälle = 19 % der gesamt-Vorfälle durch Hunde. Die in dieser Berechnung ausgewiesene Wahrscheinlichkeit
einer Rasse, auffällig zu werden, ist jedoch kein Maßstab zur Bewertung ihres
Potentials, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Die
Wahrscheinlichkeit, auffällig zu werden, ist für eine Rasse, von der 20 Hunde
auffällig wurden und von der es insgesamt 1000 Tiere gibt, genauso hoch, wie
für eine Rasse, von der 200 Hunde auffällig wurden und vor der es 10000 Hunde
gibt. Eine größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht
dennoch von der Rasse aus, von der 200 Tiere auffällig wurden als von der, von
der 20 Tiere auffällig wurden, da die Wahrscheinlichkeit mit einem der 200
Tiere in Konflikt zu geraten 10 mal größer ist, als auf eines der 20 Tiere zu
treffen. .... Im Sinne der Forderung des Bundes-Verfassungsgerichtes, die Relationen ständig zu überprüfen, sollten diese Rassen nicht weiter als besonders gefährlich hervorgehoben werden. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht ein vom Bundes-Verfassungsgericht gemeinter Fall vorliegt, in dem „die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können“ (BVerfG, 1 BvR 1778/01, Abs.65). ..."
Sollte im Landtag NRW nicht korrekt gerechnet werden, werden die
Hausarbeiten eben vor Gericht gemacht. "Nachsitzen" nennt man das dann. |