Eckpunkte zur Haltung von Hunden in
Hamburg vorgelegt
Die Behörde für Wissenschaft und
Gesundheit (BWG) hat heute Eckpunkte zur möglichen Neuregelung der Haltung
von Hunden in Hamburg vorgelegt. Mit der Überarbeitung und Überführung der
bestehenden Hundeverordnung in ein Gesetz möchte der Senat die
Hamburgerinnen und Hamburger besser vor gefährlichen und unberechenbaren
Hunden schützen. Zugleich soll für verantwortungsvolle Hundebesitzer eine
artgerechte Haltung von Hunden in Hamburg auf eine klarere Grundlage
gestellt werden.
Dazu hat die BWG unter Einbeziehung
verschiedener Institutionen, wie etwa dem Tierschutzbeirat, sowie
zahlreicher Anregungen von Bürgern, Eckpunkte für mögliche Neuregelungen
zur Hundehaltung erarbeitet. Die Eckpunkte sehen als gesetzliche Maßnahmen
insbesondere vor:
- Einführung einer generellen Leinenpflicht,
gültig für alle Kategorie-Hunde. Verantwortungsbewusste Halter können
sich durch einen Sachkundenachweis bzw. einen Wesenstest davon befreien
lassen.
- Die bisherigen strengen Regeln für Hunde der
Kategorien 1 bis 3 der alten Hundeverordnung bleiben bestehen;zwei
Hunderassen werden neu zugeordnet bzw. ergänzt.
- Eine neue Hunde-Kategorie soll
hinzukommen
Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph.
D.: „Mit diesen Vorschlägen für ein
Hundegesetz ziehen wir die Konsequenzen aus den Bissvorfällen der
vergangenen Wochen. Wir wollen damit einfachere und klarere Regelungen
schaffen, um das Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg auf eine
sicherere Grundlage zu stellen. Zugunsten einer größeren Rechtssicherheit
schlagen wir deshalb ein Gesetz anstelle der bestehenden Verordnung vor.
Das friedliche Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg ist unser Ziel.
Das weitere Verfahren dafür soll in enger Abstimmung mit den
parlamentarischen Gremien erfolgen.“
Bereits am gestrigen Tag wurde auf
Einladung der Gesundheitsbehörde in einem gemeinsamen Gespräch mit
Vertretern von CDU, SPD und GAL Einigkeit über das weitere Verfahren und
die Zusammenarbeit erzielt. Hierzu Gesundheitsstaatsrat Dietrich
Wersich: „Ich begrüße die Bereitschaft aller Fraktionen, gemeinsam
mit der Gesundheitsbehörde neue Regelungen zur Haltung von Hunden in
Hamburg zu treffen, sowie die Absprache über das weitere Verfahren. Es
wurde vereinbart, die heute vorgestellten Eckpunkte als Ausgangspunkt für
die parlamentarischen Beratungen zu nehmen. Ziel ist es, sich bereits vor
der Sommerpause interfraktionell auf die Grundzüge einer gesetzlichen
Regelung zu verständigen.“
Die Regelungen
und ihre Alternativen im Einzelnen:
1. Hundegesetz
Mit der Überführung der Regelungen zur
Hundehaltung in ein Gesetz soll Rechtsicherheit geschaffen werden, da
rechtliche Bedenken gegen eine Regelung als Verordnung bestehen.
2. Chippflicht
Es soll eine generelle Chippflicht
eingeführt werden, um alle Hunde jederzeit eindeutig identifizieren zu
können. Voraussetzung ist die Einrichtung einer zentralen Stelle, in der
die dabei anfallenden Daten zu Haltern, Hundesteuern und möglicherweise
auch Verstößen gegen gesetzliche Regelungen registriert werden.
3. Haftpflichtversicherungspflicht
Vorgesehen ist auch eine generelle
Verpflichtung der Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für
ihre Hunde. Damit soll die Schadensregulierung verbessert werden.
4. Kategorien und Rassen
Es gibt vier Kategorien von Hunden.
- Beibehaltung der bisherigen Kategorie 1 (Pitbull,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier plus jetzt
zusätzlich Bullterrier) und der bisherigen Kategorie 3 (zukünftig
Kategorie 2, Hund hat sich im Einzelfall als gefährlich erwiesen). Die
strengen Regelungen wie Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht
sowie erhöhte Hundesteuer für diese Hunde haben sich bewährt. Der
Bullterrier soll zukünftig in die Kategorie 1 übernommen werden, um eine
Harmonisierung mit Bundesvorschriften zu erreichen. Eine
Übergangsregelung ist vorgesehen.
- Änderung der alten Kategorie 2 (jetzt Kategorie 3, 11
Hunderassen): Ergänzung der bisherigen Rasseliste (Bullmastiff, Dogo
Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol,
Mastino Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Tosa Inu) um den
Rottweiler. Grundsätzlich unterliegen Hunde dieser Kategorie
Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht mit
Freistellungsmöglichkeiten (siehe unten).
5. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht,
Mitnahmeverbote
Eine generelle Leinenpflicht
gilt für alle Kategorie-Hunde. Ausnahmen (sieht unten) sind möglich, außer
in bestimmten Bereichen (z.B. in Fußgängerzonen und Naturschutzgebieten).
Eine Maulkorbpflicht
besteht für Hunde der Kategorien 1 und 2 sowie mit Ausnahmen für Kategorie
3 (siehe unten).
Es gilt ein allgemeines
Mitnahmeverbote für alle Hunde z.B. auf Wochenmärkten,
Volksfesten, Kinderspielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen auf
Rasen-/ Wiesenflächen sowie Blumengärten.
6. Ordnungsmaßnahmen
Über die bereits jetzt bestehenden
Maßnahmen soll z.B. die Anordnung eines generellen Hundehaltungsverbot oder
des zwangsweisen Besuchs einer Hundeschule aufgenommen werden. Weiterhin
sollen Mitwirkungspflichten der Hundebesitzer festgeschrieben werden.
Dieses dient der Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten.
7. Gebühren
Es werden kostendeckende Gebühren
erhoben.
8. Ausnahmen
Mit Sachkundenachweis bzw. Wesenstest
können Halter sich von der Leinenpflicht (Kategorie 3 und 4) sowie der
Maulkorbpflicht (Kategorie 3) befreien lassen.
Ausnahmen gelten grundsätzlich auch für
bestimmte Diensthunde sowie Blinden- und Behindertenführhunde.
Zur
Erläuterung:
Sachkundenachweis: Hiermit müssen
Halter Grundregeln im Umgang mit dem Hund nachweisen (Gehorsam), z. B.
gefährliche Situationen erkennen und angemessen reagieren.
Wesenstest: Die Prüfung des Hundes in
Extremsituationen soll sein Aggressionsverhalten feststellen.
Außerhalb der gesetzlichen Regelungen soll
die Anzahl der Freilaufflächen in Hamburg erhöht werden. Bereits
kurzfristig könnten die derzeit bestehenden 60 Plätze auf 79 aufgestockt
werden.
Zudem soll mit Züchtern und Händlern eine
freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart werden, mit dem Ziel, die
Eignung des zukünftigen Hundehalters zu prüfen und/oder den Verkauf der
zuständigen Behörde anzuzeigen. Ersteres würde verhindern, dass Halter erst
nach Kauf eines Hundes erkennen, dass diese Hunderasse nicht für sie
geeignet ist, letzteres gäbe den Behörden die Möglichkeit zu prüfen, ob der
neue Halter seinen Anmeldepflichten nachkommt.
Das weitere Verfahren
In einem Gespräch am 28. April zwischen
BWG und Vertretern von CDU, SPD und GAL ist folgendes Verfahren verabredet
worden: Die Eckpunkte sollen zunächst im Gesundheitsausschuss der
Bürgerschaft (oder einem entsprechenden Unterausschuss) beraten werden. In
diesem Rahmen soll auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt werden.
Nach Auswertung der Anhörung und Erstellung eines Berichts wird eine
Beratung in der Bürgerschaft noch Ende Juni angestrebt. Während der
Sommerpause wird die BWG einen Gesetzentwurf erarbeiten, der dem Parlament
spätestens Anfang September zugeleitet werden soll. Eine endgültige
Bürgerschaftsbefassung ist für Ende September vorgesehen.
Rückfragen an:
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartmut Stienen
Tel: +49 (40) 428 63-3478
Fax: +49 (40) 428 63-3722
E-Mail:
pressestelle@bwg.hamburg.de
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