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Mit der Bitte um Nachahmung - Schreibt mal wieder!

Ingrid Telschow - Böcker

Graf – Adolf - Strasse 3

44866 Bochum - Wattenscheid

Tel.02327/17650

Fax 02327/86125

e-mail  janatb@surfeu.de                                                                                                             06.12.2001

 

 

An die Richter

des Bundesverfassungsgerichtes

Karlsruhe

 

 

Hohes Gericht,

 

mit Ungläubigkeit und Entsetzen habe ich heute in der Stuttgarter Zeitung von Ihrer Entscheidung zum Hundegesetz gelesen.

Ich bin selber nicht Besitzerin eines sogenannten „gefährlichen Hundes“, sondern halte einen Hütehundmischling, hier in NRW ein sogenannter „20/40 Hund“, als Familienhund. Ich fühle mich allen verantwortungsbewußten Hundehaltern, egal welcher Rasse ihr Tier angehört, zunehmend verbunden.

In unserem Grundgesetz steht, die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies gilt für Hundehalter in diesem Lande leider schon seit längerem nicht mehr. Im Grundgesetz steht auch, daß niemand wegen seiner Rasse, Religion oder Glaubenszugehörigkeit verfolgt werden darf. Auch hier sind Hundehalter explizit ausgenommen!

Seit dem 20. April dieses Jahres genießen wir Hundehalter in der BRD nicht mehr die gleichen Rechte, wie Nichthundehalter. Wir (auch ich, geschieden, eine Tochter, nicht vorbestraft, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehend) bin auf Grund der Tatsache, daß ich mein Leben mit einem Hunden teile, ein Mensch zweiter Klasse.

Noch schlimmer aber trifft es die Mitmenschen, die sich aus verschiedenen Gründen für die Haltung einer bestimmte Hunderasse entschieden haben. Eine ganze Reihe meiner Freunde hat sich z.B. ganz bewußt nach ausführlicher Information bei Hundefachleuten für die von Ihnen als „besonders gefährlich“ eingestuften Rassen entschieden, besonders die Familien mit Kindern. Der Grund liegt darin, daß gerade diese Rassen, wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier so sie aus einer seriösen Zucht stammen, als ganz besonders kinderfreundlich, menschenbezogen und geduldig bekannt sind.

Aus diesen Gründen hat z.B. die engliche Prinzessin Anne seit jeher Bullterrier, ein deutscher Mitbürger gilt aber mit einem Hund derselben Rasse als potentiell kriminell.

Das ich als 1952 in der BRD geborene Bürgerin miterleben muß, daß zweiundfünfzig Jahre nach Kriegsende ausgerechnet in diesem Land, wieder Rassegesetze erlassen werden erfüllt mich mit Fassungslosigkeit und tiefer Trauer.

Weltweit sagen alle Kynologen, daß es keine gefährlichen Hunderassen gibt. Die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit eines Hundes hängt immer von der Herkunft, der Erziehung und Sozialisation des Tieres ab. Verwundert bin ich, daß ausgerechnet der „Deutsche Schäferhund“ sowohl von den Gesetzgebern, als auch vom Bundesverfassungsgericht als „nicht gefährlich“ eingestuft wird. Es ist schon erschreckend in diesem Lande miterleben zu müssen, daß ein mächtiger Verband mit „Deutsch“ in seinem Namen offenbar einen Sonderstatus genießt. Zumal ausgerechnet für „Deutsche Schäferhunde“ Kennzeichen wie „Triebstärke“, „Schutzinstinkt“ und ähnliches als Zuchtauswahlkriterium gilt. Auch dem hohen Gericht dürfte bekannt sein, daß es mit keiner Rasse so viele Beißunfälle gibt, wie gerade mit „Deutschen Schäferhunden“, wobei dies nicht auf die Rasse an sich, sondern auf die vom „Deutschen Schäferhundverband“ vorgegebenen  Zucht – Erziehungs – und Haltungsbedingungen zurückzuführen ist.

Das auch gerade im „dritten Reich“ der „Deutsche Schäferhund“ besonders bei der Gestapo und in den Konzentrationslagern eine herausragende Rolle eingenommen hat, sei hier nur am Rande erwähnt.

Gestern wurde in den Medien berichtet, daß es alleine im Ruhrgebiet pro Monat zu über tausend Autounfällen mit Kindern z.T. mit Todesfolge kommt. Ich kann meine  tödlichen „Waffen“ Auto und Motorrad ohne weiteres jederzeit einsetzen, als Nachweis für die lebenslange Fahrerlaubnis , reichte seinerzeit, daß ich mit ihnen umgehen kann und die Strassenverkehrsordnung kenne.

Als lebenslange Hundehalterin indes muß ich auf einmal meine Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses nachweisen. Für mich gilt nicht mehr „die Unverletzlichkeit der Wohnung“, ich muß hier in NRW die Folgen der „Umkehr der Beweislast“ tragen und vieles andere mehr.

Die neue Situation hat für viele Familien verheerende Konsequenzen, sei es daß den Familien, die zu ihren vierbeinigen Familienmitglied stehen, die Wohnung gekündigt wird, sei es, das sie sozial isoliert werden, nur weil ihr freundlicher Familienhund über Nacht per Gesetz zur „beißwütigen Bestie“ erklärt wurde. Es gibt inzwischen Wohnungsgesellschaften, die Mietern mit Hunden bestimmter Rassen das Wohnrecht verweigern.

Hohes Gericht, seit Monaten lebe ich mit der Hoffnung auf eine Entscheidung, die dem deutschen Rassenwahn ein Ende und somit ein Zeichen setzt, mit dem ich meinen vielen ausländischen Freunden wieder in die Augen schauen kann. Diese Hoffnung habe ich seit heute nicht mehr.

In der Hoffnung, daß dieser  Brief gelesen wird verbleibe ich

Mit sehr traurigen Gruß

 

Ingrid Telschow-Böcker



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