an Höhn |
Sehr
geehrte Frau Höhn, in
einer Zeitung fand ich folgende Äußerung von Ihnen: Höhn:
Keine Konsequenzen für NRW Nordrhein-Westfalens
Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) sieht trotz neuer Kampfhunde-Urteile keine Gefahr für die NRW-Hundeverordnung. Als einziges Bundesland habe NRW eine sehr differenzierte Verordnung, nach der nicht generell die Haltung bestimmter Rassen eingeschränkt werde, sagte Höhn am Mittwoch der dpa. In
Schleswig-Holstein
und Niedersachsen hatten die Oberverwaltungsgerichte
jeweils Teile der Landes-Hundeverordnungen
für nichtig erklärt. Die Zugehörigkeit
zu einer Rasse sei nicht automatisch gleichbedeutend
mit der Gefährlichkeit eines Hundes, hatte
es in den Begründungen geheißen. "Genau
diesen Ansatz haben wir schon berücksichtigt", sagte
Höhn. Zwar sind in NRW 42 Rassen als gefährlich eingestuft.
"Aber wer eine Ausnahme bekommen möchte, muss einen
Wesenstest machen." Die Hunde, die den Test bestünden,
würden von Maulkorb- oder Leinenzwang befreit. "Anders
als in anderen Ländern hat es in Nordrhein-Westfalen
keine Urteile gegen die Hundeverordnung
gegeben", betonte Höhn. Erst am Dienstag hatte
das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass Halter
von Kampfhunden eine höhere Steuer akzeptieren müssen.
"Die Klageausgänge bestätigen unser Vorgehen", so
Höhn. Dazu
habe ich folgende Fragen: 1.
Sie betonen das Sie den Ansatz, das die Zugehörigkeit zu einer
Rasse nicht automatisch gleichbedeutend mit der Gefährlichkeit
eines Hundes sei
schon berücksichtigt hätten. "Genau diesen Ansatz haben wir
schon berücksichtigt", sagte
Höhn. Zwar sind in NRW 42 Rassen als gefährlich eingestuft. Wie
kann man berücksichtigen das bestimmte Rassen nicht automatisch
gefährlich sind
und gleichzeitig 42 Rassen als gefährlich einstufen? 2.
Zu Ihrer Aussage: "Aber wer eine Ausnahme bekommen möchte,
muss einen
Wesenstest machen." Die Hunde, die den Test bestünden,
würden von Maulkorb- oder Leinenzwang befreit möchte
ich folgendes erwähnen: Meine
beiden Hunde haben sowohl den Test zur Maulkorbbefreiung als auch zur
Leinenbefreiung bestanden. Daraufhin bekam ich folgende
""Ausnahmegenehmigung"": gemäß
§ 6 Abs. 4 LHV NRW die Ausnahmegenehmigung erteilt, den oben
genannten Hund
außerhalb befriedeten Besitztums ohne Maulkorb oder eine in der
Wirkung gleichstehende
Vorrichtung zu führen. Hier
Auszüge zu den mir erteilten Nebenbestimmungen:
DIE
MAULKORBBEFREIUNG GILT NICHT BEI AUFENTHALT INNERHALB
MENSCHENANSAMMLUNGEN; INSBESONDERE NICHT BEI ÖFFENTLICHEN
VERANSTALTUNGEN UND MÄRKTEN SOWIE IN FUSSGÄNGERZONEN.
FERNER IST AUCH IN TREPPENHÄUSERN; AUFZÜGEN UND ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN
EINE DAS BEISSEN VERHINDERNDE VORRICHTUNG ANZULEGEN. Es
folgen noch 6 weitere Punkte. Ich
erhielt somit keinerlei Leinenbefreiung und so gut wie
keinerlei
Maulkorbbefreiung obwohl
meine Hunde den Verhaltenstest bestanden haben. Nennen Sie das
eine Außnahmegenehmigung? Des weiteren ist somit sehr wohl die Haltung meiner Hunde eingeschränkt, obwohl sie in Ihrem Text betonen das dies in NRW nicht der Fall sei. Schon alleine die Auflage nicht mit zwei Hunden gleichzeitig spazieren gehen zu können schränkt mich in der Haltung meiner Hunde sehr ein. Dazu
folgende Zahlenspielerei: 8 Stunden effektive Arbeitszeit + 1 Stunde Pause + 1 Stunde An- und Abfahrt zur Arbeit = 10 Stunden + 3 x 1 Stunde Hundeausführen x 2 (da ich nun meine Hunde getrennt führen muß)= 16 Stunden + 8 Stunden Schlaf (wie von den meisten Ärzten angeraten) = 24 Stunden!!!!) Und nun sagen sie mir nicht ich könnte ja weniger Spazieren gehen, da meine Hunde ja angeblich keine Einschränkung durch die LHV erfahren. Früher
mußte ich auch weniger gehen, da meine Hunde durch
das Spielen untereinander früher ausgelastet waren und nicht wie
jetzt mindestens
1 Stunde brauchen um ein wenig Belastung zu erfahren, da sie ja
zudem noch an der Leine zu halten sind uns somit nicht laufen können. Also nochmals nenne Sie das eine Befreiung? Und
meinen Sie wirklich das die
Haltung der gelisteten Hunde nicht eingeschränkt ist? 3."Anders
als in anderen Ländern hat es in Nordrhein-Westfalen
keine Urteile gegen die Hundeverordnung
gegeben", betonte Höhn. Sind Sie wirklich der Meinung das es so bleibt? Die
Klagen laufen schon, glauben
Sie Sie werden all diese Klagen gewinnen? 4.Erst
am Dienstag hatte
das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass Halter
von Kampfhunden eine höhere Steuer akzeptieren müssen.
"Die Klageausgänge bestätigen unser Vorgehen", so
Höhn. Diese Entscheidung des OVG Münster war ein Beschluß in einer Eilsache, also kein Urteil. Hierbei ging es auch lediglich um eine Steuer und es wurde sich hierbei auf die LHV Listen der LHV gestützt, deren Prüfung nicht Aufgabe der Eilverfahrens war. Sollten die Klagen bezüglich der Rasselisten erfolgreich sein, wo wird auch die Entscheidung aus Münster hinfällig, da es sich lediglich um einen Beschluß handelt. Wie
können Sie sich also auf diesen Beschluß berufen? Des
weiteren
möchte ich fragen was Sie im vergangenen Jahr gemacht haben um
Sich entsprechende Sachkunde auf diesem Gebiet anzueignen? Sie
sprechen nach wie vor von einem "Wesenstest" obwohl klar
ist das man nicht
das Wesen eines Hundes, sondern lediglich sein Verhalten testen
kann, weshalb
ja auch in Ihrer Verordnung von einem Verhaltenstest die Rede ist. Und nun noch eine Frage zum Schluß. Meine angebliche Befreiung und die Haltung meiner Hunde ist befristet bis zum 31.03.03. Denken Sie wirklich die Haltung meiner Hunde sei nicht eingeschränkt, wenn ich die Kosten von über 1000,- DM, die ich für die ganzen Auflagen zum Halten meiner Hunde ausgeben mußte, nun alle zwei Jahre aufwenden muß, neben den erhöhten Steuer etc.? Meinen
Sie
ich wäre nicht eingeschränkt in der ständigen Angst um das
Leben meiner Hunde
und um die Genehmigung zur weiteren Haltung meiner Hunde? Ich
hoffe das Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen für das Volk da zu sein
und mir
somit meine Fragen beantworten. Mit
der Ihnen gebührenden Achtung T.
Schüller Ps.:
Ich bin Mutter eines zweijährigen Kindes das durch das aufwachsen
mit zwei
Hunden ein fröhliches und extrem soziales Verhalten an den Tag
legt und
bis heute nicht einen Kratzer von ihren Lieblingen abbekommen hat.
Ebenso wenig wie
die Nachbarskinder die meine Hunde sehr als Spielkameraden schätzen
und
lieben. |