Volker Stück |
Rechtsanwalt Volker Stück Liebigstr. 6 34125 Kassel RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268 Gemeinde Wehretal z.H. Herrn Bürgermeister Dietzel Platz der Normandie 1 37287 WEHRETAL 1 13.
Januar 2001 volker/chico/verwalt/chico9-doc Fax: 05651 - 9490 30 [Ihre
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Telefon
(18.12.2000 - 01.01.2001) 22.12.00
11/16.12.00
05651 - 43 10 Hundehaltung
G. S. und E. D., Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Dietzel, ich
darf Ihnen hiermit vorab mitteilen, daß meine Mandanten ·
Herr Richter G.
S. ·
Herr Baufacharbeiter E.
D. am
13.01.2001 den Sachkundenachweis und ihre Hunde den Wesenstest -
wie zu erwarten - erfolgreich abgelegt haben und Ihnen die
entsprechenden Nachweise demnächst, d.h. nach Ausfertigung,
vorlegen werden. Im
übrigen gestatte ich mir folgende Hinweise: I. Für
den Fall, daß die GefahrenabwehrVO im Normenkontrollverfahren vom
HessVGH in der Hauptsache - 11 N 2497/00 - kassiert werden sollte,
darf ich Ihnen hiermit ankündigen, daß meine Mandanten die Rückerstattung
der nicht unerheblichen Prüfungskosten, die notwendigen
Fahrtkosten, die Kosten für das Chippen der Hunde etc., für die
dann keine rechtmäßige Rechtsgrundlage bestand, von Ihnen
verlangen werden. Diese Ansprüche mache ich hiermit geltend und
habe meine Mandanten angewiesen, ihre Kosten und Auslagen nebst
Belegen sorgfältig zu sammeln bzw. dokumentieren. Es bleibt Ihnen
unbenommen, diese Kosten demjenigen in Rechnung zu stellen, auf
dessen - nordhessisch gesprochen - Mist diese VO gewachsen ist. Des
weiteren behalte ich mir ausdrücklich vor, im Wege der
Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit Ihres Handelns
verwaltungsgerichtlich klären zu lassen. II. Namens
und in Vollmacht meiner Mandanten begehre ich hiermit ferner nach
§§ 8 Ziff. 1, 18 Abs. 1 HDSG gebührenfrei folgende Auskünfte
von Ihnen: 1.
Welchen Daten wurden
zur Person gespeichert ? Insoweit besteht Anspruch auf eine vollständige
und abschließende Auskunft. Eine beispielhafte, d.h. bloß
unvollständige Aufzählung, genügt in keinem Fall. 2.
Zu welchem
Verarbeitungszweck wurden die Daten gespeichert und auf welcher
Rechtsgrundlage ? Hier bitte ich besonders um Mitteilung, auf
welcher Rechtsgrundlage Angaben zum Hund (II.) erhoben
werden sollen. Die GefahrenabwehrVO vom 15.08.00 sieht in keiner
einzigen Bestimmung die Erhebung derartiger Daten vor. Das HDSG
hat allein personenbezogene Daten als Regelungsgegenstand, so daß
es auch nicht als Rechtsgrundlage taugt. 3.
Wer ist/sind Empfänger
regelmäßiger Übermittlungen und wann (Zeitpunkt/e, Intervalle)
sowie zu welchem Zweck werden die Daten übermittelt ? Sollten
Sie nicht die speichernde Stelle i.S.d. § 18 HDSG sein, so
bitte ich dieses Schreiben dorthin weiterzuleiten. Zur Erledigung
habe ich mir eine angemessene Frist auf den 31.01.2001 notiert,
um deren Beachtung ich höflich bitten darf. Anderenfalls müßte
ich mich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden und
diesen gesetzlichen Anspruch gerichtlich geltend machen. III. Eine
Rechtsgrundlage für die erst verneinte und dann überraschenderweise
wieder geforderte Vorlage von jeweils 2 Fotos der Hunde Chico
und Astra haben Sie mir bislang trotz Aufforderung nicht
mitgeteilt. Eine Ermächtigungsgrundlage ist auch nicht im Ansatz
erkennbar. Ich habe meine Mandanten angewiesen sich einer lex
wehretal in keinem Fall zu beugen und deshalb keine Fotos
beizubringen. Gegebenenfalls wird diese Angelegenheit gerichtlich
zu klären sein. Ich
gehe davon aus, daß meinen Mandanten nach Vorliegen der Prüfergebnisse
die Halteerlaubnis ohne weiteres und unverzüglich erteilt wird,
andernfalls die Halteerlaubnis im Wege einer Verpflichtungsklage
erstritten werden wird. Die Halteerlaubnis senden Sie bitte direkt
meinen Mandanten zu, die sie sehnsüchtigst erwarten. Vorab
bereits vielen Dank dafür. Das
Allerletzte: Da der Stück´sche Hund Chico in einer Familie
mit ständigen internationalen Kontakten lebt (GB, Frankreich,
Ungarn), ihm selbst und seinen Haltern jegliches Verständnis für
Rassenhaß und Ausländerdiskriminierung fehlen, er erst kürzlich
reizende menschliche und hündische ausländische Nachbarn bekam
(Engländer) und er nach bestandenem Wesenstest neue
Herausforderungen sucht, wird er jetzt auch Englisch unterrichtet.
Nach Ablegung des Zweisprachigkeitszertifikats wird auch dieses
der Gemeinde vorgelegt werden ! Für
Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. In der Woche bin
ich regelmäßig wie folgt zu erreichen: Telefon: 05631 - 58 14
32; Fax: 05631 - 58 12 68; e-mail: volker.stueck@korbach.conti.de. Schließen
möchte ich mit den Worten des französischen Dichters Alphonse de
Lamertine (1790 - 1869): Je
mehr ich von den Vertretern des Volkes sehe, desto mehr bewundere
ich meine Hunde. Mit
freundlichen Grüßen Volker
Stück [Rechtsanwalt] Kopie
an: Herren Stück
& Dietrich Anlage(n):
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