- Leserbrief

Stanislav Straka Mdk
 



Bad Salzuflen, Dezember 16, 2005

"Es kann sein, daß auf der Sonne ein Leben nicht möglich ist, aber das Leben in Deutschland ist neuerdings auch nicht einfach."

 


Was wir über Steuer wissen sollten.

Steuer sind grundsätzlich nicht an staatliche Leistungen gebunden. Steuern erhebt der Staat, wenn er Geld kassieren will, oder als Strafe für etwas was der Staat nicht will. Bei der Hundesteuer trifft das letztere zu. Hundesteuer ist eine Strafsteuer, was man leicht daran erkennen kann, dass zwei Hunde eines Halters mehr Steuer kosten als zwei Hunde von zwei unterschiedlichen Haltern. Eine solche Steuer (Strafsteuer) ist im Bundessteuerrecht nicht vorgesehen. Diese Art Besteuerung ist auf der ganzen Welt einmalig und sie verstößt gegen das Verfassungsgebot der Steuerrechten Gleichbehandlung (Art. 3 GG)

Eine Logik der neuentdeckten "Kampfhundesteuern" zu erwarten wäre vergeblich. Durch diese drastisch erhöhten Hundesteuer ist manch ein Hundehalter gezwungen seinen Hund in ein Tierheim abzugeben. In vielen Gemeinden wird ein neuer Halter eines solchen Hundes belohnt, in dem ihm die Hundesteuer für ein Jahr erlassen wird.

Die meisten Steuern sind nicht Zweckgebunden und über die Art der Steuern, wenn es nicht so ernst wäre, könnte man nur milde lächeln.

In Deutschland gibt es die Hundesteuer seit 200 Jahren. Sie stammt ursprünglich aus England. Und in England, im Land der Hunde wurde sie 1999 abgeschafft. Frankreich, mit dreimal so viel Hunden als in Deutschland, schaffte diese Steuern bereits 1979 ab. Abgeschafft wurde sie mittlerweile auch in Dänemark, Spanien, Belgien, Griechenland, Italien, Kroatien und in Ungarn. Nur in Deutschland wird diese unmoralische, unsoziale und sittenwidrige Hundesteuer in regelmäßigen Abständen erhöht. Für einzelne Hunderassen sogar bis zum zehnfachen.

Hundesteuern wurden erstmals in Preußen als Luxussteuer eingeführt. Dies überrascht nicht, weil damals wurde man auch für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögeln vom Staat abkassiert. Sogar für den Besitz eines Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstpersonal musste man Steuern zahlen. Von allen diesen Urzeitsteuern haben sich in Deutschland die Hundesteuern bis heute erhalten.

Die Hundesteuern sind eine der unsozialsten und ungerechtesten Steuern überhaupt. Sie ist ungerecht, weil sie für einen Mischlingshund aus dem Tierheim genauso hoch ist, wie für einen teuren Rassehund, und weil sie einem Sozialschwachen oder Arbeitslosen mit genauso viel Geld belastet, wie einen Spitzenverdiener, was Gerhard Schröder und seine Doris bezeugen könnten.

Was die Sondersteuer für die sogenannten gefährlichen Rassen betrifft: Erhebung einer solchen Steuern ist schlichtweg skandalös. Als eine Abschreckungssteuer, könnte man sie zähneknirschend noch akzeptieren, aber wenn - das nur für neu angeschafften Hunde. In so einem Fall hätte jeder die Möglichkeit zu überlegen, ob er sich eine solche Steuer leisten kann oder nicht. Für Bürger, die solche Hunde bereits halten, solche horrende Steuererhöhung zu beschließen ist unüberlegt, unmoralisch und dumm. Für Halter dieser Hunde kann eine solche Steuererhöhung finanziellen Ruin bedeuten und für deren unschuldige Hunde unter Umständen den Tod.

Das man durch Einwirkung der Hundesteuer die Hundepopulation reduzieren will ist eine Lüge. Denn Züchter - also diejenigen die dafür sorgen dass es mehr Hunde gibt, werden durch die sogenannten Zwingersteuer belohnt und können mit bedeutend geringeren finanziellen Aufwand ihre Tiere halten.

Auf deutschen Strassen demonstrieren Kurden, Türken, Palästinenser und andere Nationalitäten. Es ist dagegen nichts einzuwenden. Die Frage ist nur wann verlieren die Deutschen ihr wohl angeborenen Respekt vor der Obrigkeit und zeigen, dass sie mit sich nicht alles und unwidersprochen machen lassen.
Wie wäre es, wenn wir Hundehalter - damit meine ich aber ALLE Hundehalter - den Anfang machen. Wir sind es unserem Portemonnaie und unseren Hunden schuldig.

 

 

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