Stanislav Straka Mdk
Bad Salzuflen, Dezember 16, 2005
"Es kann sein, daß auf der Sonne ein Leben nicht möglich ist, aber das Leben
in Deutschland ist neuerdings auch nicht einfach."
Was wir über Steuer wissen sollten.
Steuer sind grundsätzlich nicht an staatliche Leistungen gebunden. Steuern
erhebt der Staat, wenn er Geld kassieren will, oder als Strafe für etwas was
der Staat nicht will. Bei der Hundesteuer trifft das letztere zu. Hundesteuer
ist eine Strafsteuer, was man leicht daran erkennen kann, dass zwei Hunde eines
Halters mehr Steuer kosten als zwei Hunde von zwei unterschiedlichen Haltern.
Eine solche Steuer (Strafsteuer) ist im Bundessteuerrecht nicht vorgesehen.
Diese Art Besteuerung ist auf der ganzen Welt einmalig und sie verstößt gegen
das Verfassungsgebot der Steuerrechten Gleichbehandlung (Art. 3 GG)
Eine Logik der neuentdeckten "Kampfhundesteuern" zu erwarten wäre vergeblich.
Durch diese drastisch erhöhten Hundesteuer ist manch ein Hundehalter gezwungen
seinen Hund in ein Tierheim abzugeben. In vielen Gemeinden wird ein neuer
Halter eines solchen Hundes belohnt, in dem ihm die Hundesteuer für ein Jahr
erlassen wird.
Die meisten Steuern sind nicht Zweckgebunden und über die Art der Steuern, wenn
es nicht so ernst wäre, könnte man nur milde lächeln.
In Deutschland gibt es die Hundesteuer seit 200 Jahren. Sie stammt ursprünglich
aus England. Und in England, im Land der Hunde wurde sie 1999 abgeschafft.
Frankreich, mit dreimal so viel Hunden als in Deutschland, schaffte diese
Steuern bereits 1979 ab. Abgeschafft wurde sie mittlerweile auch in Dänemark,
Spanien, Belgien, Griechenland, Italien, Kroatien und in Ungarn. Nur in
Deutschland wird diese unmoralische, unsoziale und sittenwidrige Hundesteuer in
regelmäßigen Abständen erhöht. Für einzelne Hunderassen sogar bis zum
zehnfachen.
Hundesteuern wurden erstmals in Preußen als Luxussteuer eingeführt. Dies
überrascht nicht, weil damals wurde man auch für das Halten von Katzen,
Pferden, Enten und Stubenvögeln vom Staat abkassiert. Sogar für den Besitz
eines Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstpersonal
musste man Steuern zahlen. Von allen diesen Urzeitsteuern haben sich in
Deutschland die Hundesteuern bis heute erhalten.
Die Hundesteuern sind eine der unsozialsten und ungerechtesten Steuern
überhaupt. Sie ist ungerecht, weil sie für einen Mischlingshund aus dem
Tierheim genauso hoch ist, wie für einen teuren Rassehund, und weil sie einem
Sozialschwachen oder Arbeitslosen mit genauso viel Geld belastet, wie einen
Spitzenverdiener, was Gerhard Schröder und seine Doris bezeugen könnten.
Was die Sondersteuer für die sogenannten gefährlichen Rassen betrifft: Erhebung
einer solchen Steuern ist schlichtweg skandalös. Als eine Abschreckungssteuer,
könnte man sie zähneknirschend noch akzeptieren, aber wenn - das nur für neu
angeschafften Hunde. In so einem Fall hätte jeder die Möglichkeit zu überlegen,
ob er sich eine solche Steuer leisten kann oder nicht. Für Bürger, die solche
Hunde bereits halten, solche horrende Steuererhöhung zu beschließen ist
unüberlegt, unmoralisch und dumm. Für Halter dieser Hunde kann eine solche
Steuererhöhung finanziellen Ruin bedeuten und für deren unschuldige Hunde unter
Umständen den Tod.
Das man durch Einwirkung der Hundesteuer die Hundepopulation reduzieren will
ist eine Lüge. Denn Züchter - also diejenigen die dafür sorgen dass es mehr
Hunde gibt, werden durch die sogenannten Zwingersteuer belohnt und können mit
bedeutend geringeren finanziellen Aufwand ihre Tiere halten.
Auf deutschen Strassen demonstrieren Kurden, Türken, Palästinenser und andere
Nationalitäten. Es ist dagegen nichts einzuwenden. Die Frage ist nur wann
verlieren die Deutschen ihr wohl angeborenen Respekt vor der Obrigkeit und
zeigen, dass sie mit sich nicht alles und unwidersprochen machen lassen.
Wie wäre es, wenn wir Hundehalter - damit meine ich aber ALLE Hundehalter - den
Anfang machen. Wir sind es unserem Portemonnaie und unseren Hunden schuldig.
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