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Bremerhaven,
den 28.09.00 Offene
Fragen zu Ihrem Schreiben vom 20.09.00 Geschäfts-Nr.:
971 Js 31.605/00 Sehr
geehrte Oberamtsanwältin Frau Strassburger, Sie
schreiben mir, folgende Vorraussetzungen würden eine Einschläferung rechtfertigen:
Die Entscheidung zur Einschläferung sei ferner von einer Kommission zu treffen, um den Rechtsweg einzuhalten. Die Gründe, die mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei bewogen haben, waren jedoch nicht der Art, dass ich glaube, der Rechtsweg sei nicht eingehalten worden. Vielmehr bezweifle ich die Grundlage, auf der die Kommission ihre Entscheidung gefällt hat. Es handelt sich also aus meiner Sicht um eine Fehlentscheidung von seiten der Kommission, was ich im folgenden begründen möchte. In
der Erklärung für die Einstellung des Verfahrens schreiben Sie,
es bestünden keine Zweifel an
der Befähigung des Amtstierarztes Dr. Müller zur Entscheidung
der Frage, ob die
Euthanasievorrausetzungen erfüllt seien. Nachdem von Ihnen auf
einer langen Seite die Erfüllung der rechtlichen Auflagen in Verbindung
mit den Begründungen der Kommission aufgeführt wurden, frage ich
Sie nun, welche Ermittlungen Sie angestrebt haben, um die Rechtmässigkeit
der Entscheidung nachzuvollziehen. Sie
erwähnen auch, der Amtstierarzt habe bei Bo eine "Fehlprägung
vermerkt". Könnten Sie mir bitte diese Beurteilung
detaillierter erklären? Im Falle von Bo wüsste ich gern, über welchen Zeitraum das Tier bewertet wurde. Die Begutachtung ist doch sicher mit einem Protokoll festgehalten worden. Ich erinnere daran, dass bei den Wesenstests für die sog. Kampfhunde eine Überprüfung über mehrere Tage dauert, da jeder mal "einen schlechten Tag haben kann". Sie schreiben, Bo würde den Punkt 3.) erfüllen und sie könnten nicht ausschliessen, dass er nach einer Vermittlung beissen würde. Abgesehen davon, dass Menschen bei keinem Tier eine Garantie dafür geben kann, dass es nicht beisst, stelle ich die Frage, warum Bo in der Zeit im Tierheim nicht gebissen hat. Er hatte täglich Kontakt zu Menschen und fühlte sich aus seiner Sicht in manchen Situationen auch bedroht durch den Menschen. Dennoch hat er nicht einmal den Versuch unternommen zu schnappen. Was veranlasst Sie bzw. den Tierarzt, dessen Argumentation sie gefolgt sind, also zu der Vermutung, er könnte damit anfangen? Und warum bestand diese Sorge 2 Wochen vor der Einschläferung noch nicht, als Bo fast vermittelt worden wäre? Im
übrigen kann Mensch bei Bo nicht davon ausgehen, dass er bis an
sein Lebensende im Tierheim hätte bleiben müssen, wie
Herr Dr. Müller in seiner Stellungnahme gesagt haben soll. Bis
kurz vor Bo`s
gewaltsamen Tod waren Interessenten für ihn vorhanden, und ich
hatte auch die Absicht geäussert, Bo im Dezember zu mir zu
nehmen, wenn er bis dahin kein Zuhause gefunden hat. Zum
Schluss möchte ich mir noch erlauben, einen Vergleich zu ziehen. Stellen Sie sich bitte vor, es würde sich um die Beurteilung eines menschlichen Wesens handeln. Stellen wir uns beispielsweise vor, ich würde einem Arzt zugeteilt, der mich beurteilen soll. Könnte er bereits durch blosses Beobachten meiner Reaktionen im Warteraum erkennen, ob ich möglicherweise eine potentielle Mörderin bin? Oder
wäre er nach einem ausführlichen Gespräch in der Lage, sich
eine derartige Meinung gebildet zu
haben? Ich bin mir sicher, sie stimmen mit mir überein, dass
dieser Arzt, wahrscheinlich nicht einmal ein Psychologe, eine
Entscheidung treffen
kann, die im Falle von Bo und den anderen vier Hunden so schwerwiegende
Auswirkungen hatte, dass sie eingeschläfert wurden. Stattdessen wären lange Tests nötig, die sehr kompliziert und zeitaufwendig sind und eine spezielle Ausbildung erfordern. Ich möchte noch anmerken, dass Frau Feddersen-Petersen, die die Wesenstest für Hunde entwickelt hat, eine Biologin ist. Ich bin eine angehende Biologin, die ihr Studium nahezu beendet hat. Ich
bin damit nicht mehr "nur noch" eine ehrenamtliche
Hundeausführerin, sondern ich habe die Ausbildung in einem Studiengang
genossen, der Verhaltensforscher und Verahltenstherapeuten hervorbringt. Ich bin damit zwar immer noch keine Tierpsychologin. Dennoch bin ich in der Lage objektiv eine Verhaltensbesserung an einem Tier festzustellen, um das ich mich über einen Zeitraum von 4 Monaten nahezu täglich intensiv gekümmert habe. Ein Tierarzt, dem sie die Beurteilung der Psyche eines Tieres ohne weiteres zutrauen, hat dagegen die Anatomie von Tieren studiert und kann sie operieren sowie geeignete Medikamente verordnen. Er ist dagegen weder ausgebildet eine Tierverhaltenstherapie durchzuführen noch eine Verhaltensstörung ohne weitere Zusatzausbildungen zu diagnostizieren. Vielleicht gibt es einigen Menschen auch zu denken, dass die Schäferhündin Mausi auf der Todesliste stand. Sie muss also auch von der Kommission zur Tötung "freigegeben" worden sein. Eine Tierheimmitarbeiterin hatte bei dem Tierarzt einen Aufschub am Tag der Tötung erwirken können, da sie ihn überzeugen konnte, wie lieb Mausi in Wirklichkeit ist. Der Hund wurde freigekauft. Er ist danach weder durch Krankheit noch Bissigkeit aufgefallen. Auch keine Fehlentscheidung? Sie
können sich ja an
diesem lebenden Beispiel überzeugen?! Bevor der Tierarzt die
Einschläferungen vorgenommen hat, soll er ausserdem noch gefragt
haben, welchen Hund
er mit dem Blasrohr töten muss und an welche er so rankommt. Eine
solche Frage nach einer eingehenden Beurteilung dieser Tiere
sollte skeptisch machen, was seine tatsächliche "Befähigung"
angeht. Zum Schluss noch ein Abriss von dem, was nach den Tötungen der 5 Hunde geschehen ist. Das Tierheim hat eine Klage wegen Verleumndung gegen Herrn Kunkel verloren. In der Urteilsbegründung steht, dass das Gericht sich unserer Auffassung anschliesst, einzelne Vorstandsmitglieder haben sich an einer Erbschaft an das Tierheim bereichert. Ausserdem sind weitere Hunde eingeschläfert worden, darunter auch ein West Highland White Terrier. Er war vermittelt worden und hatte gebissen. Bei diesem Tier war von vornherein bekannt gewesen, dass er falsch erzogen wurde und mit einem Biss gerechnet werden musste. Aus diesem Grund hatte sich eine Tierverhaltenstherapeutin angeboten, mit dem Hund in ihrem Haus zu arbeiten und für eine Vermittlung zu sorgen. Aber das Tierheim hatte es vorgezogen, den Hund zu verkaufen. Ein Tag, nachdem er seine neuen Besitzer gebissen hatte, wurde er eingeschläfert. Mittlerweile ist die Zahl der Hunde in dem Bremerhavener Tierheim von im Mai fast 70 auf im September 24 Hunde gesunken. Steckt da nicht ein guter Grund dahinter, z.B. der geplante Umbau des Tierheims? So
weit ich mich erinnere, war Platzmangel keiner der drei von Ihnen
genannten und oben nachzulesenden Gründe
für eine gerechtfertigte Einschläferung? Ich
habe mich in diesem Schreiben auf den am 29. Mai 2000 im Tierheim Bremerhaven
eingeschläferten Hund BO beschränkt, was nicht bedeutet, dass es
zu den anderen Tieren nichts mehr zu sagen gibt. Auch
wenn Sie das Verfahren nicht wieder aufnehmen werden, würde ich
mir die Beantwortung
meiner zahlreichen Fragen wünschen. Mit
freundlichen Grüssen Iris
Gehrken |
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