Hundesteuer

 

Heidrun Schultz
An der Waldquelle 20
16278 Stolpe/O                                                                                            6.März 2004


Stadt Angermünde
-Der Bürgermeister -
Markt 24
16278 Angermünde

Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid vom 2.März 2004

Kassenzeichen:61/00202326/002-003


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gegen den o.g. Steuerbescheid erhebe ich Widerspruch, da ich nicht mehr bereit bin, diese unzeitgemäße, unsoziale, verfassungs- und sittenwidrige "Luxussteuer" zu zahlen.
Im 19.Jahrhundert sind in den verschiedenen deutschen Staaten vor der Gründung des Deutschen Reiches Hundeabgaben auf Länderebene entweder aus polizeilichen Gründen – oder wie in Preußen – als Luxussteuer eingeführt worden. In der Weimarer Republik wurde die Hundesteuer den Gemeinden als örtliche Abgabe zuerkannt. Diese Form der
Besteuerung hat auch das Grundgesetz aus dem Jahr 1949 übernommen. Seit 1968 - dem Jahr der allgemeinen Finanzreform – ist die Hundesteuer eine Verbrauchs- und Aufwandsteuer. Besteuert wird die Hundehaltung. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung besteuert wird. Also, wer einen Hund hält, besitzt eine gewisse „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit “,die eben besteuert werden muß. Das muß man einer Rentnerin, die sich gegen ihre Einsamkeit einen Hund aus dem Tierheim holt, erst einmal plausibel machen. Sie bezahlt dann übrigens dieselbe Steuer wie ein Großverdiener für seinen Rassehund.
In ganz Europa gibt es die Hundesteuer sonst nur noch in Österreich, in Norwegen, in der Schweiz und in der Niederlande. Alle anderen Länder haben sie längst abgeschafft, weil sie nämlich sittenwidrig ist. Hundehalter bluten zu lassen für steuer-politische und kommunalfinanzielle Interessen der öffentlichen Kassen, nur weil sie ein Herz für Hunde
haben, ist zutiefst ungerecht und unsozial – aber auch beschämend für die Politiker und für Deutschland.
Und was soll das Totschlagargument „Hundedreck auf den Gehwegen “?Das ist ein  ordnungsbehördliches Problem. Hier sollten die Ordnungshüter tätig werden und die Übeltäter zur Kasse bitten statt an einer kollektiven Scheiß – Straf – Steuer festhalten!!

Nun heißt es ja immer, daß man mit der Hundesteuer den Hundebestand begrenzen will.


Bloß will man das wirklich? Der Heimtiermarkt ist ein Milliardengeschäft, und gerade rund um den Hund wird kräftig verdient. Und überall zahlt der liebe Hundehalter auch noch die Mehrwertsteuer. Eigentlich sehen es die Politiker wohl so: Viele Hunde braucht das Land, denn sie schaffen Arbeitsplätze! Und so wird der Konsumartikel „Hund “ produziert wie Schrott vom Fließband – egal ob er dabei vor die Hunde geht. Warum geht man seitens der Politik nicht gegen die Hundevermehrung vor? Da bekommt man dann sicher von der Futtermittelindustrie eines auf die Finger, hinter der übrigens so mächtige Konzerne wie Mars und Nestle stehen. Heuchlerischer geht es nicht. Auch die Pharmaindustrie kassiert bestens ab -und über Wahlkampfhilfen ist man bei den Politikern bestimmt nicht böse.
Oft hört man, daß die Hundesteuer für die Tierheime genommen werden soll. Das ist auch nicht nachvollziehbar. Der Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für deren Erfüllung die Bürger Steuern zahlen. Ich selbst habe mehrere Hunde aufgenommen, um sie vor einem ungewissen Tierheimschicksal zu bewahren. Und dafür soll ich mit einer
Zwangsabgabe belegt werden? Wenn ein TSV aus eigener Kraft ein Tierheim von über 70 Millionen DM erbauen konnte, Tierschutzfunktionäre mehr als 7000 Euro im Monat kassieren und der praktizierte "Tierschutz" sehr oft nicht mehr als ein gemeinnützig deklarierter Tierhandel ist, dann sollte man dort in der Szene erst einmal aufräumen und
Kassensturz machen.

Es ist überfällig, daß auch Deutschland hundesteuerfrei wird!

Ich hoffe, daß noch viele Widersprüche bei Ihnen eingehen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Heidrun Schultz


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