Betreff: Unterstützung zum Hilferuf Sell
"Persönliche Beziehung Mensch-Tier geht
vor"
Zwar sind Tiere nach dem Gesetz bewegliche Sachen im Sinne des BGB.
Der Sachbegriff ist aber im Lichte des Tierschutzgesetzes
zu interpretieren.
Aus dem aus § 1 Tierschutzgesetz abgeleiteten Grundsatz,
dass der Mensch aus Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen hat, ergibt sich, dass eine rein
sachenrechtliche Betrachtungsweise der Betrachtung des Tieres als Mitgeschöpf
nicht mehr gerecht wird.
Es ist anerkannt, dass Hunde auf die Person des Halters
fixiert sind. Die sprichwörtliche Anhänglichkeit und Treue von Hunden
findet darin ihren Ausdruck.
Wenn ein Hund nicht bei seinem eigentlichen Halter ist, kann es zur
Beeinflussung des Verhaltens kommen.
Gerade weil das Ergebnis derartiger Beeinflussung nicht von vornherein
erkennbar ist, andererseits aber ein durch entsprechende Charakterveränderung
entstehender Schaden bei einem Tier kaum reparabel ist, verbietet es sich,
ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund anzunehmen.
Hat also jemand einen Hund in Pflege gehabt und sind in dieser Zeit
tierärztliche Kosten entstanden, dann muss der Pfleger
den Hund an den Eigentümer wieder zurückgeben und kann die Herausgabe nicht
davon abhängig machen, dass der Eigentümer ihm erst die tierärztlichen
Operationskosten zu ersetzen habe.
AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1180/01 (10) (n.kr.)
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Den Ausführungen des Amtsgerichtes Bad Homburg ist nichts hinzuzufügen:
Treffender als es das AG in seiner Begründung feststellte und formuliert hat,
kann man es nicht beschreiben.
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Und nun zum Tierheim Gelnhausen und
der "Noch" - Leiterin "Wulff":
Dem Schreiber ist bekannt, dass das Tierheim im Jahr 2002 mit
dem Tierschutzpreis 2002 "Herrchen gesucht" ausgezeichnet wurde.
Die Frage, wie so etwas möglich war, muss, nachdem er den Hilferuf gelesen hat,
erlaubt sein.
Wie der Schreiber aus der Sachlage erkennen muss, sind dieser Familie unter
Zwang drei Hunde beschlagnahmt worden, die ihr jetzt durch die
Staatsanwaltschaft wieder zugesprochen wurden.
Dies besagt im Klartext, die Familie hatte kein Unrecht begangen und ist damit
ausnahmslos von allen Beteiligten mit Würde und nicht durch Bestrafung zu
behandeln.
Kein normaler Mensch käme auf die absurde Idee, eine solch rechtswidrige
Rechnungsforderung an die Familie zu stellen, die mit "Gemeinnützigkeit eines
Tierheimes" nichts zu tun hat. Da kann man schon von Abgebrühtheit
(Tierheimleitung) sprechen. Menschlichkeit scheint im Gedankengut selbiger
nicht vorzukommen.
Verantwortlich für die Unterbringung im Tierheim war und ist nicht die immer
weiter geschädigte und leidende Familie, sondern ausschließlich die zuständige
Behörde, die auch gefälligst den durch sie verursachten Schaden zu regulieren
hat (Amtshaftung).
Der Ansprechpartner für die Leiterin des Tierheims ist nicht die geschädigte
Frau mit ihren noch immer leidenden Kindern, sondern ausschließlich die
Behörde, die für die Einlieferung der Hunde verantwortlich war.
Wie sich die Tierheimleiterin gegenüber der Familie verhält, kommt einer
Pfändung gleich, nur mit dem Unterschied, dass Familienhunde laut Gesetz nicht
pfändbar sind und das ist auch gut so.
Wenn sie glaubt, den Weg des geringsten Widerstandes gehen zu können, dann irrt
sie, sie hat damit schon jetzt verloren, der Image - Schaden für das Tierheim
hat begonnen und er wird sich weiter fortsetzen.
Sie wäre gut beraten, eine schnelle Kehrtwendung zu vollziehen und die weiter
leidenden Tiere schnellstmöglich an die rechtmäßige Eigentümerin ohne Kosten zu
überstellen, denn ein "Zurückbehaltungsrecht" steht ihr laut mehreren Urteilen
nicht zu.
Der Schreiber glaubt, dass sich die Leiterin über zahlreiche Anrufe von
besorgten Tierschützern freuen wird. Er hat seinen Anruf schon getätigt und
glaubt, dass dieser sehr lehrreich für die Betroffene war.
Auch macht er darauf aufmerksam, dass eine gute Tat am Tag selbigen verschönt.
Heute sind es Hunde anderer und Morgen könnten es unsere sein.
Gruß von einem um unseren
Rechtstaat besorgten Tierhalter
^-.-^ Wau, unser Alter hat Recht,
ruft dort an Miau ;;;^-.-^;;;
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