- Aktuelles

Aus einem Rundschreiben der GEHAG Aktiengesellschaft:
... aber sooo schlimm kann es ja nicht sein, sonst würden ja mehr Betroffene auf die Straße gehen !!!

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Hunde in Berlin -.- Wohnen mit Hunden?

Folgende Vermieter / Wohnungsbaugesellschaften sind nicht hundefreundlich:

"Hier folgt eine Aufzählung der sogenannten Kampfhunderassen, für die eine Genehmigung von uns generell nicht erteilt wird:

  • Pitbull,
  • Bandog (American),
  • Rottweiler,
  • Staffordshire Terrier,
  • American Staffordshire,
  • Bullterrier,
  • Bullmastiff,
  • Dogo Argentino,
  • Bordeauxdogge,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Rhodesian Ridgeback und
  • Tosa Inu

sowie alle Hunde, die mit den vorstehenden Rassen gekreuzt wurden".

"Die vorgenannten Hunde sind sofort abzuschaffen. Gegen jeden Hundehalter, der Besitzer eines sogenannten Kampfhundes ist und unserer Aufforderung  nicht nachkommt, werden wir bei bekannt werden, auf Abschaffung des Hundes klagen."

"Wir geben Ihnen zur Kenntnis, dass unsere Hauswarte, -meister und -betreuer gehalten sind, uns jeden Mieter namentlich zu melden, der die v.g. Hunderassen in seiner Wohnung hält. Außerdem sind sie befugt, Mieter innerhalb unserer Wohnanlagen auf die Haltung der Hunde anzusprechen, um Name und Anschrift in Erfahrung zu bringen."

(Anm. d. Red: Zu Erwähnen ist, daß Jürgen Klemann, Senator a. D. und Vorgänger von Wolfgang Strieder, Mitglied im Vorstand der GEHAG ist.)

Wer sich bei der GEHAG bedanken moechte:

URL: www.gehag.de

eMail: info@gehag.de

Fon: 0 30/8 97 86-0

Fax: 0 30/8 97 86-549

Vorstandsmitglied (u.a.): Juergen Klemann (Senator a.D.)

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An alle Kranken, Alten und sonstigen Gebrechlichen, die nicht zur Demo koennen:

Am 18.11.00 von 09.00-15.00 Uhr "freut" sich die GEHAG ueber Anrufe auf ihrer Info-Hotline: 0 30/8 97 86-213, zum Thema : 

"Was Sie Ihren Vermieter schon immer mal fragen wollten"

Alle, die aufgrund des grossen Andrangs nach Duesseldorf im Stau stehen, koennen sich per Handy beteiligen.

Ansonsten erreichen Sie den GEHAG Vermietungservice Mo-Fr von 10.00-16.00 Uhr unter:

mobil: 01 70/2 30 17 37 - Hr. Geissler

mobil: 01 73/2 48 90 42, H. Krueger

mobil: 01 73/2 48 90 43 Hr. Steiner

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O-Ton der Senatsverwaltung fuer Arbeit, SOZIALES und Frauen (u.a. zustaendig fuer die HVO):

(...)Dennoch duerfen Hunde dieser Rassen, die sich schon im Besitz befinden, unter bestimmten Voraussetzungen weiter gehalten werden.

 

DIES SOLLTEN VERMIETER ENTSPRECHEND BERUECKSICHTIGEN.

Auf das privatrechtliche Verhaeltnis zwischen Mieter und Vermieter hat das geplante Hundegesetz, wie auch die geltende HVO, keinen Einfluss, vielmehr greift hier das Mietrecht.(...) Die nun gueltigen Regeln fuer Hunde und Halter sollen dazu beitragen, dass die allgemein sehr HUNDEFREUNDLICHE Stimmung in der Bevoelkerung erhalten bleibt.

Wer dazu Fragen hat, wende sich bitte an die Absenderin Frau Dr. Blaeschke (ehemalige Tieraerztin!) unter

Fon: 0 30/ 90 28 - 16 47

Fax: 0 30/ 90 28 - 20 60

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Die GEHAG ist Partner (der Senatsverwaltung) fuer Berlin, gehoert zum Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU),

Lentzealle 107

14195 Berlin.

Fon: 0 30/89 78 1-0

Fax: 0 30/89 78 1- 2 49

eMail: info@bbu.de

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Der BBU mit Sitz in Berlin zaehlt 396 Wohnungsbaugesellschaften und - genossenschaften in den Laendern Berlin u. Brandenburg. Diese verfuegen ueber einen Bestand von 1,26 Millionen Wohneinheiten, was etwa 40 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes im Land Brandenburg und knapp 43 Prozent aller Wohnungen in Berlin entspricht!!!


 

Die Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e. G. verbietet folgenden Hunde:

  • Pit-Bull,
  • Bandog,
  • American Staffordshire-Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Tosa Inu,
  • Bullmastiff,
  • Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Rhodesian Ridgeback,
  • Rottweiler,
  • Dobermann und
  • Riesenschnauzer.

Die WBL Fonds Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg mbH schreibt an ihre Mieter:

"Über die bisherigen Vorschriften hinaus werden deshalb 12 Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale von vornherein als gefährlich eingestuft. Es handelt sich um folgende Rassen:

  • Pit-Bull,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Dogue de Bordeaux,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastin Espanol,
  • Tosa Inu,
  • Bullmastiff,
  • Mastino Napoletano,
  • Mastiff."

"Für die von der WBL Fonds verwalteten Objekte wird die Haltung von Kampfhunden o. g. Rassen in unseren Wohnobjekten einschließlich der zugeordneten Freiflächen mit sofortiger Wirkung vom 07.07.00 untersagt.

Halter von Kampfhunden haben diese unverzüglich aus unseren Wohnobjekten zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, werden wir unsere Forderung auf dem Rechtswege durchsetzen.

Wir bitten alle Mieter, ohne Rücksicht auf nachbarschaftliche Beziehungen uns bei der Umsetzung der Berliner Hundeverordnung zu unterstützen und von der Anzeigepflicht Gebrauch zu machen. Dies sollte in erster Linie beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt geschehen bzw. wenden Sie sich vertrauensvoll an die Hausverwaltung oder an den Hausmeister, damit die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können."


Die DEGEWO untersagt die Haltung von Hunden grundsätzlich.

Darüber hinaus verbietet sie Hunde folgender Rassen:

  • Pit-Bull,
  • Dandog (Anm. d. Red: Kennt jemand diese Rasse?),
  • Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Dogue de Bordeaux,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Tosa Inu,
  • Bullmastiff,
  • Mastino Napoletano,
  • Rhodesian Ridgeback.

Die BEWOGE verbietet folgende Rassen und deren Kreuzungen:

  • Pitt-Bull,
  • Bandog,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Tosa Inu,
  • Bullmastiff,
  • Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Dogue des Bondeaux (Anm. d. Red: Wo wurde das Abgeschrieben?),
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano und
  • Rhodesian Ridgeback.

Der BWV zu Berlin e. G. verbietet:

In Anlehnung an § 2 (3) der Verordnung über das Halten von Hunden im Land Brandenburg das Halten von gefährlichen Hunden in unseren Mehrfamilienhäusern. Als gefährliche Hunde im Sinne von § 6 der o. a. Verordnung gelten:

  • Pit-Bull,
  • Bandog,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Tosa-Inu,
  • Bullmastiff,
  • Bullterrier,
  • Dogo Argentino,
  • Dogue de Bordeaux,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espanol,
  • Mastino Napoletano und
  • Rhodesian Ridgeback.

Gleiches gilt für Kreuzungen der o. a. Rassen und Gruppen untereinander oder mit anderen Hunden.

Der Tempelhofer Bezirksverband der Kleingärtner e. V. teilte seinen Gartenfreunden mit:

"Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass der Geschäftsführende Vorstand des Bezirksverbandes der Kleingärtner e. V. Tempelhof in seiner Sitzung am 04.07.00 beschlossen hat, die Haltung von Hunden in Kleingartenanlagen nur insoweit zu gestatten, als diese Tiere nicht unter die neueste Berliner "Hundeverordnung" fallen. Nicht gestattet ist danach die Haltung solcher Hunde, die nach der "Hundeverordnung" verboten sind oder die nach dieser Verordnung mit Maulkorb und an der Leine zu führen sind."

Wichtiger Hinweis: 

An alle betroffenen Hundehalter / Mieter! Bitte suchen Sie einen Anwalt auf. Das letzte Beispiel zeigt, daß einige Haltungsverbote auf nicht vorhandenen Voraussetzungen beruhen.

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as letzte Beispiel zeigt, daß einige Haltungsverbote auf nicht vorhandenen Voraussetzungen beruhen.

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