Wesenstest:
Alle zwei Jahre in Hessen,
nicht mehr zwingend für "sogenannte Listenhunde", erforderlich!!!
Nach Rücksprache beim RP in Darmstadt ist es
endlich möglich, auch ohne einen zweiten Wesenstest eine vorübergehende Duldung
zu bekommen. Die Zeitspanne stand letzte Woche noch nicht fest. Eine Duldung
darf nicht mehr kosten, als die auf zwei Jahre befristete
Halteerlaubnisverlängerung.
Der Schreiber empfiehlt allen Betroffenen, sich mit ihren Ordnungsämtern zu
verständigen. Sollten die dortigen Mitarbeiter überrascht sein und noch keine
diesbezügliche Anweisung erhalten haben, müssen sie sich schnellstens schlau
machen und Rücksprache beim RP in Darmstadt nehmen.
Damit ist das Risiko der zum Test vorgesehenen Hunde auf
Null reduziert, dem Staats - Terror ist
damit vorerst ein Ende gesetzt und die Statistik kann nicht mehr
"geschönt" werden.
Sollte sich manch Dreimalschlauer trotz obigem Erfolg dazu entschließen, einen
zweiten Wesenstest zu machen, so wäre er selbst - bei negativem Ausgang - der
Mörder seines Hundes.
Gruß vom ^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^ ;;;
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