Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

z.H. RiVGH Hessen Höllein

Brüder-Grimm-Platz 1

34117 KASSEL

07. April 2001

volker/chico/gericht/vgh13-doc.

Vorab per Fax: 0561 - 1007 264

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)

22.02.01                                 VGH 01/00                              05631 - 58 14 32

In dem

Normenkontrollverfahren gem. § 47 Abs. 1 Ziff. 2 VwGO

Günter Stück u.a. ./. Land Hessen

 

- 11 N 2497/00 - Hauptsache

 

Termin: 2. Quartal 2001

wird ergänzend mitgeteilt, daß der Unterzeichner am 22.03.2001, 14.00 Uhr, als Sachverständiger im Rahmen der Anhörung zu einem Berliner HundeG eine Stellungnahme in der 19. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration abgegeben hat.

 

Kynologisch, genetisch und ethologisch fachkundige Sachverständige waren dort:

·       Herr Dr. med. vet. Fischer (Vereinigung der Tierärzte im öffentlichen Dienst)

·       Herr Prof. Dr. med. vet. Distel (Universität Hannover, Institut für Tierzucht - Fachbereich Genetik)

·       Herr Polizeihauptkommissar Alfred Maciejewski (Vorsitzender des Arbeitskreises der diensthundeführenden Behörden des Bundes und der Länder; ca. 5.500 Hunde)

·       Herr Dr. med. vet. Bob (Vertreter Landestierärztkammer Berlin und Fachtierarzt für Verhaltenskunde)

 

Die Ergebnisse der vorgenannten Sachverständigen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·       Es ist unmöglich, die Rasse eines Hundes zuverlässig, insbesondere genetisch, festzustellen. Ein Rehpinscher läßt sich genetisch nicht von einem Deutschen Schäferhund unterscheiden.

·       Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise, daß Aggressivität vererbt wird bzw. vererbbar ist. Versuche, Diensthunde auf die notwendige Schärfe zu züchten, sind gescheitert.

·       Als Diensthunde, die bestimmungsgemäß über eine erwünschte Schärfe verfügen müssen, finden sog. „Kampfhunderassen“ keinen Einsatz.

·       Eine Gefährdungsbeurteilung kann nicht nach Rassen erfolgen, sondern nur individuell.

·       Genereller Maulkorbzwang ist abzulehnen und verstößt gegen das Tier-SchG.

·       Genereller Leinenzwang ist abzulehnen und verstößt gegen das Tier-SchG.

·       Daß sog. „Kampfhunde“ über eine höhere Beißkraft verfügen, ist eine wissenschaftlich unhaltbare Legende. Beißkraft ist abhängig vom Training der Muskeln und der Fangform. Sog. „Kampfhunde“ haben nicht mehr Zähne oder eine andere Zahnanordnung als andere Hunde. Im übrigen hat jeder Hund prinzipiell Verletzungs- oder Tötungspotential.

·       Es ist unmöglich, die Alkohol/Drogenkrankheit des Halters zuverlässig festzustellen und derartige Bestimmungen zu exekutieren.

·       Eigentumsdelikte (ohne Gewaltanwendung) sowie Hundesteuerverstöße sind für die Zuverlässigkeitsbeurteilung des Halters ungeeignet.

 

Befürwortet wurden einhellig:

·       Streichung der Rasselisten und Anknüpfung der Gefährdungsbeurteilung an das Hunde-individuum.

·       Prüfung der Gefährlichkeit nicht durch Laien, sondern durch Personen, die über eine entsprechende akademische Ausbildung und praktische Erfahrung verfügen, besonders Fachtierärzte für Verhaltenskunde.

·       Eine Kennzeichnungspflicht aller Hunde.

·       Eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde.

·       Leinenzwang in öffentlichen Gebieten.

·       Maulkorbzwang für Hunde, die sich tatsächlich als gefährlich erwiesen haben.

 

Als besonders eindrucksvoll hat der Unterzeichner die Ausführungen Herrn Polizeihauptkommissars Alfred Maciejewski empfunden, weshalb ich ihn als Sachverständigen für die vorstehenden Ausführungen auch in diesem Verfahren benenne und um seine Ladung zum Termin bitte, damit er dort seine Ausführungen abgeben und erläutern kann.

 

Beweis:          Sachverständigengutachen Herrn Polizeihauptkommissars Alfred Macie  -                      jewski, Lipstädter Weg 26, 33 758 Schloß Holte-Stukenbrock.

 

Sollte das erkennende Gericht weitere Angaben zur Sach- oder Rechtslage oder die Bezeichnung oder Beibringung weiterer Beweismittel für erforderlich erachten, so wird um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten. Weiterer Vortrag zur Sach- und Rechtslage sowie die Bezeichnung ergänzender Beweismittel bleibt vorbehalten. Um baldige Terminierung wird gebeten.

 

Das Abschlußzitat heute stammt von Dr. Walter Kolb (ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt a.M. und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes) und ist dessen Vermächtnis:

Wir wollen Taten sehen. Taten der Liebe und Fürsorge gegenüber dem Tier, jeder Gattung und Art. Wir wollen aufklären, helfen und heilen im Interesse des Tieres, das uns von Gott zum Mitgeschöpf zugesellt ist. Wer achtlos ein Tier leiden sehen kann, der kann kein guter Mensch sein; Tiere schützen heißt, sich selber adeln.“

 

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Kopie an: Antragsteller

Anlage(n): -

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