Hunde (alle Tiere) haben das Recht, in Würde zu leben und in Würde zu sterben, wenn die biologische Zeit dazu gekommen ist.

 

Rechtslastig denkende Amtspersonen, die dem zuwider  handeln und ungeachtet dessen weiter Hunde morden lassen, begehen Rechtsbeugung/Amtsmissbrauch, sie verstoßen gegen Bundesrecht/Tierschutzgesetz und  machen sich strafbar.

 Die Weisungsgebundenheit  für eine Amtsperson hört da auf, wo für  Unbeteiligte ersichtlich ist, dass die „widerliche“  Person mit ihren  „Anordnungen/Verfügungen/Anstiftungen“ massiv in die Grundrechte jedes einzelnen betroffenen  Bürgers eingreift. 

Mir ist unerklärbar und der Gedanke ist fürchterlich, ja er bringt mich zur Weißglut, wie es dazu kommen konnte, dass 456 Hunde in Hessen getötete wurden, ohne dass ein Aufschrei der Halter erfolgte. Es sollen noch 48  Hunde  in Gewahrsam sitzen, sollen diese die nächsten Opfer sein? Bitte lasst es dazu nicht kommen!!! 

Tipp:

Alles was in der gesetzlichen Ermächtigung und in der HundeVO nicht drin steht, könnt ihr über eine „negativ Feststellungsklage“, in Schutt und Asche legen lassen. Das ist kein Spruch vom Schreiber, so wurde in mehreren BVerwG Urteilen  entschieden.

 

Lasst euch nicht von diesem „Frankfurter  Maffia CLAN“ euerer Rechte berauben, zeigt  diesen Rechtsbeugern, was die Freiheit euch noch wert ist, es gibt sie noch, die Gerichte (damit ist Kassel allerdings nicht gemeint), die euch zu eurem Recht verhelfen siehe „VERWALTUNGSGERICHTSBESCHLUSS IN DARMSTADT“ vom 20.02.2004 und siehe auch untenstehenden offenen Brief („Bundestierärztekammer“).

 

Gruß vom ^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^;;;

 

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