- Fakten !

Peter Böttcher
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OFFENER  BRIEF

9. April 2004


Anzeige  wegen  Volksverhetzung



Hallo,

da ich immer wieder Anfragen erhalte, wer mich wegen Volksverhetzung angezeigt hat und es jetzt bereits zu Streitigkeiten unter uns kommt, muss ich dieses klarstellen.

Ich wollte nicht über diesen Vorfall informieren, um nicht eine negative Reaktion auszulösen.

Dieses soll auch nicht geschehen.

Weder Silke Groos oder die anderen Namen, die gehandelt wurden, haben mich angezeigt.

Keiner aus dem Tierschutz.

Es ging in der Sachlage auch nicht um unsere gemeinsame Sache.

Da ich viel über Israel lese, fand ich die Internet Adresse der jüdischen Gemeinde zu Speyer.

Ich fand es gut, dass gerade in der heutigen Zeit eine dieser Gemeinden sich im Internet darstellt und ein Gästebuch führt.

Also schrieb ich einen Gästebucheintrag über eine Umfrage, die ich einmal machte, es ging um Halbinformationen und wie man in Deutschland hiermit arbeitete und arbeitet.

Wurde auch schon Monate vorher bei Achim veröffentlicht.

Die Geschäftsführerin der Gemeinde, Frau Juliana K., hat wohl, wie ich annehme, Probleme mit der deutschen Sprache und diesen Beitrag nicht begriffen.

Also zeigte Sie mich bei der Polizei Speyer an.

Die Polizisten Herr M. und Herr M., Polizei Speyer kontrollierten wohl auch nicht groß weiter und schalteten die Kriminaldirektion Ludwigshafen ein. Diese konnte offensichtlich auch nicht entscheiden und leiteten es an die Staatsanwaltschaft Frankenthal weiter (bereits hier hätten Kosten gespart werden können). Dann ging es an die Kripo Bremen, danach an die Staatsanwaltschaft Bremen oder umgekehrt etc.

Erst die Staatsanwaltschaft Bremen stellte den Sachverhalt richtig und wies die Klage ab.

All dieser Umstand für nix!

Was mich allerdings gekränkt hat, ist, dass ich Frau K. schrieb und meine Einstellung zu Israel und meinen Kampf gegen Antisemitismus darlegte.

Ferner bat ich um Erstattung meiner entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 236,64 €.

Als einzige Antwort bekam ich, um es mit meinen Worten zu sagen, dass es mein privates Problem ist, wenn ich einen Anwalt nehme. Ferner wolle man nichts mehr von mir hören.

Nicht einmal eine Entschuldigung konnte Frau K. formulieren.

Ein Erinnerungsschreiben, das ich per Einschreiben-Rückschein schickte, kam mit dem Vermerk:  „ZURÜCK  NICHT  ABVERLANGT"  zurück.

Was es so alles gibt.

Seitdem steht in meinen personenbezogenen Daten bei der Polizei:

-    Tatverdächtiger/Täter, Beschuldigtenvernehmung für eine auswärtige Dienststelle, PP Rheinland-Pfalz, Tatort: 67346 Speyer, Korngasse 28, Tatzeit: 19.09.2002. (Originalton).

-    Mein Aktenzeichen:  231 Js 6466/03

Nun ja, so kann man das Leben miteinander auch verkomplizieren!

Das war schon alles.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher

Verteiler I & II
Internet

 

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