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Peter Böttcher
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Staatsanwaltschaft Bremen
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Nullmeyer

28013   Bremen                                                                                                        9. April 2004


Strafanzeige gegen H. Kleen wegen Beleidigung
102  Js 12836/04

Sehr geehrter Herr Nullmeyer,

Ihr Schreiben vom 30.03.2004 habe ich erhalten.

Eigentlich möchte ich nicht weiter auf Ihr Schreiben eingehen, da ich Ihre Zeilen als belanglos ansehe, doch müssen ein paar Dinge klargestellt werden.

Nach Sätzen wie: „Ihre Eingabe erhält keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte... „, muss ich davon ausgehen, dass Sie sich mit der tatsächlichen Sachlage sowie mit meinem Schreiben und der Absonderung von Kleen nicht ernsthaft befasst haben.

Müssen erst Hundehalter erschossen werden, bevor die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte
sieht?

Sie schreiben von Kollektivbeleidigung. Dieses sehe ich als gegenstandslos an, da ich, Peter Böttcher, die Anzeige erstattet habe.

Es geht auch nicht um meine Ehre, sondern um die Sicherheit meiner Familie.

Ihr letzter Satz: „Das Verfahren war vielmehr ohne weiteres einzustellen...“, mag ja ziemlich kernig klingen und passt auch gut in die heutige Zeit der moralischen Verwahrlosung unserer Gesellschaft, allerdings sollten wir schon beim Recht bleiben.

Aus diesem Grund wollen Sie die Strafanzeige gegen Kleen wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) sowie Verleumdung (§ 187 StGB) und eventuell juristisch weiter anfallender Gründe wieder aufnehmen.

Da ich davon ausgehe, dass Ihnen die Problematik: „Rassenwahn gegen ausländische Hunde“ offensichtlich nicht verständlich ist, wollen Sie dieses zur Bearbeitung an einen Kollegen weiterleiten.

Bevor ich die Anzeige stellte, machte ich mir Gedanken darüber, ob dieses in Bremen überhaupt Sinn macht.

Der Rassenwahn gegen die ausländischen Hunde wurde vor allem von der „Bild“ sowie der SPD geschürt.

Der Bremer Bürgermeister, Henning Scherf, ist, wie wir wissen, Mitglied der SPD.

H. Kleen ist innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Gleichzeitig ist Henning Scherf, SPD, Senator für Justiz und Verfassung im Lande Bremen.

Kann bei dieser dubiosen Konstellation überhaupt recht in Bremen gesprochen werden?

Mit freundlichen Grüßen

P. Böttcher

Verteiler I & II
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