HTV-Chef Poggendorf schließt Kritiker seiner Hunde-Politik satzungswidrig von der Mitgliederversammlung aus

Böse Überraschung für zwei Kritiker der Hundepolitik von HTV-Geschäftsführer Wolfgang Poggendorf: Als sie am Sonnabend, 18. November, vor der Mitgliederversammlung des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. im CCH ihre Stimmkarten abholen wollten, erklärte ihnen HTV-Anwalt Reclam (eindeutig satzungswidrig), sie dürften an der Versammlung nicht teilnehmen, weil gegen sie ein Ausschlussverfahren läuft.

Sie wurden massiv von Ordnern daran gehindert, den Saal zu betreten.

Es handelt sich dabei um:

Simone Runde, Vorsitzende des Tierschutzbeirats bei der BAGS und Vorsitzende des Vereins Bürger gegen Tierversuche. Ihr wird unter anderem (fälschlich) vorgeworfen, Anmelderin einer Demonstration gegen Poggendorfs Hunde-Politik anlässlich des Tags der Offenen Tür im HTV-Tierheim Süderstraße gewesen zu sein.

Knut Mellenthin, freier Journalist, bis Anfang dieses Jahres Redakteur der HTV-Vereinszeitschrift "ich & du". Er kündigte dann die Zusammenarbeit aus Protest gegen Poggendorfs Hunde-Politik auf. Ihm wird insbesondere ein Text im Buch "Die große Kampfhundlüge" (Kynos-Verlag) vorgeworfen, der sich kritisch mit Poggendorfs Hunde-Politik auseinandersetzt.

Tatsächlich waren beiden am Freitagnachmittag durch Boten (Tierheim-Fahrer) Briefe zugestellt worden, in denen ihnen mitgeteilt wurde, der HTV-Vorstand habe am 9. November - also eine Woche vor Zustellung der Mitteilung! - beschlossen, gegen sie Ausschlussverfahren einzuleiten.

In einem solchen Fall sieht das Statut des HTV vor, dass die angeschuldigten Mitglieder vor Beschlussfassung des Vorstands Gelegenheit zu einer Anhörung haben. Diese Gelegenheit soll, dem am 17. November zugestellten Schreiben zufolge, den beiden Mitgliedern auf der nächsten Vorstandssitzung, am 14.Dezember, gegeben werden.

Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich also um ein schwebendes Verfahren, mit dem ein Ruhen der Mitgliedsrechte nicht verbunden ist. Etwas anderes läßt sich auch in die entsprechende Stelle der Satzung - § 8, Absatz 2 - nicht hinein interpretieren. 

Sie lautet:

"Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Der Beschluss ist dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Vom Zeitpunkt der Absendung des Briefes kann der Ausgeschlossene nicht mehr an einer Mitgliederversammlung teilnehmen."

Die Rede ist also eindeutig von Ausgeschlossenen, nicht jedoch von Mitgliedern, gegen die ein Verfahren eingeleitet wurde, dessen Entscheidung aber noch aussteht. Trotz wiederholtem Hinweis auf diesen Sachverhalt unter Vorlage der Satzung blieb HTV-Anwalt Reclam bei der Ablehnung, zu der er angeblich vom Vorstand beauftragt war.

Beide Mitgliedern werden gerichtlich gegen dieses statutenwidrige, illegale und undemokratische Verhalten des HTV-Vorstands vorgehen.

 

 

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